Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

  • Das "Problem" ist, dass die zwischen der GigaNetz und mir getroffene vertragliche Vereinbarung durch das Urteil nun "uneindeutig" ist.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es hätte Ausstrahlung auf alle Gf-Ersteller.
    Ich glaube, da wird sich wohl der ganze Verband dahinter klemmen, dass dies so nicht Bestand hat. Und ausnahmsweise wäre ich da auf der Seite der bösen Internetprovider. ;)

  • Also Glasfaser um jeden Preis, egal wie 😉

    Ich sehe es so: sehr lange haben sich die Provider zu viel erlaubt. Jetzt hat das Gericht es in die Andere Richtung überkompensiert. Hoffentlich pendelt sich am Ende eine Rechtslage ein, die Interessen beiden Seiten berücksichtigt. Mit Abnahmepflicht für Kunden, aber auch mit Zeitdefinierten Bringpflicht für Anbieter.

    Edit: das dümmste an dem ganzen: die AGBs aus 2021 waren im Blick auf Termine viel klarer: bis 24 Monate für Ausbau und dann 24 Monate normales Internetvertrag. Diese AGBs wurden Mitte 2023 ersetzt, Frist für Ausbau gab es in den neuen AGBs nicht mehr. Sieht aus, als ob DGN sich selbst und anderen Providern ein Eigentor geschossen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von belegdol (23. Januar 2025 um 21:56)

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  • Also Glasfaser um jeden Preis, egal wie 😉

    Ich sehe es so: sehr lange haben sich die Provider zu viel erlaubt. Jetzt hat das Gericht es in die Andere Richtung überkompensiert. Hoffentlich pendelt sich am Ende eine Rechtslage ein, die Interessen beiden Seiten berücksichtigt. Mit Abnahmepflicht für Kunden, aber auch mit Zeitdefinierten Bringpflicht für Anbieter.

    Edit: das dümmste an dem ganzen: die AGBs aus 2021 waren im Blick auf Termine viel klarer: bis 24 Monate für Ausbau und dann 24 Monate normales Internetvertrag. Diese AGBs wurden Mitte 2023 ersetzt, Frist für Ausbau gab es in den neuen AGBs nicht mehr. Sieht aus, als ob DGN sich selbst und anderen Providern ein Eigentor geschossen hat.

    Warum wohl wurde es herausgenommen?
    Weil diese Zeiten unter den derzeitigen Rahmenbedingungen (Verwaltung/Arbeitskräftemangel) gar nicht mehr machbar sind.
    Ich sehe es aktuell bei der Straßenbeleuchtung unserer Privatstraße (400 m 7 Laternen).
    Die Masten und Leitungen waren schnell gelegt von einer Elektrofirma (3 Mon. Nach Auftrag),

    Der Elektroanschluss durch den Netzbetreiber e.dis war nach 6 Monaten noch in der Warteschleife bis dann unser Ordnungsamt (Verkehrssicherungspflicht einer teilöffentliche Straße) da mal Druck gemacht hat, nochmals 4 Monate bis der Tiefbau von e.dis kam

  • Man hätte auch den Frist auf 36 oder 48 Monate verlängern können, am besten mit einer Option für Kunden, Start, wenn gewünscht, bis zum Ablauf diesen Frist schieben dürfen. So hätte man die Argumente der Unplanbarkeit signifikant entschärft.

  • Mir stellt sich ja die Frage, warum man Kunden anwirbt, die man auf absehbare Zeit nicht bedienen kann.

    Im Prinzip wollen sich die Anbieter rechtzeitig ein Gebiet sichern, aber erschlossen wird erst irgendwann später. Das ist auch nicht im Sinne der Kunden.

    2 Jahre sind ja noch okay, bis der (mehr oder weniger) letzte im Gebiet erschlossen wird. Aber wenn's darüber hinausgeht, hat sich der Anbieter einfach (meist bewusst kalkuliert) übernommen.

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  • MVLZ hin oder her, in 24 Monaten sind die Infrastrukturkosten sowieso nicht drin. DGN selbst hat was von 7 Jahren geschrieben, ich finde die Referenz leider nicht mehr. Wie pufferueberlauf schreibt, wenn die Preis/Leistung stimmt, werden die Kunden bleiben. Wenn nicht, kehren alle zu preiswerteren DSL oder HFC zurück.

    Ich kann nach drei Monaten seit dem Wechsel von 250/25 Vodafone HFC auf 600/300 DGN Glasfaser folgendes berichten:

    • Updates werden bisschen schneller heruntergeladen
    • Fritzbox ist besser als Vodafone Station und kann den Thermostat im Keller steuern
    • Uploads sind meistens nicht schneller geworden, da in dem für mich am öftesten eintretenden Fall (`fedpkg new-sources`) die Gegenstelle limitierende Faktor sei
    • Ich habe bisher nicht richtig lösbare Probleme mit einem Linux Citrix Server auf der Arbeit
    • Fernsehen geht jetzt über waipu.tv. Das heißt höhere Bildqualität aber nervigere Bedienung weil man die App zuerst starten muss und, wenn man pedantisch ist, Fire TV Stick animieren mit 50 Hz zu kooperieren indem man kurz auf 10-bit Farbraum umstellt und zurück.

    Insgesamt keine Quantensprünge in der Geschwindigkeit, dafür aber ein kaum lösbares Problem. Wenn die zwei Jahre um sind, wird bei uns Preis-Leistung über Technologien hinweg das entscheidende Kriterium. Kein Sonderbehandlung für DGN oder Glasfaser.

    Einmal editiert, zuletzt von belegdol (24. Januar 2025 um 19:55)

  • MVLZ hin oder her, in 24 Monaten sind die Infrastrukturkosten sowieso nicht drin. DGN selbst hat was von 7 Jahren geschrieben, ich finde die Referenz leider nicht mehr. Wie pufferueberlauf schreibt, wenn die Preis/Leistung stimmt, werden die Kunden bleiben. Wenn nicht, kehren alle zu preiswerteren DSL oder HFC zurück.

    Ja aber machen wir uns doch nichts vor, wie viel wechseln denn, wenn der Anschluss funktioniert, vielleicht 2-3 %, das sind die Leute, die auch hier unterwegs sind. Und die Frage ist, gibt es in 24 Monaten überhaupt bessere Angebote. Und darauf bauen die Ersteller.

  • Warum wohl wurde es herausgenommen?
    Weil diese Zeiten unter den derzeitigen Rahmenbedingungen (Verwaltung/Arbeitskräftemangel) gar nicht mehr machbar sind.
    Ich sehe es aktuell bei der Straßenbeleuchtung unserer Privatstraße (400 m 7 Laternen).
    Die Masten und Leitungen waren schnell gelegt von einer Elektrofirma (3 Mon. Nach Auftrag),

    Der Elektroanschluss durch den Netzbetreiber e.dis war nach 6 Monaten noch in der Warteschleife bis dann unser Ordnungsamt (Verkehrssicherungspflicht einer teilöffentliche Straße) da mal Druck gemacht hat, nochmals 4 Monate bis der Tiefbau von e.dis kam

    Ach so, Rahmenbedingungen ändern sich nur auf Seiten der Provider?

    Kunden haben selbstverständlich niemals wechselnde Rahmenbedingungen (Arbeitsplatzverlust, geänderte Familiensituation).

    Ich freue mich über das Urteil, das solchen Auswüchsen mal die Grenzen aufzeigt. Auch wenn es vielleicht nicht ganz praktikabel ist, entsteht ja vielleicht ein Lerneffekt bei den Providern.

    12-24 Monate bis zum Ausbau halte ich für eine gerechte Lösung. Wenn der Provider es bis dahin nicht schafft, hat er sich offensichtlich übernommen und der Kunde ist raus.

    Der Effekt wäre, dass es für Provider uninteressanter wird, auf Vorrat Ausbaugebiete zu "blockieren". Hier in meinem "Dörfchen" entsteht gerade ein Neubaugebiet, da wird sowieso vieles neu verlegt. Die Telekom könnte z.B. mit viel weniger Aufwand als die DG ausbauen - leider ist der interessierte Teil der Bevölkerung schon seit über zwei Jahren an die DG gebunden.

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  • Wie in #9 schon vermutet, es geht nun in die nächste Instanz: https://www.golem.de/news/glasfaser…501-192782.html

    Dennoch vermute ich, dass es für Deutsche Giganetz nach hinten losgehen wird.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass in Zukunft eine Vertragseingangsbestätigung/Vorvertrag verschickt wird, da auch die zweite Instanz diese Klausel in den AGB einkassieren wird. Die Vertragsbestätigung wird dann sehr zeitnah zu der Anschlussaktivierung zugestellt.

    Leider wird auch hier nicht geklärt werden, wie lange der Kunde an den Vorvertrag gebunden ist.

  • Hier sollte dann der BGH mal entsprechende höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Art "Vorvertrag" und speziell Laufzeit zur Erfüllung des möglichen Hauptvertrages und Verantwortlichkeit der Vertragspartner, diesen auch zu erfüllen, fällen.

    Wenn das dann in der Verpflichtung für den Verbraucher aber ohne Verpflichtung für den Netzeigentümer enden sollte, muss man grundsätzlich jedem davon Abraten einen solchen Vertrag abzuschließen. Wenn es dann zu keinem Ausbau kommt, dann bleiben wir weiter auf dem Kupfer. Es darf nicht sein, das der Verbraucher einseitig das Risiko trägt.

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  • Hier sollte dann der BGH mal entsprechende höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Art "Vorvertrag" und speziell Laufzeit zur Erfüllung des möglichen Hauptvertrages und Verantwortlichkeit der Vertragspartner, diesen auch zu erfüllen, fällen.

    Wenn das dann in der Verpflichtung für den Verbraucher aber ohne Verpflichtung für den Netzeigentümer enden sollte, muss man grundsätzlich jedem davon Abraten einen solchen Vertrag abzuschließen. Wenn es dann zu keinem Ausbau kommt, dann bleiben wir weiter auf dem Kupfer. Es darf nicht sein, das der Verbraucher einseitig das Risiko trägt.

    Tja, die Politik macht mimimi, weil Deutschland hinten an ist bei der Digitalisierung, schafft aber nicht den rechtlichen Rahmen, dass sich die Bürger abgeholt sehen.
    Wenn das Vertragsrecht einseitig ausgelegt wird, werden noch weniger zu Glasfaser gehen.

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  • Der BGH hat nun ein Urteil gesprochen: https://www.teltarif.de/urteil-bgh-ver…ews/101375.html

    Das Urteil kommt mir gerade recht, denn letzte Woche hat die DGN meiner Bitte um Korrektur des Startdatums meines Vertrages widersprochen mit dem Hinweis, dies sei nur ein "Vorvertrag" gewesen. Das Dokument aus dem Jahr 2022 ist aber eindeutlig eine Auftragsbestätigung.

    Die Story geht also weiter und gleich ging eine neue Mail raus mit dem Hinweis auf das BGH Urteil...

    • ex DGN (Purtel) 600/300 - T-SVDSL 250/40
    • ex ONT Nokia G-010G-R - Zyxel VMG3006-D70A
    • Router: PC Engines APU.4B4 - OPNsense
    • WiFi/DECT: Fritz!Box 7530 AX / Fritz!Box 7490 / Fritz!Repeater 1200 AX
  • Nein, es zählt tatsächlich nur das Datum der Auftragsbestätigung.

    Eine Auftragseingangsbestätigung ist etwas anderes.

    Wir sollten die Unterhaltung jedoch besser hier weiterführen: Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    Du siehst den Kern meiner Aussage nicht.

    Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf die letzten beiden Schritte in der Kette. Was ist aber in den Fällen, wo zwischen Eingangsbestätigung und Bestätigung selbst eine lange Zeit vergeht? Das ist ja durchaus auch die Kritik vieler Kunden.

  • Was ist aber in den Fällen, wo zwischen Eingangsbestätigung und Bestätigung selbst eine lange Zeit vergeht? Das ist ja durchaus auch die Kritik vieler Kunden.

    In einem solchen Fall hättest ja auch Du den Auftrag noch stornieren können. Er kam ja nicht zustande. Erst mit AB wird der Vertragschluss wirksam. So steht es doch auch in dem Artikel bzw. Urteil.

    • ex DGN (Purtel) 600/300 - T-SVDSL 250/40
    • ex ONT Nokia G-010G-R - Zyxel VMG3006-D70A
    • Router: PC Engines APU.4B4 - OPNsense
    • WiFi/DECT: Fritz!Box 7530 AX / Fritz!Box 7490 / Fritz!Repeater 1200 AX
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  • Zum Thema Beauftragung/Vertragsabschluß: Eigentlich machst du mit deinem Auftrag ein Angebot an den Provider, dass er annehmen muß. Das macht er durch die Auftragsbetätigung. Die Auftragseingangsbestätgung ist für die Annahme irrelevant.

    Das neue BGH Urteil behandelt leider nur den Fall der Laufzeiten ab Vertragsabschluß.

    Die Annahmefrist regelt §147 (2). Allerdings nennt der auch keine exakte Frist. Bei solchen Standardgeschäften würde ich die allerdings eher im niedrigen zweistelligen Wochenbereich sehen. Aufgrund der Formulierung des 147 wird man sich das allerdings erst einklagen müssen, falls der Provider sich quer stellt. Im Zweifel schreibst du einfach ein Datum, bis zu dem du dich an den Antrag bindest, auf den Antrag! Die Annahmefristen dürfen auch nicht durch AGB ausgedehnt werden.

    EDIT: Selbst die VOB sieht nur eine max. 60 Tägige Bindefrist für Angebote vor, und da geht es in der Regel um große und komplexe Vorhaben

    Einmal editiert, zuletzt von gponner (9. Januar 2026 um 10:02)

  • Ich bleibe gespannt ob DGN proaktiv tätig wird und die Vertragslaufzeiten anpasst bzw. neues Angebot unterbreitet. Zwei Jahre ab Auftragsbestätigung sind bei uns längst rum, zwei Jahre Belieferung endet erst im November.