... Dabei ist darauf zu achten, dass der Switch speziell auf dem WAN VLAN nicht als aktives Gerät auftaucht, sonst gibt es Probleme mit dem ISP.
Wie willst Du das vermeiden, wenn jeder Switch-Port eine MAC Adresse hat?
... Dabei ist darauf zu achten, dass der Switch speziell auf dem WAN VLAN nicht als aktives Gerät auftaucht, sonst gibt es Probleme mit dem ISP.
Wie willst Du das vermeiden, wenn jeder Switch-Port eine MAC Adresse hat?
Siehe auch hier. Der 2. Anlauf?
Sind die Kabel eingegibst, kann man zur Not wie beschrieben vorgehen. Grundsätzlich gilt aber, und das sollte man bei Eigentum immer auch beachten und nicht darauf verzichten, das ITK Verkabelung nach DIN 18015 sternförmig und auswechselbar, also in Leerrohren zu verlegen ist. Ein brauchbares Leerrohr ist z.B. dieses hier. Das solltest Du dringend in Deine Überlegungen mit aufnehmen. Und ja, es sind Investitionen. Und die machen auch noch Dreck.
Christian Schwarz-Schilling hatte vor Jahrzehnten die NE4 eingeführt, damit in EFH/MFH örtliche Anbieter die Verlegung, Anschlüsse und Betrieb von Kabelfernsehinfrastruktur durchführen dürfen. Damit sollte die damalige BP nicht auch hier bis zum Endkunden vordringen (müssen) und das mittlerweile angeschaffte Nebenkostenprivileg wurde eingeführt.
Das öffentliche TK Netz endet am passiven Netzabschluss und das ist in diesem Fall die TAE-Dose. Alles was davor an Arbeiten durchgeführt wird, ist ein Eingriff in die öffentliche TK Infrastruktur, völlig gleich wer der Eigentümer ist.
Was die Kontaktierung/Anschluß angeht gebe ich Dir Recht. Auch die 1. TAE stellt die Telekom bei CuDA.
Für das Kabel ist aber der Eigentümer des Gebäudes bzw. der Eigentümer der WE kosten- und arbeitstechnisch verantwortlich.
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Der Elektriker hat zumindest ein geeignetes Kabelverlegegerät... Das Telefonkabel würde ich nie entfernen lassen. Erstens benötigt man das ggf. als Fallback, zweitens unterliegt das Kabel bis zur ersten TAE-Dose der Hoheit der Deutschen Telekom AG. Erst ab dem passiven Netzabschlusspunkt (hier: TAE-Dose) in der jeweiligen Wohnung fängt dein Hoheitsbereich an.
Bei Eigentum ist es wohl die Entscheidung des Eigentümers, ob er die CuDA belassen will. Wenn es nämlich Eigentum des Netzbetreibers ist, hat dieser auch jegliche Verantwortung über die Qualität der verwendeten Kabel der NE4 und hat diese ggf. auch auf seine Kosten instand zu setzen bzw. gegen geeignete auszutauschen. Das tut die Telekom bei CuDA aber nicht. Die verweist für die NE 4 immer auf den Hauseigentümer als Verantwortlicher und Kostenträger. Nur der Anschluß des Kabels an den APL und die 1.TAE darf nur der Telkom beauftragte Techniker durchführen.
Wenn ich als Eigentümer keine CuDA mehr benötige, lege ich sie tot oder enferne sie. Punktum.
Möglich. Bin aber kein echter Bayer und die Borniertheit die ich hier kennen gelernt habe ist prozentual nicht größer als auf dem Rest des Planeten. Telekomliebe könnte da eher eine Rolle spielen. Die, die nicht an der „guten alten Post“ hängen, sind meistens nicht die, die Entscheidungen für einen Hausanschluss treffen können. Habe ich bei den Infoveranstaltungen gemerkt.
Eben konservativ ... War imer so ... haben wir noch nie anders gemacht ...
Im Zweifelsfall, wenn das nur mit einem Provider-Vertrag geht, buche jeweils den günstigsten und rechne die Kosten über die Mindestvertragslaufzeit (meistens 2 Jahre) als Anschlußkosten. Die kannst Du dann ausprobieren, wer die bessere Leistung und Service bringt. Rechtzeitige Kündigung dann nicht vergessen.
Dann hast Du 2 Anschlüsse auf die Du ggf. zugreifen kannst.
Moin zusammen! Wir haben zwei private Häuser, die wir gerne über Glasfaser verbinden möchten. Leerrohr ist vorhanden. (27mm)
Hintergrund warum ich gerade jetzt frage ist, dass beide Häuser aktuell mit Glasfaser angeschlossen werden und mir das Bauunternehmen gesagt hat, dass sie für 500 Euro auch ein Kabel in das Leerrohr einziehen würden. Dazu würden sie ein zweites Leerrohr um die Glasfaser legen und dieses dann in das vorhandenen Leerrohr einschieben.
Ich habe bisher leider überhaupt keine Ahnung von Glasfaser. Zu mir meinte der Bau(!)ingenieur ich könne auch den APL vom Netzbetreiber mitnutzen. Stimmt das? Eigentlich galt das Angebot nur bis Freitag. Aber ich habe noch keine Zeit gehabt darüber nachzudenken. Oder kann ich die Glasfaser auch selbst einziehen? Keine Ahnung ob das günstiger ist.... Ich brauch dann einen Mediakonverter, richtig?
Liegen die Grundstücke direkt nebeneinander? Leitungsführung über öffentlichen Grund dürfte wohl nicht genehmigt werden/sein. Auch direkt nebeneinander liegende Grundstücke sollten in der Leitungsführung absolut sauber dokumentiert werden!
Die Situation wurde Dir doch auch schon im Telekom hilft Forum geschildert.
Wenn Dir die Glasfaser-Hotline der Telekom sagt, dass Ihr derzeit nicht als Ausbaugebiet gekennzeichnet seid, musst Du das leider so hinnehmen. Dann stimmen möglicherweise die Daten in den Telekom Datenbanken noch nicht. Das kann dauern ...
Und dann wird mir später ein befreundeter Elektriker die 2 Rj45 "ancrimpen ".
Bitte nicht so. Lieber Dosen Aufputz setzen und mit dem Abdeckrahmen versehen
Alles anzeigenIch würde die Sache gerne nocheinmal anderes herum betrachten: welche Risiken bringt die Nutzung mit sich?
In der Vergangenheit gab es ja bereits eine Lücke im TR-069 Protokoll, wodurch Konfigurationen eingeschleust werden konnten.
Aber auch bei technisch fehlerfreier Funktion erhält der ISP ja Zugriff auch auf die CPE-Endgerätedaten. Wenn ich es richtig verstehe, sieht der ISP je nach TR-Konfiguration auch WLAN-Einstellungen (mit Passwort?), VPN-Konfiguration (mit Passwort?) und angeschlossene Geräte des Heimnetzes. Neben Sicherheitslücken reicht hier ja ein unloyaler ISP-Mitarbeiter aus, der beispielsweise eine VPN-Konfiguration ausliest und sich so Zugriff auf das Heimnetzwerk des Kunden verschafft…
Sehe ich das so richtig? Was sind eure Gedanken?
Der Provider dürfte/sollte mit dem TR-069 maximal die WAN-Seite lesen und schreiben dürfen. Der Rest müsste vollständig vor ihm verborgen sein. Wenn das nicht ist, dann sollte das Protokoll nicht benutzt werden.
Wir und 3 weitere Parteien.
Von den anderen Parteien die Genehmigung einholen und mit Deiner eigenen (Eigentumsnachweis bei allen nicht vergessern) dem Provider vorlegen und auf Erfüllung drängen!
Also im Klartext: Das sind die Eigentümer, hier sind die Genehmigungen und jetzt Ausführung!
Wer ist den Eigentümer der Privatstrasse?
Wenn man nur einen begrenzten Teil IPv4 Adressen hat aber immer mehr Kunden haben will, dann kommt man möglicherweise in Bedrängnis was die Vergabe der IPV4 Adressen angeht.
DIN18015 schreibt zwingend die Austauschbarkeit von ITK Verkabelung vor (gilt also für Telefon, LAN/GF als auch TV-Inet-Koax). Bitte bei Verlegung aussen auch an die UV-Festigkeit der verwendeten Materialien (Leerrohr, Kabel) denken. Sonst wird der Mantel des Kabel oder das Leerrohrmaterial brüchig und verwittert! Also entweder unterirdisch oder UV-fest. Und zwingend Glasfaser aufgrund der unterschiedlichen Erdpotentiale der beiden Gebäude. Ausgleichsströme über Kupferkabel können auch Brandschäden initiieren.
Der Fehler liegt halt doch häufig beim Anwender. Vielen Dank für eure Unterstützung. Statische IP Konfiguration angepasst und läuft stabil.
Was hast Du wie geändert und warum überhaupt diese Konfguration?
Ist §73 Abs. 1 denn notwendig?
Greift da nicht 14. ?
Ich befürchte nicht, da das Argument sein wird, über den LAN Anschluß als WAN geschaltet geht es doch ... Erst wenn das Fehlen des passiven Netzabschlußes strafbewehrt wird, wird sich die Situation wirklich verändern. Denn erst das ermöglicht dann auch den Absatz 3 ohne Ausrede anzuwenden.
Auch hier wird wohl der Einfluß der Lobbyisten erfolgreich gewesen sein. Denn in §228 Absatz 2 kommt der Punkt §73 Absatz 1 nicht vor ...
"entgegen §73 Absatz 1 den funktionsfähigen Anschluß der kundeneigenen Gerät am jeweiligen passiven Netzabschluß verhindert"
Ist bloß ein Problem bei Spiele wie Brasilien: Deutschland, da kommt man mit dem Zählen durcheinander, wenn die eine Hälfte der Siedlung SAT hat und die anderen IP-TV.
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Dann läßt man die Fenster geschlossen, so daß man die Nachbarn nicht hören kann ...
Bzw. bei Telekom: den kostenlosen "Hausanschluss ohne Tarif für Eigentümer" bestellen.
Wenn der angeboten wird. Das ist bei der Telekom nicht überall der Fall.