Hallo zusammen,
seit Januar 2022 scheint es bei der Deutschen Glasfaser neue AGB`s zu geben in der nachfolgendes Sonderkündigungsrecht nicht mehr enthalten ist:
Auszug aus den AGB
Sofern der glasfaserbasierte Hausanschluss (Teilnehmeranschluss), nicht innerhalb von zwanzig (20) Monaten ab
Vertragsschluss realisiert worden ist, sind sowohl der Kunde als auch Deutsche
Glasfaser berechtigt, den Vertrag aus besonderem Grund zu kündigen. Der Teilnehmeranschluss gilt als realisiert, wenn dieser auf dem Grundstück installiert ist, die
Verbindung zwischen Point of Presence und Network Termination (Übergabepunkt)
besteht und der Anschluss somit technisch aktiviert werden kann.
Wie ist aktuell die Regelung, wenn nach Auftragsbestätigung der Anschluss durch die DG nicht realisiert wird?
Gibt es hier weiterhin eine Möglichkeit innerhalb eines Zeitraum aus dem Vertrag auszusteigen?