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Provider wechsel

  • dieter2
  • 20. Februar 2026 um 16:58
  • dieter2
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    • 20. Februar 2026 um 16:58
    • #1

    Moin

    Mal ne Frage zur erleuchtung.

    Laut einen hohen Gericht beginnt die Laufzeit des Vertrages ab Abschluß des Vertrages.

    Ich war immer der Meinung die Laufzeit beginnt mit der Freischaltung, scheinbar nicht so.

    Seit Vertragsabschluß bis jetzt wo mein Anschluß im Keller liegt und bald freigeschalet wird

    sind 1,5 Jahre vergangen.

    Theoretisch könnte ich in einen halben Jahr den Anbieter wechsel.

    Ich habe laut Vertrag 12 Monate 1 Gb für 24,99 € und ab 12 Monate 300 Mb.für 49,99 €

    Mit der Option nach 12 Monate auf 300 Mb zu wechseln.

    Da die 12 Monate mit 1 GB schon vorbei sind komm ich also garnicht in den Genuß der 1Gb

    Was machen die Leute die 2 Jahre ab Abschluß des Vertrages warten ?

    Gruss Dieter

  • HubeBube
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    • 20. Februar 2026 um 19:07
    • #2

    Da hast Du genau in die Kerbe getroffen!

    Wichtig ist, ob Du ein Schreiben erhalten hast, das mit Auftragsbestätigung betitelt ist. Das Datum dieses Schreibens wird als Startdatum verwendet.

    Hast Du dieses Schreiben noch nicht erhalten, dann wird es häufig zeitnah zu der Anschlussaktivierung versendet.

  • tobix
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    • 20. Februar 2026 um 19:16
    • #3

    Ich würde da zwischen Mindestvertragslaufzeit und der Zeit mit Gebühren unterscheiden.

    Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung.

    Wenn der Anschluss aktiviert ist, beginnen die monatlichen Gebühren und ich gehe sehr stark davon aus, dass ab da die Vergünstigungen gerechnet werden. Andernfalls wüde der Provider ja dem Kunde sofort oder nach ein paar Monaten gleich einen richtig guten Grund zur Kündigung und Providerwechsel vor die Nase knallen.

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  • west
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    • 20. Februar 2026 um 22:53
    • #4
    Zitat von dieter2

    Moin

    Mal ne Frage zur erleuchtung.

    Laut einen hohen Gericht beginnt die Laufzeit des Vertrages ab Abschluß des Vertrages.

    Ich war immer der Meinung die Laufzeit beginnt mit der Freischaltung, scheinbar nicht so.

    Seit Vertragsabschluß bis jetzt wo mein Anschluß im Keller liegt und bald freigeschalet wird

    sind 1,5 Jahre vergangen.

    Theoretisch könnte ich in einen halben Jahr den Anbieter wechsel.

    Ich habe laut Vertrag 12 Monate 1 Gb für 24,99 € und ab 12 Monate 300 Mb.für 49,99 €

    Mit der Option nach 12 Monate auf 300 Mb zu wechseln.

    Da die 12 Monate mit 1 GB schon vorbei sind komm ich also garnicht in den Genuß der 1Gb

    Was machen die Leute die 2 Jahre ab Abschluß des Vertrages warten ?

    Gruss Dieter

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    Meinst du das?

    Pressemitteilung BGH: Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens mit einer Mindestvertragslaufzeit, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam

    XXXX - 2002 Telefon

    12.03.2002 T-ISDN XXL

    20.10.2005 T-ISDN Call Time 240 Freiminuten

    13.05.2006 T-DSL 2000 (Speedport W501V)

    18.09.06 Wegfall T-ISDN Call Time ISDN und zugebucht Call & Comfort/T-ISDN

    2006-2008 Tarif Umstellung

    24.11.2008 Wegfall Call & Surf Comfort (2) T-ISDN

    zugebucht Call & Surf Comfort Universal (4)

    15.05.2015 Wegfall Call & Surf Comfort Universal (4)

    Zugebucht Surf Comfort All-Net (DSL Ram 6000)

    8.6.22 EWE Glassfaser 300

  • dieter2
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    • 21. Februar 2026 um 09:01
    • #5
    Zitat von west

    Meinst du das?

    Pressemitteilung BGH: Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens mit einer Mindestvertragslaufzeit, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam

    Genau.

    Zitat:

    Dabei beginnt die Vertragslaufzeit im Sinne dieser Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit dem Vertragsschluss und nicht erst im Zeitpunkt der Leistungserbringung.

    Zitat Ende.

    Damit ist eigentlich alles geklärt.

    Nein, ich werde weder kündigen noch wechseln.

    Mein lieblings Provider, Telekom, ist hier leider nicht präsent mit GF.

    Einmal editiert, zuletzt von dieter2 (21. Februar 2026 um 09:07)

  • HubeBube
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    • 21. Februar 2026 um 09:18
    • #6

    Wenn ich mich recht erinnere, datieren bereits einige Provider in den monatlichen Rechnungen den Beginn der MVLZ auf das Datum der Auftragsbestätigung zurück.

    Interessant ist dies bei solchen Verträgen, die zuerst mit maximaler Bandbreite (und maximalem Preis) abgeschlossen wurden, in einem bestimmten Monat jedoch eine Downgrademöglichkeit zu einem günstigeren Tarif geboten wird. Deutsche GigaNetz bietet dies innerhalb der ersten Monate an.

    Hat jemand mit DGN Erfahrungen nach dem BGH Urteil gesammelt, wenn die Auftragsbestätigung schon mehr als 7 Monate in der Vergangenheit lag, die Anschlussaktivierung jedoch noch innerhalb eines 7 monatigen Zeitraumes. Könnte dann noch in den günstigeren Tarif gewechselt werden oder hat man den teureren Tarif bis zum Ende des Tarifes weiterzahlen müssen?

    Auf diese, für den Kunden missliche Lage, wies ich hier und in den folgenden Posts bereits hin: RE: Glasfaser-Chaos in Mainz

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  • pufferueberlauf
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    • 21. Februar 2026 um 10:21
    • #7

    Spannend. Ist natuerlich gerade "Neuland", das Ziel der ISPs beliebt jedoch bestehen, Kunden wenn moeglich in 24 Monate MVLZ zu bugsieren (mir nicht ganz klar warum, zufriedene Kunden wechseln ja meist den ISP nicht). Daher wuerde ich mich nicht wundern wenn ISPs jetzt anbietet entweder den Bestandsvertrag mit den Bedingungen ab Monat X seit Vertragsabschluss bei zu behalten, oder einen neuen 24 Monatsvertrag mit den damaligen (oder neuen) Aktionspreisen abzuschliessen... das ist natuerlich Spekulation.

    So oder so wird sich da etwas tun.

  • Paul V.
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    • 21. Februar 2026 um 10:45
    • #8

    Guten Morgen

    Ich dachte eigentlich, wenn ich mich hier zurück melde dann mit aktivierten Anschluss. Aber weit gefehlt. Im Keller baumelt immer noch das Leerrohr (Speedpipe) ohne Inhalt herum. DG hat es zwar geschafft einige Häuser mit Glasfaser zu erleuchten, aber nur, um in den öffentlichen Medien zu prahlen, "Wir haben XY erschlossen".

    Gestern flatterte ein 1&1 Brief in den Briefkasten. Eigentlich ist es ja möglich, nach dem BGH Urteil, einfach zu kündigen und zu wechseln. 1&1 würde, so steht es im Schreiben, den Ausbau weiter vollziehen, falls Komponenten fehlen. Meine Auftragsbestätigung ist ja schon lange da, Somit dürfte dem Wechsel ja nichts im Wege stehen. Die 300er Leitung ist auch noch günstiger. Dauerhaft 39,99.


    Grüße Paul

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  • xrandr
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    • 21. Februar 2026 um 11:25
    • #9
    Zitat von Paul V.

    Meine Auftragsbestätigung ist ja schon lange da,

    Dein Screenshot spricht leider von einer Auftragseingangsbestätigung, und die ist für die Kündigungsfrist wertlos. Genau hier liegt die Feinheit. Manche Provider schicken die AB gleich nach Abschluss bzw. Nachfragebündelung raus, andere wiederrum bloß eine Eingangsbestätigung. Mit Letzterer ist der Vetrag noch nicht abgeschlossen.

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  • Paul V.
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    • 21. Februar 2026 um 11:33
    • #10

    Hallo xrandr


    Mea culpa. Falscher Screenshot.

    Der sollte passen :)

    Gruß Paul

    Hilfe für Dein SmartHome bekommst Du hier

  • belegdol
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    520
    • 21. Februar 2026 um 13:57
    • #11
    Zitat von HubeBube

    Wenn ich mich recht erinnere, datieren bereits einige Provider in den monatlichen Rechnungen den Beginn der MVLZ auf das Datum der Auftragsbestätigung zurück.

    Interessant ist dies bei solchen Verträgen, die zuerst mit maximaler Bandbreite (und maximalem Preis) abgeschlossen wurden, in einem bestimmten Monat jedoch eine Downgrademöglichkeit zu einem günstigeren Tarif geboten wird. Deutsche GigaNetz bietet dies innerhalb der ersten Monate an.

    Hat jemand mit DGN Erfahrungen nach dem BGH Urteil gesammelt, wenn die Auftragsbestätigung schon mehr als 7 Monate in der Vergangenheit lag, die Anschlussaktivierung jedoch noch innerhalb eines 7 monatigen Zeitraumes. Könnte dann noch in den günstigeren Tarif gewechselt werden oder hat man den teureren Tarif bis zum Ende des Tarifes weiterzahlen müssen?

    Bei mir steht ab diesem Monat folgende Passage auf der Rechnung:

    Ihre Vertragslaufzeit wird aktuell nicht korrekt angezeigt, wir arbeiten an der technischen Umsetzung der korrekten Darstellung. Die Anpassung wird in Kürze erfolgen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Auftragsbestätigung habe ich vor Jahren erhalten, aktiviert wurde im November 2024. Ich habe nach einem Jahr von 600er auf 300er Vertrag heruntergestuft, erste 12 Monate waren rabattiert. Mal sehen was noch kommt.

  • xrandr
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    • 21. Februar 2026 um 22:49
    • #12
    Zitat von Paul V.

    Hallo xrandr


    Mea culpa. Falscher Screenshot.

    Der sollte passen :)

    Gruß Paul

    Sehr gut, dann haste Glück :D

    Wenn nicht noch irgendwas von "unter Vorbehalt ausreichender Kunden" drinsteht ...

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  • Paul V.
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    • 21. Februar 2026 um 23:46
    • #13
    Zitat von xrandr

    Wenn nicht noch irgendwas von "unter Vorbehalt ausreichender Kunden" drinsteht ...

    Der Ausbau läuft ja schon seit Frühjahr'23. Da wird kreuz und quer gearbeitet, ohne erkennbare Logik. Heute hier, morgen da. Der eine wird angeschlossen, neben an schaut noch das Schweineschwänzchen aus dem Gehweg. Seit 4 Monaten ist überhaupt niemand mehr zu sehen, vom Bautrupp.

    Das mit "ausreichenden Kunden" könnte bald der Fall sein. Ich habe vor zwei Jahren eine Glasfasergruppe in WhatsApp eröffnet. Da haben sich, alleine heute, schon über 35 Leute bei 1&1 angemeldet. Dunkelziffer wohl höher.

    *Frust ende* ;)

    Gruß Paul

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  • xrandr
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    • 22. Februar 2026 um 00:13
    • #14
    Zitat von Paul V.

    Der Ausbau läuft ja schon seit Frühjahr'23. Da wird kreuz und quer gearbeitet, ohne erkennbare Logik. Heute hier, morgen da. Der eine wird angeschlossen, neben an schaut noch das Schweineschwänzchen aus dem Gehweg. Seit 4 Monaten ist überhaupt niemand mehr zu sehen, vom Bautrupp.

    Drei Jahre und noch keinen Anschluss, puh.
    Hoffentlich kommt der bald. Die Provider bräuchten alle mal eine Reinkarnation des Marcell D'Avis, der die Leute über den Ausbau auf Stand hält. Selbst auf Nachfrage erfährt man oft nix Konkretes, damit machen sich die Firmen viel kaputt.

    Diese Kreuz-und-Queer-Bauweise ist bei den Trassen oft beabsichtigt, um die Baustellen für Anwohner nicht zu lange an einem Fleck zu halten. Aber bei den Hausanschlüssen ist mir das auch ein Rätsel.

  • Paul V.
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    • 22. Februar 2026 um 01:02
    • #15

    Der Servicemitarbeiter von 1&1 heute morgen am Telefon meinte, das seit sie dieses Werbeschreiben in unserer Gegend versendet haben, die Wechsler ins unermessliche steigen. Wenn die DG bis zu einem gewissen Datum ihre noch verbliebenen Kunden abgefrühstückt hat, dürfen 1&1 loslegen. Bis mitte August, spätestens, sollen alle Wechsler online sein.

    Das halte ich noch aus :thumbup:

    Gruß Paul

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  • arcade99
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    • 22. Februar 2026 um 10:30
    • #16

    All das wird den Zielen von DG nicht widersprechen. Deren Ziel ist aus meiner Sicht langfristig ganz klar, ihr Geld als Netzbetreiber und nicht als Provider zu verdienen. Deswegen arbeiten sie offensichtlich auch mit Hochdruck daran, weitere Providerverträge zu schließen, um dann mit möglichst wenig Personal das zu machen, was der Name der Gesellschaft schon klar aussagt, die die Kundenverträge hält: Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH. Das war aus meiner Sicht von Anfang an schon ein recht eindeutiges Zeichen.

    FTTH DG 1000/500 | FRITZ!Box 5590 Fiber | 2 mal FRITZ!Repeater 3000AX als Access Points

    2 Mal editiert, zuletzt von arcade99 (7. März 2026 um 14:34)

  • HubeBube
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    • 22. Februar 2026 um 12:58
    • #17

    Der gleichen Meinung bin ich ebenfalls schon seit langem! DG sieht sich als Betreiber der zugrundeliegenden Netzwerkinfrastruktur inkl. Basisservices. Die Notwendigkeit Dienste für den Teilnehmer anzubieten, war ein notwendiges Übel, um sich eine Teilhabe an dem Glasfasermarkt zu sichern.

  • Paul V.
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    • 22. Februar 2026 um 13:20
    • #18

    arcade99

    Guter Ansatz. So habe ich das noch nie betrachtet. Da könnte wirklich etwas dahinter stecken. Jedoch müssten sie sich Gedanken über die Ausbaupartner machen. In einigen Gemeinden, hier in der Umgebung, wurden die Subunternehmer höflich der Orte verwiesen und durch ansässige Unternehmen ausgetauscht. Da lief es dann drei mal so schnell. OK, vielleicht doppelt so Teuer, letztendlich trotzdem günstiger.

    Quelle: https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.nach-he…c2113415f7.html

    Gruß Paul

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  • tobilinho
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    10
    • 6. März 2026 um 12:33
    • #19
    Zitat von tobix

    Ich würde da zwischen Mindestvertragslaufzeit und der Zeit mit Gebühren unterscheiden.

    Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung.

    Wenn der Anschluss aktiviert ist, beginnen die monatlichen Gebühren und ich gehe sehr stark davon aus, dass ab da die Vergünstigungen gerechnet werden. Andernfalls wüde der Provider ja dem Kunde sofort oder nach ein paar Monaten gleich einen richtig guten Grund zur Kündigung und Providerwechsel vor die Nase knallen.

    Sehe ich genauso... alles andere würde ja gar keinen Sinn für die Anbieter machen

  • tobilinho
    Beiträge
    10
    • 6. März 2026 um 12:36
    • #20
    Zitat von HubeBube

    Der gleichen Meinung bin ich ebenfalls schon seit langem! DG sieht sich als Betreiber der zugrundeliegenden Netzwerkinfrastruktur inkl. Basisservices. Die Notwendigkeit Dienste für den Teilnehmer anzubieten, war ein notwendiges Übel, um sich eine Teilhabe an dem Glasfasermarkt zu sichern.

    Hast du vermutlich recht! Warten wir mal ab... :) Ich meine das Thema gabs auch schon im DG Forum: Kunden-helfen-Kunden Community
    Macht aber definitiv Sinn! VG

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