Ja, 18 Monate sind unüblich.
Beiträge von HubeBube
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In dem Absatz über die Laserklasse 1M wird ausgesagt, das diese Einstufung für Laser gelten, bei denen mit optischen (strahlbündelnden) Geräten in den Strahl geschaut werden kann. Das impliziert schon, das da nichts eingehaust ist, sondern die Faserenden/Optiken bzw. die Laserstrahlung zugänglich sind.
Ein typische Anwendungsfall eines Klasse 1M Lasers wird ebenfalls aufgeführt: Glasfaser-Kommunikationssysteme
Aus der Beschreibung der Laserklasse 2 geht hervor, das dort die typische Leistung au 1 mW beschränkt ist. Demzufolge liegt die Laserleistung der Klasse 1M darunter.
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Phino ich habe auch mal in den frei zugänglichen Datenblättern gewälzt. Ein Adva (mittlerweile Adtrans) FSP 3000 ist als Gerät der Laserklasse 1M eingestuft.
ZitatLaser safety: Class1M laser product with hazard Level 1M
Zu den verschiedenen Klassen, siehe hier: https://www.laserax.com/de/laserklassen-lasersicherheit
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War die Montage des OBO Bettermann Kabelabzweigkastens deine Idee?
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Da muss ich dir die Antwort vorerst schuldig bleiben, erst im Laufe der kommenden Woche kann ich da mal nachsehen.
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Auch die Adva FSP 3000 hat passive optische Splitter und Brandgefahr ist da gar kein Thema, gleich ob Ethernet oder native Fiberchannel über die (ehemals) Dark Fiber Strecke läuft. Auch meine Handykamera hat es nicht geröstet, als ich während der Inbetriebnahme nachsehen musste, ob ein optisches Signal anliegt.
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Zu deinem ersten Punkt kann gesagt werden, das die Hauseinführung durch ein Bohrloch nach den üblichen Vorgaben gas- und wasserdicht ausgeführt werden muss. Da unterscheiden sich die Unternehmen nicht sonderlich, da hier Standardvorprodukte, z.B. von Filoform, Hauff,... Verwendung finden. Da findest Du auch hier im Forum Bilder.
Zu den anderen Punkten: Du hast die Suchfunktion des Forums schon benutzt? Bitte tue das!
Du solltest den Beitrag von alex_k finden: RE: Unsere Grüne Glasfaser UGG GmbH Telefonica O2
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Letztlich muss es auf deine Anforderungen passen! Geräte mit 10 Gbps Interfaces und ohne WLAN sind meistens ab dem Level Semiprofi aufwärts anzusiedeln. Dazu gehört eine UDM SE oder die nicht aufgeführten Router von MikroTik. Du musst für dich bewerten, ob Du dich in der CLI wohl fühlst und/oder lernwillig bist dich intensiv mit Routing auseinanderzusetzen.
Üblicherweise sind die aufgeführten WLAN-Router dann eine Stufe niedriger (Consumer Power User) angesiedelt. Zur Zeit halte ich einen WLAN-Router mit 10 Gbps WAN + 10 Gbps LAN Interface für einen guten Kompromiss. An dem 10 Gbps LAN-Port kann bei Bedarf ein weiterer Multigigabit Switch angeschlossen werden.
Suchbegriffe wären "10 Gibt/s", "10 Gbps", "Ethernet". Multigigabit listet zusäzlich auch 2,5 und 5 Gbps Ports. So umfangreich ist die Liste der Markengeräte jedoch auch nicht, 10 Gbps sind für den Heimnutzer noch nicht üblich.
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Die nächsten 10 Jahre wird eine Verpflichtung zur flächendeckenden Öffnung der Infrastruktur für andere Serviceanbieter, also Open Access, ein Wunschtraum bleiben. Mal abgesehen von wenigen Ausnahmen.
Nach wie vor gilt die einfache Regel: Wenn der Bau eines Glasfaseranschlusses angeboten wird, dann ist das Angebot anzunehmen. Von welchem Anbieter spielt keine Rolle. Sollten mehrere Provider gleichzeitig ein Vorhaben ankündigen, dann bei allen einen Vertrag abschließen!
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Falsch gemacht hast Du nichts, es mangelt lediglich an einem Router mit mehreren 10 Gbps LAN Ports.
Folgende Auflistung ist keinesfalls eine Empfehlung, sondern nur eine unvollständige Übersicht:
- ASUS ROG Rapture GT-BE98
- TP-Link ARCHER BE19000
- ASUS GT-AXE16000
- Ubiquiti UniFi Dream Machine Special Edition
- QNAP QHora-301W
- NETGEAR Nighthawk RS700
Von AVM gibt es leider keinen Router mit mindestens 2 x 10 Gbps Ethernet Schnittstellen.
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Wie schon hier im Forum geschrieben wurde: die Schnittstelle zwischen Westconnect und 1&1 fehlt (noch). Die Firma aus Montabaur betreibt ihre Aggregator-Plattform mit vielen anderen Anbietern, lediglich Westconnect scheint damit Probleme zu haben.
Wenn wir uns daran erinnern, dass es bei Deutsche Glasfaser mindestens ein Jahr gedauert hat, bist eine AVM FRITZ!Box 55x0 mit GPON SFP-Modul im Self-Service durch den Kunden provisioniert werden konnte, dann muss man mit Wartezeiten auch bei Westconnect rechnen.
Wichtig ist hierbei, das die Kunden nicht locker lassen, sondern regelrecht nerven. Je publikumswirksamer der Mangel kommuniziert wird, desto eher wird der Mangel abgeschafft.
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Man könnte sich ein Szenario ausmalen, in dem die OLTs von Nokia, Huawei, ZTE,... sehr speziell auf die ONTs von Nokia, Huawei, ZTE,... zugeschnitten werden. Die vendor specific managed entities für OMCI wären so eine Stelle.
Durch das Mitschneiden der Daten und Analyse mit Wireshark, der mittlerweile auch OMCI Kommunikation "versteht", bekommt man auch da die notwendigen Infos heraus. Jedoch muss die gewonnene Erkenntnis auch in die Hard/Software des kundeneigenen ONTs implementiert werden. Letzteres kann sich schwierig bis unmöglich gestalten. Dies erwähnte frank_m bereits.
Sollte es tatsächlich so kommen muss die Community der Seiten wie https://hack-gpon.org/ massiv unterstützen. Das kann lange Zeit dauern, bis sich die Lage dann bessert. Im Falle von Linux, das erst ein OS für Nerds war, dann als mutierter Pinguin bezeichnet wurde und mittlerweile gern gesehener Gast im Windows OS (WSL) oder Lieblingslinux (Ubuntu) in Azure, wurde dieser steinige Weg bereits beschritten.
Ohne ehrenamtliches Engagement von vielen wird das allerdings nichts! Will sagen: jeder kann/darf/soll mitarbeiten, um die Möglichkeit eines gesetzeskonformen Betriebes von kundeneigenen Endgeräten direkt an der Faser zu stützen.
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Diese Gefahr besteht freilich, ich gehe jedoch davon aus, das sich auch hierfür Möglichkeiten ergeben werden. Und sei es durch eine Analyse des Traffics und Offenlegung bei https://hack-gpon.org/ aber ja, kundenfreundlich und einfach ist etwas anderes.
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Das ist ja besonders niedlich. Denke dir was Besonderes aus, z.B. fürs GPON Onboarding, und es gibt keine alternativen Geräte mehr am Markt - außer natürlich deine Bundlehardware.
Das würde ich jetzt nicht überbewerten. Schließlich ist der Provider verpflichtet eine umfassende Schnittstellenbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Da müssen deiner Argumentation folgend, auch eventuelle Sonderlocken preisgegeben werden. Im Zweifel verlagert sich dann die Diskussion weg von: "ich möchte Hardware XY betreiben" zu "der Provider hat keine korrekte Schnittstellenbeschreibung veröffentlicht". Unter dem Strich muss der Provider seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, gleich welchen Paragraphen es im TKG betrifft.
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Die "ONT-Installationskennung" oder "PLOAM-Passwort" ist nicht zu verwechseln mit der 12 (die ersten 4 Zeichen ASCII der Rest hexadezimal kodiert) oder 16 stelligen (alles hexadezimal kodiert) Serial!
Das PLOAM-Passwort muss aus exakt 10 (für ASCII) oder 20 Zeichen (für hexadezimale Darstellung) bestehen, ohne das führendes Präfix 0x für hexadezimale Darstellungen. Verwendet der Provider z. B. nur 14 Zeichen, so muss das Passwort durch manuelles Anhängen von Nullen (0) aufgefüllt werden. Das Passwort ist im Default leer.
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Der Aufmacher war jedoch nicht, wie kann ich aus dem Ausland auf meinen Netflix-Account in Deutschland zugreifen oder meine iTunes-Geschenkkarte einlösen.
Konkret ging es darum vor dem Arbeitgeber zu verbergen, von außerhalb Deutschlands zu arbeiten. Das kann je nach Arbeitgeber für den Arbeitnehmer sehr unangenehme Konsequenzen haben. Ich finde nichts verwerflich es daran, auf diesen Umstand hinzuweisen.
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Nach dem Anbieter hätte ich nun auch gefragt, das haben meine Vorschreiber schon getan.
Da dieser Fibertwist auch einen Ausgang für TV besitzt: wird dieser TV Anschluss genutzt und/oder ist er Vertragsbestandteil?
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Keine Versicherung wird sich im Brandfall um Glasfaserkabel Gedanken machen. Einzige Ausnahme ist die, wenn ein Brandschaden am Glasfaserkabel gemeldet wird. Sollte es im Flur selbst brennen spielt das Gf-Kabel keine Rolle. In der der Theorie ja, in der Praxis müsste jedoch ein konkreter Verdacht bezüglich des Glasfaserkabels bestehen.
Lest euch mal die Garagenverordnung durch, da wisst ihr genau was in in einer Garage aufbewahrt werden darf. Ich kenne keinen Fall in dem ein Verstoß gegen die Garagenverordnung einen Verlust oder Unwirksamkeit der Brandversicherung bedeutet hat.
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Ich habe ab und an diese und Fehlermeldungen unter Android mit Chrome als Browser.
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Noch dazu besteht die Möglichkeit der Abmahnung und evtl. liefert dies sogar den Grund für eine fristlose Kündigung.