Das ist leider noch nicht gerichtlich "aus diskutiert". Ja sie dürfen den Anschluss an ein Hochgeschwindigkeitsnetz nicht behindern, aber sie haben die Hoheit darüber wie es umgesetzt wird. Ganz besonders schlecht, wenn Baumaßnahmen/Kosten anstehen, aber es schon ein Kabelanschluss besteht. Damit ist dann Glasfaser raus, weil der Koaxialkabel Anschluss auch als Hochgeschwindigkeitsdatenleitung bewertet wird.
Das ist zwar gerichtlich noch nicht entschieden, aber ich würde daraus schon ein Anrecht auf Glasfaser auch bei vorhandenem Koax ableiten:
§ 20 Abs. 2 Nr. 4 WEG sagt, dass ein Eigentümer bauliche Veränderungen für den Anschluss an ein "Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität" verlangen kann.
§ 3 Abs. 33 TKG definiert "Netz mit sehr hoher Kapazität" als ein Glasfasernetz oder vergleichbares, wobei die dort genannten Kriterien von Koaxnetzen nicht erreicht werden (Sichtwort Upload).
Daher gilt hier wie immer: Zwei Anwälte, drei Meinungen.
interessant wird es auch, wenn der Anschluss jetzt kostenlos wäre, die WEG aber erst zustimmt, wenn der Anschluss nicht mehr kostenfrei erhältlich ist. Wäre die WEG dann schadensersatzpflichtig, wenn sich herausstellt, dass sie hätte zustimmen müssen? 