Alles anzeigenIch habe meine Antwort von der Bundesnetzagentur bekommen:
Vorgangsnummer 2025-02-03-xxxxxxxxx
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Das Geschäftsgebaren Ihres Anbieters ist telekommunikationsrechtlich nicht zu beanstanden.
Ich denke mal, dass die Mär, bezüglich eines Einschreitens der BNA,bei Verweigerung eines GF-TA, nicht zutrifft.
Hierzu wäre es aber auch deinen Anfragetext wörtlch zu kennen. Ohne den ist die Aussage nicht zu bewerten.
Da hier um "Geschäftsgebaren" zu gehen scheint, hat es für mich ersteinmal nichts mit den technischen Bereich "Netzanschluss" zu tun.