• Eine Kostenpauschale fuer die Montage eines Gf-TAs als passiver Netzabschluss ist eine Sache, aber was sich der ISP im obigen Schreiben herausnehmen will eine andere...

    Aber unklar warum die BNetzA bei den Umbaukosten wieder ihren "Partner der ISPs" Hut aufsetzt...

    EDIT: 2021 war ja noch nicht klar wie das mit den ONTs ausgehen wird, daher kann ich die vorsichtige Antwort der BNetzA eher nachvollziehen... Dank an HubeBube.

    Einmal editiert, zuletzt von pufferueberlauf (1. Februar 2025 um 11:53)

  • Dazu muss man jedoch auch erwähnen, das dieser Bericht von Golem bereits aus dem Jahr 2021 stammt. Die erwähne Deutsche Glasfaser verbaut mittlerweile einen Gf-TA als Standard! Deren HÜP hat im Regelfall übrigens frei zugängliche LC/APC Buchsen.

  • Nochmals zu HUPs mit keinen von außen zugänglichen Büchsen: kann der Anbieter einem wirklich verbieten den HÜP zu öffnen und einfach ein längeres Patchkabel anzuschließen? Gab es keine Rechtsprechung, das alles, was mit dem Haus fest verbunden ist, dem Eigentümer des Hauses gehört? Selbst wenn es offiziell verboten sein soll: solange man nichts kaputt macht, gibt es sicherlich keine HÜP Kontrollen. Wie sieht es mit Verstärkteranlagen bei HFC aus?

    Ebenfalls den ONT woanders hinzulegen? Meins ist übrigens nicht fest montiert, Glasfaser vom Keller ins WZ habe ich selbst verlegt. Ursprünglich war das Kabel direkt an ONT angeschlossen, mittlerweile habe ich eine Aufputzdose dazwischen gepackt.

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  • Der HÜP ist Bestandteil des Providernetzes, daher ist unbefugtes öffnen ein Eingriff in das öffentliche Telekommunikationsnetz. Unter diesem Hintergrund ist der passive Netzabschluss im TKG definiert. Bei einem HÜP ohne frei zugängliche Buchsen ist das zwingend ein Gf-TA, sind die Buchsen frei zugänglich kann man (oder die Juristen) diskutieren, ob dies als Netzabschluss angesehen werden darf.

    Der ONT ist ein aktives Endgerät, der Netzabschlusspunkt, an dem das öffentliche TK-Netz endet, ist passiv definiert. Daher ist auch ein Zwangs-ONT das erste aktive Gerät in deinem Heimnetz.

    P.S. saubere Arbeit hast Du da verrichtet!

  • Dazu muss man jedoch auch erwähnen, das dieser Bericht von Golem bereits aus dem Jahr 2021 stammt. Die erwähne Deutsche Glasfaser verbaut mittlerweile einen Gf-TA als Standard! Deren HÜP hat im Regelfall übrigens frei zugängliche LC/APC Buchsen.

    Der Bericht stammt vom 31.01.2025 und bezieht sich explizit auf die Situation nach der Entscheidung im Januar 25.
    Es geht hierbei um den Rückbau von schon vorhandene fest angeschlossenen ONT. Also ähnliche Situation wie bei den TE.

    Wobei für mich immer noch nicht ersichtlich, welcher Provider es ist.

  • Das ist bei Golem relativ unklar formuliert, aber selbst wenn das die aktuelle Position der BNetzA darstellt ist nicht gesagt, dass diese Position unveraenderlich ist oder sich mit dem FUD von jokergermanys ISP vertraegt. Der Text erwaehnt den gesetzlich erforderlichen passive Netzabschluss gar nicht. Unklar was "• Herstellen der Glasfaser-Verbindung zwischen APL und Fritzbox Fiber mit einem von Ihnen bereitzustellenden Patchkabel" hier bedeutet... Bereitstellung einer Gf-TA wuerde mann anders beschreiben, und der Rest der Prozedur einschliesslich des unbestimmten Preises (gemaess Preisliste) ist auf maximale Abschreckung formuliert...

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  • kann der Anbieter einem wirklich verbieten den HÜP zu öffnen und einfach ein längeres Patchkabel anzuschließen?

    Rein Rechtlich hat HubeBube natürlich recht, der HÜP gehört dem Anbieter und er kann z.b. in seinen AGB untersagen den HÜP zu öffnen.
    Im TKG steht aber nicht das du als Endnutzer den HÜP nicht öffnen darfst. Da steht vielmehr das der Anbieter sicher stellen muss das seine Infrastruktur vor dem unbefugten Zugriff gesichert ist. Ausdrücklich werden hier auch technische Maßnahmen erwähnt, das wäre z.b. ein Schloss.
    Wenn dein HÜP nun aber kein Schloss hat oder nicht abgeschlossen ist ist der Anbieter IMHO seiner Pflicht nach §165 TKG nicht nachgekommen.

    Außerdem stellt sich die Frage wie ein Anbieter dir Nachweisen will das du den HÜP geöffnet hast und zweitens was hätte er davon?
    Im Falle einer Störung könnte er dir z.b. die Kosten in Rechnung stellen. Aber wenn doch alles funktioniert kommt doch keiner vorbei und kontrolliert den HÜP.

    Gab es keine Rechtsprechung, das alles, was mit dem Haus fest verbunden ist, dem Eigentümer des Hauses gehört?

    Nein, die Bauteile die Infrastrukturanbieter in deinem Haus installieren bleiben in der Regel ihr Eigentum. Das wird normalerweise in entsprechenden Nutzungsverträgen festgelegt. Dort werden dann auch bestimmte Beistellungspflichten des Hauseigentümers (z.b. Strom) festgelegt.

    Einmal editiert, zuletzt von hetti72 (3. Februar 2025 um 09:01)

  • Üblicherweise sind auch die HÜPs ohne Schloss mit einem Klebesiegel versehen. Dieses wird verletzt, sobald der HÜP geöffnet wird.

    Und nur weil man etwas kann oder der Anbieter (vermeintlich) seinen Pflichten nicht nachkommt, ist die Manipulation in einem HÜP noch lange nicht erlaubt, sondern eine strafbewehrte Handlung. Dem muss man sich sicher sein. Letztlich ist jeder für sich selbst verantwortlich.

    Wird dem Anbieter nicht sogar ein unbedingtes Nutzungsrecht der Infrastruktur eingeräumt? Das führt zu dem Fall, dass Du z.B. an einer CuDA nicht manipulieren darfst, und bei Beschädigung der Leitung auch für Entstörung sorgen musst? Natürlich aus eigener Tasche, es ist ja dein Eigentum!

  • Manipulation in einem HÜP noch lange nicht erlaubt, sondern eine strafbewehrte Handlung.

    Ich frage mich aber nun wie genau sich eine Manipulation definiert. Ist das jeglicher unbefugter Zugriff oder nur Handlungen aus denen jemand ein Nachteil entsteht.
    HubeBube wo genau ist denn die Strafbewehrte Handlung beschrieben? Im TKG oder StGB ?

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  • Und nur weil man etwas kann oder der Anbieter (vermeintlich) seinen Pflichten nicht nachkommt, ist die Manipulation in einem HÜP noch lange nicht erlaubt, sondern eine strafbewehrte Handlung. Dem muss man sich sicher sein. Letztlich ist jeder für sich selbst verantwortlich.

    Bis zu einem gewissen Grad kann ich da mit gehen. Aber der Gesetzgeber spricht von Eingriffe oder Manipulationen der systemkritischen Infrastruktur. Wenn man aber den passiven Endpunkt vom Netzbetreiber vorfindet, wozu er ja verpflichtet ist, an dem man steckbar ein längeres Kabel verbindet kann, ist man von solchen Begriffe wie Manipulation weit entfernt.

    Das ist dann etwas so wie beim Laptop, da erlischt ja auch nicht die Garantie, wenn man mehr Speicherplatz verbaut nur, weil man ein paar Schrauben lösen muss. ;) Auch wenn es einige Hersteller gerne so hätten.

    Einmal editiert, zuletzt von Phino (3. Februar 2025 um 18:00)

  • Na ja, das Brechen eines Siegels sollte einem schon die Bedeutung seines Handelns vor Augen führen und der "gesunde Menschenverstand" die Unkorrektheit seiner Handlung verdeutlichen. Dabei ist es für mich unerheblich, ob es strafbewehrt ist, oder nicht.

    Jein, so ein Siegel heisst , dass der Anbringer des Siegels sich wünscht zu wissen ob etwas geöffnet wurde oder nicht. Das alleine sagt erst mal wenig darüber ob ein solches Öffnen korrekt oder inkorrekt, bzw. legal oder illegal ist.

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  • Auch wenn die Debatte hier am Ende nicht weit führen wird.
    Letztlich muss sich jeder selbst überlegen, wie genau er es nimmt.
    Wenn ich etwas Rückstandsfrei öffnen kann, mache ich das auch. Danach kann ich immer noch entscheiden, was ich daraus mache.
    Im Fall vom Nachbarn von jokergermany (oder von wem auch immer er das Foto bekommen hat :D) sehe ich hier keinen ernsten Eingriff in kritische Infrastruktur, wenn der das vorhandene Kabel gegen ein längeres Austauscht.
    Alternativ kann man mittels Adapter auch einfach das vorhandene Kabel auf das adaptieren, was man braucht. Das wäre dann die "sauberste" Variante.

    Auch wenn es ziemlich sicher keine HÜP-Polizei gibt.

  • Ganz schön viel Spekulatius hier.
    An dem HÜP gibt es keinerlei Aufkleber, Siegel oder sonstiges, mal von dem "Vorsicht Laser" Aufkleber mal abgesehen...

    BNetzA ist angeschrieben, aber die "Erfassungsbestätigung" ist mal wieder Fantastisch:

    Zitat

    [...]
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen in der Regel keine weitere Antwort senden, wenn keine Eingriffsmöglichkeit der Bundesnetzagentur ersichtlich ist.
    [...]

    Jo, es gibt doch nichts besseres sich an jemanden zu wenden und nie eine Antwort zu bekommen....
    Da weiß man genau woran man ist und kann gut damit arbeiten...

    2 Mal editiert, zuletzt von jokergermany (3. Februar 2025 um 18:13)

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  • Zitat

    vielen Dank für Ihr Schreiben. Gemäß § 73 Abs. 3 TKG können Netzbetreiber dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.


    Sollten allerdings in Abhängigkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen zusätzliche Elemente wie z.B. ein ONT/MODEM/ROUTER zur Verfügung gestellt worden sein, können durch den Austausch oder Rückbau gegebenenfalls Kosten geltend gemacht werden.


    Dies Umfasst jedoch nicht die Konfiguration des kundenseitigen TK-Endgerätes. Außerdem müssen die erhobenen Entgelte vertraglich vereinbart sein.

    Jetzt wäre interessant was alles die "Konfiguration des kundenseitigen TK-Endgerätes" umfasst...

    Das Glasfaserkabel ein und ausstecken?

    2 Mal editiert, zuletzt von jokergermany (4. Februar 2025 um 09:42)

  • Ich vermute das ist ein Fall in dem Heise oder der Verbraucherschutz ein besserer Ansprechpartner ist als die Bundesnetzagentur, die offensichtlich plant sich hier zum jagen tragen zu lassen.

    ABER net services (die Firma hinter einigen lokalen ISPs unter anderem Deinem?*) macht hier gar nicht klar was denn die Montage des passiven Netzabschlusses kostet um den es hier geht. Nett von denen einen (kostenpflichtigen) ONT Installationsservice anzubieten, aber das erzwingen zu wollen erscheint mir problematisch... und IMHO ist das auch problematisch wenn es in der AGB stehen sollte, aber ich bin kein Jurist.


    *) Sag' doch mal wie die sich bei Dir nennen?