Ich denke genauso.
Allerdings ist der Ausgang bei den Gerichten nicht immer vorhersehbar, sie die beiden Klagen gegen Amazon: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn
Ich denke genauso.
Allerdings ist der Ausgang bei den Gerichten nicht immer vorhersehbar, sie die beiden Klagen gegen Amazon: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn
Willkommen im Forum!
Was steht denn diesbezüglich im Handbuch/Manual?
Es ist durchaus möglich, dass diese Funktion bei diesem Router gar nicht vorhanden ist.
Und, nicht zu vergessen, der teure Tiefbau wurde eingespart. Ich persönlich hätte viel mehr dieser Meldungen erwartet. Konsolidierung ist dringend notwendig, zu viele kleine Unternehmen und Stadtwerke gibt es. Evtl. ist diese Übernahme im Kontext der geplanten symmetrischen Regulierung zu sehen. Da rechnet sich mittelfristig das lokale Monopol der kleinen Betreiber nicht mehr.
da Vodafone wahrscheinlich keinen Anschiss bei der BNetzA bekommen will von einem anderen Provider
Das hat Vodafone noch nie gestört. Jahrelang hat VF gegen die gesetzlichen Vorgaben gehandelt. Das Zwangsmoden oder der Zwangsrouter bei Kabelanschlüssen ist erst aufgrund von verlorenen Gerichtsverfahren Geschichte.
Die BNetzA hält sich da sehr bedeckt, die Verbraucherzentrale agiert deutlich mehr im Sinne des Kunden.
Irgendwie fühle ich mich daran erinnert:
Hier mal eine KI-Zusammenfassung (Google Gemini) des Artikels:
Übersicht mit KI
Das „1950-Euro-Problem“ beschreibt die aktuellen wirtschaftlichen Hürden beim Glasfaserausbau in Deutschland auf den letzten Metern.
Konkret bezieht sich der Begriff auf die durchschnittlichen Kosten von rund 1.950 Euro, die für den sogenannten „Hausstich“ anfallen. Das ist die Verlegung der Glasfaserleitung von der Straße (Grundstücksgrenze) bis direkt in den Keller bzw. ins Gebäude.
Warum es ein „Problem“ ist
Die "Welt" betitelt das als das 1950 € Problem, ist jedoch leider hinter einer Paywall: https://www.welt.de/wirtschaft/plu…se-problem.html
Die 1950 € beziehen sich auf die mittleren Kosten pro GF-Anschluss, die der Anbieter bei dem kostenlosen Anschluss eines Kunden auch mindestens wieder einnehmen muss.
Und bessere Leitungswege gibt es meistens auch nicht.
Aber schönere, sofern die ein lokaler Handwerksbetrieb erledigt.
Bei der 8er WEG der Tochter hätte es 12000€ gekostet gegenüber NULL vom Netzbetreiber.
Ja, das ist für viele Vermieter das Killerargument. Die wenigsten wohnen ja auch selbst in der Immobilie/MFH.
Sollte dies so sein, dann ist dass meiner Meinung nach ein Versuch die Endgerätewahlfreiheit zu unterlaufen. Der ONT vom Provider ist sehr wohl in der Lage unterschiedliche VLAN-IDs zu unterstützen, also VLAN-ID 132 auf 40 zu matchen oder auch umgekehrt.
Die massenmarkttauglichen und in der Fläche verbreiteten Gf-Router, können dies eher schlecht.
Wir spekulieren doch alle nur bezüglich des Begriffes "Dual-VLAN".
Sehr wahrscheinlich ist, dass hier durch den Foristen lediglich gemeint ist, dass Internetaccess und Telefonie ein unterschiedliches VLAN benötigen.
die 2.5@GPON bisher waren ja letztlich eine Demonstration, dass die die Transparenzvorgaben entweder nicht verstanden hatten, oder nicht ernst genommen hatten.
Schön geschrieben!
Ich darf daran erinnern, dass in dem 2.5@GPON Tarif auch ein ONT mit 2,5 Gbps Ethernetschnittstelle geliefert wurde und bei einem Downgrade dieser ONT gegen einen mit 1 Gbps LAN-Port getauscht werden musste.
Und damit wird OXG mittelfristig zu einem französischen Unternehmen. Ich gehe davon aus, dass innerhalb von 24 Monaten die Anteile von Vodafone deutlich geringer und zu einer Minderheitsbeteiligung werden.
Ah, OK.
Ich bin davon ausgegangen es sei ein einfacher Tarifwechsel zum Ende eines Bestandsvertrages.
Ich habe keine andere Hardware erhalten als den ONT. Da ist nix auszulesen. Meine Bestellung lief von Anfang an mit Kundeneigener Router.
Ändern sich die DGN-Zugangsdaten bei einem Tarifwechsel?
Ja, halte uns bitte mal auf dem Laufenden. Deutsche Glasfaser hat mich ebenfalls zurück geholt, obwohl ich lediglich in einen günstigeren Tarif wechseln wollte. Meine MVLZ ist bereits seit einigen Monaten verstrichen.
So bleibt es bei dem Alttarif 400/200 mit einem rabattierten Preis von 39,99 €/Monat für 24 Monate.
Es gab kurz nach Eingang meines Schreibens via Webportal einen Rückruf in dem mit das Angebot unterbreitet würde. Vertragszusammenfassung kam kurz darauf via E-Mail inkl. Link zum Bestätigen.
Wenn so flott bei Störungsmeldungen und -bearbeitung reagiert werden würde, hätte man nur noch wenig zu bemängeln.
Da hätte man ja durchaus proaktiv die Kunden informieren können...
Ich tippe ganz stark auf G.fast ("Telefonleitung"), welche in der Wohnung auf einen RJ45 Telefonanschluss terminiert. Gibt es beispielsweise von Merten , auch in diversen Designausführungen: https://www.merten.de/produkt/wde002…xact-weiss.html
Schau dir doch mal die Verkabelung des RJ45 Anschlusses an.
Das wäre also technisch gar nicht so statisch exklusiv, sondern steckbar, vertraglich aber wahrscheinlich wegen "starres Netz" zur vermeidung von Techniker Vor-Ort-Terminen dann schon statisch festgelegt.
Im TKG ist festgehalten, dass die Endgerätewahlfreiheit ab GF-TA beginnt. Daher ist alles davor das jeweilige Providernetz und liegt ausschließlich in der Hoheit des jeweiligen Betreibers des öffentlichen TK-Netzes. Durch den Endkunden ist Kraft Gesetzes da gar nichts legal steckbar.
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