Wenn man das TKG in diesem Punkt weit auslegt, dann könnte man frei zugängliche Glasfaserbuchsen am HÜP als passiver Netzabschluss bezeichnen.
Ich sehe nicht, wo man das Gesetz dafür weit auslegen müsste. Es gibt keine technische Definition.
Daher kann jeder Netzbetreiber seine Installationen so vornehmen, wie er es für praktikabel hält.
Und wenn ein HÜP gesetzt wird, an den ich mein Kabel anstöpseln kann, sehe ich nicht, wie das gegen das Gesetz verstoßen würde.