Gründe für niedrige Take-Up Rate von 18% bei Glasfaser

  • Da liegt das nächste Problem: Als Eigentümer einer vermieteten Immobilie kriegts du keinen kostenlosen Anschluss gelegt, wenn du nicht mindestens einen 24 Monatsvertrag abschließt. Wenn der Mieter aber kein Interesse daran hat, müsstes du einen ungenutzen Vetrag abschließen. Viele Vermieter denken da nicht langfristig und scheuen die Kosten. Dumm zwar, aber Realität.

    ... - (hier sollte erst das Wort "DOCH" stehen. - Aber das ist eine Beleidigung, und bedeutet "D"u "O"chse.

    Also nochmal. - leider falsch. - Die UGG bietet bei uns bei der Nachvermarktung den Anschluss für alle Wohneinheuten für 0 EUR an, egal, ob da ein Tarif drauf gebucht wird, oder nicht. - Ich sage ja, billiger kann und wird es nicht mehr werden.

    Die UGG merkt auch, dass "Homes connected" besser ist, als "Homes passed".

    Incl Leistungen für 0 EUR ind max 2 Wanddurchbrüche und max 3 Meter innerhalb des Wohnraumes bis zur GF-Dose. - Ich kann mir aber nicht vorstelllen, wenn dann jemand noch nen Wanddurchbruch mehr braucht, und 6 statt 3 Meter, dass dass dann gleich 1000 EUR kosten soll.

    Einmal editiert, zuletzt von alex_k (5. September 2024 um 18:42)

  • Und was hat das jetzt mit Ochse zu tun?

    Bei der DG war das hier nicht so. Anschluss plus Vetrag oder eben kein kostenloser Anschluss. Punkt. In Mehrfamilienhäusern sieht es etwas anders aus, da wurde großzügig Inhouse verkabelt, auch wenn einzelne Wohnungen noch nicht aktiv teilnehmen wollten.

  • Und was hat das jetzt mit Ochse zu tun?

    Bei der DG war das hier nicht so. Anschluss plus Vetrag oder eben kein kostenloser Anschluss. Punkt. In Mehrfamilienhäusern sieht es etwas anders aus, da wurde großzügig Inhouse verkabelt, auch wenn einzelne Wohnungen noch nicht aktiv teilnehmen wollten.

    Auch alle Kupfer-Telefonanschlüsse an EFH kosten immer noch 699,- € bei der Telekom, es sei denn du schließt ein Internet/Magenta-TV-Vertrag.

    Wie kommst du darauf, dass ein Gf-Netzbetreiber Anschlüsse in eine EFH kostenfrei legt, wenn man keinen Vertrag abschließt?

    Bei MFH ist es für Sie ein Rechenexempel. Wenn der Tiefbautrupp schon in der Straße ist, schließen sie ein Haus an, weil die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass einer bestellt. Aber den Innenausbau gibt es dann natürlich nur für den einen Nutzer, der den Vertrag abgeschlossen hat.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Wie kommst du darauf, dass ein Gf-Netzbetreiber Anschlüsse in eine EFH kostenfrei legt, wenn man keinen Vertrag abschließt?

    Wo habe ich das gesagt? Es ging drum, dass vermietete EFH keinen Anschluss bekommen, wenn der MIETER keinen Vetrag will. Der Eigentümer hat dann nur die Möglichkeit auf eigene Rechung eine Laufzeitvertrag abzuschließen, ohne ihn zu nutzen. Bedeutet nach 24 Monaten, dass er den Anschluss faktisch trotzdem bezahlt hat. Wenn er aber aus Gewinnmaximierungsgründen keinen Bock darauf hat, bleibt das Haus „unerschlossen“. Das ist der große Fehler! M. E. sollten einfach ALLE Häuser in einem Erschließungsgebiet angeklemmt werden, unabhängig von einem sofortigen Vetragsabschluss. Das wäre doch auf Dauer viel günstiger, als ständig wieder die Straßen aufzubuddeln.

  • M. E. sollten einfach ALLE Häuser in einem Erschließungsgebiet angeklemmt werden, unabhängig von einem sofortigen Vetragsabschluss. Das wäre doch auf Dauer viel günstiger, als ständig wieder die Straßen aufzubuddeln.

    Das ist ein Denkfehler. Die Herstellung der Hausanschlüsse ist deutlich Aufwändiger als das verlegen der Trassen im Bürgersteig oder der Strasse.

    Je nachdem wie der Provider einen Nachanschluss kalkuliert, zahlt der Kunde zumindest einen Teil der Kosten, die Herstellung des Hausanschlusses wird also für den Provider günstiger.

    Der lokale Provider der in unserer Region ausgebaut hat, ruft für einen Nachanschluss mindestens 1500,- Euro auf. Je nachdem wie Aufwändig die Bauarbeiten sind, auch mal deutlich mehr.

  • Der Eigentümer hat dann nur die Möglichkeit auf eigene Rechung eine Laufzeitvertrag abzuschließen, ohne ihn zu nutzen. Bedeutet nach 24 Monaten, dass er den Anschluss faktisch trotzdem bezahlt hat. Wenn er aber aus Gewinnmaximierungsgründen keinen Bock darauf hat, bleibt das Haus „unerschlossen“. Das ist der große Fehler!

    Als Eigentümer einfach einen „Pseudovertrag“ Vertrag abschließen und fertig.

    Beispiel: Bei Greenfiber wird dieser sogar storniert, wenn sich nachträglich ein Mieter doch zu einen Vertrag entscheidet.:thumbup:

    Ich verstehe auch nicht wenn sich Immobilien Besitzer gegen einen Glasfaseranschluss entscheiden…aber nicht mein Problem muss jeder selber wissen…

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Wieso soll jemand das als Eigentümer machen? Entgegen vielen Vorstellungen sind nicht alle Eigentümer Millionäre mit endlosen Reserven. Wenn derjenige, der drin wohnt, kein Glasfaser will, wieso soll man Geld aus dem Fenster werfen?

  • Wieso soll jemand das als Eigentümer machen? Entgegen vielen Vorstellungen sind nicht alle Eigentümer Millionäre mit endlosen Reserven. Wenn derjenige, der drin wohnt, kein Glasfaser will, wieso soll man Geld aus dem Fenster werfen?

    Weils nachher niemals günstiger wird. Man kann ja auch meist nur einen 12-Monatsvertrag abschließen oder nimmt halt einfach den Günstigsten. Was tun, wenn der Mieter kündigt, nachdem das Kupfernetz abgeschaltet wurde ? Ein neuer Mieter wird sich da nur schwer finden lassen, wenn kein Glasfaseranschluss vorhanden ist. Auf 5G only werden sich nicht alle einlassen, insbesondere wenn man auf eine stabile Verbindung für Homeoffice oä. angewiesen ist.


    Eigentum verpflichtet, das vergessen leider immer viele.

  • Wieso soll jemand das als Eigentümer machen? Entgegen vielen Vorstellungen sind nicht alle Eigentümer Millionäre mit endlosen Reserven. Wenn derjenige, der drin wohnt, kein Glasfaser will, wieso soll man Geld aus dem Fenster werfen?

    :D:D:D Es gibt da nur 2 Varianten.
    1. Der Eigentümer wohnt selber drin, dann kann er ja auch den Vertrag für sich abschließen.

    2. Der Eigentümer vermietet, dies erfolgt ja mit Gewinnerzielungsabsicht. Somit kann er, wenn es ihm für seine Wohnung wichtig ist, auch den Anschluss legen lassen. Kann nachher bei der Steuererklärung »Gewinne aus Vermietung und Verpachtung« abgesetzt werden und da es eine »Wohnwertsteigerung« ist, auch die Miete angepasst werden.

    Und für alles muss man nicht Millionär sein, das kann ich dir versichern. Mit 6 Immobilien (4 noch im Besitz), die ich ohne Erbschaften mir in den letzten 40 Jahren aufgebaut habe als einfacher Angestellter.

    Habe einfach nur mit 24 Jahren meine erste Wohnung gekauft, damals haben sich die anderen Freunde Autos und Reisen auf Kredit gekauft.

    Einmal editiert, zuletzt von Phino (6. September 2024 um 11:16)

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Wo habe ich das gesagt? Es ging drum, dass vermietete EFH keinen Anschluss bekommen, wenn der MIETER keinen Vetrag will. Der Eigentümer hat dann nur die Möglichkeit auf eigene Rechung eine Laufzeitvertrag abzuschließen, ohne ihn zu nutzen. Bedeutet nach 24 Monaten, dass er den Anschluss faktisch trotzdem bezahlt hat. Wenn er aber aus Gewinnmaximierungsgründen keinen Bock darauf hat, bleibt das Haus „unerschlossen“. Das ist der große Fehler! M. E. sollten einfach ALLE Häuser in einem Erschließungsgebiet angeklemmt werden, unabhängig von einem sofortigen Vetragsabschluss. Das wäre doch auf Dauer viel günstiger, als ständig wieder die Straßen aufzubuddeln.

    Aber genau dies war doch meine Aussage. EFH werden nur kostenfrei angeschlossen mit Vertrag.

    Wenn es dem Eigentümer wichtig ist, dass sein Haus auf dem aktuellen technischen Standard ist, muss er investieren und da es eine »Wohnwertsteigerung« ist, kann auch die Miete angepasst werden.
    Eine PV-Anlage bezahlt ihm auch keiner, egal ob er vermietet oder darin selber wohnt. Da kann er dann dem Mieter den Strom verkaufen, aber investieren muss er erst einmal.

    Und wenn der Vermieter nicht über die notwendige Kapitaldecke verfügt, um in eine Glasfaser-Leitung zu investieren, hat er schon an anderer Stelle Fehler gemacht (fehlende Instandhaltungsrücklage).

  • Weils nachher niemals günstiger wird. Man kann ja auch meist nur einen 12-Monatsvertrag abschließen oder nimmt halt einfach den Günstigsten. Was tun, wenn der Mieter kündigt, nachdem das Kupfernetz abgeschaltet wurde ? Ein neuer Mieter wird sich da nur schwer finden lassen, wenn kein Glasfaseranschluss vorhanden ist. Auf 5G only werden sich nicht alle einlassen, insbesondere wenn man auf eine stabile Verbindung für Homeoffice oä. angewiesen ist.


    Eigentum verpflichtet, das vergessen leider immer viele.

    Da habe ich auch ein krasses, richtig teures Beispiel dazu:

    2011 wurde durch die Straße in Berlin vor unserem Gebäude mit 55 Wohnungen die Fernwärme von Vattenfall verlegt. An uns als Wohnungseigentümer ging das Angebot, kostenfrei die Fernwärme ins Haus zu legen. Wir hätten damals für die hausinterne Umrüstung der ca. 20 Jahre alten Heizung 80.000 € in die Hand nehmen müssen (geteilt durch 55 Eigentümer). Dies wurde abgelehnt, weil die alte Heizung läuft ja noch mindestens 10 Jahre. Ca. 60 % der Eigentümer wohnen selber dort. Jetzt ist die Heizung 34 Jahre alt und der Bezirksschornsteinfeger hat uns schriftlich zugesagt, ab 2026 ist Schluss.
    Aktuelle Kostenangebote für die Fernwärmeheizung liegen bei 230.000 € incl. Anschlussarbeiten. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage bleibt uns nichts anderes übrig als Fernwärme, eine neue Gasheizung bekommen wir nicht genehmigt, was aber auch immer noch 45.000 € gewesen wäre im letzten Jahr.

    Ich bin, ob der Ignoranz der Eigentümer in der letzten Sitzung, recht deutlich geworden, was ich von ihrer "Geiz ist Geil"-Mentalität halte. Alleine die geringeren Wartungs- und Schornsteinfeger etc. Kosten hätte man bis heute schon die damalige Investion raus gehabt. Aber an dieser fehlenden Weitsicht und Innovationsfreude krank einfach Deutschland.

  • 2. Der Eigentümer vermietet, dies erfolgt ja mit Gewinnerzielungsabsicht. Somit kann er, wenn es ihm für seine Wohnung wichtig ist, auch den Anschluss legen lassen. Kann nachher bei der Steuererklärung »Gewinne aus Vermietung und Verpachtung« abgesetzt werden und da es eine »Wohnwertsteigerung« ist, auch die Miete angepasst werden.

    Wenn der Mieter selbst den Anschluss nicht möchte, wird der sich über die Wertsteigerung und Mieterhöhung bedanken.

    Weils nachher niemals günstiger wird. Man kann ja auch meist nur einen 12-Monatsvertrag abschließen oder nimmt halt einfach den Günstigsten. Was tun, wenn der Mieter kündigt, nachdem das Kupfernetz abgeschaltet wurde ? Ein neuer Mieter wird sich da nur schwer finden lassen, wenn kein Glasfaseranschluss vorhanden ist. Auf 5G only werden sich nicht alle einlassen, insbesondere wenn man auf eine stabile Verbindung für Homeoffice oä. angewiesen ist.


    Eigentum verpflichtet, das vergessen leider immer viele.

    Weil die Wohnungsmarkt so vom Angebot überwältigt wird, dass man nicht in die Wohnung einzieht, wo beispielhaft nur 1 Gbit/s über Kabel zur Verfügung steht. Oder 250 Mbit/s über DSL. Ich glaube bzw. hoffe nicht, dass sich in Gegenden mit max. verfügbaren 16 Mbit/s jemand mit gesundem Verstand gegen Glasfaser entscheidet.

    Und der Konzept von verpflichtenden Eigentum wird oft m.M.n. bis zum unmögliche aufgeblasen. Eigentümer muss das, Eigentümer muss jenes, darf aber nichts an die armen Mieter umlegen der Dagobert Duck. Wenn es so weiter geht, bleiben als Vermieter nur die tollen Vonovia und Co, weil sich kein Normalo mehr in diese Schieflage begeben möchte.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Ich glaube bzw. hoffe nicht, dass sich in Gegenden mit max. verfügbaren 16 Mbit/s jemand mit gesundem Verstand gegen Glasfaser entscheidet.

    Leider kommt das öfters vor. Meine beiden Nachbarn, um die ca. 70 Jahre alt, haben den Glasfaserausbau im EFH vor paar Jahren abgelehnt, weil man es nicht bräuchte in das Internet mit 6 Mbit eh reichen würde.. Glasfaser wäre teurer.

    Spoiler anzeigen

    ISP: HTP Surf & Fon 1.000 MBit/s Download / 500 MBit/s Upload (Glasfaser)

    Router: MikroTik CCR2004-16G-2S+ (RouterOS 7.22.1) + Genexis Fibertwist F2110-2 (Rev2.0) @ AON (1000BASE-BX)

    VoIP: Gigaset N670 IP Pro Mini Multicell (Firmware 2.67.0), Cisco ATA-191-MPP 2-Port Phone Adapter (Firmware 11-3-2MPP0001-225), Gigaset Fusion (Firmware 2.0.1)

    Handset: Gigaset SL800H Pro (Firmware 131.013.04)

  • Leider kommt das öfters vor. Meine beiden Nachbarn, um die ca. 70 Jahre alt, haben den Glasfaserausbau im EFH vor paar Jahren abgelehnt, weil man es nicht bräuchte in das Internet mit 6 Mbit eh reichen würde.. Glasfaser wäre teurer.

    Ich habe eher an Vermieter gedacht, eine Wohnung mit max. 16 Mbit/s in einer Glasfasergegend zu vermieten kann in der tat schwierig werden.

    Was die EFH betrifft - weiß man ob die Erben haben bzw. wie das Verhältnis aussieht? Vielleicht denken die der Nachbesitzer soll sich kümmern. Ist auch nicht komplett verkehrt.

  • Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied. Sei es, sich um Internet zu kümmern oder sein Mietobjekt attraktiv zu halten.

    Für die einen wird in Zukunft auch Mobilfunk eine ausreichende Lösung sein.

    Für die anderen bleibt es ohnehin spannend, wie sich der demografische Wandel darstellen wird. Da wird es auch klar Verlierer geben. Schon heute gibt es millionenfachen Leerstand. Und eine ganze geburtenstarke Generation stirbt in den nächsten 20 Jahren weg. Selbstläufer mit absurden Mieten wird es dann nur noch in Hotspots geben.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Vieles stimmt in euren Aussagen zu Mieter, Vermieter und Eigentümer in der eigenen Wohnung (MFH) wohnend. Ganz abgesehen von dem von Phino berichteten bezüglich der Wohnungseigentümergemeinschaften. Jedoch gilt auch hier: wo Licht ist, ist auch Schatten.

    Ein Aspekt ist jedoch noch nicht berücksichtigt worden: Vermieter möchte Gf-Anschluss in seiner vermieteten Wohnung, jedoch der Mieter hat andere Vorstellungen bezüglich Aufstell-/Montageort und erlaubt keinen Zutritt in die Wohnung! Die Folge ist: kein Gf-Anschluss.

    Was ich damit sagen möchte: nicht immer ist der Eigentümer/Vermieter der Egoist/Kurzsichtige.

  • Wenn der Mieter selbst den Anschluss nicht möchte, wird der sich über die Wertsteigerung und Mieterhöhung bedanken.

    Aber dann soll der Vermieter wieder wegen "Eigentum verpflichtet" was machen. Umsonst gibts aber nichts.

    Ich glaube bzw. hoffe nicht, dass sich in Gegenden mit max. verfügbaren 16 Mbit/s jemand mit gesundem Verstand gegen Glasfaser entscheidet.

    Doch. Meine Nachbarn haben Glasfaser abgelehnt, haben kein Kabel und DSL nur mit ca 12 MBit. "Reicht uns".

    Und der Konzept von verpflichtenden Eigentum wird oft m.M.n. bis zum unmögliche aufgeblasen. Eigentümer muss das, Eigentümer muss jenes, darf aber nichts an die armen Mieter umlegen der Dagobert Duck. Wenn es so weiter geht, bleiben als Vermieter nur die tollen Vonovia und Co, weil sich kein Normalo mehr in diese Schieflage begeben möchte.

    Auch das ist bei uns ein Haus weiter eingetreten. Vermieter hat das Haus verkauft, weil er gegen die Ignoranz aller Regeln durch einen einzelnen Mieter nicht mehr ankam und die anderen Mieter nach und nach "abgehauen" sind. Hat dann irgendwann an Vonovia verkauft, da gibt natürlich keinen Glasfaseranschluss im Haus. Doch nicht bei Vonovia ...

  • Ein Aspekt ist jedoch noch nicht berücksichtigt worden: Vermieter möchte Gf-Anschluss in seiner vermieteten Wohnung, jedoch der Mieter hat andere Vorstellungen bezüglich Aufstell-/Montageort und erlaubt keinen Zutritt in die Wohnung! Die Folge ist: kein Gf-Anschluss.

    Was ich damit sagen möchte: nicht immer ist der Eigentümer/Vermieter der Egoist/Kurzsichtige.

    Soweit ich weiß, muss der Mieter das als Modernisierungsmaßnahme dulden. Er muss ja keinen Vertrag abschließen.

    Ich habe das allerdings schon im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter der Installation eines Glasfaseranschlusses (ohne Nutzunsverpflichtung) nicht widerspricht, sobald ein solcher Anschluss verfügbar sein sollte.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Der Begriff Modernisierungsmaßnahme ist ganz eng gefasst. Ich denke nicht das ein Einbau eines Glasfaseranschlusses bei vorhandenem Telefon diesen Umstand erfüllt.

    Du hast ja bereits ausgeführt, das es auch, vornehm ausgedrückt, schwierige Mieter gibt.

    Es ist wie immer im Leben, jeden Weg kann man auf zwei Arten bewältigen: a) kooperativ und b) konfrontativ.

    Für alle besser, erfüllender und auch nachhaltiger ist a)

  • Das ist der große Fehler! M. E. sollten einfach ALLE Häuser in einem Erschließungsgebiet angeklemmt werden, unabhängig von einem sofortigen Vetragsabschluss. Das wäre doch auf Dauer viel günstiger, als ständig wieder die Straßen aufzubuddeln.

    Sollte der Ausbauende auch Eigentümer des derzeit vorhandenen Netzes, im Regelfall CuDA, sein, so hat er ja aus der GEE/GNV das Recht weiter zu bauen. Ich würde das dann an seiner Stelle auch durchführen und nach erfolgtem Ausbau die Kupferleitungen sofort ausser Berieb nehmen => Technologiewechsel.