Beiträge von Tian

    Dann mache es doch. Ohhh, du kommst einfach nicht aus deinem preiswerten Vertrag raus. :roll:
    Geiz ist Geil, nur bringt es keinen weiter, dass eine nach der anderen Glasfaserbude pleitegeht.

    Du behauptest also einfach irgendwas ohne mich zu kennen? Sauber. Ich habe andere Gründe genannt und nur darauf reagiert ob der EWE Vertrag so günstig ist wie behauptet.

    Hier wird keine Glasfaserbude pleite gehen weil der Anschluss bestehen bleibt und nur ein anderer Anbieter die Belieferung übernimmt. Bei Glasfaser Nordwest ist das Netz vom TK Unternehmen getrennt, nicht umsonst kann man dort bei div. Anbietern einen Vertrag abschließen, die drei großen sind die Telekom, EWE und 1&1, dann gibt es noch div. regionale Anbieter die die Leitung alle nur anmieten.

    Wenn die Rechtslage so ist, dass die Anbieter einen Fehler gemacht haben, dann dürfen die Kunden auch auf ihr Recht bestehen.

    35 € für den Glasfaseranschluss/Internet plus Telefonflat für Fest-/Mobilfunk sind doch ein guter Preis.

    Im Vergleich zu anderen Anschlüssen ja, aber aktuell bekommt man in vielen Ausbaugebieten eine kostenlose Fritzbox 5690 von EWE + die altbekannten Tarife mit der reduzierten Grundgebühr in den ersten 6 Monaten.

    Bei 1&1 kostet Glasfaser 150 in den ersten 10 Monaten 9,99€, danach 44,99€. Bei Abschluss über Corporate Benefits bekommt man eine Gutschrift in Höhe von 3x44,99€, das sind dann monatlich effektiv 24,78€. Buchbar an allen Glasfaser Nordwest Anschlüssen.

    Dann wird es schwierig und ist ein Fall für die Rechtsanwälte und Gerichte. Ich gehe davon aus, dass die Verbraucherzentrale(n) da auch aktiv werden und eine Entscheidung herbeiführen.

    Die Verbraucherzentrale die das Urteil erwirkt hat, hat kein Interesse an meinem Fall, hatte das dort schon an der richtigen Stelle platziert.

    Ein weiterer Grund sich vorzeitig vom EWE Anschluss zu trennen ist, dass die Preise aus meiner Sicht nicht transparent genug angeben wurden. So sah meine "Bestellbestätigung" aus:


    Ich bin davon ausgegangen, dass EWE den Glasfaser Aktionsbonus als zusätzliche Gutschrift auf das Kundenkonto gewährt. EWE behauptet aber die 120€ entsprechen einfach nur der 6 Monate Grundgebührreduzierung und werden nicht zusätzlich gewährt. Diese Grundgebührreduzierung in den ersten 6 Monaten wird aber bis heute jedem Neukunden gewährt, ich habe in Erinnerung, dass dies ein extra Bonus war wenn man direkt in der ersten Phase der Vermarktung in einem neuen Ausbaugebiet unterschreibt. Leider hatte ich beim Abschluss keinen Screenshot gemacht und habe zu dem Bonus jetzt nur diese Auftragseingangsbestätigung vorliegen auf der Bonus nicht weiter beschrieben wird.

    Von mir aus kann der Vertrag gerne mit der Bereitstellung beginnen, dann beginnt aber auch erst die Widerufsfrist von 14 Tagen und vorher liegt auch keine vertragliche Bindung in irgendeiner Art vor.

    Genau das behauptet EWE ja jetzt ja sei der Fall gewesen. Ich bitte bis 14 Tage nach Erstnutzung widerrufen können. In der Widerrufsbelehrung steht jedoch "Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses." EWE behauptet jetzt das der Tag des Vertragsabschlusses der Tag der Erstnutzung sei und nicht der Tag an dem ich bei denen auf der Internetseite den Anschluss mit Tarif in Auftrag gegeben habe. Das können sie ja gern so machen, dann müssen sie es aber doch auch klar kommunizieren.

    In meinem Fall geht es um einen Neubau. Einen Kupfer Hausanschluss hatte ich gar nicht legen lassen, sondern auf Mobilfunk gesetzt. Als man dann Glasfaseranschlüsse mit Ausbauzeitpunkt Herbst 2026 bestellen konnte, hatte ich dies gemacht. Der Unlimited Mobilfunkvertrag läuft noch bis März 2027 und muss bezahlt werden. Dann hätte ich ein halbes Jahr doppelt zahlen müssen, das hätte gepasst. Jetzt wurde der Glasfaseranschluss im Dezember 2025 geschaltet, heißt ich muss 1,5 Jahre doppelt zahlen. Nun kann man sagen das ist einfach mein Problem aber wenn es eine Möglichkeit gibt aus einem Vertrag rauszukommen, warum dann nicht auch nutzen. Da geht es dann um ~500€ für die Zeit. Das ist aber nur die Begründung in meinem Fall, es geht ja allgemein darum ob EWE da den richtigen Weg geht.

    Klagen werde ich natürlich nicht.

    Jetzt haengt es von den Details in den EWE AGBs ab, ob Dein Fall aehnlich zur DGN ist oder zu nordischnet. Ich halte die Idee mit einem Anwalt prinzipiell fuer gut.

    4 Vertragsschluss
    4.1 Der Vertrag über die einzelnen Leistungen kommt, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, durch den Auftrag des Kunden und eine verbindliche, nicht lediglich mündlich erteilte Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Die Annahme durch den Anbieter kann auch durch Freischaltung der beauftragten Leistung erfolgen.

    Yep, evtl. ist das Einschalten der Verbraucherzentrale noch ein Zwischenschritt bevor man einen RA beauftragt.

    Die haben kein Interesse gegen EWE tätig zu werden.

    So klein finde ich EWE jetzt gar nicht.

    Den Ausbau macht nicht EWE sondern Glasfaser Nordwest. Deshalb ist das leider keine so eindeutige Sache wie bei direkten EWE oder Telekom Glasfaseranschlüssen.

    Es ist aber höchst ungewöhnlich, dass z.B. die Widerrufsfrist erst mit der ersten Nutzung beginnt und nicht mit Vertragsunterzeichnung. Das kennt man von Kaufverträgen, dort beginnt die Widerrufsfrist erst mit Übergabe der Ware. Bei Dienstleistungen ist mir das so noch nicht untergekommen und dann hätte das auch so in den Bedingungen stehen müssen. So rechnet ja Niemand damit, dass Tag des Vertragsabschlusses der Tag der ersten Nutzung ist und nicht der Tag an dem man die Bestellung übermittelt hat.

    Von wann datiert die Auftragsbestätigung? (nicht die AuftagsEINGANGSbestätigung!)


    Gruß Crazyalex

    Es gab nie eine Auftragsbestätigung von EWE. In der ersten Mail gab es nur eine Bestellübersicht, die Widerrufsbelehrung hing an der gleichen Mail. In der zweiten Mail die am nächsten Tag kam, hing ein anderes Dokument, welches aber wieder nur eine Bestellübersicht war. In der dritten Mail hieß es dann "Unser Ausbaupartner hat übernommmen" und "wir haben Ihren Auftrag an unseren Ausbaupartner Glasfaser Nordwest (GFNW) übergeben."
    Ab September 2025 kamen dann einige Mails mit dem Betreff "Es gibt Neuigkeiten zu ihrem Glasfaserauftrag", wo aber immer nur ein Termin für den Ausbau genannt wurde. Bei der Verlegung ging einiges schief, sodass die bis zur endgültigen Schaltung etwa 10 mal hier waren.
    Im Dezember 2025 kam dann die Mail "EWE | Glückwunsch! Ihre Schaltung war erfolgreich". Das wars, keine Vertrag- oder Auftragsbestätigung.

    Was steht denn konkret in der Widerrufsbelehrung drin? War da klar erkennbar, wann die Widerrufsfrist beginnt?

    "Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses." Aus meiner Sicht ist der Tag des Vertragsabschlusses der Tag an dem ich den Anschluss bestellt habe. Aus Sicht von EWE ist das der Tag der ersten Nutzung des Glasfaseranschlusses.

    Hänge mich hier mal dran. Im Dezember 2024 habe ich bei EWE einen Glasfaseranschluss in Auftrag gegeben. Tatsächlich geschaltet wurde dieser dann erst im Dezember 2025. Nach dem Urteil habe ich dann gedacht, dass ich entweder sofort aus dem Vertrag rauskomme aber spätestens zu Dezember 2026, da dann zwei Jahre nach Vertragsabschluss rum sind.

    EWE sieht das anders:

    Zitat

    die anfängliche Laufzeit Ihres Vertrages über Ihr EWE-Glasfaser-Produkt fängt an dem Tag an zu laufen, an dem dieser Vertrag geschlossen wird.
    Der Vertrag wird geschlossen zu dem Zeitpunkt, in dem Sie das von uns freigeschaltete Glasfaser-Produkt nutzen. Dieses Start-Datum ist unter anderem in den monatlichen Rechnungen angegeben.

    Allein durch Ihre Bestellung (etwa, indem Sie bei uns ein unterschriebenes Bestellformular abgegeben) kommt noch kein Vertrag zustande. Auch der Zeitpunkt der Bereitstellung des Glasfaser-Hausanschlusses (nicht: des Glasfaser-Produktes) ist für den Beginn der anfänglichen Laufzeit des EWE-Glasfaser-Produktes bei uns ohne Bedeutung.

    All dies war in dem Fall, über den der BGH am 8.1.2025 entschieden hatte, anders: In diesem Fall wurde zunächst der Vertrag geschlossen, dessen anfängliche Laufzeit von 24 Monaten in der Folgezeit erst durch Bereitstellung der Leistung – unter Umständen viele Monate später – anfangen sollte zu laufen.
    Zu Recht hat der BGH entschieden, dass eine solche Vertragsbestimmung unwirksam sind, weil der Kunde hier viel länger als die maximal zulässigen 24 Monate gebunden ist.

    Wir lehnen es ausdrücklich ab, gegenüber Verbrauchern die bindende Laufzeit künstlich über die gesetzlich zulässigen 24 Monate hinaus zu verlängern.
    Deshalb begrüßen wir die Klarstellung des BGH vom 8.1.2025 sehr.

    Grundsätzlich wird unsere Kundschaft nicht – wie es der Anbieter in dem vom BGH entschiedenen Fall versucht hatte – vor dem Start der 24 Monate unrechtmäßig gebunden.

    Das halte ich doch für sehr weit hergeholt, der Vertrag wird zu dem Zeitpunkt geschlossen zu dem ich den Glasfaseranschluss zum ersten mal nutzen kann? Auf diesen Termin habe ich doch überhaupt keinen Einfluss. Abgeschlossen habe ich den Vertrag im Dezember 2024!

    Auf meine Frage wann denn der Vertragsabschluss war ab dem mir die 14 Tage Widerrufsrecht laut Widerrufsbelehrung zustehen kam als Antwort:

    Zitat

    die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt am Tag des Vertragsstart am xx.12.2025

    EWE meint also im ersten verstrichenen Jahr bestand überhaupt kein Vertrag und obwohl ich im Dezember 2025 nichts anderes Gemacht habe als ein Glasfasermodem in Betrieb zu nehmen war das dann der Zeitpunkt des Vertragsabschluss?

    Dies ist ein verwaltungstechnisches Problem, welches du erst noch mit deiner Gemeinde klären musst. Man muss für sein Grundstück dort die Hausnummer beantragen, sie haben die Hoheit darüber, auch wenn vielleicht beim Katasteramt für das Flurstück schon etwas vermerkt ist.
    Und bevor dies nicht bei der Gemeinde eingetragen ist, wirst du auch nicht bei dem Netzbetreiber in der Datenbank auftauchen.
    Einzig die Telekom agiert auch ohne Hausnummer. Dazu musst du aber den genauen Lageplan von dem Vermesser einreichen beim Bauherrnservice. Die Wollen ja wissen, wo das Kupferkabel oder die Speedpipe endet auf dem Grundstück.
    Wenn Glasfaser in der Straße verlegt werden, werden genug für jedes Grundstück eingebracht, egal ob bestellt oder nicht.
    Problem gibt es erst, wenn Grundstücke geteilt werden. Hier bei uns waren/sind die Standardgrößen bei 1000 -1500 m², da wurde in letzter Zeit einiges geteilt. Wobei die Gemeinde gerade dabei ist die Teilungsuntergrenze bei 1200 m² festzulegen.

    Man kann die Hausnummer ja erst beantragen sobald der Bauantrag gestellt wurde. Der ist aktuell in der Genehmigung, die anderen Behörden werden eh mit eingebunden, also vermutlich gibt es dann mit der Genehmigung auch eine Hausnummer von der Gemeinde, ansonsten können wir sie dann ja beantragen. Ob wir den Anschluss gratis bekommen oder nachher 800€ dafür zahlen müssen, weil wir den ja aktuell noch nicht bestellen können ohne Haus, ist zweitrangig, hauptsache wir sind überhaupt vorgesehen.

    Das mit der Teilung war ja genau das Problem um das es mir ging. Aber offensichtlich haben die das schon richtig so im System. Die haben nun einen ordentlichen Abzweig gegraben und auch das bereits vorhandene Stromkabel gefunden.

    Die hinterlassen die Fußwege aber wirklich in sehr schlechtem Zustand, teils brechen sie 2cm Ecken bei Steinen ab etc. Kann mir egal sein, unsere Auffahrt müssen wir eh neu machen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass die mit den Nachbarn keine Probleme kriegen werden.

    Hab mit den Herren gesprochen und die graben einen Abzweig zu unserem Grundstück. Haben die bereits mit Hausnummer in ihrem Plan drin, obwohl wir noch gar keine Hausnummer zugewiesen bekommen haben und die Verfügbarkeitsabfrage auch nichts ergibt, während diese für die Häuser links und rechts positiv ausfällt.

    Ich denke das wird nichts bringen. Die Bautrupps bauen normalerweise genau das was im Plan eingezeichnet ist.
    Die Einzelnen Speedpipes in den Rohrverbünden sind ja schon vor Baubeginn für ein Haus bzw. für einen Anschluss geplant. Wenn für dein Grundstück nichts geplant ist, kann der Bautrupp nicht mal eben irgendein Speedpipe nehmen und auf dein Grundstück abzweigen.

    Hab mir Gestern noch unzählige Videos angesehen. Offensichtlich werden im ersten Schritt nur die orangenen Leerrohre im Fußweg verlegt, erst wenn die Hausanschlüsse gelegt werden wird der Fußweg nochmal aufgegraben, das Leerrohr aufgeschnitten und eine Speedpipe rausgeführt. Dann dürfte der aktuelle Verlegetrupp tatsächlich keinerlei Einfluß auf die Erschließung des Grundstücks haben und ich kann mir ein Trinkgeld sparen.

    Sind die Speedpipes tatsächlich bereits vorher fest einzelnen Grundstücken zugeordnet? Oder geht es nach "wer zuerst bestellt kriegt zuerst einen Anschluss"? Es wird ja bei weitem nicht jeder in der Straße direkt am Anfang einen Glasfaseranschluss bestellen.

    Unseren Bauantrag haben wir mittlerweile eingereicht und werden dann hoffentlich in den nächsten Wochen auch eine Hausnummer für das Grundstück bekommen. Danach kann ich mich damit an den Telekom Bauherrenservice wenden, von Glasfaser Nordwest erhalte ich leider keine Rückmeldung mehr.

    Obwohl die Verlegung in der Straße erst für Ende diesen Jahres angekündigt war ist der Verlegetrupp bereits am Werk und beim aktuellen Tempo in zwei Tagen bei mir. Würde es etwas bringen mich mit denen gut zu stellen damit sie auch einen Abzweig zu meinem Grundstück verlegen oder bringt das eh nichts weil die orangenen Leerrohre in diesem Ausbauschritt eh nur geradeaus verlegt werden und die Abzweige zu den Grundsstücken dann später gemacht werden? Das die Hausanschlüsse später gemacht werden ist mir klar, ich weiß nur nicht ob sie bereits jetzt einzelne Stränge an den Einfahrten in Richtung der Häuser abzweigen lassen.

    Hier im Ort baut Glasfaser Nordwest gerade auf den privat-Grundstücken fast NUR mit Rakete.

    Kenne ich von EWE direkt auch nicht anders, da wurde beim Erschließen eines Bürogebäudes die Glasfaser mittels Erdrakete bis ans Gebäude verlegt. Bei meiner Mutter hat Glasfaser Nordwest im letzten Jahr ausgebaut, auch da kam die Erdrakete zum Einsatz (sie war allerdings nur mäßig zufrieden, da der kleine Bereich in der Auffahrt an dem das Pflaster aufgenommen wurde unter aller Sau neu verlegt wurde. Da haben die dann Pflastersteine zerschnitten weil sie sie nicht wieder so wie vorher zusammen gewürfelt bekommen haben und nach der Reklamation hat es ein halbes Jahr gedauert bis wieder jemand vorbei kam).

    Wir werden ohne Keller bauen, die Durchführung ins Haus findet dann ja oberirdisch statt und das genau in der Ecke vom Haus an der man vorbei muss um zur Haustür zu kommen. Das ist, gerade bei einem Neubau bei dem man es easy anders lösen könnte, nämlich mit einem Mehrspartenanschluss, keine schöne Lösung. Nur wenn Fremdanbieter den Mehrspartenanschluss der Stadtwerke nicht nutzen dürfen und die Stadtwerke selbst keinen Glasfaserausbau in der Straße vornehmen, haut das ja leider nicht hin.

    Glasfaser Nordwest hat übrigens ein Formular zur Adresskorrektur https://glasfaser-nordwest.de/hilfe/kontakt/…Adresskorrektur:

    Zitat

    Sie konnten Ihre Adresse in dem Verfügbarkeitscheck nicht finden, obwohl Ihre Adresse in einem unserer Ausbaugebiete liegt? Bitte nehmen Sie Kontakt über das folgende Kontaktformular auf, sodass wir Ihr Anliegen prüfen können.

    Nach meiner Anfrage kam dann auch recht zügig die Bitte um einen "Nachweis des Katasteramtes für die neue Adresse". Da wir noch keine Hausnummer haben, habe ich die Liegenschaftskarte übermittelt mit der Flurstücknummer. Hoffentlich reicht denen das, um das Grundstück mit im Ausbauplan zu berücksichtigen.

    Daher lege selbst ein Leerrohr von der Grundstückgrenze bis an die Hauswand, welches für ein Glasfaserkabel/Kabelrohr geeignet ist. An einigen Stellen hier im Forum gibt es Hinweise zu dem selbst verlegtem Leerrohr. Nutze hierfür ruhig die Suchfunktion.

    Danke für den Tipp, nur was genau bringt mir dann "mein" Leerohr? Für den Durchbruch müsste die Außenwand des Hauses dann ja trotzdem durchbohrt werden, genau das ist bei einem Neubau ja eher ärgerlich. Und bis zur Hauswand verlegt der Glasfaseranbieter das Kabel ja per Erdrakete, sodass nichts aufgegraben werden muss.

    Aber mit der Ausbauplanung haben die auf der Stadt auch nichts zu tun. Die genehmigen nur das Bauvorhaben, aber nicht die Anzahl der Fasern im Boden. Und einen Kanal von der Stadt zum Anbieter, um die Pläne anzupassen, gibt es mit Sicherheit auch nicht.

    Tja, dann ist es wie ich dachte, es gibt keinen Ansprechpartner, egal bei wem. Einzig den Telekom Bauherrenservice, bei dem man bei Auftragsstellung aber auch schon min. einen Grundriss vom Haus und der genauen Lage vom Technikraum hochladen muss, was ja erst geht wenn der Bau tatsächlich losgeht und ob die sich dann überhaupt zuständig sehen bei Ausbau durch Glasfaser Nordwest steht noch auf einem anderen Blatt. Das ist leider recht unbefriedigend.

    Die Sorge, dass diese Flächen nicht mitversorgt werden, ist durchaus berechtigt. Zwar verlegen die Unternehmen üblicherweise einige Reserve-Fasern, aber nicht beliebig viele.

    Bei uns im Ort gab es eine Siedlung, die im Zuge eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus erschlossen wurde. Da war am Rand der Siedlung ein alter Resthof, der irgendwann abgerissen und in 4 Bauplätze umgewandelt wurde: 3 Ein-Familienhäuser, 1 Doppel-Haus. Tja, für die insgesamt 5 Wohneinheiten waren nur noch 3 Fasern da. Niemand hat bei der Planung berücksichtigt, dass diese Fläche mal mehrere Häuser aufnehmen könnte.

    Und dann werden durch das Leerrohr in der Straße noch ein paar Fasern nachgeschoben oder die Häuser haben dann für alle Zeiten Pech gehabt? In unserer Straße gibt es maximal noch ein weiteres Grundstück welches sich als Bauplatz eignen könnte, alle anderen Grundstücke sind schon so weit zugebaut, dass da auch "im Garten" keine neuen Häuser mehr entstehen können. Da würde dann wirklich nur ein Abriss zu mehr Bauplätzen führen, so alt sind die Häuser aber noch nicht, dass sich das lohnen sollte.

    Von daher kann ich mir durchaus vorstellen, dass es zu Problemen kommen kann, wenn sich durch die Aufteilung von Grundstücken die Anzahl der Häuser plötzlich erhöht. Eine gute Lösung dafür hab ich aber auch nicht, zumal du bei der Glasfaser-Nordwest ja keinen Ansprechpartner hast. Die haben ja kein Endkundengeschäft, und die Provider haben nichts mit dem Ausbau zu tun.

    Hatte auch schon überlegt über die Stadt zu gehen, da muss der Anbieter seine Ausbaupläne ja wahrscheinlich anmelden. Nur bekommt die Stadt ja vermutlich auch keine genaue Übersicht an welchen Grundstücken Abzweige geplant sind sondern nur eine allgemeine Meldung, dass im Fußweg Glasfaser verlegt wird.

    Erstens gibt es Quote die erreicht werden muss damit sie überhaupt ausbauen.

    Der Ausbau wurde ja bereits zugesagt für fast den gesamten Ort. Dort wo die Stadtwerke bereits Glasfaser verlegt haben (deren Produkt läuft seit Jahren über EWE, wird aber als eigenes Produkt vermarketet), werden deren Leitungen überbaut.

    Und zweitens kann man auch ganz prima noch bestellen während die Bauarbeiten schon laufen, und wird trotzdem noch vom Bautrupp vor Ort mit „erledigt“, es gibt also keine direkte Deadline; so lange die Arbeiten im Ort noch laufen kannst du bestellen.

    Wenn die Arbeiten zwischen Dezember 2024 und Oktober 2025 ausgeführt werden, so wie Glasfaser Nordwest es für die Straße angibt, wird da noch kein bezugsfertiges Haus stehen für das man einen Anschluss bestellen könnte. Eine Hausnummer gibt es erst nach Stellung des Bauantrages, die würden wir bis dahin wohl haben.

    Hinsichtlich der Details: die Verfügbarkeit kannst du ja bei Provider selbst prüfen, also zb Telekom. Hast du schon mal probiert bei Telekom Bauherrn-service zu fragen? Da habe ich sonst leider keine Idee hinsichtlich des grundlegenden Problems der fehlenden Hausnummer.

    Die Verfügbarkeit kann man bei der Telekom, EWE, 1&1 sowie bei Glasfaser Nordwest selbst prüfen, das ist ja nicht das Problem. Mir wäre jetzt auch nur der Telekom Bauherrenservice eingefallen an den ich mich wenden könnte, denn Glasfaser Nordwest bietet soweit ich es rausfinden konnte keinen an. Nur ist die Telekom ja nicht für die Leitung zuständig sondern Glasfaser Nordwest und sobald wir einen Tarif bei EWE oder 1&1 bestellen würden hätte die Telekom ja überhaupt nichts mehr damit zu tun. Dann würde uns nur übrig bleiben zumindest die ersten 2 Jahre zur teureren Telekom zu gehen um von deren Bauherrenservice zu Profitieren.

    Hallo. In der Straße in der wir ein bisher unbebautes Grundstück gekauft haben wird Glasfaser Nordwest voraussichtlich zwischen Dezember 2024 und Oktober 2025 Glasfaser verlegen, bisher gibt es nur DSL mit max. 16 Mbit/s bei der Telekom und DSL 50 Mbit/s bei EWE. Glasfaser Nordwest ist ein Gemeinschaftsprojekt der Telekom, EWE und neu auch 1&1. Bei den Tarifen gibt es Unterschiede zwischen den Anbietern, die Leitung wird aber immer von Glasfaser Nordwest verlegt.

    Glasfaser Nordwest selbst bietet leider keinen Bauherrenservice. Unser unbebautes Grundstück hat aktuell natürlich keine Hausnummer und wird so im Verfügbarkeitscheck nicht gefunden, die Nachbarn links und rechts haben aber die Ausbauzusage. Bestellen könnten wir einen Anschluss aber ja auch erst, wenn wir dort gebaut haben. An wen können wir uns wenden wenn wir sicherstellen möchten, dass unser Grundstück beim Ausbau nicht vergessen wird? Dieses wurde erst vor kurzer Zeit vom Grundstück des Nachbarn abgetrennt, sodass Glasfaser Nordwest ggf. nicht auf dem Schirm hat, dass sich dort jetzt ein weiteres generell anschlussfähiges Grundstück befindet. Oder spielt das keine Rolle, weil die auch nach dem generellen Ausbau problemlos ein weiteres Grundstück an die in der Straße verlegte Glasfaserleitung anschließen können?

    Die Glasfaserleitung in der Straße wird wahrscheinlich unter dem Fußweg verlegt. Für unser Grundstück müsste noch Frischwasser und Strom von der Straße aus verlegt werden, Für das Abwasser gibt es bereits einen Abzweig der unter dem Fußweg endet. Um die Erschließung des Grundstücks kümmert sich die Stadt und ggf. die Stadtwerke, die würden dann sicherlich schauen, dass sie die vermutlich höher verlegte Glasfaserleitung nicht treffen?

    Vor einer Weile hatten wir bereits bei den Stadtwerken angefragt, da die im Ort ebenfalls Glasfaser verlegen, in unserer Straße aber bisher nicht und durch den Ausbau von Glasfaser Nordwest werden sie davon wohl Abstand nehmen. Dort wurde uns gesagt, dass sie eine Mehrspartenhauseinführung ins Haus legen würden durch den dann Glasfaser ins Haus verlegt werden könnte sobald dies in unserer Straße verfügbar ist. Kann dann auch ein anderer Abieter wie Glasfaser Nordwest diese Mehrspartenhauseinführung nutzen, sodass keine Bohrung durch die Außenwand bei einem Neubau erforderlich wird?

    Ein passendes Kabel für das von west verlinkte SFP Modul am beschriebenen Anschluss wäre dieses vom selben Shop:

    https://www.fs.com/de/products/12336.html

    "LWL-Patchkabel, 2m (7ft) LC UPC auf LC APC Simplex OS2 Singlemode PVC (OFNR) 2.0mm"

    Der blaue Stecker ist der LC-UPC Stecker. Der gehört ins SFP Modul.

    Der grüne Stecker ist für den HÜP, der laut Schnittstellenbeschreibung einen LC-APC Anschluss hat.

    Woran erkannt man welcher Stecker in das SFP Modul gehört? In der Beschreibung vom Modul konnte ich dazu nichts finden und hatte bereits ein Kabel mit LC/APC Stecker auf beiden Seiten bestellt, das wird dann nicht passen?