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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Ältere Glasfasermodems möglich

  • gefrierbrand
  • 27. Januar 2026 um 19:43
  • gefrierbrand
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    • 27. Januar 2026 um 19:43
    • #1

    Hi,

    ich möchte mir ein Glasfasermodem aussuchen, an dem ich meinen Router anschließe um zu surfen während der Mindestvertragslaufzeit (nach dem BGH-Urteil kann ich schon 24 monate nach der auftragsbestätigung mich von Glasfaser fern halten, will nur, dass die Leitung steht und es parallel während der Vertragslaufzeit nutzen. Mir reicht freenet funk. Ich brauche Volumen, keinen Speed, ich achte aufs geld). Nach der Mindestvertragslaufzeit darf das Glasfasermodem staub fangen oder ich veräußere es.


    Stimmt es, dass man ältere Glasfasermodems nicht mehr nutzen kann? Es geht hier um Telekom-Glasfaser. Folgende Artikel sind interessant zu lesen, vorallem der Erste.

    Telekom Glasfaser-Modem (ONT) – erste Generation nur noch Elektroschrott? – thomasheinz.net

    Neuer Glasfaser Anschluss (Vertrag + Modem) | Telekom hilft Community
    Moin, wir bekommen aktuell von der Telekom einen Glasfaser Anschluss gelegt.Hierzu hätte ich diverse Fragen:1. Welcher Vertrag ist am günstigsten?- mind.…
    telekomhilft.telekom.de
    FritzBox 7590 am Glasfasermodem mit 1 GBit/s und Speed-Visu per LoxBerry - meintechblog.de
    Das Internet der Zukunft feiert in meinem Smart Home nun Premiere. Mit bis zu 1.000 MBit/s im Download und 500 MBit/s im Upload bietet die Telekom endlich
    meintechblog.de


    Welche Glasfasermodems gibt es von der Telekom? Nur Glasfaser modem 1 mit und ohne LED sowie dem Glasfasermodem 2 (und 2b)? Mich interessiert ein Überblick über alle Modems, gerade die von der Telekom.


    GF modem 1 ohne LED, und mit LED:



    vielen Dank, dass ich hier im Forum aktiv fragen und mich beteiligen darf.

    Glasfer Modem ID Wechsel | O₂ Community
    Hallo zusammen,ich versuche nun seit zwei Tagen über den Chat und auch die Hotline meinen neuen Glasfaser Router (AVM Fritz!Box 5690 Pro) aktivieren zu lassen.…
    hilfe.o2online.de


    Bedienungsanleitung der Telekom Deutschland GmbH

    ‎Glasfaser-Neukunde - Kann ich das Glasfasermodem 1 nutzen? | Telekom hilft Community

    ‎Umrüstung Glasfasermodem 1 -> 2 | Telekom hilft Community


    Glasfaser-ID = Home-ID auf dem GF-TA (Glasfaser-Teilnehmeranschluss)

    Modem-ID = einmalig für das Gerät, kann die Telekom ändern (man selbst nicht mehr)

    3 Mal editiert, zuletzt von gefrierbrand (30. Januar 2026 um 02:09)

  • gefrierbrand
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    • 27. Januar 2026 um 19:53
    • #2

    das muss der Huawei EchoLife HG8010U sein

    Huawei EchoLife HG8010U ONT an der o2 Glasfaser nutzbar? (Telekom Infra) | O₂ Community
    Hallo,ich werde in ein paar Wochen von der Telekom-Glasfaser auf einen o2-Glasfaser-Anschluss wechseln. Mein derzeitiger Glasfaser-Anschluss bei der Telekom…
    hilfe.o2online.de

    Einmal editiert, zuletzt von gefrierbrand (28. Januar 2026 um 09:45)

  • HubeBube
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    • 27. Januar 2026 um 20:13
    • #3

    Willkommen im Forum!

    Zitat von gefrierbrand

    ich möchte mir ein Glasfasermodem aussuchen, an dem ich meinen Router anschließe um zu surfen

    Das ist gut: ein kundeneigener Endgerät!

    Zitat von gefrierbrand

    nach dem BGH-Urteil kann ich auf Glasfaser verzichten, will nur, dass die Leitung steht und es parallel während der Vertragslaufzeit nutzen.

    Welches Urteil soll das denn sein? Grundsätzlich kannst Du schon seit Jahren nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatsweise kündigen. Automatische Vertragsverlängerungen um 12 oder 24 Monate gibt es schon lange nicht mehr (gilt auch rückwirkend für Altverträge).

    Zitat von gefrierbrand

    Stimmt es, dass man ältere Glasfasermodems nicht mehr nutzen kann? Es geht hier um Telekom-Glasfaser. Folgende Artikel sind interessant zu lesen, vorallem der Erste.

    https://thomasheinz.net/telekom-glasfa…elektroschrott/

    Nun gerade der explizit erwähnte Artikel ist so alt, dass große Teile davon gar keinen Bestand mehr haben. Vergiss ihn am Besten in Gänze.

    Ob ein bestimmtes Glasfaser Modem an deinem Anschluss funktioniert hängt u.a. von dem Unternehmen an, welches bei dir ausgebaut hat. Kannst Du uns dieses nennen? Oder uns sagen um welchen Ort es sich handelt?

    Ich vermute aus deinem Text, es handelt sich um ein Netz von der Deutschen Telekom. Da kann ich guten Gewissens das Glasfaser Modem 2 (ohne b) empfehlen. Aktuell bei Amazon und Mediamarkt für 37,00 € zu erstehen.

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  • gefrierbrand
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    • 28. Januar 2026 um 00:49
    • #4

    deutsche telekom glasfaser ist richtig.


    beim glasfaser modem 2 ohne b gibt es auch mit b kein Problem. aber was ist wenn ich auf dem Flohmarkt ein Glasfasermodem 1 finde, darf ich das dann nutzen? ich will keim Geld für ein Gerät ausgeben, dass dann nach Kündigung Staub fängt oder keinen neuen Besitzer findet, weil es tonnenweise davon auf dem Markt gibt. ich brauche ein ONT nur während der Vertragslaufzeit und dann erst wieder, wenn die Preise nicht so gottlos sind.


    mit bgh-urteil meinte ich das so: mindestvertragslaufzeit beginnt mit auftragsbestätigung und nicht mit schaltung des glasfaser-anschlusses. glasfaserinternet ist für meine Belange zu teuer. ich will nur, dass die Leitung steht und dann wieder freenet funk oder was billigeres nutzen über 4G5G6G. dsl wird es bald nicht mehr geben. das wöre jetzt meine dritte Immobilie, wo ich Glasfaser bestelle, nur damit die leitung steht. Ich habe immer den günstigsten Tarif abgeschlossen und die Mindestvertragslaufzeit abgewartet um zu kündigen. Zum surfen achte ich sehr auf das Geld aber ein Glasfaseranschluss knn nie schaden.


    ein Artikel aus 2023 ist alt?

    bei den ersten 2 immobilien gab es das modem geschenkt.

  • maik6849
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    • 28. Januar 2026 um 02:45
    • #5
    Zitat von gefrierbrand

    dsl wird es bald nicht mehr geben.

    DSL wird es noch lange geben.

  • pufferueberlauf
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    • 28. Januar 2026 um 06:04
    • #6

    Die DSL-Daemmerung kommt wohl in 9-14 Jahren, ob das "noch lange" ist muss man selber entscheiden....

    Die Produktion der ISP-seitigen aktiven Komponenten fuer VDSL2@FTTC wurde gerade eingestellt, d.h. der Betrieb geht ad jetzt auf Verschleiss und dadurch wird es langsam immer weniger wirtschaftlich. Die 9-14 Jahre sind dabei meine Schaetzung wann der Betrieb so unwirtschaftlich sein wird, dass er eingestellt werden wird.

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  • gefrierbrand
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    • 28. Januar 2026 um 08:42
    • #7

    unterschied zw. ftth 1.7 und ggs? (FTTH GGS (Gigabit Geschäftssystem)


    Thema

    Kein Anschluß trotz liegendem FTTH wegen Migration

    Mein erster Post, und gleich ein langer....

    Ich muss mich mal auskotzen: Vor etwa 4 Monaten wurde beschlossen in eine Doppelhaushälfte in einem Vorort einer nordrhein-wesfälischen Großstadt zu ziehen. Das Haus verfügt seit 2016 über einen Glasfaseranschluss als einzigen möglichen verkabelten Zugang zum Internet und dieser wurde auch in den letzten Jahren von den bisherigen Mietern mit einem Vertrag der Deutschen Telekom genutzt. Also machte ich mich schon vor Monaten daran, einen Internet…
    MehrLicht
    6. Februar 2023 um 22:42
    Migration von FTTH 1.7 auf GGS | Telekom hilft Community
    Hallo zusammen, ich habe einen # FTTH -Anschluss der in FTTH 1.7 realisiert wurde. Nun möchte ich, dass mein Anschluss auf GGS umgestellt wird - da ich…
    telekomhilft.telekom.de


    gibt es nachteile bei/nach migration?

  • pufferueberlauf
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    • 28. Januar 2026 um 09:07
    • #8
    Zitat von gefrierbrand

    gibt es nachteile bei/nach migration?

    Ja, IMHO schon, aber auch Vorteile

    Nachteil: der Kunde muss einen eigenen ONT/ONU kaufen oder mieten

    Vorteile: der Kunde hat Endgeraetefreiheit fuer ONT/ONU und Router, der Kunde kann zu Resellern wechseln

  • gefrierbrand
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    • 28. Januar 2026 um 09:49
    • #9

    ich wünschte ich könnte ein glasfasermodem Nur Für die vertragslaufzeit gestellt bekommen. nach der kündigung brauche ich das Gerät nie wieder.


    es wird immer wieder was davon gehalten, ältere Geräte weiterzubenutzen. Scheinbar wehrt sich die Telekom hierbei.

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  • pufferueberlauf
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    • 28. Januar 2026 um 10:06
    • #10

    Wenn Du die Telekom als ISP waehlst, kannst Du bei denen ein Glasfasermodem2 mieten... Mindestlaufzeit sind wohl 12 Monate. Andere ISPs bieten auch oft Miet-ONTs an...

    Zitat von gefrierbrand

    es wird immer wieder was davon gehalten, ältere Geräte weiterzubenutzen. Scheinbar wehrt sich die Telekom hierbei.

    Kann ich nichts zu sagen, das musst Du mit Telekom und BNetzA ausklamuesern, wenn Du da Lust auf Konflikt hast.

    Einmal editiert, zuletzt von pufferueberlauf (8. Februar 2026 um 12:10)

  • NDiGF
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    • 28. Januar 2026 um 15:39
    • #11
    Zitat von gefrierbrand

    unterschied zw. ftth 1.7 und ggs?

    Ist Geschichte, es gibt sowieso kein FTTH 1.7 mehr. Die letzten ASBs wurden im Sommer 2025 migriert.

    Zitat von gefrierbrand

    es wird immer wieder was davon gehalten, ältere Geräte weiterzubenutzen. Scheinbar wehrt sich die Telekom hierbei.

    Wäre mir neu. Ich glaube du verwechselt da was mit den zeitweise von der Telekom installierten "Klapp-TAs", diese müssen (irgendwann) mal auf (passiven) Gf-TA umgerüstet werden, wobei dann der alte (integrierte) ONT entfällt. Aber ansonsten gibt es bisher keine Probleme auch (ur)alte GPON-ONTs bei der Telekom weiterzuverwenden.

    Es kann im Rahmen einer "Umrüstung" (in Folge der Migration von FTTH 1.7 auf das GGS, u.a. aufgrund der neuen Glasfaser-ID und Umstellung auf passiven Gf-TA) lediglich passieren, dass die Telekom ihren eigenen ONT (der ja nie in das Eigentum des Kunden überging) dabei entfernt und der Kunde sich ab dann um den ONT kümmern muss.

    Davon abgesehen kann ich nur empfehlen sich den Sercomm FG1000B.11 zu beschaffen (entweder in der 1und1-Variante oder eben als das bekannte "Glasfasermodem 2" von der Telekom), den gibt es tw. auch schon gebraucht für ca. 20,- € auf den bekannten Portalen (Kleinanzeigen o.ä.).
    Aber es spricht letztlich auch (fast) nichts gegen ein "Glasfasermodem 1" (nur, dass das eben noch keine NBase-T Schnittstelle hat was für >900Mb/s-Tarife relevant wäre). Wobei das nicht sonderlich lange auf dem Markt war und das "Glasfasermodem 2" vermutlich einfacher/besser erhältlich sein dürfte. Von daher sollte es eigentlich keinen Bedarf geben, sich einen alten ONT beschaffen zu wollen…

    BTW:
    Meinen ersten ONT (von 2010) hat die Telekom damals (2012) zwar ersetzt (durch den bekannten Huawei HG8010H) aber seitdem gibt es seitens der Telekom kein Interesse, diesen zu ersetzen (ist also mittlerweile seit über 13 Jahren in Betrieb).
    Es kann lediglich passieren, dass bei einer (beauftragten) "Umrüstung" (aka Beschriftung Gf-TA mit der neuen Glasfaser-ID) Vor-Ort (was hier nicht nötig ist weil noch kein Klapp-TA) der ONT der Telekom entfernt werden könnte und man dann seinen eigenen verwenden müsste. Aber mittlerweile kann man ja die Glasfaser-ID auch telefonisch in Erfahrung bringen und so eine "Umrüstung" Vor-Ort umgehen (und den Gf-TA einfach selbst beschriften).

  • mbo77
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    • 28. Januar 2026 um 20:02
    • #12

    Wegen 30 bis 40 Euro so ein Aufriss? Zudem könntest du es anschließend wieder verkaufen.

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  • Online
    Phino
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    • 28. Januar 2026 um 23:55
    • #13

    Ist ganz einfach, kaufe es. Technisch wird es mehr oder weniger funktionieren. Fragt sich, ob man mit einem Gerät froh wird, welches zw. 10 und 6 Jahre alt ist. Dann gibt es dauernd Probleme und es wird auf die Glasfaser geschimpft, dabei sind es einfach nur altersschwache Kondensatoren im Modem, und dies bei einer Ersparnis von ca. 20 € zw. der Version 1 und 2. :roll: und das, wo du schon den physikalischen Anschluss geschenkt bekommen hast. Ohhh Himmel, Geiz ist Geil.

  • gefrierbrand
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    • 30. Januar 2026 um 01:01
    • #14

    Nachhaltigkeit >> Geiz-Geilheit

    Glasfaser Modem von Genexis an Telekom Netz | Telekom hilft Community
    Servus zusammen, wir bekommen demnächst unseren Glasfaseranschluss hier in Kirchheim 87757, Bauarbeiten laufen gerade. Nun die Frage, da ich noch einige…
    telekomhilft.telekom.de

    Ggf. wäre der genexis FiberTwist P2110B (von htp) auch möglich

  • mbo77
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    • 30. Januar 2026 um 02:21
    • #15

    Endlich bist du auf der richtigen Spur. Es ist natürlich nachhaltig, sich jetzt das passende Gerät gebraucht oder neu zu kaufen und es später dem Markt wieder zur Verfügung zu stellen.

    Davon reden wir ja die ganze Zeit.

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  • xrandr
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    • 30. Januar 2026 um 06:59
    • #16
    Zitat von gefrierbrand

    Nachhaltigkeit >> Geiz-Geilheit

    Es ist schon nachhaltig genug, dass du überhaupt den Anschluss bestellt hast, da brauchste kein schlechtes Gewissen zu haben. :thumbup:

    Ob dem Stromverbrauch und der immer wieder nötigen Aufrüstung der Netzinfrastruktur wäre es hingegen tatsächlich nicht nachhaltig, nach den 2 Jahren wieder LTE/5G als Festnetzersatz zu verwenden.

  • gefrierbrand
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    • 30. Januar 2026 um 18:04
    • #17
    Zitat von xrandr

    Es ist schon nachhaltig genug, dass du überhaupt den Anschluss bestellt hast, da brauchste kein schlechtes Gewissen zu haben. :thumbup:

    Ob dem Stromverbrauch und der immer wieder nötigen Aufrüstung der Netzinfrastruktur wäre es hingegen tatsächlich nicht nachhaltig, nach den 2 Jahren wieder LTE/5G als Festnetzersatz zu verwenden.

    HIER ist es nachhaltig, Tarife zu nutzen, die weniger als 20 € pro Monat kosten.

    Nachhaltig für Portmonee :o)

    (eigentlich wollte ich mich nicht gefrierbrand sondern gierbernd hier nennen)

  • Online
    BlackMage2
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    • 7. Februar 2026 um 23:22
    • #18

    ich hätte passend zu dem Thema auch noch ne Frage: können "unbekannte" GPON ONTs(also ONT-Geräte die eher sehr selten anzutreffen sind) irgendwelche Schäden im Providernetz verursachen?

    Ich habe öfters gelesen man soll keine "nicht vom Provider zugelassenen Geräte" verwenden und es kann bei Zuwiderhandlung sogar bestraft werden?

    2 Mal editiert, zuletzt von BlackMage2 (7. Februar 2026 um 23:29)

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  • mbo77
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    • 7. Februar 2026 um 23:50
    • #19

    Wie wäre es mit der Suchfunktion des Forums?

  • pufferueberlauf
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    • 8. Februar 2026 um 00:07
    • #20

    Lies TKG 73:

    Zitat

    Telekommunikationsgesetz (TKG)
    § 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen

    (1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt. Für Mobilfunknetze ist die Luftschnittstelle grundsätzlich der Netzabschlusspunkt.

    (2) Die Bundesnetzagentur kann durch Allgemeinverfügung Ausnahmen von Absatz 1 zulassen. Sie berücksichtigt dabei weitestmöglich die nach Artikel 61 Absatz 7 der Richtlinie (EU) 2018/1972 vom GEREK erstellten Leitlinien und wahrt die Endgerätewahlfreiheit nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2120. Die Bundesnetzagentur gibt den betroffenen Unternehmen, Fachkreisen und Verbraucherverbänden vor Erlass der Allgemeinverfügung Gelegenheit zur Stellungnahme.

    (3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

    (4) Wer Telekommunikationsendeinrichtungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen betreiben will, hat für deren fachgerechten Anschluss Sorge zu tragen.

    (5) Verursacht ein Gerät, dessen Konformität mit den Anforderungen des § 4 des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2879), das durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1947) geändert worden ist, bescheinigt wurde, ernsthafte Schäden an einem Telekommunikationsnetz, schädliche Störungen beim Netzbetrieb oder funktechnische Störungen, so kann die Bundesnetzagentur dem Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gestatten, für dieses Gerät den Anschluss zu verweigern, die Verbindung aufzuheben oder den Dienst einzustellen. Die Bundesnetzagentur teilt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung die von ihr getroffenen Maßnahmen mit.

    (6) Der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze kann eine Telekommunikationsendeinrichtung im Notfall ohne vorherige Erlaubnis nur dann vom Telekommunikationsnetz abtrennen, wenn

    1. der Schutz des Telekommunikationsnetzes die unverzügliche Abschaltung der Telekommunikationsendeinrichtung erfordert und

    2. dem Benutzer unverzüglich und für ihn kostenfrei eine alternative Lösung angeboten werden kann.

    (7) Der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze unterrichtet unverzüglich die Bundesnetzagentur über die Trennung einer Telekommunikationsendeinrichtung vom Telekommunikationsnetz.

    (8) Die Bundesnetzagentur ergreift gegenüber Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze die erforderlichen Maßnahmen, um den Anschluss der Telekommunikationsendeinrichtungen zu gewährleisten, wenn die Betreiber

    1. eine Anschaltung von Telekommunikationsendeinrichtungen an ihre Telekommunikationsnetze verweigern oder

    2. angeschaltete Telekommunikationsendeinrichtungen vom Telekommunikationsnetz genommen haben, ohne dass die Voraussetzungen des Absatzes 5 oder 6 vorgelegen haben.

    Alles anzeigen

    Da steht nichts von "vom Provider zugelassenen", und (5) macht eigentlich klar, dass der Provider post-hoc Stoerer entfernen kann, d.h. es steht zu erwarten, dass ein Provider erstmal alle kompatiblen Endgeraete provisionieren (wenn er nicht schon von einem Modell weiss, dass es problematisch ist).

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