Hallo in die Runde,
So wo soll ich anfangen ..ich brauche definitiv Rat bevor es wohl zum Anwalt geht den ich weiss ehrlich gesagt nicht mehr weiter .
Vor ca 1 Jahr hat die deutsche Glasfaser uns (Mehrfamilienhaus) uns ans Glasnetz angeschlossen...so...das geht bzw ging ja nur über die Zustimmung des Vermieters
Jetzt wo es darum geht ( der hüb) ist im Hausflur und das Kabel muss ca 5 Meter durch den Flur in die gegenuberliegende WHG .
Das verweigert jetzt aber der Vermieter weil Kabelkanal hässlich....Flur wurde vor 20 Jahren neu gemacht und auf stemmen schon mal gar nicht.
Er meint da wir ja Internet haben ist er ja so nicht in der Pflicht und das zu gewähren....ist meines Erachtens und wissens nur halb richtig den das bezieht sich ja auf den generellen Anschluss des Hauses ans Netz
So...nun liegt der Anschluss keine 5 Meter weg und ich bin in Arsch gekniffen??
Muss ich das nein jetzt so hinnehmen oder lohnt es sich da bei Nichteinigung einen Anwalt zu kontaktieren
Ich finde ja, A... er hat den Anschluss ins Haus genehmigt...und sagt jetzt B Leitung legen geht nicht bzw will ich nicht, ist so meiner Auffassung nicht richtig
Viell irre ich mich auch.
Viell kann ja einer Klarheit verschaffen.
Lg