GPON SFP Deutsche Glasfaser

  • Bei meinem letzten Blick in die Tabelle, war das ZTE auf jeden Fall noch nicht dabei. Also wird die offensichtlich gepflegt.

    Wobei das downloadbare PDF offenbar kastriert ist:

    SAGEMCOM F5685LGB ist dort der letzte Eintrag

    während die Darstellung im Text:

    bei Zyxel endet

  • Ich habe zwar nach dem Download von BBF.247-GPON-ONU-Products-2024-07-22.pdf nur eine Grafik, aber die geht bei mir bis Zyxel. :D:D:D:D
    Dies spricht insgesamt für mich gegen die Wertigkeit dieses Dokumentes. Jedenfalls peinlich für die Organisation.

    PS: der Download hat ewig gedauert trotz 471 kb

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  • Ist es schon einem gelungen die Daten aus einer Fritzbox 5530 auszulesen?

    Habe nämlich meine direkt am Glasfaser (eigengerät), das Nokia hängt da auch noch !

    Oder muss ich erst wieder das Nokia aktivieren, um per Hack Gpon direkt an der UDM zu gelangen ?

    Gruß Fastbag

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  • Falls dein Ziel ist, das AVM GPON SFP+ (mit Plus) Modul in anderer Hardware zu verwenden, dann lass' dir gesagt sein, das dies alle Versuche und Mühe nicht wert ist.

    Besorge dir lieber ein GPON Modul von FS.com oder Luleey. Die benötigten Zugangsdaten musst Du allerdings selbst herausfinden. Im Forum gibt es lediglich Erfolgsberichte bei kompletten Klonvorgängen des Nokia ONTs. Ich kenne keinen Erfolgsbericht, der auf einer erfolgreichen Provisionierung mittels Aktivierungscode beruht.

    Hier stellt Deutsche Glasfaser nicht alle zum erfolgreichen Verbindungsaufbau notwendigen Daten zur Verfügung.

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  • Weiß jemand, was genau der 5530 und 5690 Pro fehlt, dass ihr die "Enhanced Service Features" fehlen?

    Wenn wir schon beim Thema sind, gibt es eigentlich eine Anleitung, wie man die Modem-ID in der FB 5690 Pro jetzt noch ändern kann? Bei mir wird demnächst ausgebaut und die Telekom (hier baut GlasfaserPlus aus) hat massive Probleme die Box ins Netz zu bringen.

    Zwei Freunde von mir wurden bereits ausgebaut und beide unabhängig voneinander hatten mit der 5690 Pro keine Chance, Telekom ONT funktioniert innerhalb von 3 Minuten. (Alles mit FritzOS 7.62 getestet)

  • Wenn wir schon beim Thema sind, gibt es eigentlich eine Anleitung, wie man die Modem-ID in der FB 5690 Pro jetzt noch ändern kann? Bei mir wird demnächst ausgebaut und die Telekom (hier baut GlasfaserPlus aus) hat massive Probleme die Box ins Netz zu bringen.

    Offiziell geht das (zumindest an Telekom-Anschlüssen - also wenn man als Voreinstellung Telekom auswählt) nicht, da die Telekom das verbietet.

    Da das aber nur für die Telekom gilt, besteht die Chance, dass es bei einer anderen Länder- und/oder Providereinstellung immer noch änderbar ist. Da sich das aber mit jeder neuen Firmwareversion ändern kann, bei einem neuen Gerät auch komplett fehlen könnte und diese Einstellung inzwischen an anderer Stelle sein soll als zu der Zeit als das noch regulär ging, kommt es da auf ein Ausprobieren an. Zumindest habe ich irgendwo einen Bericht gelesen, dass einer das noch mit einer neueren Firmware über diesen Weg geschafft hat.

    Und dann soll es noch die Möglichkeit geben, das in einen Backup irgendwie zu ändern und das Backup dann wieder einzuspielen. Mir ist es allerdings noch nicht gelungen, das in einem Backup überhaupt zu finden - ist nochmal verschlüsselt, selbst wenn das Backup entschlüsselt ist.

    Zwei Freunde von mir wurden bereits ausgebaut und beide unabhängig voneinander hatten mit der 5690 Pro keine Chance, Telekom ONT funktioniert innerhalb von 3 Minuten. (Alles mit FritzOS 7.62 getestet)

    Dazu muss man beim Telekom-Support anrufen und die ID der neuen Box und seine Anschluss-ID durchgeben. Online geht das (leider) nicht. Zumindest an originären Telekom-Anschlüssen gibt es dazu Erfolgsberichte, Kooperationsanschlüsse könnten ein Problem sein.

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  • Strafbewehrt ^^

    Wunderbar, dann hält sich die DG auch bestimmt dran. Absoluter Blödsinn, die ghosten mich schon seit Jahren. Es sei denn, du hast einen guten Anwalt für mich, ansonsten ist die Antwort wirklich komplett nutzlos. Strafbewehrt bedeutet gar nichts.

    Es steht jedem frei Ordnungswidrigkeitenanzeige zu erstatten.

  • Und sogar strafbewehrt.

    Ich habe dazu nichts gefunden.

    Die Regelung zur Endgerätefreiheit findet man ja im § 73 Abs. 1 TKG

    Die Bussgeldvorschrifften §228 TKG regeln aber nur Verstöße gegen

    14. entgegen § 73 Absatz 3 Satz 1 den Anschluss einer Telekommunikationsendeinrichtung verweigert,
    15. entgegen § 73 Absatz 3 Satz 3 die Zugangsdaten oder eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,

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  • Die Regelung greift viel allgemeiner. Allerdings muss die BNetzA eine Notwendigkeit erkennen um aktiv zu werden. Bloße Information von einer Zuwiderhandlung bedingt noch keine Aktivität, leider.

    TKG, § 69 Abwehr- und Schadensersatzansprüche

    Stimmt, diese ist eine Grundlage. Allerdings erscheint sie mir als stumpfes Schwert im Zusammenhang mit der Endgerätefreiheit. Ich sehe noch nicht so richtig, welche Schadensersatzansprüche man geltend machen kann, wenn man einen ONT statt eines passiven Anschlusses erhält. Ohne das Festschreiben im § 228 TKG wird es schwer, ich glaube dies ist eher für Verbraucherschutzorganisation umsetzbar.

  • Die Regelung zur Endgerätefreiheit findet man ja im § 73 Abs. 1 TKG

    Die Bussgeldvorschrifften §228 TKG regeln aber nur Verstöße gegen

    14. entgegen § 73 Absatz 3 Satz 1 den Anschluss einer Telekommunikationsendeinrichtung verweigert,
    15. entgegen § 73 Absatz 3 Satz 3 die Zugangsdaten oder eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stell

    Bedingen sich ja. Wie willst Du ein Endgerät in Betrieb nehmen, wenn Dir der Netzbetreiber nicht alle notwendigen Anforderungen und Daten mittteilt? Z.B. nicht sagen kann (oder will), wie genau er ein GPON ONT Provisioniert?

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  • Stimmt, diese ist eine Grundlage. Allerdings erscheint sie mir als stumpfes Schwert im Zusammenhang mit der Endgerätefreiheit.

    "...ist dem Betroffenen zur Unterlassung verpflichtet."

    Daraus kann man schließen, das der Provider provisionieren und seine Weigerung detailliert begründen muss. Dies kann er nicht nachvollziehbar. Das ist jedoch eher etwas für Juristen mit Schwerpunkt TKG bzw wie schon richtig erwähnt, die Verbraucherschützer.

    Ohne das Festschreiben im § 228 TKG wird es schwer, ich glaube dies ist eher für Verbraucherschutzorganisation umsetzbar.

    Knackpunkt ist hier dieser Absatz "(9) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesnetzagentur." Wenn die BNetzA sich nicht regt oder anderer Meinung ist, dann geschieht auch nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von HubeBube (20. September 2024 um 21:01)