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Switch statt ONT nutzen.

  • jokergermany
  • 27. Dezember 2024 um 21:11
  • HubeBube
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    • 27. Januar 2025 um 17:41
    • #81
    Zitat von jokergermany

    Also das was es bei mir nicht gibt?

    Genau, Du hast einen HÜP und keinen passiven Netzabschlusspunkt (Glasfaser-Dose/Gf-TA) dafür jedoch einen Zwangs-ONT des Providers. Sollte die Verwendung in den AGB vorgeschrieben sein, dann ist diese Klausel ungültig, da sie dem TKG §73 widerspricht. Hast Du hingegen in deinem Vertrag der Verwendung des ONT explizit zugestimmt, dann ist das in Ordnung. Allerdings muss auch in diesem Fall der Provider ein anderes konformes Endgerät (z.B. Glasfaserfritzen oder ONT eines anderen Herstellers) an deinem Anschluss provisionieren, sofern Du dies verlangst.

    Bei mir ist die Situation ähnlich. Allerdings bietet mein HÜP zwei von außen zugängliche LC/APC Buchsen und da bin ich gewillt dieses auch ohne Gf-TA als passiven Netzabschluss zu betrachten.

  • mbo77
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    • 27. Januar 2025 um 17:46
    • #82
    Zitat von HubeBube

    HÜP zwei von außen zugängliche LC/APC Buchsen

    Das dürfte der entscheidende Unterschied sein. In deinem Fall ist die geforderte Zugänglichkeit gegeben.

    Beim OP ist die Intention des ISP klar erkennbar: Der passive Abschluss (obwohl innen nur gesteckt) ist nicht gegeben, da er dafür den HÜP öffnen müsste.

    Das erinnert mich an Anfang der 90er, als die damalige Post den Telefonanschluss meiner Eltern auf TAE umgebaut hat. Damals war der grüne Apparat noch fest in einer Dose verdrahtet angeschlossen.
    Geschichte wiederholt sich offenbar. ;)

  • HubeBube
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    • 27. Januar 2025 um 18:02
    • #83

    Yep. Das war die gute alte VDo oder SvDo: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verbinderdose

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  • Schnurz
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    • 27. Januar 2025 um 20:11
    • #84

    Und wieder die Feststellung, das die Lobbyisten hier ganze Arbeit geleistet haben. Die Nichtbeachtung der Regelungen des § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 2 ist leider im §228 des TKG nicht strafbewehrt. Das ist das große Manko. Hier sollte der Gesetzgeber dringend Abhilfe in Form von strafbewehrten Zuständen treffen.

  • Phino
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    • 27. Januar 2025 um 21:46
    • #85
    Zitat von jokergermany

    Aber mal rein rechtlich.
    Der Provider muss den passiven Netzanschluss zur Verfügung stellen, also den HÜP.
    Wäre es aber auch zumutbar das Kabel was dem HÜP kommt zu verlängern?
    Weil dann müsste ich ja diesen Weg gehen...

    Erster Satz nein, siehe HubeBube
    Zweiter Teil. Ja ist eine Lösung mit Adapter.

    Bevor du aber da aktive wirst, schließe doch erst einmal deine spezielle Konstruktion direkt im Keller ans Gf-Kabel und schaue, ob es überhaupt funktioniert. Wir erwarten da ja noch so einige Stolpersteine. ;)

  • jokergermany
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    • 27. Januar 2025 um 23:28
    • #86
    Zitat von Phino

    Bevor du aber da aktive wirst, schließe doch erst einmal deine spezielle Konstruktion direkt im Keller ans Gf-Kabel und schaue, ob es überhaupt funktioniert. Wir erwarten da ja noch so einige Stolpersteine. ;)

    Aber das darf ich doch nicht und die Fehlermeldungen die ich hier im Thread geschrieben haben kommen bestimmt nicht von dem Versuch :saint:

    Und die Fehlermeldung habe ich mir auch nur ausgedacht:

    Zitat

    Die Prüfung der Internetverbindung ist fehlgeschlagen. Der Internetanbieter antwortet nicht auf PPPoE-Pakete. Wiederholen Sie den Test zu einem späteren Zeitpunkt.

    :saint:

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  • Phino
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    • 28. Januar 2025 um 00:13
    • #87
    Zitat von jokergermany

    Aber das darf ich doch nicht und die Fehlermeldungen die ich hier im Thread geschrieben haben kommen bestimmt nicht von dem Versuch :saint:

    Und die Fehlermeldung habe ich mir auch nur ausgedacht:

    :saint:

    Diese Fehlermeldung ist von Seiten deiner Fritz!Box verständlich, aber hier sinnfrei.
    Die Box hat eine funktionierende Ethernet-Verbindung und denkt, sie wird PPPoE nur nicht los.
    In Wirklichkeit steht aber auf der GF-Seite noch gar keine Verbindung zum ISP auf dieser Kommunikationsebene. Es fehlt an der Freigabe eine Ebene darunter, weil dein Modul nicht priorisiert ist/mit der richtigen Modem-ID beim ISP aufschlägt. Mit dieser Modem-ID wird dein ganz persönlicher Datenstrom in den der bis zu 64 anderen Teilnehmer für dich verschlüsselt.
    Zu diesem Zeitpunkt hast du noch keine IP-Adresse, dies käme dann erst durch die FB mit der PPPoE-Verbindungsaufbau.

    Es wäre hilfreich, wenn du auf das Modul schauen kannst und die Statusmeldung auf der Gf-Seite siehst. Gut ist es, wenn du Status 5 Ok hast.

  • jokergermany
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    • 28. Januar 2025 um 12:43
    • #88
    Zitat von Phino

    Es wäre hilfreich, wenn du auf das Modul schauen kannst und die Statusmeldung auf der Gf-Seite siehst. Gut ist es, wenn du Status 5 Ok hast.

    Wie kann ich denn aufs Modul schauen?
    Sorry bin ein SFP Noob

  • Phino
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    • 29. Januar 2025 um 00:10
    • #89
    Zitat von jokergermany

    Wie kann ich denn aufs Modul schauen?
    Sorry bin ein SFP Noob

    Zyxel PMG3000-D20B
    Hardware Specifications
    hack-gpon.org
    IP address10.10.1.1
    Web Gui✅ username admin or guest, password 1234 or guest
    SSH✅ username admin, password admin. Not available in firmware V1.00(ABVJ.1)b1e
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  • jokergermany
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    • 31. Januar 2025 um 13:13
    • #90
    Zitat

    [...]
    Sollten Sie ungeachtet dessen auf der Verwendung eines eigenen
    Netzabschlussgeräts bestehen, gestaltet sich der weitere Ablauf wie folgt:
    Sofern nicht bereits geschehen, wird zunächst die Konfiguration mit APL und
    ONT in Ihrem Haus installiert. Damit gewährleisten wir die einwandfreie
    Funktion und sichern die Qualität unseres Netzes. Des Weiteren können wir im
    Störfall auf eine funktionstüchtige Konfiguration zurückgreifen.
    Vor dem Anschlusstermin beauftragen wir ein Fachunternehmen mit dem Anschluss
    Ihres Gerätes. Diese Dienstleistung umfasst den folgenden Leistungsumfang:
    • Außerbetriebnahme des vorhandenen ONT (Gerät wird nicht deinstalliert)
    • Herstellen der Glasfaser-Verbindung zwischen APL und Fritzbox Fiber mit
    einem von Ihnen bereitzustellenden Patchkabel
    • Erfassung der Daten des kundeneigenen Routers bzw. des SFP
    • Kontaktaufnahme mit unserer Technik zur Einrichtung und Freischaltung des
    Routers
    • Prüfung, ob der Router des Kunden online ist bzw. die Anbindung funktioniert


    Dieses Vorgehen ist zwingend erforderlich, um einen ordnungsgemäßen Anschluss
    des Routers zu gewährleisten. Bei Nutzung eines falschen SFP oder einer
    falschen Box können Störungen in unserem Netz verursacht werden, für die Sie
    haftbar wären! Durch unseren Anschlussservice wird dies bei der
    Erstinbetriebnahme vermieden. Ein Umgehen dieser Maßnahme sowie der damit
    verbundenen Kosten ist ausgeschlossen. Die Kosten, gemäß unserer aktuellen
    Preisliste, verrechnen wir zu Ihren Lasten. Bitte bestätigen Sie uns
    schriftlich, wenn Sie mit den Kosten einverstanden sind und die Bestellung
    verbindlich aufgeben möchten.
    Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Spaß mit unseren
    Produkten.

    Alles anzeigen

    Jetzt frag ich mich, ob das rechtens ist...

  • Phino
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    • 31. Januar 2025 um 13:20
    • #91
    Zitat von jokergermany

    Jetzt frag ich mich, ob das rechtens ist...

    Das ist echt der Hammer. Das ist ja eine noch bizarrere Vermeidungstaktik als "Mimimi, wir verbauen nur unseren ONT"

    Schon der erste Satz ist eine Frechheit und Provokation.

    Wenn man sein verbrieftes gesetzliches Recht auf passiven Anschluss wahrnimmt, kommen sie einem so?

  • Online
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    • 31. Januar 2025 um 13:34
    • #92
    Zitat von jokergermany

    Jetzt frag ich mich, ob das rechtens ist...

    Frag lieber die Bundesnetzagentur, im Gegensatz zu Dir kann die dem ISP klare Ansagen machen ;)

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  • Phino
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    • 31. Januar 2025 um 14:54
    • #93
    Zitat von pufferueberlauf

    Frag lieber die Bundesnetzagentur, im Gegensatz zu Dir kann die dem ISP klare Ansagen machen ;)

    Da versucht Die sich doch wieder herauszuziehen. Da wohl eher Verbraucherschutz e.V.

    Wobei im Zusammenhang mit dem nicht vorhandene Gf-TA dann doch BNetzA.

    Einmal editiert, zuletzt von Phino (31. Januar 2025 um 14:59)

  • Online
    pufferueberlauf
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    • 31. Januar 2025 um 15:00
    • #94
    Zitat von Phino

    Da versucht Die sich doch wieder herauszuziehen.

    moeglich, aber in dem Fall erwarte ich, dass die BNetzA sich von ihrer Vertreter der Endnutzerseite zeigen wird; das ist zu klar ein Powerplay um die ONT- und Routerfreiheit (also die Endgeraetewahlfreiheit) zu umgehen.

    Zitat von Phino

    Da wohl eher Verbraucherschutz e.V.

    Das ist in der Tat eine gute Idee, vielleicht auch ein Brief an Heise fuer die "Achtung Kunde" Rubrik?

  • mbo77
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    • 31. Januar 2025 um 15:06
    • #95

    Vielleicht sollte Heise noch die Rubrik "Achtung, scheiß Provider!" einführen..

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  • Phino
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    • 31. Januar 2025 um 15:09
    • #96

    Ach, da wir gerade bei dem Thema sind. Ich finde in keinen Beitrag auf den Seiten, wer der Provider ist.

    Dies wäre ja gerade für dieses Forum ja mal sehr hilfreich.
    Bei diesen ISP scheinen ja viele Uhren anders zu ticken, der ist schon was Besonderes.

  • Online
    pufferueberlauf
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    • 31. Januar 2025 um 15:20
    • #97

    Dem VLAN nach (200) kommt soweit das Forum weiss folgender ISP in Frage

    Weser Connect / Netservices / Grafschafter Breitband;200;?;?;?

  • mbo77
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    • 31. Januar 2025 um 15:29
    • #98

    Ich ahne Schlimmstes.. Das könnte mein Provider werden.

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    pufferueberlauf
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    • 31. Januar 2025 um 15:36
    • #99

    Naja, die haben sich ja letztlich auch mit der Routfreiheit arrangiert:

    https://www.weser-connect.de/fileadmin/weser-connect/Dokumente/2024/weser_connect_Beipackzettel_Routerfreiheit_12.2024.pdf

    Zitat

    Wahlfreiheit für Endkunden ab 01.08.2016
    Ab 01. August 2016 haben Endkunden die Wahl, ob sie ein vom TK-Anbieter angebotenes Endgerät (Router/Modem) oder ein eigenes Endgerät einsetzen. TK-Anbieter
    dürfen Kunden beim Abschluss von Neuverträgen dann nicht mehr verpflichten, ein bestimmtes Endgerät zu nutzen. Das Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers und dessen Verantwortung enden dementsprechend von da an bereits vor dem Endgerät an der Netzabschlussdose. Der Router oder das Modem selbst gehören dann nicht mehr dazu. Die neue Wahlfreiheit stellt insofern erhöhte Anforderungen an Sie als Endkunden sowohl bei der Auswahl des richtigen Routers als auch bei dessen Inbetriebnahme.
    Vertragliche Regelungen
    Beachten Sie bitte, dass Sie, je nach Vertragsgestaltung mit ihrem TK-Anbieter die Aufwendungen für die Behebung von Störungen und Schäden durch eine unsachgemäße
    Inbetriebnahme oder das Verwenden von nicht schnittstellenkonformen Routern tragen. (WICHTIG: Dies beinhaltet auch den Missbrauch des Routers durch Dritte!)
    Schnittstellenkonformer Router Voraussetzung für umfangreiches Leistungsspektrum
    Nur bei Verwendung eines schnittstellenkonformen und vom TK-Anbieter managebaren Endgeräts kann der TK-Anbieter alle Produktleistungen und -eigenschaften umfas-
    send erbringen. Wird ein nicht schnittstellenkonformes oder managebares Endgerät eingesetzt, kann der TK-Anbieter die Eigenschaften nicht überwachen und keinen
    Quality of Service gewährleisten. Die Schnittstellenbeschreibungen der TK-Anbieter umfassen sowohl sämtliche Zugangsparameter, die für die Inbetriebnahme und
    den Anschluss beim Netzbetreiber erforderlich sind, als auch eine Beschreibung der Eigenschaften, respektive
    Standards, die erfüllt werden müssen (siehe Leistungsbeschreibung).
    Richtige Auswahl des Routers
    Der von Ihnen gewählte Router sollte deshalb auf jeden Fall die Schnittstellenspezifikation Ihres TK-Anbieters erfüllen. Einige TK-Anbieter halten hierfür spezielle
    Empfehlungslisten vor. Sollte dies nicht der Fall sein, prüfen Sie vor dem Kauf eines Routers auf jeden Fall anhand der Produktbeschreibung und der Bedienungshinwei-
    se des Routerherstellers, ob der Router die Schnittstellenspezifikation Ihres TK-Anbieters erfüllt.
    Anschluss und Inbetriebnahme des Routers
    Da der Router nicht mehr zum TK-Netz des Anbieters gehört, haben Sie selbst gemäß § 11 Abs. 4 FTEG grundsätzlich für eine fachgerechte Anschaltung Sorge zu tragen.
    Zur sachgemäßen Inbetriebnahme halten Sie bitte unbedingt die Hinweise des Routerherstellers ein.
    Bitte halten Sie bei Rückfragen bei Ihrem TK-Anbieter alle Angaben zu Ihrem eingesetzten Router bereit.

    Alles anzeigen

    Das ist wohl nicht falsch, aber auch nicht neutral/objektiv.... duerfte bei Kunden-ONTs aehnlich ausgehen...

  • Phino
    Erleuchteter
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    Beiträge
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    • 31. Januar 2025 um 22:59
    • #100
    Zitat von pufferueberlauf

    moeglich, aber in dem Fall erwarte ich, dass die BNetzA sich von ihrer Vertreter der Endnutzerseite zeigen wird; das ist zu klar ein Powerplay um die ONT- und Routerfreiheit (also die Endgeraetewahlfreiheit) zu umgehen.

    Das ist in der Tat eine gute Idee, vielleicht auch ein Brief an Heise fuer die "Achtung Kunde" Rubrik?

    Dazu habe ich gerade folgenden Bericht bei golem.de gelesen.

    Die Deutsche Glasfaser berechnet Kunden eine Kostenpauschale von 60 Euro für den Rückbau des ONT. Das will die Bundesnetzagentur offenbar weiterhin dulden.

    "Die getroffene Entscheidung der Bundesnetzagentur hat jedoch keinen Einfluss darauf, dass Anbieter Kosten für einen Rückbau einer Optical Network Termination verlangen können, wenn ein bereits mit einem ONT bereitgestellter Anschluss nachträglich in einen passiven Anschluss umgewandelt werden soll. Dies ist eine Frage des jeweiligen Vertrags mit den Endkunden", sagte Reifenberg*. Warum eine Vertragsklausel gültig ist, die auf einem Verstoß gegen die Endgerätefreiheit beruht, wurde nicht erklärt.

    *Michael Reifenberg, Sprecher der Regulierungsbehörde

    Einmal editiert, zuletzt von Phino (31. Januar 2025 um 23:24)

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