Beiträge von jokergermany

    Latenz:
    Laut Speedtest ein wenig besser als bei der Telekom (Im Upload ist die Telekom ein wenig besser), aber wenn ich mich recht erinnere war der Ping in z.B. Rocket League sogar leicht schlechter.
    Das hat mich gewundert, gab es doch gerade in Rocket League mehrmals in den letzten Jahren arge Peering Probleme mit der Telekom.

    Ich habe einen vorab Anschluss.
    Der führt über einen Router in mein Netzwerk genau so wie mein DSL Anschluss.
    Schlechter als Telekom Basis geht wohl kaum von Peering her.
    Die zugesicherte Bandbreite ist ein Witz wenn man es z.B. mit der Telekom vergleicht.

    Ansonsten habe ich momentan das Problem, dass ich nicht genau weiß was ich zu erwarten habe.
    Ist der 100 vorab anschluss ein 100/40 Anschluss?
    So scheint es zumindest zu sein.
    Im Download habe ich knapp unter 100 Mbit/s und im Upload knapp über 39Mbit.
    Schon ein weniger enttäuschend wenn man vom DSL gewöhnt ist eine 100/40er zu buchen und eine 106/41,4 er zu bekommen.
    Teilweisen waren es sogar schon über 110...

    Wobei mich der Download gar nicht so stört. Der Router der da dran ist ist uralt und kann nur 100 Mbit, wenn man dann noch den Overhead dazu zählt, sind die 99 vermutlich ganz gut.

    Was ich aber Interessant fand:
    Wenn ich bei Youtube Videos hochgeladen habe, habe ich das mit der DSL Leitung in Rocket League gemerkt.
    Bei der Glasfaserleitung nicht, obwohl die Werte der DSL Leitung ja sogar besser erscheinen.

    Also da habe ich irgendwie die Vermutung, dass man mehr rausbekommt, wenn man verschiedene Server anzapft...

    Das ist keine Seltenheit und ich habe sogar länger als du gewartet.
    Wie sich die net services verhält, werde ich von einem weiteren Kundenverhältnis absehen. Das werde ich auch jedem empfehlen, der eine gute Alternative zur Hand hat. Warten bis der Glasfaseranschluss funktioniert und dann die Kündigung raushauen und zwar nicht zu dem Kündigungsdatum das sich die net services wünscht...

    Mindestvertragslaufzeit darf bei Glasfaserverträgen zwei Jahre nicht überschreiten | Verbraucherzentrale NRW
    Verbraucherzentrale NRW erzielt wegweisendes Urteil gegen die Deutsche GigaNetz GmbH
    www.verbraucherzentrale.nrw
    Glasfaseranschluss: 2-jährige Vertragslaufzeit beginnt nicht erst bei Freischaltung
    Die 2-jährige Vertragslaufzeit bei Glasfaseranschlüssen beginnt nicht erst mit Freischaltung des Anschlusses, sondern mit Vertragsabschluss.
    www.computerbase.de


    Wenn man ganz "Assi" ist, setzt man als Kündigungsdatum kurz bevor der kostenlose Internet-vorab Anschluss ausläuft ;)

    Der Glasfaseranschluss ist dann da und man kann sich gerne bei mir melden, wenn man Konkurrenzfähig ist und von kundengängelnden Maßnahmen absieht...
    Aber eher hoffe ich da auf OpenAccess...

    Zitat

    vielen Dank für Ihr Schreiben. Gemäß § 73 Abs. 3 TKG können Netzbetreiber dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.


    Sollten allerdings in Abhängigkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen zusätzliche Elemente wie z.B. ein ONT/MODEM/ROUTER zur Verfügung gestellt worden sein, können durch den Austausch oder Rückbau gegebenenfalls Kosten geltend gemacht werden.


    Dies Umfasst jedoch nicht die Konfiguration des kundenseitigen TK-Endgerätes. Außerdem müssen die erhobenen Entgelte vertraglich vereinbart sein.

    Jetzt wäre interessant was alles die "Konfiguration des kundenseitigen TK-Endgerätes" umfasst...

    Das Glasfaserkabel ein und ausstecken?

    Ganz schön viel Spekulatius hier.
    An dem HÜP gibt es keinerlei Aufkleber, Siegel oder sonstiges, mal von dem "Vorsicht Laser" Aufkleber mal abgesehen...

    BNetzA ist angeschrieben, aber die "Erfassungsbestätigung" ist mal wieder Fantastisch:

    Zitat

    [...]
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen in der Regel keine weitere Antwort senden, wenn keine Eingriffsmöglichkeit der Bundesnetzagentur ersichtlich ist.
    [...]

    Jo, es gibt doch nichts besseres sich an jemanden zu wenden und nie eine Antwort zu bekommen....
    Da weiß man genau woran man ist und kann gut damit arbeiten...

    Jetzt frag ich mich, ob das rechtens ist...

    Bevor du aber da aktive wirst, schließe doch erst einmal deine spezielle Konstruktion direkt im Keller ans Gf-Kabel und schaue, ob es überhaupt funktioniert. Wir erwarten da ja noch so einige Stolpersteine. ;)

    Aber das darf ich doch nicht und die Fehlermeldungen die ich hier im Thread geschrieben haben kommen bestimmt nicht von dem Versuch :saint:

    Und die Fehlermeldung habe ich mir auch nur ausgedacht:

    Zitat

    Die Prüfung der Internetverbindung ist fehlgeschlagen. Der Internetanbieter antwortet nicht auf PPPoE-Pakete. Wiederholen Sie den Test zu einem späteren Zeitpunkt.

    :saint:

    Was ich noch nicht verstehe: Hat der Netzbetreiber denn nach dem HÜP, der dir nicht zugänglich ist, direkt einen ONT platziert, ohne eine Gf-Dose zu setzen?

    Wenn letzteres der Fall wäre, könntest du aber mit einer Kupplung das LWL-Kabel, was zum ONT geht, entsprechend verlängern.

    Bliebe immer noch das Problem der Provisionierung im Netz.

    Von bösen unhörigen Leuten *hust* habe ich folgende Fotos zugespielt bekommen:

    So, gerade mit dem Provider telefoniert, erst mal Rolle zurück, die Sachen wird sich wohl doch noch etwas hinziehen und ein kleiner Kampf werden.
    Am Netzabschluss darf ich aus versicherungstechnischen Gründen nicht ran.
    Das kostet einen Techniker und somit 150€ um das um zu klemmen.
    Um das in die Wege zu leiten solle ich Ihnen doch ne eMail schreiben wo drin steht dass ich mir über die 150€ im klaren bin.

    Also ist meine Idee den ONT einfach hängen zu lassen und für Troubleshooting fällen als Fallback zu nutzen eh erst mal nichtig, solange ich den Provider nicht bearbeitet habe.

    In den AGBs haben ich wohl zugestimmt, dass ONT zu nutzen.

    Nun geht es also erst mal darum den Provider zu bearbeiten.

    Glasfaser: Bundesnetzagentur sichert freie Modemwahl zu
    Es bleibt dabei, die Bundesnetzagentur bestätigt final die freie Wahl des Endgeräts auch für Glasfaser-Kunden.
    www.computerbase.de


    Aber dies ist der nächste Tropfen auf dem Stein in der Entscheidung mich aus dem Vertrag heraus zu katapultieren bevor er kostenpflichtig wird und solange wie möglich weiter DSL zu nutzen...
    (Teuer, wenig Leistungen, seltsame Rechtsauffassung [damit meine ich nicht nur diesen Fall, sondern auch im Fall, dass wenn die per Brief gesendeten Zugangsdaten nicht ankommen, solle man doch bitte 3€ zahlen für die erneute Versendung zahlen])

    Also, da es GPON ist, muss der neue ONT (Digitalisierungsbox Glasfasermodem) erst priorisiert werden oder die Modem-ID des Alten reingehackt werden.
    Ansonsten wird dein SFP-ONT gar nicht ins Netz gelassen. Es kommt gar nicht zur Authentifizierung und IP-Adresszuteilung.

    Mir wäre das reingehackt am liebsten, weil:
    1. Ich nach dem Tests erst mal wieder zurück zum ONT gehen möchte, da das Glasfaserkabel zum Dachboden erst noch verlegt werden muss und dass wenn es wärmer wird.
    2. Ich gerne das ONT als Reserve haben würde um Probleme gegenchecken zu können.

    Aber ich glaube ich habe mir das mal angeschaut und das bedeutet SFP Modul auseinanderbauen usw. => Am liebsten wäre es mir wenn mein Anbieter beide Modem-IDs priorisieren könnte...