Zwischen Auftragseingangsbestätigung und Auftragsbestätigung lagen 18 Monate
Und hier muss auch eine klare Regelung kommen, ob die Auftragseingangsbestätigung eine rechtliche Bindung impliziert und wenn ja, wie lange diese gültig ist.
Zwischen Auftragseingangsbestätigung und Auftragsbestätigung lagen 18 Monate
Und hier muss auch eine klare Regelung kommen, ob die Auftragseingangsbestätigung eine rechtliche Bindung impliziert und wenn ja, wie lange diese gültig ist.
Ich wiederholen es an dieser Stelle noch einmal: In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts, das müsste zwischen 1995 und 1997 gewesen sein, also in den ersten Jahren nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost, hatte die Telekom einen echt miesen Ruf:
Aufgrund der Monopolstellung und des Mangels an Mitbewerbern ist der Kunde der Bundespost auch Kunde der Telekom geblieben. Da es noch keine Social Communities gab, sondern nur das Fido-Netz (andere wie BTX und Compuserve spielten keinen in D keine größere Rolle) und auch hier die Zugangshürden deutlich über denen der heutigen Internetzugänge lagen, gab es Kritik lediglich in Gesprächen und ab und an in der gedruckten Zeitung oder Magazinen (z.B. c't).
Wir kennen die Trägheit der Masse bei Banken, Versicherungen und auch TK-Vertägen: der Wechselwille von Karl Napp/Erika Mustermann ist nicht sonderlich ausgeprägt.
Aus den schon erwähnten Gründen bestand zunächst nicht die Gefahr von Kundenverlusten. Der TK-Markt öffnete sich jedoch schnell und man erkannte bei den Magentafarbenen, dass der zufriedengestellte Kunde sich positiv auf die Kundenbasis und den Markterfolg auswirkt (dies haben die jüngeren Babyboomer und deren BWL-Nachfolger offensichtlich nicht mehr gelernt, Six Sigma ist ein Fremdbegriff und/oder die KPIs falsch gewählt).
Die miese Grundstimmung gegenüber dem Unternehmen Deutsche Telekom wurde wahrgenommen und die sogenannte Qualitätsoffensive gestartet. Diese hatte nach einigen Jahren Erfolg und begründet bis heute das Bild der Telekom in der Öffentlichkeit als zwar nicht das innovativste, jedoch kundenorientierte und mit stabilen TK-Diensten ausgestattete Unternehmen. Ob das nun auf harten Fakten beruht oder nicht, spielt keine Rolle. So ist die Wahrnehmung.
Insofern, mit evtl anderem Background, stimme ich pufferueberlauf in #100 voll zu.
Und hier muss auch eine klare Regelung kommen, ob die Auftragseingangsbestätigung eine rechtliche Bindung impliziert und wenn ja, wie lange diese gültig ist.
Ich bin mir sicher, das dieser Punkt gar keiner neuen Regelung bedarf, sondern nun explizite Vorverträge geschlossen werden müssen. Natürlich nur bei eigenwirtschaftlichem Ausbau.
Ich bin mir sicher, das dieser Punkt gar keiner neuen Regelung bedarf, sondern nun explizite Vorverträge geschlossen werden müssen.
Ich wollte das urspruenglich anders interpretieren, aber Deine Argumente (und ein Blick in Wikipedia was ein Vorvertrag ist) haben mich ueberzeugt, dass das ein voll gangbarer Weg zu sein scheint. Ich erwarte auch dass die Rechtsabteilungen der ISPs das aehnlich sehen werden.
Und hier muss auch eine klare Regelung kommen, ob die Auftragseingangsbestätigung eine rechtliche Bindung impliziert und wenn ja, wie lange diese gültig ist.
Die klare Regelung steht im BGB! Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn dein Angebot (vulgo Antrag) explizit angenommen wurde! Dabei kommt es auch nicht auf die Überschrift, sondern ausschließlich auf den Inhalt dieses "Annahmeschreibens" an. Ich habe mal meine alten "Auftragseingangsbestätigungen" von diversen Beauftragungen durchgesehen - In allen steht explizit, dass nur der Eingang des Antrags bestätigt wird!
Ich wollte das urspruenglich anders interpretieren, aber Deine Argumente (und ein Blick in Wikipedia was ein Vorvertrag ist) haben mich ueberzeugt, dass das ein voll gangbarer Weg zu sein scheint. Ich erwarte auch dass die Rechtsabteilungen der ISPs das aehnlich sehen werden.
Ich denke auch, dass es darauf hinauslaufen wird, Digitalisierungswüste hin oder her. Wenn ich einen Glasfaseranschluss haben will, dann ist es überhaupt kein Problem, einen verbindlichen Vorvertrag, natürlich mit klar geregelten Fristen und Bedingungen, verbindlich zu unterschreiben. Wenn ich keinen will, so lasse ich das!
Und falls 80% der Bevölkerung keinen GF-Anschluß wollen, dann ist das eben so ..
"Wasch mir den Pelz und mach mich nicht nass" geht auf keinen Fall - Für beide Seiten!!
einen verbindlichen Vorvertrag, natürlich mit klar geregelten Fristen und Bedingungen, verbindlich zu unterschreiben.
Sicher. Und an den klar geregelten Fristen und Bedingungen hapert es eben. Das sollte nocht höchstrichterlich geklärt werden.
Während der langen Wartezeit empfand ich als größtes Problem, die mangelnde bzw. nicht existente Informationshgabe des ISPs, wie er die Bauabschnitte in unserer Stadt plant und wann unsere Wohnstraße bzw. unser Wohnviertel an der Reihe ist. Hier könnte der ISP deutlich besser werden.
Man unterhält sich ja mit Freunden/Bekannten in der Stadt und hört dann, dass der Anschluß in anderen Straßen schon hergestellt ist, man selber wartet aber einfach nur weiter und hat keine Ahnung, ob es noch 1 Woche, 1 Monat oder 1 Jahr dauert.
Ich denke, der ISP hat ja für den Ausbau einer Stadt einen konkreten Zeitplan, wann welche Straßen an der Reihe bzw. geplant sind. Diese Info an die Neukunden zu verteilen, wäre schonmal ein erster Schritt zur Besserung.
Ich kenne zB Leute, deren Aktivierung nun schon fast 2 Jahren rum sind, während wir gerade noch im Jahr 1 laufen. Diese Unwissenheit empfand ich am frustrierendsten.
Das lässt sich einfach toppen: Mein Nachbar und ich hatten unseren Tiefbau am gleichen Tag. Er ging trotz etlicher Reklamationen erst 2 Jahre später in Betrieb. Deutsche Glasfaser hatte schlichtweg zu wenig Ports im PoP eingerichtet und wartet erst mal auf die ersten Kündigungen. Dass kam nur durch einen Zufall bei einer durch Nachanschlüsse verursachten Störung heraus. Bis dahin gab es nur ein man möge sich gedulden. Und eben so was ist maximal unlauter.
pufferueberlauf vielleicht solltest du dich auf den Markplatz deiner Gemeinde stellen und Otto-Normal-Bürger aufklären. Hier ist diese Litanei überholt.
Für 99,999 % der Kunden ist es nur wichtig, dass die Leitung steht und dass, was sie machen funktioniert und sie überall hin kommen. Wie gut und schnell ist sehr nachrangig und wird dann eher auf den Content-Anbieter geschoben, meistens auch zu Recht. ![]()
Ich behaupte das Gegenteil, so lange die Internetanbieter an künstlich zurechtgedrosselten Tarifstufen festhalten, sollte sichergestellt sein, dass alle Ziele im Internet so gut wie möglich mit der entsprechenden Datenrate erreicht werden können. Mit unlimitierter bzw. nur durch die Zugangstechnik beschränkter Geschwindigkeit könnte man sich auf fair use etc. beziehen oder "ja klar dass bei unserer Anschlussgeschwindigkeit die Gegenstellen nicht mithalten können".
Beim aktuellen Marktanteil von Telekom und Vodafone sollte auch klar sein, dass Engpässe in der Regel nicht vom Anbieter der Inhalte kommen.
Gibt heute einen guten Artikel auf Teltarif.de zum Urteil.
Vielleicht kühlt das die Gemüter wieder etwas ab. ![]()
Der verlinkte Artikel ist ja recht nett...
...aber...
natürlich ist mir klar, dass Unternehmen Planungssicherheit benötigen.
Und die haben sie auch! Der rechtliche Rahmen ist klar.
Wenn man aber mehr vermarktet als man Baukapazität hat, muss man sich nicht wundern, wenn man danach ein Problem hat.
Da sind wir eben bei der Planungssicherheit: richtig planen - und dann klappt das auch.
Bei uns im Ort sind die Tiefbauarbeiten schon seit über einem Jahr quasi abgeschlossen. Und trotzdem wurden die Glasfasern noch (weitestgehend) nicht eingeblasen.
Wenn ich mir anschaue, was da mit diversen Subunternehmen abging, muss ich mich nicht wundern.
Wenn die (in unserem Fall: DG) mit ihren Sublern so umspringt, wie sie das macht, dann wundert mich nichts. Garnichts! Das läuft hier so bescheiden - da stellt man bald schon die freie Marktwirtschaft infrage und wünscht man sich beinahe schon wieder, dass der Staat die Infrastruktur in die Hand nimmt: schlechter macht der das auch nicht und selbst der scheint da schneller zu sein als die DG.
Es mag nur das Bild sein, das ich hier als Einzelperson habe - aber von meinem "Einzelfall" gibt's, so wie sich das im Internet liest, doch mehr als nur eine Handvoll....
Die Glasfaserunternehmen sollten also weniger nur "ihre Claims abstecken" als viel mehr dort wo ein (Vor)Vertrag abgeschlossen wurde auch liefern.
Jammern - auch seitens der GF-Anbieter - hilft nicht: machen ist angesagt.
Gruß Crazyalex
Mit unlimitierter bzw. nur durch die Zugangstechnik beschränkter Geschwindigkeit könnte man sich auf fair use etc. beziehen oder "ja klar dass bei unserer Anschlussgeschwindigkeit die Gegenstellen nicht mithalten können".
Schwerlich, auch dann gelten die Transparenzvorschriften (siehe TKG 52, und Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2120) und die Einhaltung der im PIB zugesagten Vertragsraten, und werben darf man nur mit den maximalen PIB-Rate...
Ich wette ein guter Teil der Telekomkunden sind seit der Privatisierung dort und haben nie ernsthaft die Angebote der Mitbewerber betrachtet oder andere ISPs ausprobiert. […]
Wie wahr, wie wahr…
Wenn man z.B. in der ThC (halbwegs regelmäßig) mitliest, findet man dort regelmäßig neue Themen in dem Tenor:
"Bei uns baut Unternehmen xyz (nicht Telekom) Glasfaser aus, kann ich dennoch weiterhin bei der Telekom bleiben? Schließlich war schon unser Ur-Opa zufriedener Kunde dort und sind seit den goldenen Zwanzigern sehr zufriedene Kunden bei der Post… äh Telekom, wollen daher nicht zu xyz wechseln."
Freilich, ein klein wenig überspitzt formuliert aber letztlich dennoch treffend. ![]()
Die historisch "schlechten" Seiten der Telekom (s.h. #102 von HubeBube) habe viele mittlerweile entweder vergessen oder nicht wirklich erlebt.
Zugegeben, ich selbst bin auch (noch) Direktkunde der Telekom (es waren halt bei Telekom-FTTH lange Zeit keine attraktiven Reseller verfügbar). Und für die (regelmäßig) auftretenden Probleme aufgrund des Tier1-Peeringverhalten habe ich mehrere VPN-Verbindungen zu 1und1/Versatel, o2 und Vodafone-Anschlüssen parat. Die Frage ist aber in der Tat, wie lange noch, denn es nervt immer wieder mal…
Jedenfalls werden es in meinem Umfeld immer weniger T-Anschlüsse, eben aus o.g. Grund. Und dabei stellen dann einige (nicht alle) anschließend fest, das einige Probleme, die sie vorher hatten, auf einmal verschwunden sind (weil sie offenbar bei ihrer Nutzung tatsächlich von der Peering-Strategie betroffen waren, darunter oft Personen, die Probleme im Home-Office hatten).
Und ja, es ist (leider) tatsächlich "nur" das Peeringverhalten, alles andere bei der Telekom ist (mittlerweile) eigentlich gut genug umgesetzt (IPv4, IPv6, VoIP/Telefonie usw.). Klar ist nicht alles ideal aber vom Peering abgesehen halt verschmerzbar bzw. bei anderen ggf. auch nicht besser bzw. tw. eben auch schlechter.
Und ja, es ist (leider) tatsächlich "nur" das Peeringverhalten, alles andere bei der Telekom ist (mittlerweile) eigentlich gut genug umgesetzt (IPv4, IPv6, VoIP/Telefonie usw.). Klar ist nicht alles ideal aber vom Peering abgesehen halt verschmerzbar bzw. bei anderen ggf. auch nicht besser bzw. tw. eben auch schlechter.
Ich stimme Dir zu, abgesehen von der (immerhin kompetent umgesetzten) Peeringpolitik erscheint die Telekom im Grossen und Ganzen wie ein teurer aber kompetenter ISP der in einer Reihe von Punkten recht endkundenfreundlich agiert. Jetzt sehe ich persoenlich Peering/Uebergaben/Routing als Kernbestandteil eines Internetzugangs an, und werde daher versuchen die Telekom zu meiden, aber ich sehe das nicht verbissen, Mobilfunk habe ich von Congstar/Telekom, weil die da brauchbareres Mobilnetz haben wo ein Teil der Familie lebt (gar kein Empfang oder nur 2.5-2.75G (GPRS/EDGE) ist laestiger als sub-optimales Peering/Routing).
Hallo ich sehe das Thema erst jetzt hier und frage mich gerade, was das für mich bedeutet?
Ich habe einen Vorvertrag mit EON in 2022 mit Laufzeit 24 Monate, kostenloser Anschluss usw. gemacht. Seit 2024 läuft der Tiefbau und ist noch immer nicht fertig, dauert erstaunlich lang in einem kleinen Dorf. Seit Dezember 2025 habe ich das Leerrohr in der Garage liegen, rechne aber damit, dass es vermutlich bis in die zweite Jahreshälfte 2026 dauern wird, bis der Anschluss nutzbar sein könnte.
Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist die Klausel, dass die 24 Monate erst ab Bereitstellung laufen unwirksam und diese Laufzeit wäre demnach bereits vorüber, ich könnte also direkt kurzfristig kündigen.
Ob ich das tue, steht auf einem anderen Blatt, denn ich möchte ja einen Anschluss haben. Es würde mir aber die Möglichkeit eröffnen, schon jetzt den Tarif oder den Anbieter zu wechseln. Letzteres wäre für EON natürlich blöd. Die Zusage den Anschluss kostenlos zu bauen müssten die trotzdem erfüllen, oder?
Ich glaube ich warte erst mal, bis das alles läuft.
Hallo ich sehe das Thema erst jetzt hier und frage mich gerade, was das für mich bedeutet?
Wende Dich an die Verbraucherzentrale und oder einen Rechtsanwalt... ansonsten schau Dir genau an was Du da unterzeichnet hast. Wenn es ein Internetzugangsdienstvertrag nach TKG 56 (1), also im wesentlichen "Internetzugang per FTTH mit X Mbps", ist und es wurde Dir eine Auftragsbestaetigung zugesendet und der ISP hat irgendwie den Laufzeitbeginn des Dienstvertrages zeitlich unbestimmt an die technische Aktivierung gekoppelt und sich auch nicht festgelegt ob ueberhaupt ausgebaut wird, wenn die Situation also sehr nahe an der Situation war fuer die das Urteil ergangen ist, dann duerftest auch Du 24 Monate nach Eingang der Auftragsbestaetigung kuendigen duerfen.
Die Zusage den Anschluss kostenlos zu bauen müssten die trotzdem erfüllen, oder?
Unklar... die haben sich ja sicher vorbehalten bei Dir gar nicht auszubauen, oder?
Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist die Klausel, dass die 24 Monate erst ab Bereitstellung laufen unwirksam und diese Laufzeit wäre demnach bereits vorüber, ich könnte also direkt kurzfristig kündigen.
Die Frage ist wo willst du hin wechseln? Es steht bisher nur 1u1 zur Verfügung und deren Tarife sind meiner Meinung nach bescheiden.
Ich muss das Papier mal im Detail lesen, auf dem Online Portal steht bei mir:
ZitatVertragsstatus: Wartend bis Ausbau abgeschlossen
Laufzeit: 24 Monate
Vertragsbeginn -
Kündigungsfristende -
Vertragslaufzeitende -
Ich gehe schon davon aus, dass bei mir ausgebaut wird, denn wie geschrieben, Leerrohr ist schon vorhanden.
Ja mit Alternativen ist es dünn gesät, 1und1 Kunde bin ich jetzt schon mit DSL, vermutlich gebe ich EON mal eine Chance, auch wenn das ziemlich teuer ist. Durch dieses Urteil habe ich aber die Möglichkeit bei Unzufriedenheit mit EON, kurzfristig zu kündigen. Das ist ja auch schon mal was.
Ich habe eigentlich kein Interesse an juristischen Balgereien, ich warte erst mal ab, bis der Ausbau fertig ist.
Und hier muss auch eine klare Regelung kommen, ob die Auftragseingangsbestätigung eine rechtliche Bindung impliziert und wenn ja, wie lange diese gültig ist.
Da muss nichts geklärt werden. Eine EIngangsbestätigung ist noch kein Vertrag. Denn zum Vertragsschluss müssen beide Parteien willentlich erklären, dass sie den Vertrag abschließen wollen(Angebot+Annahme). Mit der Bestellung machst du an das Glasfaserunternehmen ein Angebot. Das Unternehmen bestätigt den Eingang deines Angebots mit der Eingangsbestätigung, aber es nimmt eben dein Angebot nicht an, da es dies erst tun wird, wenn es auch wirklich weiß, ob es ausbauen wird. Denn ansonsten macht das Unternehmen sich schadensersatzpflcihtig, da es die versprochene Leistung(=Glasfaseranschluss) nicht liefert und somit den Vertrag nicht einhält.
Und die Annahme des Angebots wird eben mit der Auftragsbestätigung erklärt. Daher beginnt dann auch erst ab Eingang Auftragsbestätigung die 14 Tages Widerrufssfrist zu laufen
Und da vor der Auftragsbestätigung kein Vertrag besteht, kannst du in dem Zeitraum die Bestellung jederzeit widerrufen, d.h. du ziehst dein Angebot zurück.
Einige haben das auch explitzit so in ihren AGB stehen
Beispiel die AGB von TNG
Zitat2) Nach Eingang Ihrer Bestellung bestätigt die Gesellschaft umgehend deren Erhalt mit einer Eingangsbestätigung an die von Ihnen genannte E-Mail- Adresse.
3) Vertragsabschluss: Nach Prüfung der Anschlussvoraussetzungen (insbesondere der Netz- und Ausbauplanung an der angefragten Adresse) erhalten Sie eine ausdrückliche Auftragsbestätigung. Der Vertrag wird wirksam mit dem Eingang dieser Auftragsbestätigung, welche wir per E-Mail oder Brief an die uns genannte E-Mail-Adresse bzw. Postanschrift versenden. Die Prüfung kann mehrere Wochen oder auch Monate in Anspruch nehmen, da der Netzausbau ein komplexer Prozess ist und die zeitliche Realisierung von ineinandergreifenden Faktoren, insbesondere vom Kundenzuspruch im Ausbaugebiet, abhängig ist.