Du hast den AGB bei Vertragsabschluss zugestimmt, die eine berufliche Nutzung explizit in einem Privatkundentarif ausschließen, deshalb.
Das ist übrigens kein Alleinstellungsmerkmal von DG, sondern andere Provider haben auch dieses Ausschlusskriterium.
Allerdings, wo kein Kläger - da auch kein Richter.
Ich glaube aber nicht, dass diese Klausel den Angestellten im Home Office im Blick hat, denn dann wären Millionen Kunden illegal unterwegs. Hier geht es imho darum zu verhindern, dass über solche Privatanschlüsse gewerbliche Angebote geschaffen werden.