Nö, das waren schon ISA-PnP (hieß bei Amiga Zorro), ich hatte da noch eine GFX Picaso, Video-Grabber Electronic Design FrameMachine und SCSI-Karte mit einem 80 MB-Festplatte. Der Brücken-Slot war spezial, da hatte ich zum Schluss eine CPU Karte mit 68040 und Speichererweiterung drin. Mit dem MAC-Emulator ShapShifter war ich viel schneller als MACs mit Power-PC. ![]()
GPON SFP Deutsche Glasfaser
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Nur weil die BNetzA der Meinung ist, heißt das noch nicht, dass es auch den aktuellen Stand der Technik widerspiegelt. Warum sich das Vorhaben der BNetzA auf Basis der aktuellen Normen und Standards nicht so uneingeschränkt umsetzen lässt, wie sie es gerne hätten, hab ich ja an anderer Stelle ausführlich dargelegt.
Und ich habe im Entwurf gelesen, warum die BNetzA der Auffassung ist, dass es funktioniert.
Vereinfacht: die Provider sollen alles offenlegen, was sie benötigen, dann kann es Geräte geben, die die Anforderungen erfüllen. Da es derzeit daran scheitert, das nicht alles offengelegt ist, ist das nicht-Funktionieren eine Folge der fehlenden Spezifikation und damit in der Verantwortung der Provider. Außerdem bezweifelt die BNetzA, dass den Providern selber die Anforderungen nicht bekannt wären: andernfalls können sie ja auch selber keine passenden Geräte beschaffen bzw. zur Beschaffung ausschreiben, und eine Ausschreibung ist nunmal Pflicht.
Es sind also die Provider gefragt, alles offenzulegen. Tun sie es nicht, brauchen sie sich auch nicht beklagen.
Die BNetzA fordert nicht, dass an einem Anschluss jedes Gerät funktionieren muss. Sie fordert, dass alle nötigen Informationen veröffentlicht werden, dass ein Gerätehersteller an diesen Anschluss funktionierende Geräte herstellen kann.
Nein, meine Bedenken nicht. Darauf sind sie nicht eingegangen. Das war auch nie Gegenstand des Verfahrens. Was nicht heißt, das es nicht trotzdem relevant ist.
Und wie gesagt: nur weil sie der Meinung sind, heißt das nicht, dass es den Stand der Technik widerspiegelt. Sie sind oft genug zurückgepfiffen worden. Schau dir mal die Smart Meter Gesetzgebung an.
Es wird hier kein "zurückpfeiffen" geben. Kurz: manche Provider wollten die Regeln ändern lässen, die BNetzA akzeptiert die Gründe nicht. Damit sind die Provider zurückgepfiffen worden, nicht die BNetzA, weil die in diesem Fall gar nichts ändert.
Nein, das ist leider eindeutig. Die Verordnung (EU) 2015/2120 fordert in Paragraph (5),
Nein. Die 2015/2120 hat nur Artikel und keine Paragraphen, aber was Du da zitierst, ist kein kein Teil der Verordnung, sondern nur ein Erwägungsgrund, welcher bei der Erstellung eingeflossen ist. Das ist etwas anderes. Weiter herunterscrollen hilft, wenn man die Verordnungen lesen will.
Relevant ist da Artikel 3 Satz 1. Der enthält aber die Referenz auf die Verordnung 2008/63 nicht.
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Und hast du den Artikel zu Ende gelesen? Schöner hätte ich nicht beschreiben können, warum die Regelung so nicht funktioniert.
Eine Regelung funktioniert nicht, weil sie von den ISPs blockiert wird? Interessante Meinung.
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Und hast du den Artikel zu Ende gelesen? Schöner hätte ich nicht beschreiben können, warum die Regelung so nicht funktioniert.
Ich hab den Artikel auch zu Ende gelesen aber ich finde da keinen Grund warum die Regelung so nicht funktionieren sollte. Was genau liest du aus dem Artikel heraus?
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Und wenn man ganz ehrlich ist, existieren exakt die gleichen Herausforderungen auch in Mobilfunknetzen, aber quasi alle Carrier und MVOs akzeptieren selbstverständlich, dass Endkunden ihre eigenen Modems/Telephone mitbringen obwohl hier auch ein defektes Endgerät prinzipiell eine ganze Funk-Zelle beeinträchtigen kann.
Aber beim Mobilfunk ist das die vorgesehene Endkundenschnittstelle, ist entsprechend standardisiert und wird getestet. Das ist bei der Schnittstelle zwischen ONT und OLT nicht so.
Ja und wenn nicht, dann wird der ONT einfach gesperrt.
Kannst du nicht zu 100% gewährleisten, und bei Onboardingproblemen kommst du gar nicht so weit. Der Rückwegstörer ist ja nur eines von mehreren Problemen.
Da es derzeit daran scheitert, das nicht alles offengelegt ist, ist das nicht-Funktionieren eine Folge der fehlenden Spezifikation und damit in der Verantwortung der Provider.
Falsch. Standards werden in Standardisierungsgremien geschrieben, in denen Vertreter der Provider, der Hersteller und auch der Regulierungsbehörden sitzen. Die Provider kommen von überall auf der Welt. Die paar Vertreter, die ernsthaft ein Interesse an der Schnittstelle haben, sind hoffnungslos in der Unterzahl. Das retten die Finnen und Italiener im Zweifel auch nicht. Das kann sich die BNetzA dann auch auf die Fahne schreiben, die sind auch involviert.
Es wird hier kein "zurückpfeiffen" geben.
Wir sind ein Rechtsstaat. In den anderen Fällen sind sie auch durch Gerichte zurückgepfiffen worden. Erst kürzlich bei den 5G Frequenzen. Ja, war politische Einflussnahme, wurde am Ende aber auch duech die BNetzA verbockt. Genau wie bei der Smartmeter Regulierung.
Relevant ist da Artikel 3 Satz 1. Der enthält aber die Referenz auf die Verordnung 2008/63 nicht.
Braucht es auch nicht, da die Definition des Endgeräts ja bereits erfolgt ist. Die Referenz ist normativ, nicht informell.
Ihr könnt es drehen und wenden, wie ihr wollt. Es wird keine schnelle Lösung für das Dilemma geben, das über eine Whitelist hinausgeht.
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Eine weitere Beteiligung erscheint mir sinnlos.
Warten wir es ab, aber die Richtung scheint mir klar zu sein, selbst DG stellt sich darauf endlich ein.
Es wird sich zeigen, ob es noch eine Wendung zu einer Whitelist geben wird. Ich bezweifle das stark, denn DOCSIS und Mobilfunk leben es Jahrzehnten erfolgreich vor.
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Jein, Deine Definition von Whitelist ist halt so unscharf, dass sie zur fast jeder Realitaet passen wird... IMHO ist der Drops gelutscht, entweder ONT als aktives Element des Providernetzes nach TKG 145 oder freie Wahl unter kompatiblen ONTs, wie bei dsl, docsis, mobilfunk...
Mein Tip ist, kein ISP wird die 145er Karte spielen, womit wir nach weiterem Jammer und Klagen ueberall da landen werden wo die Telekom schon heute ist... bei einer relativen Wahlfreiheit.
Das kannst Du dann gerne als Whitelist/Allowlist bezeichnen, IMHO ist das weder ganz falsch noch sonderlich treffend.
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Braucht es auch nicht, da die Definition des Endgeräts ja bereits erfolgt ist. Die Referenz ist normativ, nicht informell.
Allerdings ist dabei nicht festgelegt worden, wer die Schnittstelle zwischen den "oder" festlegt. Dass der Provider das bestimmt legt die Definition nämlich auch nicht fest.
Aber beim Mobilfunk ist das die vorgesehene Endkundenschnittstelle, ist entsprechend standardisiert und wird getestet. Das ist bei der Schnittstelle zwischen ONT und OLT nicht so.
Dann hat der Einkäufer der Hardware bei der Ausschreibung leider etwas falsch gemacht, was ihn spätestens jetzt auf die Füße fällt.
Zitat:
"Die Antragstellerinnen können sich auch nicht darauf berufen, dass die Pflicht zur
Zugangsgewährung am passiven Netzabschlusspunkt für sie nicht vorhersehbar gewesen
sei. Diese Pflicht bestand von Anfang an und wurde nur deshalb nicht problematisch, weil es
am Markt lange Zeit keine integrierten Telekommunikationsendgeräte gab. Wie oben zur
Entwicklung der Rechtslage dargestellt, hatte der Gesetzgeber bereits im Jahre 2016 zu
erkennen gegeben, dass Netztopologien mit gemeinsam genutzten Infrastrukturen keinen
Grund für Ausnahmen von der Zugangsgewährung am passiven Netzabschlusspunkt sind.
Sie hätten sich von Anfang an darauf einrichten müssen, dass sie die gesetzlich
vorgegebene Art der Zugangsgewährung auch faktisch durchführen müssten.""Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Betreiber des öffentlichen
Telekommunikationsnetzes und Anbieter von öffentlich zugänglichen
Telekommunikationsdiensten verpflichtet sind, Schnittstellenbeschreibungen zu
veröffentlichen, in denen die technischen Anforderungen ihrer Anschlüsse an Endgeräte
offengelegt werden, und diese ständig auf aktuellem Stand zu halten. Die Pflicht ergibt sich
aus Art. 4 der Richtlinie 2008/63/EG (sowie § 74 TKG). Danach müssen die
Schnittstellenbeschreibungen hinreichend detailliert sein, um den Entwurf von
Telekommunikationsendeinrichtungen zu ermöglichen, die zur Nutzung aller über die
entsprechende Schnittstelle erbrachten Dienste in der Lage sind. Der Verwendungszweck
der Schnittstellen muss angegeben werden. Die Schnittstellenbeschreibungen müssen alle
Informationen enthalten, damit die Hersteller die jeweiligen Prüfungen in Bezug auf die
schnittstellenrelevanten grundlegenden Anforderungen, die für die jeweilige
Telekommunikationsendeinrichtung gelten, nach eigener Wahl durchführen können,""Sofern die Antragstellerinnen geltend machen, dass die technischen Anforderungen an den
ONT bzw. die von ihm wahrzunehmenden Funktionen zu komplex seien, um sie in
Schnittstellenbeschreibungen abzubilden, ist dem weiter entgegenzuhalten, dass sie selbst
über solche Schnittstellenbeschreibungen verfügen müssen, um geeignete ONT und ggf.
integrierte Geräte für sich selbst einzukaufen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die von
ihnen genutzte Telekommunikationsinfrastruktur für sie selbst eine „black box“ mit nur
teilweise bekannten Eigenschaften sein sollte. Auch ein Hersteller von
Telekommunikationsinfrastruktur hat ein Interesse daran, Leistungen und technische
Parameter seiner Geräte potentiellen Kunden mitzuteilen, weil er ihnen anders nicht
vermitteln kann, dass sein Angebot für sie geeignet sein könnte. Die Anzahl gelisteter
Telekommunikationsendgeräte und Chipsets mit GPON-ONU-Zertifizierung nach BBF.247 ist
ein deutlicher Hinweis darauf, dass eine entsprechende Transparenz der technischen
Anforderungen an OLT wie ONT bzw. Endgeräte mit integrierter ONT-Funktion herstellbar ist
und auch vom Markt gelebt wird. Es ist darum im Folgenden davon auszugehen, dass
sämtliche für die Interoperabilität maßgeblichen technischen Anforderungen formuliert und in
einer Schnittstellenbeschreibung dargestellt werden können."Die Telekom kann es ja. Wenn es auch nur einer kann, fällt leider das Argument weg, dass es nicht geht.
Wir sind ein Rechtsstaat. In den anderen Fällen sind sie auch durch Gerichte zurückgepfiffen worden. Erst kürzlich bei den 5G Frequenzen. Ja, war politische Einflussnahme, wurde am Ende aber auch duech die BNetzA verbockt. Genau wie bei der Smartmeter Regulierung.
Ja, der Klageweg steht frei.
Allerdings gibt es hier ein Gesetz, von die Provider eine Ausnahme wollen.
Deine Beispiele folgten keinen Gesetzen, weshalb das als Vergleich ganz schlecht ist.
Ihr könnt es drehen und wenden, wie ihr wollt. Es wird keine schnelle Lösung für das Dilemma geben
Eine schnellere, als wenn die BNetzA die Ausnahme gewähren würde. Zitat:
"Würde dagegen wegen möglicherweise noch bestehender Unsicherheiten in GPON vom
Grundsatz des Zugangs am passiven Netzabschlusspunkt abgewichen, würde kein Anreiz
mehr bestehen, Interoperabilität, Dienstqualität und Sicherheit der Netze durch technische
Fortentwicklung an endnutzerfernen Netzkomponenten auf einen Stand zu bringen, der
demjenigen in anderen Netzen wie DSL, VDSL- und Kabelnetzen entspricht, weil
Netzbetreiber sich auf ihre Herrschaft über den ONT verlassen würden. Die technische
Entwicklung würde abgeschnitten, und es wäre nicht zu erwarten, dass zukünftig ein Zustand
erreicht würde, der es dann gestattete, von der gewährten Ausnahme wieder abzugehen."DAS halte ich für den so ziemlich wichtigsten Punkt: würde man jetzt eine Ausnahme gewähren, würde sich an der derzeitigen Situation nie etwas ändern.
das über eine Whitelist hinausgeht.
Sie dürfen gerne eine Liste getesteter Geräte veröffentlichen:
"Hinsichtlich der von den Antragstellerinnen stark herausgestellten Bedeutung von Tests ist
darauf hinzuweisen, dass Netzbetreiber wie Endgerätehersteller diese Tests auf freiwilliger
Grundlage jederzeit durchführen und werblich einsetzen können. Eine Werbung mit
erfolgreich durchgeführten Interoperabilitätstests würde auch das allgemeine Bewusstsein
für die Bedeutung schnittstellenkompatibler Endgeräte fördern."Nur müssen sie halt auch andere Geräte zulassen.
Und die Provider sind ja auch nicht unerheblich an dieser Situation selber schuld:
"Der passive Netzabschlusspunkt stellt auch sicher, dass der Endnutzer ein integriertes Gerät
als Eigentümer nutzen kann und nicht auf ein vom Anbieter gemietetes Gerät angewiesen
ist, wenn dieser keine Kaufgeräte anbietet. Nach Angaben der VZ-RlP sei es bei Mietgeräten
häufiger zu überhöhten Schadensersatzforderungen bei der Rückgabe beschädigter Geräte
oder dem Unterschieben von Vertragsverlängerungen beim Austausch von Geräten
gekommen. Solche Risiken werden durch Pflicht zur Zugangsgewährung am passiven
Netzabschlusspunkt vermindert."Warum fühle ich mich bei den Vertragsverlängerungen an kürzliche Diskussionen hier erinnert?
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Ich bezweifle das stark, denn DOCSIS und Mobilfunk leben es Jahrzehnten erfolgreich vor.
Wie gesagt: Bei beiden ist das die vorgesehene Endkundenschnittstelle, und entsprechend gut dokumentiert und getestet. Das ist bei der Schnittstelle ONT/OLT nicht der Fall. Dort ist die vom Standard vorgesehene Endkundenschnittstelle am Ethernet-Ausgang des ONTs, nicht am Glasfaser-Eingang.
Dann hat der Einkäufer der Hardware bei der Ausschreibung leider etwas falsch gemacht, was ihn spätestens jetzt auf die Füße fällt.
Der Einkäufer kauft keine ONTs separat. Siehe unten.
Wie oben zur Entwicklung der Rechtslage dargestellt, hatte der Gesetzgeber bereits im Jahre 2016 zu erkennen gegeben, dass Netztopologien mit gemeinsam genutzten Infrastrukturen keinen Grund für Ausnahmen von der Zugangsgewährung am passiven Netzabschlusspunkt sind.
2016 war die Entscheidung für GPON bei den Providern aber längst gefallen. Da war der Gesetzgeber einige Jahre zu spät.
Sofern die Antragstellerinnen geltend machen, dass die technischen Anforderungen an den
ONT bzw. die von ihm wahrzunehmenden Funktionen zu komplex seien, um sie in
Schnittstellenbeschreibungen abzubilden, ist dem weiter entgegenzuhalten, dass sie selbst
über solche Schnittstellenbeschreibungen verfügen müssen, um geeignete ONT und ggf.
integrierte Geräte für sich selbst einzukaufen.Siehste, ein schönes Beispiel, dass deutlich macht, dass die BNetzA es nicht verstanden hat. Der Provider kauft keinen einzelnen ONT. Er kauft die Kombination als OLT und ONT, und es ist Sache des Zulieferers, sich um diese Schnittstelle zu kümmern. Die Komponenten werden passend aufeinander abgestimmt geliefert. Das steht so im Standard, und so machen es die Hersteller, und das kann man einkaufen.
Die Telekom kann es ja. Wenn es auch nur einer kann, fällt leider das Argument weg, dass es nicht geht.
Wie schon des Öfteren erwähnt, arbeitet auch die Telekom mit einer Whitelist.
Allerdings gibt es hier ein Gesetz, von die Provider eine Ausnahme wollen.
Doch, das war bei 5G und bei der Smart Meter Regulierung auch so.
Würde dagegen wegen möglicherweise noch bestehender Unsicherheiten in GPON vom
Grundsatz des Zugangs am passiven Netzabschlusspunkt abgewichen, würde kein Anreiz
mehr bestehen, Interoperabilität, Dienstqualität und Sicherheit der Netze durch technische
Fortentwicklung an endnutzerfernen Netzkomponenten auf einen Stand zu bringen, der
demjenigen in anderen Netzen wie DSL, VDSL- und Kabelnetzen entspricht, weil
Netzbetreiber sich auf ihre Herrschaft über den ONT verlassen würden.Stimmt. Problem: Wenn man nicht davon abweicht, besteht der Anreiz auch nicht. Jedenfalls nicht bei 90% der Stakeholder, die über die entsprechenden Normen und Entwicklungen mitzuentscheiden haben.
DAS halte ich für den so ziemlich wichtigsten Punkt: würde man jetzt eine Ausnahme gewähren, würde sich an der derzeitigen Situation nie etwas ändern.
Lass uns in 5 Jahren schauen, was sich an der jetzigen Situation geändert hat.
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Der Einkäufer kauft keine ONTs separat. Siehe unten.
Hm.
2016 war die Entscheidung für GPON bei den Providern aber längst gefallen. Da war der Gesetzgeber einige Jahre zu spät.
Dann haben die Provider nicht zukunftssicher ausgeschrieben und beschafft.
Siehste, ein schönes Beispiel, dass deutlich macht, dass die BNetzA es nicht verstanden hat. Der Provider kauft keinen einzelnen ONT. Er kauft die Kombination als OLT und ONT, und es ist Sache des Zulieferers, sich um diese Schnittstelle zu kümmern. Die Komponenten werden passend aufeinander abgestimmt geliefert. Das steht so im Standard, und so machen es die Hersteller, und das kann man einkaufen.
Das Argument bringen ja nichteinmal die Provider vor. Die Argumentieren "nur" damit, dass sie ja alle Kombinationen zertifizieren müssten und das in allen Kombinationen zu aufwendig sei.
Ansonsten:
"Netzbetreiber bezögen bewusst
Komponenten von unterschiedlichen Ausrüstern, um nicht von einem einzigen Lieferanten
abhängig zu werden (Multi-Vendor-Strategie), was die Interoperabilität zwischen Geräten
(OLT wie ONT) unterschiedlicher Hersteller fördere. Das Broadband Forum (BBF) habe mit
dem Zertifizierungsprogramm BBF.247 einen Weg geschaffen, der die Interoperabilität
zwischen OLT- und ONT-Geräten verschiedener Lieferanten darstellbar mache. Dadurch
sichere es Auswahl, Flexibilität und den Schutz vor Störungen der Lieferketten für
Dienstanbieter wie Endnutzer, und zwar auch unter den Bedingungen einer immer
weitergehenden Ausdifferenzierung der Dienste."Wie schon des Öfteren erwähnt, arbeitet auch die Telekom mit einer Whitelist.
Das wäre an sich auch nicht unzulässig, solange sie sich nicht weigert, neue/unbekannte Geräte in diese Liste aufzunehmen.
Allerdings ist das für mich derzeit nur eine unbelegte Aussage.
Lass uns in 5 Jahren schauen, was sich an der jetzigen Situation geändert hat.
Vermutlich nicht viel - wer das jetzt schon erlaubt, wird es nicht verbieten, und die anderen werden sich erstmal auf die Aussage auf "künftige Entwicklungen" berufen um Zeit zu gewinnen - das war ja schon ein ziemlich deutlicher Fingerzeig. Nur mit solchen Aktionen wie derzeit mit der 5690 werden sie kaum noch durchkommen.
Wichtiger ist, dass es jetzt nicht dazukommen wird, dass weitere Provider die Wahlfreiheit einschränken werden.
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Netzbetreiber bezögen bewusst
Komponenten von unterschiedlichen Ausrüstern, um nicht von einem einzigen Lieferanten
abhängig zu werden (Multi-Vendor-Strategie),Ich hab auch nicht gesagt, dass die Komponenten vom gleichen Hersteller kommen. Ich hab nur gesagt, dass sie aufeinander abgestimmt geliefert werden.
Vermutlich nicht viel - wer das jetzt schon erlaubt, wird es nicht verbieten, und die anderen werden sich erstmal auf die Aussage auf "künftige Entwicklungen" berufen um Zeit zu gewinnen - das war ja schon ein ziemlich deutlicher Fingerzeig.
Genau. Das sehe ich auch so. Vielleicht wird der ein oder andere zusätzliche Komponenten aufnehmen über ein Zertifizierungsprogramm. Aber mehr ist realistisch nicht zu erwarten.
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Genau. Das sehe ich auch so. Vielleicht wird der ein oder andere zusätzliche Komponenten aufnehmen über ein Zertifizierungsprogramm. Aber mehr ist realistisch nicht zu erwarten.
Das reicht doch erstmal.
Immerhin wird keiner den Zwang zum Provider-ONT neu einführen, wenn man sich die Anträge durchgelesen hat, dann stand das durchaus als Befürchtung im Raum. Künftige Newcomer werden sich auch danach richten.
Und wie bestehende damit umgehen werden, werden wir mal sehen.
Was, wenn ein Kunde die eigene 5690 anschließt, dem Provider eine Störung meldet und für die Ausfallzeit Ersatz einfordert? Mit welcher gerichtsfesten Begründung wird der Provider die Zahlung ablehnen? Ein Verweis auf eine ungültige AGB-Klausel - schwierig. Ein Richter in einem Verfahren könnte sich hier an die Entscheidung der BNetzA halten und das als Ausfall sehen, aber wie das halt so ist, vorher weiß man es nicht.
Auf jeden Fall haben es die Provider nun schwerer und werden zumindest mit "Standardteilen" wie 5690 oder üblichen SFP-Modulen weniger herumzicken. Bei Exoten werden es dann halt Einzelfälle sein, wo sie das Risiko eher eingehen werden.
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Ok, wenn euch das reicht. Bislang wurde das TKG diesbezüglich immer sehr wörtlich ausgelegt.
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Mmmh, gucke ich in:
1TR112_V14.1_Amendment_1_GPON_IF-PON.pdf
sehe ich keine explizite Whitelist (wohl aber Listen mit Anforderungen die ein ONT erfuellen muss)... wo finde ich die fuer die Telekom?
Ich denke gerade kleine ISPs sind versucht OLT/ONTs/und Management Software aus einer Hand zu kaufen, aus wirtschaftlichen Erwaegungen, aber so eine Situation mit effektiv einem Supplier ist immer problematisch (man ist ploetzlichen Preiserhoehungen ziemlich schutzlos ausgeliefert). Das ist IMHO auch der Grund warum die Telekom da offen ist, die baut ihr eigenen System zum Management (Access 4.0 war da mal ein Projektname) und weiss es besser als sich an einen einzelnen Supplier zu binden... und wenn man so wie so verschiedene ONTs provisionieren will, macht es wohl gar nicht mehr so viel aus da erst mal offen zu sein...
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Ok, wenn euch das reicht. Bislang wurde das TKG diesbezüglich immer sehr wörtlich ausgelegt.
Es würde mir dauerhaft nicht reichen (erstmal != dauerhaft). Aber es gibt die Klarstellung, wie das zu interpretieren ist und dass es nicht zu Verschlechterungen kommen kann.
Der Rest wird dann schon kommen, spätestens wenn GPON durch XGS-PON ausgestauscht wird, kann sich keiner mehr herausreden, das anders ausgelegt zu haben, oder was auch immer die Behauptung der Provider ist.
Dass es dann nicht von heute auf morgen geht - wegen mir. 5 Jahre: eigentlich zu lang, wir werden sehen.,
Ich persönlich bin nicht betroffen, da sowohl mein Anschluss als auch der von mir betreute Anschluss bei Providern liegen die da keine Probleme machen und beim von mir betreuten Anschluss auch nicht der Wunsch besteht, da etwas zu ändern.
Aber wäre ich betroffen, würde ich den Provider nach dem endgültigen Bescheid mit Verweis auf den Bescheid schon auffordern, mir das zu ermöglichen. Ist für den Provider eigentlich auch Win-Win: tut der ONT nicht und hat er alle Informationen veröffentlicht, ist er raus. Ist doch eigentlich viel einfacher als die Diskussionen mit dem Kunden.
Dumm halt nur, wenn er es a la DG mit Whitelisten im POP aktiv verhindert.
Mmmh, gucke ich in:
1TR112_V14.1_Amendment_1_GPON_IF-PON.pdf
sehe ich keine explizite Whitelist (wohl aber Listen mit Anforderungen die ein ONT erfuellen muss)... wo finde ich die fuer die Telekom?
Ich denke auch, dass es keine Whitelist in dem Sinn gibt, sondern "nur" eine Config-Liste mit einzelnen Parametern für spezielle Geräte, jedes dort nicht enthaltene Gerät wird aber nicht ausgeschlossen, sondern mit Default-Parametern betrieben. Das ist aber nur Spekulation, weil sich dazu eben nichts findet.
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Was lustiges.. Ich warte übrigens immer noch auf die Aktivierung von meinem ZTE F6005.
In der Zwischenzeit habe ich mal getestet, ein Genexis G2110C-2.5 zu simulieren und es bekommt dauerhaft den O5 Status.Steht also auch auf einer Whitelist..
Die Parameter habe ich verwendet.CodeVendor: GNXS EquipmentID: FT-G2110C-2.5G Hardware Version: G2110CE2V1D0 Software Version: C-5.7.0-R Serial: GNXS________Das lustige daran ist, dass laut Schnittstellenspezifikation der DG gar kein "Punkt" in der Equipment ID vorkommen darf.
Funktioniert aber.
Hat der Provider nicht die Pflicht sich an seine Specs zu halten?
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Kommst du damit bis auf die Aktivierungsseite? Dann müsste sich das Ding doch freischalten lassen.
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Nachdem ich das "Ding" nur auf dem ZTE F6005 mit der alten MAC Adresse simuliert habe, weiß ich nicht ob das klappt.
Ich hab mir jetzt mal eins bei Kleinanzeigen besorgt und berichte
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Was lustiges.. Ich warte übrigens immer noch auf die Aktivierung von meinem ZTE F6005.
In der Zwischenzeit habe ich mal getestet, ein Genexis G2110C-2.5 zu simulieren und es bekommt dauerhaft den O5 Status.05 bedeutet lediglich, das die optischen Kommunikation in Ordnung ist. Das bedeutet jedoch nicht, das Du ins Netzwerk hereingelassen wirst oder gar Internetaccess hast! Dieser Schritt erfolgt durch die nachgelagerte OMCI Kommunikation.
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HubeBube das weiß ich schon.
Aber mit vielen anderen Konfigurationen kommt man gar nicht so weit.
Versuch macht klug… -