Die wohl noch nicht rechtskräftig
Ich denke doch.
Die wohl noch nicht rechtskräftig
Ich denke doch.
Ich denke doch.
Ist eigentlich egal, denn wenn nicht, dann doch irgendwann in der Zukunft. Eine Änderung der Entscheidung ist nicht erwartbar.
Daher tut jeder Provider gut daran, das ab sofort umzusetzen, sonst gibt es nur Zusatzaufwände.
Ich habe mein Anliegen an die Bundesnetzagentur geschickt.
Warum nur ist es in unserem Land nicht mehr möglich Verfahrensweisen festzulegen die einen auf einfachem Weg ans Ziel bringen?
Weil sich der Gesetzgeber von den Lobbyisten hat einlullen lassen und dieverse Tatbestände der Mißachtung des §73 des TKG nicht strafbewehrt sind.
Ich habe meine Antwort von der Bundesnetzagentur bekommen:
Vorgangsnummer 2025-02-03-xxxxxxxxx
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Das Geschäftsgebaren Ihres Anbieters ist telekommunikationsrechtlich nicht zu beanstanden.
Ich denke mal, dass die Mär, bezüglich eines Einschreitens der BNA,bei Verweigerung eines GF-TA, nicht zutrifft.
Ist halt FTTB und nicht FTTH. Bei FTTB beginnt die Endgerätefreiheit hinter der Umsetzung auf Kupfer. Genau wie ich oben schon vermutet hatte.
Bislang sind wir hier immer von der These ausgegangen, dass FTTB und FTTH für Einfamilienhäuser praktisch das Gleiche ist. Technisch ist es das auch, aber juristisch halt nicht: Der Hausübergabepunkt liegt woanders, das wird aus der Antwort der BNetzA klar. Bei FTTB gehört die Umsetzung auf die Hausverkabelung zum Lieferumfang des Providers. Bei einigen ist das Coax, bei anderen die Telefonverkabelung, bei wieder anderen Ethernet. Auch bei M-Net und NetCologne haben wir ja mehrere Fälle, wo ein Austausch des Endgeräts gegen ein anderes nicht möglich war. Ich erinnere mich an einen Fall, da wollte ein NetCologne Kunde Ethernet anstatt g.fast haben - keine Chance. Laut Netcologne ließen sich nur die g.fast Umsetzer im Netz provisionieren.
Habe ich gelesen. Aber ein Kit für 129.-€ für eine Strecke von ca. 2 Meter? Außerdem habe ich bereits ,wie vorher auf der Homepage des Anbieters als mögliche Anschlussvariante angeführt, vom Standort HÜP ein Simplex Kabel zum Standort ONT gelegt. Seit kurzem hat der Anbieter diese Variante gecancelt.
Was mich einfach stört ist die Aussage, dass ich bei einem späteren Umstieg auf einen Glasfaser-Router einen kostenpflichtige Montagetermin habe. Das ich selbst umstecken könnte wäre eben wünschenswert.
Gruß Glasnost
Ups! 129 Euro ![]()
Sowas kostet normalerweise 20 Euro für 20m!
Ich kann das Schreiben der BNetzA nicht nachvollziehen. Nach der Beschreibung hier: https://www.entega.de/kontakt-servic…se-verkabelung/ ist das ein FTTH Ausbau und kein FTTB.
Ist das evtl. ein schäbiger Trick von Entega auf Nachfrage durch die BNetzA einen Ausbau als FTTB mitzuteilen, obwohl es eindeutig FTTH ist?
Ich muss mich mit der Aussage der BNetzA abfinden.
Trotzdem deckt sich die FAQ nicht mit der in #1 die gegenüber getätigten Aussage.
Freilich hat das nun erst einmal gar nichts mit der Unterscheidung zwischen FTTB und FTTH zu tun.
Ich würde ein Glasfaserkabel in den Leitungswegen von HÜP zu dem von dir geplanten Aufstellort eines kundeneigenen Endgerätes (z.B. Gf-Fritze) vorbereiten. Letztlich muss der Anbieter dir einen passiven Netzabschluss zur Verfügung stellen, auch wenn zunächst der Provider-ONT als Endgerät genutzt wird. Das Schreiben der BNetzA interpretiere ich so, dass dieser Abschluss nicht unbedingt eine Glasfaser-Dose/Gf-TA sein muss, auch die frei zugänglichen Buchsen eines HÜPs gelten als passiver Netzabschluss. Dies haben wir im Forum ja häufig vermutet, hatten bisher jedoch nie einen Beleg dafür.
Btw. In meinem MFH wurde die kostenlose Inhouseverkabelung durch Deutsche Glasfaser abgeschlossen. Der alte HÜP mit den beiden frei zugänglichen LC/APC Buchsen wurde durch einen abschließbaren HÜP (Hersteller/Modell muss ich noch ermitteln) für mehrere Teilnehmer ausgetauscht. Meine vorhandene und bereits funktionale Glasfaserstrecke wurde an diesem Ende nun ebenfalls eingeschlossen. Allerdings habe ich nun auch ein Genexis Fibertwist Gf-TA F2115 (Aufsatz mit außenliegender LC/APC Buchse) erhalten.
frank_m und alle Interessierten: Die Anschlusskennung/WE-ID hat den Zusatz -<laufende Nummer> nach der Hausnummer erhalten. Diese laufende Nummer hat nichts mit den Wohnungsnummern eines MFH zu tun, sondern wird frei, jedoch aus einem zusammenhängenden Block, vergeben. Dementsprechend hat sich dieser Zusatz nun auch geändert (vor dem Ausbau war es -1). Da bin ich nun gespannt, falls es zu einem Leistungsproblem kommt, da nun in meinem Fall zwei Kennungen existieren bzw. ich vermute das meine alte Kennung nun einer anderen Wohnung zugeordnet ist.
Nachtrag: Hersteller/Modell wurde ermittelt: WAVEPACE ® MDU-Wallbox XL von braun teleCom (nun Netceed) https://shop.brauntelecom.de/Optische-Syste…ox-XL-leer.html
Trotzdem deckt sich die FAQ nicht mit der in #1 die gegenüber getätigten Aussage.
Die Strecke habe ich ja vorbereitet. Eine Auskunft ob der HÜP einen steckbaren Anschluss hat konnte mir bisher keine der involvierten Teilnehmer geben. Nur die Ansage." Bei Umstieg muss ich einen kostenpflichtigen Techniker ordern". Also gehe ich im Moment von einem geschlossenen System aus.
Das Schreiben der BNetzA interpretiere ich so, dass dieser Abschluss nicht unbedingt eine Glasfaser-Dose/Gf-TA sein muss, auch die frei zugänglichen Buchsen eines HÜPs gelten als passiver Netzabschluss.
Das ist eine sehr mutige Interpretation, vor allem, wenn damit einhergeht, dass außer dem Provier-ONT kein anderes Gerät nutzbar ist. Ist es dann noch ein Netzabschluss?
Im Grunde ist es egal, wie wir es interpretieren. Es ist offensichtlich so, dass es seitens der BNetzA keine Einwände dagegen gibt, dass der Provider-ONT obligatorisch wird. Ob wir es jetzt so auslegen, dass der HÜP als passiver Netzabschluss akzeptiert wird oder ob der Provider-ONT der Übergabepunkt wird, macht für den Kunden letztendlich keinen Unterschied.
Diese Aussage sehe ich völlig gegensätzlich zu der von der BNetzA selbst Mitte Januar bestätigen Endgerätewahlfreiheit und den Netzabschlusspunkt, der vor dem ersten aktiven Gerät verortet ist.
Es geht doch vor allem darum, wie der Vertrag geschlossen wurde. Und offensichtlich dürfen die für den "Rückbau" (also Ausstecken des ONT und Rückversand) Geld nehmen. Ich sehe nicht, wie dies den passiven Netzabschluss tangiert.
Zum Glück schafft die Telekom als größter Player hier einfach Fakten. Die Erfahrung zeigt, dass der Markt sich dahin gehend (sprich Mainstream) harmonisiert. Und sind wir ehrlich: Viele kleine ISPs wird es in ein paar Jahren nicht mehr geben. Da sagen die größeren dann Dank für die Tiefbauarbeiten.
Das ist vor allem für die kleineren Provider noch eine schmerzhafte Lernkurve. Wenn Kunden mittlerweile frewillig wieder DSL/Kabel in Betracht ziehen, wenn der Gf-Verein sich so kundenunfreundlich aufführt. Wird denen auch irgendwann auffallen.
Wenn Kunden mittlerweile frewillig wieder DSL/Kabel in Betracht ziehen, wenn der Gf-Verein sich so kundenunfreundlich aufführt.
Das hat aber eher mit der generischen Service Qualität zu tun, weniger mit dem passiven Netzabschluss. Die Quote derjenigen Kunden, die sich darum wirklich einen Kopf machen, liegt vielleicht bei 2% - wenn überhaupt.
mbo77 ja, das ist der vertragliche Teil. Der technische Teil ist die Anschlussmöglichkeit eines Endgerätes, das gegeben sein muss. Ist diese Möglichkeit nicht vorhanden, dann sollte Glasnost die BNetzA über den Sachverhalt informieren.
Ich sehe es jedoch auch erst einmal so, dass ein Techniker des Providers die Fritze an die Faser anschließen muss, wenn es so vertraglich festgehalten ist. Evtl. kann da noch die Verbraucherzentrale eingeschaltet werden. Sauber und nachvollziehbar erscheint mir diese Vorgehensweise nicht, das geht auch finanziell zu Lasten des Kunden.
Wichtig ist jedoch erst einmal, das der Gf-Anschluss in Betrieb geht. Weitere Schritte sind erst danach möglich.
Die Strecke habe ich ja vorbereitet. Eine Auskunft ob der HÜP einen steckbaren Anschluss hat konnte mir bisher keine der involvierten Teilnehmer geben.
Einfach Mal ein paar Fotos hier einstellen, es ist doch leicht zu erkennen.
Und offensichtlich dürfen die für den "Rückbau" (also Ausstecken des ONT und Rückversand) Geld nehmen.
Damit der Netzbetreiber gesetzeskonform werden kann, soll der Kunde zusätzlich Geld bezahlen?
Hier fehlen wirklich höchstrichterliche Urteile. Auch in Richtung Rechtsbeugung. Evtl. hilft da auch der Weg in Richtung Verwaltungsgericht. Aber das müssen Fachanwälte beurteilen.