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Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

  • belegdol
  • 21. Januar 2025 um 17:09
  • HubeBube
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    • 16. März 2026 um 08:36
    • #181

    Wobei das Datum der Auftragsbesttätigung für den Beginn der Mindestvertragslaufzeit gilt und nicht das Aktivierungs-/Registrierungs-Datum.

  • Schnurz
    Meister
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    • 16. März 2026 um 08:44
    • #182
    Zitat von HubeBube

    Wobei das Datum der Auftragsbesttätigung für den Beginn der Mindestvertragslaufzeit gilt und nicht das Aktivierungs-/Registrierungs-Datum

    Laut BGB und BGH klar. Nur. Was ist, wenn der Netzerrichter gar keine Auftragsbestätigung übermittelt? Wann beginnt dannn der Vertrag bzw. gibt es vor Leistungsbeginn/Nutzbarkeit des Anschlußes überhaupt eine vertragliche Bindung?

  • HubeBube
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    • 16. März 2026 um 08:50
    • #183

    Dann wird es schwierig und ist ein Fall für die Rechtsanwälte und Gerichte. Ich gehe davon aus, dass die Verbraucherzentrale(n) da auch aktiv werden und eine Entscheidung herbeiführen.

    Meine Antwort bezog sich auf die DTAG, die eine Auftragsbestätigung zustellt.

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  • Tian
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    • 17. März 2026 um 12:21
    • #184
    Zitat von HubeBube

    Dann wird es schwierig und ist ein Fall für die Rechtsanwälte und Gerichte. Ich gehe davon aus, dass die Verbraucherzentrale(n) da auch aktiv werden und eine Entscheidung herbeiführen.

    Die Verbraucherzentrale die das Urteil erwirkt hat, hat kein Interesse an meinem Fall, hatte das dort schon an der richtigen Stelle platziert.

    Ein weiterer Grund sich vorzeitig vom EWE Anschluss zu trennen ist, dass die Preise aus meiner Sicht nicht transparent genug angeben wurden. So sah meine "Bestellbestätigung" aus:


    Ich bin davon ausgegangen, dass EWE den Glasfaser Aktionsbonus als zusätzliche Gutschrift auf das Kundenkonto gewährt. EWE behauptet aber die 120€ entsprechen einfach nur der 6 Monate Grundgebührreduzierung und werden nicht zusätzlich gewährt. Diese Grundgebührreduzierung in den ersten 6 Monaten wird aber bis heute jedem Neukunden gewährt, ich habe in Erinnerung, dass dies ein extra Bonus war wenn man direkt in der ersten Phase der Vermarktung in einem neuen Ausbaugebiet unterschreibt. Leider hatte ich beim Abschluss keinen Screenshot gemacht und habe zu dem Bonus jetzt nur diese Auftragseingangsbestätigung vorliegen auf der Bonus nicht weiter beschrieben wird.

  • Phino
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    • 17. März 2026 um 17:12
    • #185

    35 € für den Glasfaseranschluss/Internet plus Telefonflat für Fest-/Mobilfunk sind doch ein guter Preis.
    Da frage ich mich schon, wie bei einem neuen Glasfaseranschluss die Erstellungskosten finanziert werden.

    Bei meinem Glasfaser-Netzbetreiber kosten die 100/50 und nur Festnetzflat 44,95 €. Da gibt es keinen Rabatt.
    Wobei so klein hier keiner eingekauft hat und man für 8,5 GBit/s nur 57 € als Neuanschluss zahlt, sonst 99 Verlängerung.
    Alles auf 24 Monate gerechnet.

  • Faserknecht
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    • 17. März 2026 um 19:47
    • #186
    Zitat von HubeBube

    Wobei das Datum der Auftragsbesttätigung für den Beginn der Mindestvertragslaufzeit gilt und nicht das Aktivierungs-/Registrierungs-Datum.

    Wenn dem so ist, und es sieht ja danach aus, dann frage ich mich, wie das mit den ersten 12 Monaten ist, in denen die Gutschriften gelten. Meine Auftragsbestätigung war datiert am 16.05.2025. Der Anschluß (1000MBit/s) wurde noch nicht geschaltet bzw. noch nicht aktiviert. Das Glasfaser liegt noch draußen an der Hauswand.

    Oh je, dann müßte ich ja schon im Mai 2026 den kostenlosen Vertragswechel auf 300MBit/s durchziehen. Ob bis dahin überhaupt ein Anschluß vollzogen ist... :/

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  • HubeBube
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    • 17. März 2026 um 20:32
    • #187

    Auf diese Krux wies ich schon mehrmals hin, vor allem Dingen bei DGN kann ein Schuh daraus werden, wenn in den ersten 7 Monaten die Absicht in einen günstigeren Tarif zu wechseln kundgetan wurde, dieser Wechsel zum 8. Monat ab Aktivierungsdatum stattgefunden hat und nun aufgrund des BGH Urteiles das Startdatum (beispielsweise) 10 Monate vor dem Aktivierungsdatum liegt.

    Dies bedeutet das Downgrade wurde nicht fristgerecht beauftragt. Der Provider hat nun die Möglichkeit einfach nichts zu tun, der bessere Fall für den Kunden, oder aber er sagt ätschi Du hast mich drangsaliert, der Downgrade ist nun nicht mehr fristgerecht gewesen und ab sofort bezahlst Du wieder den teureren Tarif bis zum Ende der MVLZ.

    Da sollte man sicherheitshalber mit spitzer Feder rechnen...

  • Tian
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    • 17. März 2026 um 22:20
    • #188
    Zitat von Phino

    35 € für den Glasfaseranschluss/Internet plus Telefonflat für Fest-/Mobilfunk sind doch ein guter Preis.

    Im Vergleich zu anderen Anschlüssen ja, aber aktuell bekommt man in vielen Ausbaugebieten eine kostenlose Fritzbox 5690 von EWE + die altbekannten Tarife mit der reduzierten Grundgebühr in den ersten 6 Monaten.

    Bei 1&1 kostet Glasfaser 150 in den ersten 10 Monaten 9,99€, danach 44,99€. Bei Abschluss über Corporate Benefits bekommt man eine Gutschrift in Höhe von 3x44,99€, das sind dann monatlich effektiv 24,78€. Buchbar an allen Glasfaser Nordwest Anschlüssen.

  • Phino
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    • 17. März 2026 um 23:45
    • #189

    Dann mache es doch. Ohhh, du kommst einfach nicht aus deinem preiswerten Vertrag raus. :roll:
    Geiz ist Geil, nur bringt es keinen weiter, dass eine nach der anderen Glasfaserbude pleitegeht.

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  • Faserknecht
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    • 18. März 2026 um 00:59
    • #190

    Irgendwie leuchtet mir die Gesetzeslage nicht so richtig ein. Wie können denn 12 Monate Rabatte/Gutschriften gewährt werden, wenn noch keine Berechnung auf Grund fehlendem Anschluß stattfindet. Die vertraglich zugessicherten Rabatte müßten ja eigentlich vom ersten Monat der Berechnung bis zum 12. Monat gegeben werden. Die Rabatte hängen doch mit der VLZ zusammen und sind sicherlich auch nicht trennbar.:rolleyes:
    Mir fehlt da noch :idea:
    Alles sehr merkwürdig... ;(

  • Joerg123
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    • 18. März 2026 um 04:39
    • #191

    wann stellt hier der Erste fest, dass der Rabatt ja eigentlich ausgezahlt werden müsste, solange man noch keinen Anschluss hat und damit auch noch nichts bezahlt ?

    den meisten wird am funktionierenden Anschluss gelegen sein, schon klar, aber so können sich zumindest diejenigen freuen, welche verpflichtend einen 2 Jahres Vertrag beim GF-Unternehmen buchen müssen, bevor andere Anbieter gewählt werden können. Lezteres ist natürlich abhängig von den Kooperationen des GF-Anbieters, bei der Telekom gibt es z.B. gar keinen Zwang, weder zur Nutzung der Telekom, noch zur Nutzung von GF überhaupt nach Erstellung des kostenlosen Anschlusses.

    Telekom Glasfaser 300 über Fritzbox 5690pro

  • Tian
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    • 18. März 2026 um 07:29
    • #192
    Zitat von Phino

    Dann mache es doch. Ohhh, du kommst einfach nicht aus deinem preiswerten Vertrag raus. :roll:
    Geiz ist Geil, nur bringt es keinen weiter, dass eine nach der anderen Glasfaserbude pleitegeht.

    Du behauptest also einfach irgendwas ohne mich zu kennen? Sauber. Ich habe andere Gründe genannt und nur darauf reagiert ob der EWE Vertrag so günstig ist wie behauptet.

    Hier wird keine Glasfaserbude pleite gehen weil der Anschluss bestehen bleibt und nur ein anderer Anbieter die Belieferung übernimmt. Bei Glasfaser Nordwest ist das Netz vom TK Unternehmen getrennt, nicht umsonst kann man dort bei div. Anbietern einen Vertrag abschließen, die drei großen sind die Telekom, EWE und 1&1, dann gibt es noch div. regionale Anbieter die die Leitung alle nur anmieten.

    Wenn die Rechtslage so ist, dass die Anbieter einen Fehler gemacht haben, dann dürfen die Kunden auch auf ihr Recht bestehen.

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  • Faserknecht
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    • 18. März 2026 um 15:08
    • #193
    Zitat von Faserknecht

    Wenn dem so ist, und es sieht ja danach aus, dann frage ich mich, wie das mit den ersten 12 Monaten ist, in denen die Gutschriften gelten. Meine Auftragsbestätigung war datiert am 16.05.2025.

    Ich werde einfach (als Test ;) im Mai 26 die Wechselgarantie in Anspruch nehmen und in den 300er Tarif downgraden. Wenn der Wechsel abgelehnt wird, wird die Ablehung ja hoffnungsweise mit eine Begründung erfolgen. Jedenfalls gehe ich damit den sicheren Weg und verhindere eine eventuelle "Preisexplosion" mit den weiterfolgenden1Gbit/s-Tarif. Aber böse wäre ich auch nicht, wenn die Begründung zur Ablehnung eben der mit Aktivierung des Anschlusses beginnende Startzeitpunkt der MVLZ wäre und somit die Wechselgarantie erst in 12 Monaten greifen würde. ;)

  • maik6849
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    • 18. März 2026 um 15:54
    • #194
    Zitat von Tian

    ich bin davon ausgegangen, dass EWE den Glasfaser Aktionsbonus als zusätzliche Gutschrift auf das Kundenkonto gewährt.

    davon würde ich auch ausgehen.

    Bei mir gabs damals auch die 6 Monate reduzierte Grundgebühr, ohne so einen Aktionsbonus auf der Bestellbestätigung.
    Dafür gab es einen zusätzlichen anderen Aktionsbonus.
    119,99 Euro Gutschrift für die FritzBox 5530 als Kauf.

    Der Kaufpreis wurde auf, wenn ich mich richtig erinnere der ersten Rechnung berechnet, dann auf der 2. oder 3. Rechnung als Gutschrift gebucht.

  • BlackMage2
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    • 18. März 2026 um 21:08
    • #195
    Zitat von millen

    Schnurz Das müsste doch in dem ABG stehen, bei Amazon kommt ja z.B. erst eim Vertrag zustande mit dem Versand / der Lieferung.


    Bei der Telekom kommt die Auftragsbestätigung sobald man selbst den finalen Termin ausgewählt hat. Starten tut die Laufzeit dann erst wenn das Modem / der Router registriert wurde.

    also ich würde sagen wenn der Router registriert wurde, gilt das als Vertragsstart, da man ab da ja in der Lage ist den Vertrag bzw. Auftrag zu nutzen. Davor musste man ja den Router anschließen und hat ja ab da erst vor den Vertrag aktiv zu nutzen. So sehe ich das zumindest. Ohne aktiven freigeschalteten Router ist ja auch keine Nutzung möglich.

    3 Mal editiert, zuletzt von BlackMage2 (18. März 2026 um 21:43)

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    mbo77
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    • 18. März 2026 um 21:43
    • #196

    Deswegen gibt es ja Gesetze, die solche Fragen klären.

  • __QT__
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    • 21. März 2026 um 22:22
    • #197

    Kann 1 Mod bitte mal das ganze China Export/Import Zeugs hier vom Thread abtrennen und dahin schieben, wo es hingehört?

    Wer hat mit dem Schrott überhaupt hier angefangen? Nicht in der Lage, ein eigenes Thema zu öffnen? Es gibt da so 1 Button namens "Neues Thema".

    • ex DGN (Purtel) 600/300 - T-SVDSL 250/40
    • ex ONT Nokia G-010G-R - Zyxel VMG3006-D70A
    • Router: PC Engines APU.4B4 - OPNsense
    • WiFi/DECT: Fritz!Box 7530 AX / Fritz!Box 7490 / Fritz!Repeater 1200 AX
  • ConiKost
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    • 25. März 2026 um 06:37
    • #198
    Irreführende Verbraucherauskünfte über die Laufzeit beim Glasfaservertrag | Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
    Verbraucherzentrale mahnt die Deutsche Glasfaser ab
    www.verbraucherzentrale-rlp.de
    Spoiler anzeigen

    ISP: HTP Surf & Fon 1.000 MBit/s Download / 500 MBit/s Upload (Glasfaser)

    Router: MikroTik CCR2004-16G-2S+ (RouterOS 7.23.2) + Genexis Fibertwist F2110-2 (Rev2.0) @ AON (1000BASE-BX)

    VoIP: Gigaset N670 IP Pro Mini Multicell (Firmware 2.70.0), Cisco ATA-191-MPP 2-Port Phone Adapter (Firmware 11-3-2MPP0102-233), Gigaset Fusion (Firmware 2.0.1)

    Handset: Gigaset SL800H Pro (Firmware 131.013.04)

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  • Schnurz
    Meister
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    • 25. März 2026 um 07:37
    • #199
    Zitat von mbo77

    Deswegen gibt es ja Gesetze, die solche Fragen klären.

    Das ist es ja gerade nicht. Die Netzerrichter betrachten die Verreinbarung, welche im Rahmen der Vorvermarktung geschlossen wird schon als verbindlich, obwohl sie selber keine "Auftragsbestätigung" abgegeben haben. Dass ist ja das Problem. Sind diese Erklärungen Rechtsverbindlich oder nicht.

  • Marvin911
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    • 29. Mai 2026 um 16:38
    • #200

    Ein neues Urteil gegen die Deutsche Glasfaser:

    Urteil gegen Deutsche Glasfaser wegen Vertragslaufzeit
    Die Deutsche Glasfaser verliert vor Gericht gegen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wegen unzulässiger Klauseln zum Vertragsbeginn.
    www.golem.de

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