Also das was es bei mir nicht gibt?
Genau, Du hast einen HÜP und keinen passiven Netzabschlusspunkt (Glasfaser-Dose/Gf-TA) dafür jedoch einen Zwangs-ONT des Providers. Sollte die Verwendung in den AGB vorgeschrieben sein, dann ist diese Klausel ungültig, da sie dem TKG §73 widerspricht. Hast Du hingegen in deinem Vertrag der Verwendung des ONT explizit zugestimmt, dann ist das in Ordnung. Allerdings muss auch in diesem Fall der Provider ein anderes konformes Endgerät (z.B. Glasfaserfritzen oder ONT eines anderen Herstellers) an deinem Anschluss provisionieren, sofern Du dies verlangst.
Bei mir ist die Situation ähnlich. Allerdings bietet mein HÜP zwei von außen zugängliche LC/APC Buchsen und da bin ich gewillt dieses auch ohne Gf-TA als passiven Netzabschluss zu betrachten.