Spielen denn die Weiße-Flecken-Programme überhaupt noch eine Rolle? Die weißen Flecken wurden bei uns ab 2016 alle mittels VDSL weggebügelt (leider nicht wie im Kreis Diepholz mit FTTH).
Zum Teil werden diese Gebiete jetzt auch über das Graue-Flecken-Programm überbaut. Die Aufgreifschwelle für "graue Flecken" ist viel höher, zum Beispiel 100 Mbps im Download oder gar zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch, wie in der Gigabit-Richtlinie 2.0 gefordert.
Die Richtline 2.0 erreicht damit auch dicht besiedelte Bereiche. In meinen Augen ist sie damit Segen wie auch Fluch zugleich: Findet das Wirtschaftlichkeitslückenmodell Anwedundung, kommen kommerzielle Unternehmen ggf. auf die Idee, ggf. auch HFC-versorgte Bereiche oder Häuser mit "gutem" VDSL auf eigene Kosten mitzuversorgen - und dürfen das auch:
Zitat3.1 [...] Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen in anderen Gebieten ist im Rahmen des geförderten Ausbaus gegen Kostenbeteiligung zulässig.
Agiert jedoch nach dem Betreibermodell ein kommunaler Betrieb, kann er nach der Prämisse "wenn du nicht gefördert wirst, haste Pech gehabt" einen eigenwirtschaftlichen Ausbau oder einen unmittelbar durch den Kunden getragenen Ausbau einfach ablehnen - wie im Main-Kinzig-Kreis geschehen. Weil hier mit chirurgischer Präzision auch zusammenhängende Wohngebiete zerschnitten werden, hat ein Wettbewerber für das betreffende Gebiet wohl keine besonders hohe Motivation für einen privat organisierten Aufbau, da ein Großteil schon kommunal versorgt ist.
Zumal ich Kabel-Internet nach heutigem Stand keineswegs zu zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch imstande sehe, aber für HFC gilt eine Ausnahme. Aber das ist eine andere Geschichte.