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Deutsche Glasfaser Kündigung

  • dnl0319
  • 3. Januar 2025 um 18:43
  • HubeBube
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    • 7. Januar 2025 um 12:06
    • #21
    Zitat von Sworzi

    Haben mir ja die DG 1000 angeboten für 64,99 €, mir reicht aber die 400/200, wenn es da was gibt, dann wäre das ja nicht verkehrt.

    Den 400/200 Tarif gibt es nicht mehr!

    Bei unserem Bandbreitenbedarf würde sogar der aktuelle 100/50 ausreichen. Dieser kostet jedoch genau soviel wie der verbilligte Alttarif. Dennoch trage ich mich ganz stark mit dem Gedanken am Ende der MVLZ ein Downgrade auf den 100/50 Tarif durchzuführen, allerdings mit gleichzeitiger Rufnummernportierung weg von DG zu einem SIP-Provider. Unter dem Strich ist das zwar etwas teurer als die 39,99€, jedoch immer noch billiger als 49,99€ und ich bin damit der Herr über unsere Festnetznummern. Für uns hat die Telefonie über das "Festnetz" immer noch einen sehr hohen Stellenwert.

    Ich rate daher jedem den kleinsten und geeignetsten Tarif für den Internetaccess zu buchen und Telefonie an einen SIP-Provider auszulagern. Ein Upgrade des Internetaccess ist während der Vertragslaufzeit immer möglich, jedoch ein Downgrade erst zu deren Ende! Auch habe ich die Möglichkeit bei einem SIP-Provider die Festnetznummer über das Smartphone zu nutzen, insofern hat diese Entbündelung der Dienste in meinen Augen nur Vorteile.

  • Sworzi
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    • 7. Januar 2025 um 12:12
    • #22
    Zitat von HubeBube

    Den 400/200 Tarif gibt es nicht mehr!

    Ich habe ja ein 400/200 und wie im Vorfeld geschrieben zahle ich immer noch 49,99 €/Monat.

    SIP Telefonie habe ich ja schon lange bei einen SIP Provider. Hat sich damals ergeben, da die DG ja Geld für jede portierte Nummer haben wollte, da habe ich alle meine Nummern zu einen SIP Provider migriert.

  • HubeBube
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    • 7. Januar 2025 um 15:37
    • #23
    Zitat von Sworzi

    Hat sich damals ergeben, da die DG ja Geld für jede portierte Nummer haben wollte, da habe ich alle meine Nummern zu einen SIP Provider migriert.

    Sehr gut und weise gehandelt!

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  • alpha_zulu
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    • 7. Januar 2025 um 17:12
    • #24
    Zitat von HubeBube

    Auch habe ich die Möglichkeit bei einem SIP-Provider die Festnetznummer über das Smartphone zu nutzen

    Heißt das, ich kann ohne kostenpflichtige Rufweiterleitung unter meiner Festnetznummer auf meinem Mobiltelefon erreichbar sein?
    Ist es dann auch möglich, die Festnetznummer bei ausgehenden Anrufen vom Handy aus zu übermitteln?

  • HubeBube
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    • 7. Januar 2025 um 18:16
    • #25

    In kurzen Worten: Ja, das ist möglich. Du benötigst lediglich einen SIP-Client auf dem Handy.

  • Sworzi
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    • 7. Januar 2025 um 18:42
    • #26

    Ein Mobiler Datentarif wäre auch nicht schlecht. Schau mal bei fonial FREE, easybell, peoplefone, usw. Da gibt es Tarife wo Kosten nur bei ausgehenden Verbindungen anfallen.

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  • airjordan
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    • 9. Januar 2025 um 14:36
    • #27

    Hatte ja Meiner Rechnung widerspochen, weil eine Vertragslaufzeit ab Aktivierung und nicht ab Vertargsbestätigung ausgewiesen wurde.

    Trotz Hinweis auf Gesetzeslage hat DG geantwortet, dass 24 Monate ab Aktivierung gelten.

    Hab zurück geschrieben, dass ich kündige und sie mich verklagen müssen, dann wird man sehen, wer Recht hat. Wie ich mir schon dachte, ganz so einfach wird es nicht.

  • alex_k
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    • 9. Januar 2025 um 19:03
    • #28
    Zitat von airjordan

    Hatte ja Meiner Rechnung widerspochen, weil eine Vertragslaufzeit ab Aktivierung und nicht ab Vertargsbestätigung ausgewiesen wurde.

    Trotz Hinweis auf Gesetzeslage hat DG geantwortet, dass 24 Monate ab Aktivierung gelten.

    Hab zurück geschrieben, dass ich kündige und sie mich verklagen müssen, dann wird man sehen, wer Recht hat. Wie ich mir schon dachte, ganz so einfach wird es nicht.

    Die Vertragslaufzeit läuft ab der Aktivierung 24 Monate. - Das ist korrekt. - Aber wenn der Netzbetreiber zwar Glasfaser ankündigt, Du unterschreibst einen Vertrag, und der Anschluss steht dann nach 24 Monaten ab diesem Datum nicht zur Verfügung, dann kannst Du fristlos kündigen, ohne dass Dir Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen. - Sonst könnten die Anbieter ja heute Verträge abschließen, auch wenn erst z.B. 2029 der Ausbau geplant ist, und vielleicht erst 2032 dann fertig gestellt sein wird. - Sowas ist für den Kunden nicht zumutbar.

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    mbo77
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    • 9. Januar 2025 um 21:04
    • #29

    Ich denke nicht, dass das eine oder auch das andere richtig ist.

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  • HubeBube
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    • 10. Januar 2025 um 14:09
    • #30

    Wie immer lohnt sich ein Blick auf die Seiten der Verbraucherzentrale und vor allem das aufmerksame Lesen.

    Glasfaser: Häufige Fragen und Antworten zum Glasfaser-Anschluss | Verbraucherzentrale.de
    FAQ: Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Glasfaser-Anschluss.
    www.verbraucherzentrale.de
    Glasfaseranschluss - Wann beginnt die Vertragslaufzeit? | Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
    Informationen der Verbraucherzentrale rund um Glasfaserverträge
    www.verbraucherzentrale-rlp.de
  • airjordan
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    • 10. Januar 2025 um 18:33
    • #31

    Denke rechtlich ist es eindeutig. Auch die AGB der DG sagt unter3.,

    „

    3 Vertragsschluss

    3.1 Der Vertrag über die einzelnen Leistungen kommt – soweit nichts an-

    deres ausdrücklich bestimmt ist – durch den Auftrag des Kunden (An-

    gebot) und die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung

    des Unternehmens (Annahme) zustande. Der Kunde ist gemäß § 147

    Abs. 2 BGB so lange an sein Angebot gebunden, bis er den Eingang

    der Antwort vom Unternehmen unter regelmäßigen Umständen er-

    warten darf.

    „

    dass der Vertrag ab dem Datum der Auftragsbestätigung beginnt.

    Wir werden sehen, wenn ich bis 12/25 ordentliches Netz habe, bleibe ich eh noch bei DG.:)

  • Schnurz
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    • 11. Januar 2025 um 08:18
    • #32

    §147 Abs. 2

    "...den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf."

    Das wird dann wohl gerichtlich zu konkretisieren sein, wie lang dieser Zeitraum ist.

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  • airjordan
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    • 11. Januar 2025 um 12:26
    • #33

    Die Auftragsbestätigung der DG kam ja schnell und ist seit 19.12.23 vorhanden. Der Punkt ist hier, dass ab dann die 24 Monate Vertragsbindung beginnen.

  • Schnurz
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    • 11. Januar 2025 um 13:52
    • #34
    Zitat von airjordan

    Auftragsbestätigung

    Oder Auftragseingangsbestätigung? Das sind zwei unterschiedliche Dinge!

  • airjordan
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    • 11. Januar 2025 um 14:45
    • #35

    Kamen beide am 19.12.2023

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  • Schnurz
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    • 11. Januar 2025 um 15:23
    • #36
    Zitat von airjordan

    Kamen beide am 19.12.2023

    Erstaunlich. Mir liegt z.B. nur eine Auftragseingangsbestätigung vom 24.07.2023 vor. Seitdem tut sich nix ...

  • airjordan
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    • 11. Januar 2025 um 15:27
    • #37

    Kann ja daran liegen, dass ich mich während der Bauphase, die schon auf meiner Straße begonnen hatte, entschlossen hatte. Hat ja dann auch nur 1 Jahr bis zur Aktivierung gedauert.

  • HubeBube
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    • 11. Januar 2025 um 15:29
    • #38

    Bei mir sind zwischen Auftragseingangsbestätigung und Auftragsbestätigung knapp 10 Monate vergangen.

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  • Schnurz
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    • 11. Januar 2025 um 15:35
    • #39

    Bei mir ist der Staus immer noch "in Prüfung".

  • airjordan
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    • 11. Januar 2025 um 15:40
    • #40

    Kam auch alles kurz nach der telefonischen Bestellung am 15.12.2023, da kam eine Vertragszusammenfassung.

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