Das sieht alles recht erfreulich aus... wie ich angedeutet habe, keine Ahnung bis zu welchen Kapazitaeten diese Tests wirklich zuverlaessig liefern koennen, aber hier malen ja alle das gleiche Bild... von erfreulich niedriger Latenz-unter-Last-Zunahme. So was kann sich aendern wenn ein Segment staerker ausgelastet wird, aber mein Verdacht ist, das duerfte erstmal so bleiben....
Beiträge von pufferueberlauf
-
-
Ich wuerde tendenziell empfehlen nicht nur auf riene Datenrate zu schauen, sondern auch auf die Latenz unter Last, und dann einen Kompromiss suchen aus erzielbarer Maximaldatenrate und Latenmz-unter-Last-Zunahme (aka "Bufferbloat").
Um Bufferbloat zu messen empfehle ich i.d.R. die folgenden on-line Testseiten (habe die aber noch nie mit > 1 Gbps getestet, daher bin ich nicht sicher ob die das zuverlaessig liefern koennen):
a) https://test.libreqos.com/advanced
b) https://speed.cloudflare.com
-
Vorletzte Woche Mittwoch war dann der Termin wo das Kabel verlegt werden sollte. Ich bekam nur eine Bestätigung per email. Mein Vermieter wurde angerufen und er kam dann auch rüber und sagte mir Bescheid. Der Mann von der Glasfaser kam an, sah sich die Garage an wo das Kabel verlegt werden sollte, sah mich an und fragte dann:"Wo Leerrohr?!" In seinem Auftrag stand: Kunde verlegt Leerrohr
Das ist dann Dein Vermieter der das ausgemacht hat (wenn denn die Aussage von der DG korrekt ist, kann mir vorstellen, dass der Vermieter davon ausgeht die DG wuerde das auf eigene Kosten machen).
Ich wußte von nichts und ich lege auch kein Leerrohr. Vermieter war natürlich nicht da. Es juckt ihn ja eh nicht. Der Glasfaser Mann rief dann bei seinem Chef an, er gab mir dann das Handy und ich sagte ihm genau dasselbe.
"Und was jetzt?" - "Ja nix" sagte ich. Er stieg in sein Auto und fuhr wieder weg. Paar Minuten später rief eine Frau von Glasfaser an und fragte was denn da los sei. Ich sagte ihr genau dasselbe wieder. Das ich nix weiß und garantiert kein Leerrohr etc in der Mietwohnung verlegen werde und ich den Kanal voll habe und kein Bock mehr habe, da meinem Vermieter alles egal ist.
Ich habe weder meinem Vermieter etwas gesagt
Der waere mMn. der erste Ansprechpartner, alleine um zu erfahren was bei der Begehung ausgemacht wurde...
und er hat auch bis heute nicht gefragt.
Muss der das denn? Du willst doch etwas von ihm? Klar schoen waere es ein gutes Verhaeltnis zu haben, aber da das je bereits angespannt ist?
Ich habe einfach keine Lust mehr auf den ganzen Kram und will einfach aus dem Vertrag raus. Aber das werde ich nicht so einfach können. Oder ich ziehe um. Aber das habe ich eh vor nach dem Vorfall.
Na ja, es muss sich erst zeigen was die DG machen will. Haben die ueberhaupt einen HÜP gesetzt, oder nicht?
-
Haengt davon ab, 10 Euro fuer eine statische oeffentliche IPv4 waere mMn. OK. Und auch bei dynamischer oeffentlicher IPv4 faende ich 10 Euro/Monat teuer aber noch keine Abzocke, nicht dass fuer Dich wichtig sein sollte wie ich das bewerte

-
Ich suche immer noch nach den unabdingbaren Killeranwendungen zuhause, bei der man 10G bräuchte.
Da bin ich bei Dir, allerdings werde ich schon bei 1 Gbps nicht wirklich fuendig...
Das jeder erstmal eine Glasfaserleitung zuhause zur Verfügung hat, sollte oberste Priorität haben, unabhängig von der Fasertopologie oder der Aktivtechnik.
Auch da bin ich bei Dir.
-
Das ist ja auch meine Kritik, es sollte nicht zweigleisig gefahren werden.
D.h. Du bist der Meinung die Anschluesse mit < 15/5 Mbps sollen sich nicht so ins Hemd machen und einfach warten bis der FTTH-Ausbau (der wohl noch bis 2040 dauern wird) bei Ihnen vorbeikommt?
Es sollte einmal richtig ausgebaut werden, anstatt das immer nur diese Flickenteppiche gebaut werden, aber darin ist Deutschland ja offenbar Profi.
Na ja, die Anzahl der Mindestversorgungen (fuer die tatsaechlich Teifbau getaetigt wird) duerfte pro Jahr an 1-2 Haenden abzaehlbar sein... das schafft weder Flickenteppiche noch verzoegert es den FTTH Ausbau.
-
TKG ist einfach viel zu lasch
also kurzum:
Ausbau dauert viel zu langeDafuer ist das TKG, meine ich, gar nicht zustaendig...
Internettarife sind viel zu teuer
Das faellt unter den Begriff Erschwinglichkeit, da hast Du klar eine andere Vorstellung als die BNetzA, da koennte es helfen wenn Du die Methodik der BNetzA aufmerksam studierst und versuchst objektive "Fehler" zu finden und diese mit echten Daten zu untermauern. Auf so eine Eingabe vermute ich wird die BNetzA reagieren muessen. ABER da braucht es belastbare Zahlen und nicht ein paar handgepickte Rosinen aus anderen Laendern. Niemand hier waere boese, wenn es Dir gelaenge die BNetzA davon zu ueberzeugen zu einer niedrigeren Vorstellung von Erschwinglichkeit zu kommen (wobei unklar ist ob das jenseits der Mindestversorgung spuerbare Auswirkungen haette).
hohe Bandbreite ist nicht gegeben(nur bis 1 gbit/s Tarife vorhanden)
Da musst Du halt EU-Kommission und EU-Parlament ueberzeugen, das 1 Gbps Ziel ist EU-weit, jedes Land darf vermutlich darueber hinaus gehen, aber wenn dadurch das schnelle Erreichen des 1 Gbps Zieles gefaehrdet wird, duerfte das die EU veraergern.
Ich wuerde ja sagen: es koennte helfen wenn Du aufzeigen wuerdes wie und warum Bandbreiten ueber 1 Gbps essentiell waeren, aber wir wissen ja bereits, da hast Du letztlich keine sonderlich hilfreichen Argumente (ausser den BackUps die Dir so wichtig sind, dass Du sie aktuell gar nicht machst).
-
habe ich doch geschrieben: wenn sich ein Anbieter verpflichtet, also sich um Foerderung beworben hat
Aber auch so eine Verpflichtung duerfte nicht absolut sein... und den Anbietern eine Option geben zurueckzutreten.
Wie ich bereits schrieb ist das ein Problem, genau so wie das nicht wirklich zukunftsfähig gebaut wird
Nochmal, die Mindestversorgung ist eine Massnamhe um einzelne Anschluesse individuell zu einer ausreichenden Teilnahme am digitalen Leben zu verhelfen, kein Instrument des Massenausbaus. Das ist kein Ersatz fuer den geplanten FTTH-Ausbau, und daher ist es nicht hilfreich das immer wieder als solchen zu interpretieren und dann zu jammern, dass es ein schlechter Ersatz waere.
-
Ich habe natürlich Teil 9 des TKG gelesen und kann daher sagen das das absoluter Mist ist.
Lass mich deutlich werden, ich habe nach Deinen Ausfuehrungen dann nur noch eine Interpretation, Du hast das schlicht nicht verstanden...
Wer bestimmt z.B. die Kriterien was überhaupt ein guter Preis ist und wie können Anbieter bzw. Netzbetreiber dazu gezwungen werden in bestimmten Regionen auszubauen
Die Bestimmung der Erschwinglichkeit ist in Teil 9 vom TKG geregelt, sagtest Du nicht Du haettest den gelesen:
Zitat§ 158 Erschwinglichkeit der Telekommunikationsdienste
(1) Telekommunikationsdienste nach § 157 Absatz 2, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, müssen Verbrauchern zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht nach Anhörung der betroffenen Kreise Grundsätze über die Ermittlung erschwinglicher Preise für Telekommunikationsdienste nach § 157 Absatz 2, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Regelung.
(2) Die Bundesnetzagentur überwacht die Entwicklung und Höhe der Preise für Telekommunikationsdienste nach § 157 Absatz 2, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort.
Zum Ausbau (in bestimmten Regionen) gezwungen werden koennen ISPs erst mal gar nicht, mit Ausnahme der Mindestversorgung die im selben Teil 9 des TKG geregelt ist.
es gibt z.B. das einklagbare Recht auf Versorgung, ein Punkt besagt:
Das waere dann die Mindestversorgung... von der Du ja kein grosser Fan bist...
Geförderter Ausbau: Greift der Markt nicht, springt der Staat ein. Durch staatliche Förderprogramme werden Anbieter vertraglich zum Ausbau verpflichtet, wenn sie entsprechende Zuschüsse erhalten.
Wo siehst Du diese Verpflichtung, also welches Gesetz regelt so eine Verpflichtung? So weit ich weiss ist die Teilnahme an Ausschreibungen fuer Foerderung freiwillig... Verpflichtungen treten da erst auf wenn ein Unternehmen sich freiwillig um Foerderung beworben hat.
-
Es gibt einige Punkte die mich in Deutschland stören.
Wie gesagt,Dein gutes Recht das so zu sehen.
Schlechte Digitalisierung und mangelhafter Glasfaserausbau sind nur zwei Punkte.
Mein Eindruck ist allerdings, dass Du sehr hohe unrealistische Ansprueche zu haben scheinst. Und wenig wirklich belastbare Informationen. Es ist eine Sache TKG Teil 9 zu kritisieren, aber eine andere das zu tun ohne den Text gelesen und durchdacht zu haben....
Es war auch nie meine Absicht irgendjemanden zu überzeugen.
Warum dann die wiederholten Posts?
-
-
-
vllt. bist du ja auch einfach nur zu "typisch deutsch" dafür um die Probleme zu erkennen?
Das kann ich nicht ausschliessen. Aendert aber wenig daran, dass viele Deiner Positionen nur schwer mit der beobachtbaren Realitaet in Uebereinklang zu bringen sind...
digi-belgium ist z.B. wirklich buchbar (Belgien, Geschwindigkeiten bis zu 10G, bei ein paar Adressen in Brüssel getestet, waren 10G buchbar)
Na ja, LWLCom ist auch an einzelnen Bremer Adressen buchbar... aendert nichts daran, dass Deutschland und Belgien die Nachzuegler beim FTTH Ausbau sind. Da beisst die Maus keinen Faden ab, der Umstand, dasa Du das Belgien zu verzeihen scheinst, es aber bei Deutschland fuer eine Todsuende zu halten scheinst, kann ich entweder mit der Verwendung zweierlei Massstaebe erklaeren, oder mit zu fluechtiger Recherche, beides wirft kein gutes Licht auf Deine Argumente.
-
-
Das ist halt alles Werbelyrik von ISPs und ihren Ausstattern... solche Artikel gab es auch z.B. zur DG und XGSPON oder von der Telekom, klappern gehoert halt zum Handwerk,, weck mich wenn da Produkte buchbar sind.
Bin allerdings nicht erstaunt, dass Du solchen Ankuendigungen von Tests und Experimenten auf dem Leim gehst... und direkt zu dem voreiligen Schluss kommt im Rest der Welt waere xgspon schon ein alter Hut und 50G im aktiven Deployment im Massenmarkt.
-
Lies doch mal das was ich geschrieben habe, die EU-Länder bauen aus, andere Länder bauen noch mehr aus und zwar flächendeckend.
Ich wiederhole meine Frage, welche Laender bauen mindestens 50G aus? Das ist doch Gruetze...
Deutschland ist mit unter eins der wenigen Länder was nur vereinzelte XGSPON Gebiete hat
Ah, jetzt geht es doch nur um XGSPON... also nix mit mindestens 50G, warum immer solche Uebertreibungen?
Und China ist bestimmt schon ganz weit im Gesamten, China hat ja eine ganz andere Politik, da geht sowas schneller, denke ich.
Na ja, Du denkst ja auch die BNetzA koenne eigenmaechtig die gesetzliche Mindestversorgung aendern... versteh mich nicht falsch, aber viele Deiner Aussagen erscheinen sehr schlecht recherchiert zu sein.
-
Gucke dir mal die Fiber Verfügbarkeit in anderen Ländern an..
Das ist aktuell wohl ueberwiegend GPON... Du sprachst von mindestens 50G... da gibt es zwar erste Deployments, aber im Massenmarkt ist das meine ich noch nirgendwo, vielleicht in HongKong oder ausgewaehlten Teilen Chinas. Aber hey, Du hast natuerlich ein Recht auf Deine eigene Meinung.
-
ich kann auch nur objektiv sagen: andere Länder bauen aktiv Glasfaser aus bis min. 50G,
Mindestens 50G? Im Massenausbau in anderen Laendern, Du beliebst zu scherzen, oder?
während in Deutschland gesagt wird: wir kommen gut mit dem Ausbau voran; aber eben viel mit GPON mit 1G max Geschwindigkeit
Na ja, was sollen die ausbauenden denn sonst sagen? Und was 1 Gbps max angeht, dass ist das offizielle Ausbauziel der EU... vielleicht solltest Du da mal mit der EU-Kommission oder dem EU-Parlament sprechen um denen klar zu machen wie wenig zeitgemaess niedrige Bandbreiten wie 1 Gbps sind?
ich finde da wird en bisschen geschwurbelt
aber ja ist halt nur Mindestversorgung
Nee, die Vorgabe fuer die Mindestversorgung ist aktuell 15/5 Mbps, das 1 Gbps Ziel gilt fuer den Massenausbau... ja ich weiss, fuer Dich sind das alles niedrige Kapazitaeten, aber auch fuer Dich sollte ein Unterschied von 1000 zu 15 erkennbar ein Unterschied sein.
Ich vermute ich sollte es aufgeben, weil das nichts mehr wird mit produktiver Diskussion mit uns zweien.
-
mpf ich frage mich wann bei der BNetzA endlich eingesehen wird das die jetzigen Vorgaben einfach Mist sind und nicht mehr zur heutigen Internetverfügbarkeit innerhalb der EU passt.
Die Mindestversorgung ist keine freiwillige Entscheidung der BNetzA, das ist im TKG vom Gesetzgeber vorgeschlagen und der Gesetzgeber ist letztlich auch fuer Aenderungen der Mindestversorgung zustaendig. Die BNetzA hat da nicht viel zu entscheiden. Und was die EU angeht, der Grossteil der EU hat gar keine gesetzliche Mindestversorgung... ich sehe Du verwechselst das immer noch mit dem Netzausbau, bzw. hast immer noch deutlich mehr Meinung als Information.
Oh das habe ich gelesen, aber wie ich schrieb das ist einfach nur gequirlter Durchfall..
Mit Verlaub, ich vermute mal, Du hast gar nicht versucht Dich drauf einzulassen. Faellt schwer etwas zu verstehen wenn man a priori schon weiss dass man es doof finden muss.
Das machen jegliche Modernisierungsmaßnahmen einfach aussichtslos und zwingen einen ja förmlich in ein vernünftiges EU-Land zu ziehen
Das ist doch Gruetze. Die Mindestversorgung ist nicht als Modernisierungsmaßnahme des Zugangsnetzes gedacht, sondern hat den Zweck, dass niemand ausgeschlossen wird. Aber vielleicht ist ein Umzug gar keine schlechte Idee, bei so etwas lernt man neues kennen und kann dann von aussen rein schauen objektiver auf Deutschland blicken. Ich war mal ein paar Jahre im Ausland und fand das eine wichtige Erfahrung, kann ich nur weiterempfehlen.
-
wer professionelle breitbandige Datendienste arbeitet braucht ja mindestens eine 100G-Anbindung,
Weiss nicht, ich kenne ISPs die weit weniger Kapazitaet benoetigen, fuer 100e Kunden... haette jetzt ISP als breitbandigen Datendienst verstanden, ist das inkorrekt?
ja und das kann von mir aus aus der Mindestversorgung rausfallen, aber mindestens die Hälfte sollte drinn sein. das wäre zeitgemäß
Als Mindestversorgung siehst Du 50 Gbps als zeitgemaess an? Nochmal, langsam, als M I N D E S T V E R S O R G U N G, 5 0 G b p s? In einem Land in dem der Grossteil der Endkunden weit unter 1 Gbps bucht (meist freiwillig)?
Dann wurde sie halt erst Ende 2024 viel zu niedrig angesetzt.
Das Gesetz macht recht klare Vorgaben wie die Mindestversorgungsdatentraten bestimmt/festgelegt werden sollen. MMn. ist die Methode nachvollziehbar und fuer den beabsichtigten Zweck sinnvoll... ABER ich haenge auch nicht der Idee nach dass Massenausbau und Mindestversorgung waeren eng gekoppelte Konzepte, oder alles unter 100G waere "Kindergeburtstag"

Mein Gott, haben die da was genommen um überhaupt auf die Idee zu kommen die Mindestversorgungs-Datenraten so niedrig anzusetzen?
Das sagt mir, dass Du TKG Teil 9 und TKMV nicht gelesen hast, ohne dass Du sagen musstest, dass Du das nicht gelesen hast...
Zitat§ 157 Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste
(1) Die Bundesnetzagentur überwacht in regelmäßigen Abständen die Verfügbarkeit eines Mindestangebots gemäß Absatz 2. Sie berücksichtigt hierbei die Ergebnisse der Erhebungen der zentralen Informationsstelle des Bundes gemäß den §§ 80, 81 und 84. Die Bundesnetzagentur berichtet in dem Jahresbericht nach § 196 über die Ergebnisse der Überwachung nach Satz 1.
(2) Mindestens verfügbar sein müssen Sprachkommunikationsdienste sowie ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe im Sinne des Absatzes 3, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort.
(3) In einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, die des Einvernehmens mit dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestages bedarf, wird mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt, welche Anforderungen ein Internetzugangsdienst sowie ein Sprachkommunikationsdienst nach Absatz 2 erfüllen müssen. Bei der Festlegung der Anforderungen an den Internetzugangsdienst nach Satz 1 werden insbesondere die von mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzte Mindestbandbreite, Uploadrate und Latenz sowie weitere nationale Gegebenheiten, wie die Auswirkungen der festgelegten Qualität auf Anreize zum privatwirtschaftlichen Breitbandausbau und zu Breitbandfördermaßnahmen, berücksichtigt. Der Internetzugangsdienst muss stets mindestens die in Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/1972 in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Dienste, Teleheimarbeit einschließlich Verschlüsselungsverfahren im üblichen Umfang und eine für Verbraucher marktübliche Nutzung von Online-Inhaltediensten ermöglichen. Die nach Satz 1 festzulegende Uploadrate und Latenz können niedriger, als die von 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzten Werte sein, wenn tatsächlich nachgewiesen ist, dass die in Satz 3 genannten Dienste auch bei geringeren Vorgaben beim Endnutzer funktionieren. In einer Rechtsverordnung nach Satz 1 können kürzere als die in § 160 und § 161 genannten Fristen festgelegt werden, wenn durch eine Digitalisierung der Verfahrensabläufe eine Beschleunigung erreicht werden konnte.
(4) Die Rechtsverordnung nach Absatz 3 ist innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Regelung zu erlassen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat die festgelegten Anforderungen jährlich zu überprüfen. Über das Ergebnis unterrichtet es den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestages.
(5) Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung kann die Ermächtigung nach Absatz 3 sowie die Pflichten nach Absatz 4 durch Rechtsverordnung auf die Bundesnetzagentur übertragen. Eine Rechtsverordnung der Bundesnetzagentur nach Satz 1 bedarf des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und mit dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Das Ergebnis des Prüfberichts der Bundesnetzagentur nach Absatz 4 bedarf des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und mit dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestages.
Lies den kursiven und fetten Text, und ueberlege dann ob der Gesetzgeber das schreiben wuerde wenn er die Mindestversorgung als versteckten Massenausbau vorgesehen haette.
Schau, Du kannst gerne argumentieren, 15/5 Mbps waere zu wenig, aber dann bitte unter Heranziehung realistischer Nutzungen. Personlich bin ich nicht ueberzeugt, dass die 15/5 nachweislich zu wenig seien, bin jedoch ueberzeigt die maximal zulaessige Latenz (die TKMV definiert Latenz hier als RTT/2, d.h. die relevante Latenz sind nicht 150 ms in der aktuellen TKMV, sondern die vollstaendige RTT von 300ms). Ich wuenschte die Jungs bei der BNetzA Und deren Consultants wuerden einfach mal ihre normale Internetnutzung mit einem zusaetzlichen Delay in der Groessenordnung 300ms ausprobieren. Mein Verdacht ist, die wuerden das nicht so toll finden...