Falls jemand über den folgenden oder ähnliche Artikel stolpert: https://www.teltarif.de/mainz-glasfase…ews/101021.html
Das erwähnte "angsterzeugende" Urteil des OLG Hamburg (OLG Hamburg, 19.12.2024 - 10 UKl 1/24) ist nicht rechtskräftig und das Verfahren ist beim Bundesgerichtshof anhängig (BGH - III ZR 8/25). So lange dort nicht Recht gesprochen wird, ändert sich erst einmal gar nichts bezüglich des Status Quo.
Ich kann beide Seiten verstehen. Den Kunden/Teilnehmer kann man nicht unbedingte Zeiträume vertraglich binden, auch ein Vorvertrag/Absichtserklärung ist rechtswirksam. Andererseits entsteht für den Anbieter ein erhebliches Risiko, wenn es viele Fakeanmeldungen gibt bzw. die MVLZ quasi bei Anschlussaktivierung bereits abgelaufen ist. Ein gerüttelt Maß an Verständnis für beide Seiten sollte auch hier walten.