Vermieter sperrt sich auf einmal

  • Hallo in die Runde,

    So wo soll ich anfangen ..ich brauche definitiv Rat bevor es wohl zum Anwalt geht den ich weiss ehrlich gesagt nicht mehr weiter .

    Vor ca 1 Jahr hat die deutsche Glasfaser uns (Mehrfamilienhaus) uns ans Glasnetz angeschlossen...so...das geht bzw ging ja nur über die Zustimmung des Vermieters

    Jetzt wo es darum geht ( der hüb) ist im Hausflur und das Kabel muss ca 5 Meter durch den Flur in die gegenuberliegende WHG .

    Das verweigert jetzt aber der Vermieter weil Kabelkanal hässlich....Flur wurde vor 20 Jahren neu gemacht und auf stemmen schon mal gar nicht.

    Er meint da wir ja Internet haben ist er ja so nicht in der Pflicht und das zu gewähren....ist meines Erachtens und wissens nur halb richtig den das bezieht sich ja auf den generellen Anschluss des Hauses ans Netz

    So...nun liegt der Anschluss keine 5 Meter weg und ich bin in Arsch gekniffen??

    Muss ich das nein jetzt so hinnehmen oder lohnt es sich da bei Nichteinigung einen Anwalt zu kontaktieren

    Ich finde ja, A... er hat den Anschluss ins Haus genehmigt...und sagt jetzt B Leitung legen geht nicht bzw will ich nicht, ist so meiner Auffassung nicht richtig

    Viell irre ich mich auch.

    Viell kann ja einer Klarheit verschaffen.

    Lg

  • Schwierige Situation bei dir und das Verhältnis Mieter zu Vermieter scheint auch nicht (mehr) das Beste zu sein.

    Am Besten ist es sich in ruhiger und entspannter Atmosphäre zu unterhalten. Schließlich nutzt ein Glasfaserkabel im Haus nicht viel und ein gut verlegter 15x30 mm weiß lackierter Stahlblechkabelkanal ist relativ unauffällig. So teuer wird da auch die Montage durch einen Fachbetrieb nicht.

    Einen rechtlichen Anspruch auf einen Glasfaseranschluss in deiner Wohnung hast Du nicht, gleich ob ein Glasfaserkabel in der Immobilie vorhanden ist oder nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn ein Telefonanschluss oder ein Kabel-TV Anschluss vorhanden ist, der mindestens 10 Mbit/s hergibt.

  • Ach doch eigtl ist es ganz gut,nur das roblem ist glaub ich das die Dame 87 ist und da ist Veränderung immer schwierig . Ja das mit dem Kanal hab ich auch schon so gesagt.

    Ich habe mich allerdings gestern mit einem Anwalt darüber mal unterhalten und der sagte das es in solch einem Fall wie diesem es noch keine Rechtsprechung gab.

    Welcher Vermieter legt schon Glasfaser ..und blockt es dann ja doch.

    Er sagte es kann durchaus sein das man da als Mieter schon Recht bekommt die Glasfaser hat das auch so ähnlich gesagt.

    Weil er hat dem Anschluss ja sozusagen mit dem Anschluss des Hauses zugestimmt...

    Zumal die alte Dame damals glaube ich nicht wusste was es bedeutet im allgemeinen....erstmal toll gratis Glasfaser warum soll ich da nein sagen...jetzt überlegt sie ob überhaupt und wenn ja dann müssen das ja alle Parteien bekommen. Von 6 wollen aber nur wir also Schlitze machen wozu...dazu kommt noch das nur 2 Leitungen wohl nur da sind und der Techniker schon sagte ...gehen eh nur 2 WHG .... wahrscheinlich Standart verlegt worden.

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  • Das TKG von 2021 ist jedenfalls auf deiner Seite. Darauf bezieht sich der Anwalt, denke ich.

    Es ist wieder mal ein gutes Beispiel, wo die Gesetzgebung versagt.

    Vielleicht ist es eine gute Gelegenheit, zu überlegen, ob es nicht noch weitere Gründe für einen Umzug gibt.

  • Das TKG von 2021 ist jedenfalls auf deiner Seite. Darauf bezieht sich der Anwalt, denke ich.

    Es ist wieder mal ein gutes Beispiel, wo die Gesetzgebung versagt.

    Vielleicht ist es eine gute Gelegenheit, zu überlegen, ob es nicht noch weitere Gründe für einen Umzug gibt.

    TKG von 21 ?

  • Soweit ich das weiss heißt es ja "wenn nur eine Partei Glasfaser bestellt darf der Vermieter das nicht verweigern".

    Also das dass Haus angeschlossen wird ans Glasnetz kann er ablehnen.da ja Internet vorhanden ist.

    Somit bezieht sich die Aussage doch definitiv meines Erachtens auf einen Anschluss der im Haus schon vorhanden ist.

    Und das ist ja nun mal der Fall,und somit darf er das nicht verwehren

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  • Woher leitet ihr das ab?

    Grundsätzlich kann in einem MFH nur ein Eigentümer einen Glasfaseranschluss verlangen, jedoch kein Mieter. Im geltenden TKG ist mir keine Stelle bekannt, aus der eine Verpflichtung für einen Glasfaseranschluss, bei einem vorhandenen, alternativen TK-Zugang, für den Vermieter abgeleitet werden kann. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

    Nachtrag, hier habe ich die Verlinkung zum WEG aus einem artverwandten Thread: RE: Kann Vermieter Ausbau verweigern?

    Einmal editiert, zuletzt von HubeBube (6. März 2024 um 22:16)

  • Zumal die alte Dame damals glaube ich nicht wusste was es bedeutet im allgemeinen....erstmal toll gratis Glasfaser warum soll ich da nein sagen...jetzt überlegt sie ob überhaupt und wenn ja dann müssen das ja alle Parteien bekommen. Von 6 wollen aber nur wir also Schlitze machen wozu...dazu kommt noch das nur 2 Leitungen wohl nur da sind und der Techniker schon sagte ...gehen eh nur 2 WHG .... wahrscheinlich Standart verlegt worden.

    Keinem Mieter kann ein Vermieter einen Glasfaseranschluss aufzwingen. Insofern ist der Gedanke der alten Dame müßig.

    Ist diese im Besitz aller Wohnungen? Falls ja liegt sicher auch keine Wohnungseigentümergemeinschaft vor. Dies spielt jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Von der Telekom ist mir bekannt, dass in MFHs auch dann ausgebaut wird, wenn nicht alle Eigentümer/Mieter einen Gf-Anschluss wünschen. Dann werden ebenfalls nur die angeschlossen die wollen. Die anderen werden dann bei Nachanschlüssen zur Kasse gebeten, der Erstausbau ist kostenlos. Ich bezweifle, das ein 1:6 Verhältnis vom Anbieter für einen Ausbau als ausreichend angesehen wird. Bessere Chancen bestünden ab 3:6.

    Wegen der im HÜP vorhandenen Fasern brauchst Du dir keine Gedanken zu machen. Sollten zu wenige von außen kommen, dann kann ein neues Glasfaserkabel eingeblasen werden. Hierfür muss nicht mehr gegraben werden. Allerdings wird vorher das alte Kabel entfernt.

  • hi

    es wird nur Reden halfen wie sie haben keine Arbeit davon kostet sie nix und oder wird so Fachlich gemacht , dass sie zufrieden sind usw.

    Aber wenn die nicht will wirst du wohl nix machen können. Außer warten hört sich blöden an, sie ist 87und dann kommen Erben.

    Anders was würdest du sagen, wenn der Vermieter sagt, über dir wollen Leute Glasfaser haben und wir legen einen Stahlkabelkanal durch dein Wohnzimmer .

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  • Moin,

    Ich denke das ein persönliches und ruhiges Gespräch wie HubeBube schon geschrieben hat, nochmal versucht werden sollte um auch eventuelle Missverständnisse auszuräumen.

    Bei „Kabelkanäle“ und diversen „Bohrungen“ stellt sich der eine oder andere viel zu grosse Dimension vor. Vielleicht helfen Praxisbeispiele (Fotos) die dem/der Vermieter/in mal gezeigt werden könnten.

    Es gibt Menschen die sich mit solchen technischen Angelegenheiten auch nicht auseinander setzen wollen, und aus Unsicherheit das das Haus dann verunstaltet wird, die Bauausführung sofort ablehnen.

    Da hilft nur eine ordentliche Beratung, das wird auch der Grund sein warum der ein oder andere Vermieter/Eigentümer gegen einen Glasfaserausbau ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Magnus (7. März 2024 um 07:31)

  • Das mit den Dimensionen stimmt leider oftmals. Auch bei uns im Haus ist der Glasfaseranschluss in der Eigentümerversammlung nicht ohne Bedingungen genehmigt worden.

    Bei uns gibt es zum Glück nur die Bedingung, dass die Wohnungen nicht über die Hausfassade angeschlossen werden sollen. Solange es sich aber um minimale Kabelkanäle im Hausflur handelt, die zudem auch noch möglichst unauffällig sind, ist alles okay. Bei uns besteht zudem noch die eventuelle Möglichkeit, das beim Bau des MFH Anfang der 90'er Jahre Leerrohre vom Keller in die Wohnungen gelegt worden sind. Leider besitzt keiner der Eigentümer diesbezügliche Bauzeichnungen und die Baugesellschaft von damals existiert heute nicht mehr.


    Mein Tipp für ein Gespräch mit der Vermieterin: Besorge dir aus dem Baumarkt ein Leerrohr 15x30mm und halte es der alten Dame mal in eine Ecke des Flurs, dann kann sie sich wahrscheinlich besser ein Bild davon machen, wie und ob überhaupt sich die Optik im Hausflur negativ ändert.

    Schöne Grüße
    Thomas

    Internet/Netzwerk: Fritzbox 5590 Fiber, E.ON Highspeed 1000/500, natives IPv4
    und IPv6 Dual Stack, MikroTik CRS309-1G-8S+IN, MikroTik CRS305-1G-4S+IN

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas1978 (7. März 2024 um 11:38)

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  • Oder such dir schon mal ein kompetentes Unternehmen aus der Region, die einen fachgerechten Vorschlag machen kann. Das muss ja erstmal nur eine initiale Beratung und noch kein Kostenvoranschlag sein.

    Am besten natürlich eines, was sich damit auskennt und das schon mal gemacht hat.

  • Gute Idee, da werde ich mal nachfragen.

    Schöne Grüße
    Thomas

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    und IPv6 Dual Stack, MikroTik CRS309-1G-8S+IN, MikroTik CRS305-1G-4S+IN
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  • Mein Tipp für ein Gespräch mit der Vermieterin: Besorge dir aus dem Baumarkt ein Leerrohr 15x30mm und halte es der alten Dame mal in eine Ecke des Flurs, dann kann sie sich wahrscheinlich besser ein Bild davon machen, wie und ob überhaupt sich die Optik im Hausflur negativ ändert.

    Mein Tip wäre Mal zuschauen, wer in ihrem Umfeld sie unterstützt bei der Verwaltung. Also kinder oder Enkelkinder, darüber bekommt man sich besseren Zugang zu dem Thema bei ihr.

  • Mein Tip wäre Mal zuschauen, wer in ihrem Umfeld sie unterstützt bei der Verwaltung. Also kinder oder Enkelkinder, darüber bekommt man sich besseren Zugang zu dem Thema bei ihr.

    Enkeltrick mal anders... : ) Aber das ist ein wirklich guter Ansatz...

    Glasfasermonteur aus Leidenschaft

  • Ich möchte kein Öl ins Feuer gießen!

    Da ich hier über den folgenden irreführenden Absatz gestolpert bin:

    Zitat

    Auch Mieter können Glasfaser bekommen

    Jeder Mieter kann einen Glasfaseranschluss bestellen. Solange dem Vermieter keine Kosten entstehen, kann dieser seine Zustimmung nicht verweigern. Die Telekom wird die Baumaßnahme mit dem Eigentümer abstimmen. Gleiches gilt für Eigentümer in Mehrparteienhäusern: Auch sie können einen Glasfaseranschluss beantragen.

    Glaubt bitte den Versprechungen der Werbebroschüren und dem Marketinggeschrei nicht ungeprüft. Auch die 3 kg Packung „Weiße Riese“ hat nicht für 1000 Meter Wäsche ausgereicht (

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    ).

    Legt man die Worte der Telekom-Broschüre auf die Goldwaage, dann stimmt es sogar: Jeder Mieter kann bestellen - jedoch nicht durchsetzen!

    Ein Link, der für Klärung sorgt: https://www.lewento.de/mediathek/beit…sfaseranschluss

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  • Jeder ... kann bestellen - jedoch nicht durchsetzen!

    Das gilt so fast immer bei der Telekom. Auch bei kupferbasierten Anschlüssen. Du kannst bestellen, aber es ist nicht gesagt, das du die beworbene Leistung (maximum Datenrate) auch bekommst.

  • ggf. findet man die aber in der genehmigenden Baubehörde vorliegend.

    Das wäre eher ungewöhnlich. In den Akten der Bauämter sind üblicherweise nur die Rohbaupläne des Gebäudes zu finden. Die Info ob Leerrohre vorhanden sind oder nicht, würde ich eher in einer Elektroplanung verorten.

    Außerdem sind Akteneinsichten beim Bauamt in der Regel kostenpflichtig. Mich hat z.B. ein schnelles Handyfoto vom Wärmeschutznachweis meines Hauses 50 Euro gekostet.