Beiträge von Gummistiefel83

    Soweit ich das weiss heißt es ja "wenn nur eine Partei Glasfaser bestellt darf der Vermieter das nicht verweigern".

    Also das dass Haus angeschlossen wird ans Glasnetz kann er ablehnen.da ja Internet vorhanden ist.

    Somit bezieht sich die Aussage doch definitiv meines Erachtens auf einen Anschluss der im Haus schon vorhanden ist.

    Und das ist ja nun mal der Fall,und somit darf er das nicht verwehren

    Ach doch eigtl ist es ganz gut,nur das roblem ist glaub ich das die Dame 87 ist und da ist Veränderung immer schwierig . Ja das mit dem Kanal hab ich auch schon so gesagt.

    Ich habe mich allerdings gestern mit einem Anwalt darüber mal unterhalten und der sagte das es in solch einem Fall wie diesem es noch keine Rechtsprechung gab.

    Welcher Vermieter legt schon Glasfaser ..und blockt es dann ja doch.

    Er sagte es kann durchaus sein das man da als Mieter schon Recht bekommt die Glasfaser hat das auch so ähnlich gesagt.

    Weil er hat dem Anschluss ja sozusagen mit dem Anschluss des Hauses zugestimmt...

    Zumal die alte Dame damals glaube ich nicht wusste was es bedeutet im allgemeinen....erstmal toll gratis Glasfaser warum soll ich da nein sagen...jetzt überlegt sie ob überhaupt und wenn ja dann müssen das ja alle Parteien bekommen. Von 6 wollen aber nur wir also Schlitze machen wozu...dazu kommt noch das nur 2 Leitungen wohl nur da sind und der Techniker schon sagte ...gehen eh nur 2 WHG .... wahrscheinlich Standart verlegt worden.

    Hallo in die Runde,

    So wo soll ich anfangen ..ich brauche definitiv Rat bevor es wohl zum Anwalt geht den ich weiss ehrlich gesagt nicht mehr weiter .

    Vor ca 1 Jahr hat die deutsche Glasfaser uns (Mehrfamilienhaus) uns ans Glasnetz angeschlossen...so...das geht bzw ging ja nur über die Zustimmung des Vermieters

    Jetzt wo es darum geht ( der hüb) ist im Hausflur und das Kabel muss ca 5 Meter durch den Flur in die gegenuberliegende WHG .

    Das verweigert jetzt aber der Vermieter weil Kabelkanal hässlich....Flur wurde vor 20 Jahren neu gemacht und auf stemmen schon mal gar nicht.

    Er meint da wir ja Internet haben ist er ja so nicht in der Pflicht und das zu gewähren....ist meines Erachtens und wissens nur halb richtig den das bezieht sich ja auf den generellen Anschluss des Hauses ans Netz

    So...nun liegt der Anschluss keine 5 Meter weg und ich bin in Arsch gekniffen??

    Muss ich das nein jetzt so hinnehmen oder lohnt es sich da bei Nichteinigung einen Anwalt zu kontaktieren

    Ich finde ja, A... er hat den Anschluss ins Haus genehmigt...und sagt jetzt B Leitung legen geht nicht bzw will ich nicht, ist so meiner Auffassung nicht richtig

    Viell irre ich mich auch.

    Viell kann ja einer Klarheit verschaffen.

    Lg