GPON SFP Deutsche Glasfaser

  • Naja, haetten die ISP damals direkt angefangen sich um die Umsetzung zu kuemmern (egal welche der 3 Optionen, TKG 145(1), TKG 73 (2), oder Plugfests zur Kompatibilitaetspruefung ) dann sollte jetzt 8 Jahre spaeter weit weniger Probleme existieren...

    Also fuer 2016 akzeptier ich Dein Argument, aber fast eine Dekade spaeter ist das weit weniger ueberzeugend.

    Einmal editiert, zuletzt von pufferueberlauf (28. Oktober 2024 um 08:19)

  • Uns?

    Also Deinem Arbeitgeber. Und wer hat den gezwungen GPON einzusetzen? Mit AON hätte er das Problem nicht. Es ist also immer die Entscheidung des Providers, sich auf den Weg mit den vermehrten Problemen zu begeben. Dann aber zu schreien "Wir können das so nicht erfüllen, bitte ändert das Gesetz" ist wohl nicht der richtige Weg. Das ist nämlich dann eine ähnliche Situation, wie es die Automobilindustrie mit den Abgasregelungen hatte.

    Hatte man damals schon vor der Novelle an den Gesetzgeber herangetragen, allerdings erwies uns Vodafone mit ihren Pflichtroutern und kostenpflichtigem WLAN einen Bärendienst. Das war einer der Gründe, warum es überhaupt zur Novellierung kam.


    Mein AG baute PON für PK übrigens bereits seit 2011. In ausgewählten Gewerbemischgebieten wurden natürlich auch PtP Fasern verlegt.

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  • meisten Providern ist die Entscheidung für GPON schon Jahre vorher gefallen

    Dann mach doch mal eine Liste auf, seit wann welcher Provider am DE-Markt mit FTTH tätig ist, wann er die ersten Netze errichtet hat und in welcher Anzahl damals und heute.

    Man könnte ein Netz , welches man gerade plant und/oder errichtet hat schon umändern/bauen. Und 2016 waren kaum Provider am Markt mit wenigen Hausanschlüssen. Die hätten umstellen können. In 8 Jahren ändert es sich schon. Aber wenn man nicht will ...

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  • Ja, wie gesagt. Die hatten bestimmt alle Langeweile.

    Vielleicht, oder haben eben darauf gesetze eine TKG 73(2) Ausnahme fuer GPON zu bekommen, aber nach dem klar ist, dass es dazu nicht kommen wird, ist halt bei manchen ISPs in der ONT-Provisionierung eine Verhaltensaenderung notwendig.


    P.S.: Persönlich vermute ich, dass die meisten Kundenbeschwerden sich mit 3 einfachen Massnahmen entschärfen liessen:

    a) Provisionierung von GF-Fritzboxen

    b) Wahlmoeglichkeit fuer Kunden zwischen Stand-Alone ONT und SFP Modul

    c) Provisionierung der ONTs der grossen Mitbewerber

    Das alleine ist natuerlich noch nicht TKG-konform, aber wo kein Klaeger, da kein Richter ;)

  • Dann mach doch mal eine Liste auf, seit wann welcher Provider am DE-Markt mit FTTH tätig ist, wann er die ersten Netze errichtet hat und in welcher Anzahl damals und heute.

    Oben siehst du es ja: 2011. Das sind schon mal knackige 5 Jahre.

    P.S.: Persönlich vermute ich, dass die meisten Kundenbeschwerden sich mit 3 einfachen Massnahmen entschärfen liessen:

    Ich denke auch, dass wir mit einer pragmatischen Lösung am weitesten kommen. Mal ehrlich, für wie viele Kunden ist das SFP+ Modul von TEMU für den OpenWRT Router aus China denn wirklich ein K.O-Kriterium? Mit einer Handvoll relevanter Endgeräte wär die Diskussion vermutlich erledigt.

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  • solchen Kleinigkeit vor Gericht zu ziehen

    Eine Strafandrohung von bis zu 100.000 EUR macht man ja nicht bei Kleinigkeiten.

    Die Ordnungswidrigkeitenstrafen im Straßenverkehr sind da wesentlich niedriger. Und die Verstöße empfinde ich persönlich auch nicht als Kleinigkeiten, da sie Menschenleben kosten können.

    Einmal editiert, zuletzt von Schnurz (27. Oktober 2024 um 08:19)

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  • Den Aufwand fuer den Klaeger musst Du aufwiegen, gegen das was der Klaeger bei Gewinn seiner Klage bekommen kann, also hier das Recht einen eigenen ONT provisioniert zu bekommen, etwaige Bussgelder fliessen der Bundeskasse zu. Und Beschwerden laufen da laut TKG ueber die BNetzA, viel Erfolg die zum jagen zu tragen....

  • Wie hier schon häufig geschrieben ist die BNetzA grundsätzlich providerfreundlich eingestellt, dazu kommt auch noch, dass sie einen Ermessensspielraum hat und nicht unbedingt sofort oder überhaupt springen muss, wenn jemandem warme Luft nicht aus dem Körper will.

    Spannend wird es wirklich dann, wenn tatsächlich jemand den Klageweg bestreitet ohne die BNetzA zu involvieren. Da sind die TK-Provider gut beraten den Bogen nicht zu überspannen mit ihren gebetsmühlenartige "kennen wir nicht, können wir nicht" Aussagen. "Oh, der Kunde hat ein eigenes Endgerät, da übernehmen wir keine Fehlersuche oder Entstörung." Das ist nicht statthaft. Die Automobilindustrie ist schon mit ihrem Zwang Vertragswerkstätten vorzuschreiben auf die Nase gefallen.

    Selbst die BNetzA hat festgestellt, das es Provider gibt, die normgerechte ONTs/Glasfaserrouter in GPON-Topologien beliebiger Hersteller provisionieren. Es sei Jetzt mal stellvertretend die Deutsche Telekom genannt, die so etwas möglich macht.

    kingpin42 hat schon eine Nokia Software erwähnt, die das Vendor Lock-In der Provider auflösen soll. frank_m hatte vor eins oder zwei Jahren bereits darauf hingewiesen. Ob bald etwas in dieser Richtung geschieht, wird man sehen. Gruni22 berichtete, das sich im Dezember Neuerungen bei Deutsche Glasfaser ergeben. Ich bin gespannt! Letztlich bedeutet das gerade für die Mitarbeiter in den technischen Abteilungen Änderungen in Abläufen. Das wird üblicherweise erst einmal holprig, spielt sich jedoch ein. Ich spreche aus Erfahrung, meine ersten beruflichen Schritte unternahm ich bei einem Mobilfunk-Provider im Bereich OSS... Ich kann mich nach der damaligen Neugründung an viele Consultants erinnern, deren Tinte auf den Diplomzeugnissen noch nicht trocken war und den alten Hasen (ich zählte nicht dazu) etwas über technische Vorgänge und Prozesse im Mobilfunknetz erzählt haben. Und auch schon Ende des letzten Jahrtausends war es so, dass Nokia am liebsten mit Nokia gesprochen hat. Ach Siemens und deine EWSD, endlich ist das Geschichte und Sinix ist ein Endpunkt auf dem Unix-Stammbaum. Nortel, dein Y2K Bug, der angeblich gefixt war, hat vielen Kollegen beim Wechsel 99/00 die Silvesterfeier vermiest. Und TeMIP und Tru64, ich vermisse euch. Bevor ich mich hier in Erinnerungen verliere, jetzt ist Schluss!

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  • Ich denke auch, dass wir mit einer pragmatischen Lösung am weitesten kommen. Mal ehrlich, für wie viele Kunden ist das SFP+ Modul von TEMU für den OpenWRT Router aus China denn wirklich ein K.O-Kriterium? Mit einer Handvoll relevanter Endgeräte wär die Diskussion vermutlich erledigt.

    Ja, hier stimme ich dir zu. Pragmatische Lösungen sind gefragt, Verständnis für die Kundenwünsche und vor allem operative Exzellenz. Der Kund hingegen darf sich auch nicht in der Rolle als Wutbürger gefallen und cholerisch ins Telefon schreien (bildlich gesprochen), sobald es die kleinste Unzulänglichkeit auftritt.

    Dennoch gefällt mir das Kleinreden oder ins lächerlich Ziehende nicht. Gerade die Kunden, die OpenWRT, MikroTIK oder OPNSense nutzen, sind diejenigen, welche auf Qualitätshardware achten.

    Es wäre ein enormer Fortschritt, wenn die stetig wachsende Liste der BBF.247 zertifizierten Hardware bei allen TK-Providern mit GPON-Topologie problemlos zu provisionieren wäre. Idealerweise als Self-Service durch den Kunden.

  • Eben. 2016 hatten gabs die ersten Glasfaseranschlüsse in unserer Gemeinde schon über 2 Jahre, und bei den meisten Providern ist die Entscheidung für GPON schon Jahre vorher gefallen. Das meinte ich mit zu spät.

    Die Endgerätefreiheit gibt es nicht erst seit 2016. Sie wurde nur 2016 eindeutiger in einem Gesetz abgefasst.

    Die ersten Regelungen zu diesen Thema gab es bereits 1988, als es der damaligen EWG beispielsweise nicht gefiel, dass man sein Telefon bei der Deutschen Bundespost mieten musste und kein eigenes Gerät anschließen durfte. Modems nur mit FTZ-Prüfzeichen.

    Aber selbst wenn es erst 2016 eindeutig war, einerseits sollten 8 Jahre ausreichen, das auch umzusetzen, andererseits kann man dann nicht 2024 neue Netze aufbauen und so tun, als ob nichts wäre. 2024 aufgebaute Netze werden nicht mehr mit einem Rahmenvertrag von 2016 gebaut, da gab es bestimmt inzwischen Neuausschreibungen. Das hat dann der Einkauf bei der Ausschreibung versemmelt.

    Die Tatsache, dass man 2023 versucht hat, eine Ausnahme zu erwirken, bedeutet, dass man von 2016 bis 2023 keinerlei(*) Maßnahmen unternommen hat, einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen.

    Da kann ich in Richtung der Provider nur sagen: Pech gehabt, Bogen überspannt. Ohne den Antrag an die BNetzA wäre das womöglich noch länger unter dem Radar gelaufen, aber jetzt ist es auf dem Tisch und sie bekommen die 8 Jahre Untätigkeit unter die Nase gerieben.


    (*) Und warum ich sicher sagen kann, dass sie untätig waren: wäre es nicht so, hätten sie ihre Bemühungen und deren Ergebnisse als Gründe der BNetzA gemeldet. Davon ist aber nichts zu lesen.

    Die ganzen behaupteten Inkompatibilitäten sind in dem Antrag an die BNetzA nur ohne konkrete Beispiele genannt, auch auf Anfrage der BNetzA kam da wohl nichts. Tja, Ergebnis war so natürlich absehbar.

    2 Mal editiert, zuletzt von Elemir (26. Oktober 2024 um 23:38)

  • Da bin ich skeptisch. Das TKG sieht vor, dass Zugangsdaten für zugelassene und kompatible Endgeräte zur Verfügung gestellt werden. Dass irgendwelche SFP Module per Cloning andere Geräte vorgaukeln, ist damit wohl nicht abgedeckt.

    Es geht doch darum durch diesen Nutzer uns darzulegen, was geht und was nicht. Und für so etwas wie Reverse Engineering ist Virtualisierung (was anderes ist Cloning, nicht) gut.

    Das zeigt, dass wieder dem TKG die Provider unnötige Einschränkungen aufbauen.
    Daumen hoch für die Erkenntnisse.

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  • Die Endgerätefreiheit gibt es nicht erst seit 2016. Sie wurde nur 2016 eindeutiger in einem Gesetz abgefasst.

    Die ersten Regelungen zu diesen Thema gab es bereits 1988,

    Hast Du eine Quelle hierfür? Ich kann mich ganz schwach daran erinnern, das Ende der 80er auch kundeneigener Telefone angeschlossen werden durften. Das war noch vor der Förderung in Höhe von 700 DM für ISDN-Telefonanlagen für Privatkunden?