• Also das was es bei mir nicht gibt?

    Genau, Du hast einen HÜP und keinen passiven Netzabschlusspunkt (Glasfaser-Dose/Gf-TA) dafür jedoch einen Zwangs-ONT des Providers. Sollte die Verwendung in den AGB vorgeschrieben sein, dann ist diese Klausel ungültig, da sie dem TKG §73 widerspricht. Hast Du hingegen in deinem Vertrag der Verwendung des ONT explizit zugestimmt, dann ist das in Ordnung. Allerdings muss auch in diesem Fall der Provider ein anderes konformes Endgerät (z.B. Glasfaserfritzen oder ONT eines anderen Herstellers) an deinem Anschluss provisionieren, sofern Du dies verlangst.

    Bei mir ist die Situation ähnlich. Allerdings bietet mein HÜP zwei von außen zugängliche LC/APC Buchsen und da bin ich gewillt dieses auch ohne Gf-TA als passiven Netzabschluss zu betrachten.

  • HÜP zwei von außen zugängliche LC/APC Buchsen

    Das dürfte der entscheidende Unterschied sein. In deinem Fall ist die geforderte Zugänglichkeit gegeben.

    Beim OP ist die Intention des ISP klar erkennbar: Der passive Abschluss (obwohl innen nur gesteckt) ist nicht gegeben, da er dafür den HÜP öffnen müsste.

    Das erinnert mich an Anfang der 90er, als die damalige Post den Telefonanschluss meiner Eltern auf TAE umgebaut hat. Damals war der grüne Apparat noch fest in einer Dose verdrahtet angeschlossen.
    Geschichte wiederholt sich offenbar. ;)

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Und wieder die Feststellung, das die Lobbyisten hier ganze Arbeit geleistet haben. Die Nichtbeachtung der Regelungen des § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 2 ist leider im §228 des TKG nicht strafbewehrt. Das ist das große Manko. Hier sollte der Gesetzgeber dringend Abhilfe in Form von strafbewehrten Zuständen treffen.

  • Aber mal rein rechtlich.
    Der Provider muss den passiven Netzanschluss zur Verfügung stellen, also den HÜP.
    Wäre es aber auch zumutbar das Kabel was dem HÜP kommt zu verlängern?
    Weil dann müsste ich ja diesen Weg gehen...

    Erster Satz nein, siehe HubeBube
    Zweiter Teil. Ja ist eine Lösung mit Adapter.

    Bevor du aber da aktive wirst, schließe doch erst einmal deine spezielle Konstruktion direkt im Keller ans Gf-Kabel und schaue, ob es überhaupt funktioniert. Wir erwarten da ja noch so einige Stolpersteine. ;)

  • Bevor du aber da aktive wirst, schließe doch erst einmal deine spezielle Konstruktion direkt im Keller ans Gf-Kabel und schaue, ob es überhaupt funktioniert. Wir erwarten da ja noch so einige Stolpersteine. ;)

    Aber das darf ich doch nicht und die Fehlermeldungen die ich hier im Thread geschrieben haben kommen bestimmt nicht von dem Versuch :saint:

    Und die Fehlermeldung habe ich mir auch nur ausgedacht:

    Zitat

    Die Prüfung der Internetverbindung ist fehlgeschlagen. Der Internetanbieter antwortet nicht auf PPPoE-Pakete. Wiederholen Sie den Test zu einem späteren Zeitpunkt.

    :saint:

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Aber das darf ich doch nicht und die Fehlermeldungen die ich hier im Thread geschrieben haben kommen bestimmt nicht von dem Versuch :saint:

    Und die Fehlermeldung habe ich mir auch nur ausgedacht:

    :saint:

    Diese Fehlermeldung ist von Seiten deiner Fritz!Box verständlich, aber hier sinnfrei.
    Die Box hat eine funktionierende Ethernet-Verbindung und denkt, sie wird PPPoE nur nicht los.
    In Wirklichkeit steht aber auf der GF-Seite noch gar keine Verbindung zum ISP auf dieser Kommunikationsebene. Es fehlt an der Freigabe eine Ebene darunter, weil dein Modul nicht priorisiert ist/mit der richtigen Modem-ID beim ISP aufschlägt. Mit dieser Modem-ID wird dein ganz persönlicher Datenstrom in den der bis zu 64 anderen Teilnehmer für dich verschlüsselt.
    Zu diesem Zeitpunkt hast du noch keine IP-Adresse, dies käme dann erst durch die FB mit der PPPoE-Verbindungsaufbau.

    Es wäre hilfreich, wenn du auf das Modul schauen kannst und die Statusmeldung auf der Gf-Seite siehst. Gut ist es, wenn du Status 5 Ok hast.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Jetzt frag ich mich, ob das rechtens ist...

  • Jetzt frag ich mich, ob das rechtens ist...

    Das ist echt der Hammer. Das ist ja eine noch bizarrere Vermeidungstaktik als "Mimimi, wir verbauen nur unseren ONT"

    Schon der erste Satz ist eine Frechheit und Provokation.

    Wenn man sein verbrieftes gesetzliches Recht auf passiven Anschluss wahrnimmt, kommen sie einem so?

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Frag lieber die Bundesnetzagentur, im Gegensatz zu Dir kann die dem ISP klare Ansagen machen ;)

    Da versucht Die sich doch wieder herauszuziehen. Da wohl eher Verbraucherschutz e.V.

    Wobei im Zusammenhang mit dem nicht vorhandene Gf-TA dann doch BNetzA.

    Einmal editiert, zuletzt von Phino (31. Januar 2025 um 14:59)

  • Da versucht Die sich doch wieder herauszuziehen.

    moeglich, aber in dem Fall erwarte ich, dass die BNetzA sich von ihrer Vertreter der Endnutzerseite zeigen wird; das ist zu klar ein Powerplay um die ONT- und Routerfreiheit (also die Endgeraetewahlfreiheit) zu umgehen.

    Da wohl eher Verbraucherschutz e.V.

    Das ist in der Tat eine gute Idee, vielleicht auch ein Brief an Heise fuer die "Achtung Kunde" Rubrik?

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Ach, da wir gerade bei dem Thema sind. Ich finde in keinen Beitrag auf den Seiten, wer der Provider ist.

    Dies wäre ja gerade für dieses Forum ja mal sehr hilfreich.
    Bei diesen ISP scheinen ja viele Uhren anders zu ticken, der ist schon was Besonderes.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Naja, die haben sich ja letztlich auch mit der Routfreiheit arrangiert:

    https://www.weser-connect.de/fileadmin/weser-connect/Dokumente/2024/weser_connect_Beipackzettel_Routerfreiheit_12.2024.pdf

    Das ist wohl nicht falsch, aber auch nicht neutral/objektiv.... duerfte bei Kunden-ONTs aehnlich ausgehen...

  • moeglich, aber in dem Fall erwarte ich, dass die BNetzA sich von ihrer Vertreter der Endnutzerseite zeigen wird; das ist zu klar ein Powerplay um die ONT- und Routerfreiheit (also die Endgeraetewahlfreiheit) zu umgehen.

    Das ist in der Tat eine gute Idee, vielleicht auch ein Brief an Heise fuer die "Achtung Kunde" Rubrik?

    Dazu habe ich gerade folgenden Bericht bei golem.de gelesen.

    Die Deutsche Glasfaser berechnet Kunden eine Kostenpauschale von 60 Euro für den Rückbau des ONT. Das will die Bundesnetzagentur offenbar weiterhin dulden.

    "Die getroffene Entscheidung der Bundesnetzagentur hat jedoch keinen Einfluss darauf, dass Anbieter Kosten für einen Rückbau einer Optical Network Termination verlangen können, wenn ein bereits mit einem ONT bereitgestellter Anschluss nachträglich in einen passiven Anschluss umgewandelt werden soll. Dies ist eine Frage des jeweiligen Vertrags mit den Endkunden", sagte Reifenberg*. Warum eine Vertragsklausel gültig ist, die auf einem Verstoß gegen die Endgerätefreiheit beruht, wurde nicht erklärt.

    *Michael Reifenberg, Sprecher der Regulierungsbehörde

    Einmal editiert, zuletzt von Phino (31. Januar 2025 um 23:24)