Deutsche Glasfaser Support so schlecht?

  • Klar mag es schon mal vorkommen dass eine neue Technik noch Probleme macht. Aber das Problem mit fehlerhaften Shaper Einstellungen ist seit Jahren bekannt und die DG bekommt es nicht in den Griff. Selbst bei Mietroutern, wo man plug and play erwarten kann. Dazu noch das Vorgehen an der Hotline, wo sich bei so einem Problem gefühlt keiner auskennt und einem nicht weiter geholfen wird.

    Mir ist unverständlich, wie man so schlechte Prozesse in Verbindung mit einer mangelhaften Qualitätssicherung haben kann. Die DG baut ja nicht erst seit gestern aus, so langsam sollten die Ihre Hardware kennen und im Griff haben. Letztlich sind die Ausbaugebiete ja immer wieder das selbe - ein PoP wird aufgestellt, wird ans Backbone angebunden und die Kunden werden aufgeschaltet.

    Mit welchen Einstellungen werden jetzt diese Werte erreicht? Das fertige Profil in der Fritzbox für Deutsche Glasfaser oder manuelle Konfiguration?

    War das fertige Profil im Router. Unbedarft dessen doch überraschend, was das gebracht hat.

  • Nun ja, wir empfehlen hier immer das vorhandene Profil "Deutsche Glasfaser" nicht zu verwenden, sondern ein eigenes, dass keinesfalls "Deutsche Glasfaser" oder "deugl" lauten darf, anzulegen.

    Der Hintergrund ist folgender: Mit diesem Profil hast Du keinen Zugriff auf den Traffic Shaper und dieser ist dort mit 1000/1000 angelegt. Diese Einstellungen sind immer falsch, da alle Tarife von DG asymmetrisch (Verhältnis 2:1) sind.

    Bei Namensgleichheit von predefined und customer profile wird das vordefinierte verwendet und "deugl" ist die interne Bezeichnung für Deutsche Glasfaser im FRITZ!OS.

  • Ehrlich?

    Zitat Satz 3 des Abs. 3 des § 73 TKG: "Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."

    Liest Du hier irgendwo eine Einschränkung, dass das nicht für Mietgeräte gilt?

    Mietgeräte könnten übrigens auch Geräte eines Herstellers sein, die nicht vorinstalliert sind und vom Kunden konfiguriert werden müssten.

    Wenn du einen Mietrouter von Deutsche Glasfaser hast, dann sind für den User keine Zugangsdaten notwendig. Warum sollten Sie die in diesem Fall bereitstellen?

    FTTH DG 1000/500 | FRITZ!Box 5590 Fiber | 2 mal FRITZ!Repeater 3000AX als Access Points

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  • Warum sollten Sie die in diesem Fall bereitstellen?

    Hast Du den Gesetzestext nicht verstanden? "... dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."

    Es ist komplett uninteressant, ob der Kunde bei Vertragsabschluß einen Mietrouter bestellt oder nicht, da er jederzeit wechseln können muss und dafür muss der Provider alle notwendigen Daten zur Verfügung stellen.

  • Zitat Satz 3 des Abs. 3 des § 73 TKG: "Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."

    Ja, sind sie doch.

    Mietgeräte könnten übrigens auch Geräte eines Herstellers sein, die nicht vorinstalliert sind und vom Kunden konfiguriert werden müssten.

    Ist hier ja nicht der Fall.

    Wie gesagt, kann man jederzeit ändern.

  • Bevor es hier eskaliert, der Schlüssel ist doch folgender

    Zitat

    Notwendige Zugangsdaten und Informationen für

    Bei einem Mietrouter von DG und nur dieses betrachten wir in diesem Thread, ist im Regelfall gar keine Nutzerinteraktion notwendig, weder bei Einrichtung der Telefonie noch der Routerkonfiguration.

    Anders ist der Fall natürlich, wenn ein kundeneigener Router oder gar etwa ein kundeneigenes Endgerät (vor allem direkt an der Glasfaser in einer GPON-Topologie) verwendet werden soll. Dies trifft hier aber nicht zu.

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  • Hast Du den Gesetzestext nicht verstanden? "

    Halten wir fest, dass Du das in dieser speziellen Konstellation anders als bisher alle anderen auslegst.

    Stellst Du bei DG von Mietrouter auf kundeneigenen Router um, bekommt du die Telefonie Zugangsdaten kurzfristig und automatisch bereitgestellt, weil sie erst dann notwendig werden.

    FTTH DG 1000/500 | FRITZ!Box 5590 Fiber | 2 mal FRITZ!Repeater 3000AX als Access Points

  • Nun ja, wir empfehlen hier immer das vorhandene Profil "Deutsche Glasfaser" nicht zu verwenden, sondern ein eigenes, dass keinesfalls "Deutsche Glasfaser" oder "deugl" lauten darf, anzulegen.

    Der Hintergrund ist folgender: Mit diesem Profil hast Du keinen Zugriff auf den Traffic Shaper und dieser ist dort mit 1000/1000 angelegt. Diese Einstellungen sind immer falsch, da alle Tarife von DG asymmetrisch (Verhältnis 2:1) sind.

    Bei Namensgleichheit von predefined und customer profile wird das vordefinierte verwendet und "deugl" ist die interne Bezeichnung für Deutsche Glasfaser im FRITZ!OS.

    Ah ok Danke für die Erklärung. Aktuell passt das für mich so. Habe über LAN 970 Mbit/s im Upload und 500 Mbit im Download. Von daher fummel ich da heute nicht weiter rum :)

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  • Das ist das mindeste, was sie dann tun müssen. Das Gesetz verlangt es aber anders. Und das strafbewehrt.

    Nein, Nein und Nein. Gesetzesdeutsch ist manchmal und immer nicht einfach aber wie schon erwähnt heißt es wenn es notwendig ist. Das ist erst notwendig wenn man es benötigt. Nichts mit mindeste oder strafbewehrt.

  • Nein, Nein und Nein. Gesetzesdeutsch ist manchmal und immer nicht einfach aber wie schon erwähnt heißt es wenn es notwendig ist. Das ist erst notwendig wenn man es benötigt. Nichts mit mindeste oder strafbewehrt.

    Dann lies bitte den TKG § 73 nochmal genau durch. Der ist eindeutig formuliert und Deine Interpretation entspricht nicht dem, was da steht:

    "Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."

    Unaufgefordert bei Vertragsschluss und nicht erst, wenn der Kunde sie zum Anschluss eigener Geräte benötigt. Mir ist allerdings unklar, was an dem Text nicht einfach sein sollte. Höchstens, den so zu interpretieren, dass man daraus folgert, dass man es dem Kunden nicht sofort geben müsste.

  • Leute, mal ernsthaft: Kann man in so einer Diskussion auch mal den gesunden Menschenverstand einschalten? Sorry, aber diese Art von Erbsenzählerei führt das ganze TKG und seine Auslegung ad absurdum. Was soll ein Kunde mit den Zugangsdaten, wenn er sich für den Provider-Router entscheiden hat, für die er sie nicht braucht? Denkt ihr wirklich, die Kunden zahlen monatlich für einen Router, um ihn in die Ecke zu stellen und dann was anderes am Anschluss anzuschließen?

    Lasst mal die Kirche im Dorf. Die Diskussion hat keinerlei praktische Relevanz. Da gibt es im Umfeld TKG und seiner Umsetzung bei den Providern echt andere Baustellen, die dringender sind.

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  • Dann lies bitte den TKG § 73 nochmal genau durch. Der ist eindeutig formuliert und Deine Interpretation entspricht nicht dem, was da steht:

    "Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."

    Unaufgefordert bei Vertragsschluss und nicht erst, wenn der Kunde sie zum Anschluss eigener Geräte benötigt. Mir ist allerdings unklar, was an dem Text nicht einfach sein sollte. Höchstens, den so zu interpretieren, dass man daraus folgert, dass man es dem Kunden nicht sofort geben müsste.

    Aber er benötigt doch gar keine Zugangsdaten, wenn er sich für einen vorkonfigurierten Router des ISP entschieden hat. Und wenn der nicht funktioniert, ist der ISP dran mit Ausgleichszahlung. ;)

  • Aber er benötigt doch gar keine Zugangsdaten, wenn er sich für einen vorkonfigurierten Router des ISP entschieden hat.

    Es gibt Provider, da kann man das nicht abwählen. Woher will das Provider da wissen, was der Kunde vor hat?

    Abgesehen davon: Zugangsdaten zum Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen - das ist keine Einschränkung auf eine bestimmte, sondern das ist in der Mehrzahl formuliert.

  • Es gibt Provider, da kann man das nicht abwählen.

    Das ist ein Verstoß, jedoch nicht der durch den Provider betriebsbereit eingerichtete Mietrouter, der vom Kunden geordert wurde. Hierfür sind keine Daten zur Einrichtung mehr notwendig und in Folge müssen diese dann auch nicht mitgeteilt werden.

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  • Es gibt Provider, da kann man das nicht abwählen. Woher will das Provider da wissen, was der Kunde vor hat?

    Na ganz pragmatisch. ;)

    Der Kunde bekommt den Mietrouter oder die Daten. Ein Problem ist es doch erst, wenn er sie nicht raus gibt.

    Bei meinem ISP DNS:NET gibt es immer den Brief und es steht alles hübsch auf der Internetseite, auch SIP. Sind nicht alle böse. :D

  • Das ist ein Verstoß,

    Nein.

    "Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben."

    Hierfür sind keine Daten zur Einrichtung mehr notwendig und in Folge müssen diese dann auch nicht mitgeteilt werden.

    Doch, siehe obigen Satz. Die Nutzung des bereitgestellten Routers darf nicht vorgeschrieben werden, daher weiß der Provider nicht, ob der Kunde die Daten braucht oder nicht. Damit ist es notwendig, diese mitzuteilen.

    Na ganz pragmatisch. ;)

    Der Kunde bekommt den Mietrouter oder die Daten. Ein Problem ist es doch erst, wenn er sie nicht raus gibt.

    Mietrouter und Daten.

    Bei meinem ISP DNS:NET gibt es immer den Brief und es steht alles hübsch auf der Internetseite, auch SIP. Sind nicht alle böse. :D

    Alle normalen Provider schicken die Daten, das würden sie kaum machen, wenn diese der Meinung wären, es wäre nicht vorgeschrieben.

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  • "Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben."

    Ja, das gilt sogar für Provider-ONT plus Mietrouter, siehe TKG §3 "Begriffsbestimmungen".

    Und noch einmal, es wurde ein Vertrag über ein Mietrouter abgeschlossen, da gab es weder Zwang (sofern der Vertragsnehmer nicht zum Abschluss in einer von ihm ungewollten Art bedrängt wurde) noch sind Zugangsdaten notwendig.

  • Alle normalen Provider schicken die Daten, das würden sie kaum machen, wenn diese der Meinung wären, es wäre nicht vorgeschrieben.

    Also ich habe seit 1987 (SLIP-analog-Zugang) immer meine Zugangsdaten von jeden Provider bekommen und dies waren viele, lange vor dem TKG. Damals hieß es noch FAG (FernmeldeAnlagenGesetz bis 1997). Ich glaube, diese Verpflichtung ist erst so zw. 2015 und 2017 ins TKG eingeflossen.

    Es ist halt eher so, dass es da einige schwarze Schafe gibt, die es nicht verstehen, aber es ist nicht durchgängig.