zur Info. Mein Ticket bei der Bundesnetzagentur wurde geschlossen, aufgrund von Nicht-Zuständigkeit.
Diese Nicht-Zustaendigkeit hat die BNetzA selber gewaehlt, bzw. die ganze BEREC die sich auf den Standpunkt stellt Interkonnektion waere ein Thema das von der EU Verordnung 2015/2120 nicht abgedeckt sei. Ob das eine haltbare Interpretation ist, oder nicht haengt davon ab ob irgendjemand da vor Gericht zieht.