Soweit ich das weiss heißt es ja "wenn nur eine Partei Glasfaser bestellt darf der Vermieter das nicht verweigern".
Also das dass Haus angeschlossen wird ans Glasnetz kann er ablehnen.da ja Internet vorhanden ist.
Somit bezieht sich die Aussage doch definitiv meines Erachtens auf einen Anschluss der im Haus schon vorhanden ist.
Und das ist ja nun mal der Fall,und somit darf er das nicht verwehren