Beiträge von Thomas1978
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Ja, wie ich schon schrieb, es ist wesentlich leichter für die anderen ISPs, aber ist kein Selbstläufer. Die ISPs müssen trotzdem noch selber aktiv werden.
Es wist jetzt auch nur klar geregelt, dass die Telekom a) ihre Leerrohre an Mitbewerber vermieten muss, b) freie Leerrohre nicht einfach "für den Eigenbedarf" blocken darf und c) dies fünf Jahre lang zu festen Konditionen garantieren muss.
Damit müssen Gebiete, die zuvor schon von der Telekom erschlossen wurden, nicht zwingend von neuen Anbietern überbaut werden, was zumindest die einmaligen hohen Tiefbaukosten durch planbare und deutlich niedrigere Mietkosten ersetzt. Jetzt muss jeder ISP nur noch entscheiden, was für ihn auf Dauer günstiger ist bzw. bleibt.
Trotzdem müssen sie anderweitig immer noch aktiv werden (Glasfaser einblasen, eigene Technik in den POP installieren oder sich da auch einmieten, etc.).
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Mal schauen, was die Mitbewerber aus dieser Chance jetzt machen:
Telekom muss Leerrohre fünf Jahre lang zu festen Konditionen öffnenDie Bundesnetzagentur hat die vertraglichen Zugangsbedingungen für Kabelkanäle und Masten der Telekom für Wettbewerber zum Glasfaserausbau final festgelegt.www.heise.de -
Unter Helmut Schmidt war Anfang der 80'er Jahre der Glasfaserausbau schon beschlossene Sache gewesen und es gab auch schon konkrete Pläne für den Aufbau des Glasfasernetzes. Als Schmidt durch Kohl 1982 als Bundeskanzler abgelöst wurde, stoppte dieser (Kohl) jegliche Glasfaserpläne zugunsten der bereits in der Erde liegenden Kupferkabel.
Ja, die hätte die Union am liebsten sogar schon in den 70ern gebaut.
Interessant, da Deutschland von 1969 bis 1982 SPD-regiert war. Aber jedwede Opposition konnte immer schon gut tönern, ist heutzutage nicht anders.
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Aber schlimmer als in Deutschland geht es ja nicht
Klar doch, wechsel den Kontinent in Richtung Afrika, Südamerika und du wirst sehen, dass das schon geht.
Aber wie schon geschrieben, du hast deine Meinung und bist gar nicht offen/bereit für Gegenargumente.
Das war meine letzte Antwort auf einen Post von dir, Trolle fütter ich nicht.
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Darf es in deinem Universum keinen günstigen Internetanbieter geben?
Zu realistischen Preisen ja, aber 20 € sind jenseits von realistisch. Das müsstest du selber auch zugeben, wenn du dich nicht strickt auf "20 € sind fair und mehr darf das nicht kosten" eingeschossen hättest.
Ich bin zwar kein Freund von copy and paste aber hier Mal das, was ChatGPT zu digi findet (das Fazit ist auch von ChatGPT):
ZitatAlles anzeigenWarum so günstig?
DIGI ist ein Challenger-Anbieter: In Belgien ist DIGI der vierte nationale Anbieter und ein Joint Venture aus Citymesh und der rumänischen DIGI Group. Die Strategie ist klar: extrem niedrige Preise, um in einen teuren Markt reinzukommen und Marktanteile zu gewinnen. digi-belgium.be
Der zweite Punkt: DIGI sagt selbst, dass sie viel selbst bauen, testen und betreiben, also weniger Wholesale-/Vorleistungskosten haben wollen. Der offizielle Claim lautet sinngemäß: eigenes Netz bauen, Glasfaser selbst bis zur Tür bringen, dadurch Kosten niedrig halten. digi-belgium.be
Drittens: Der Ausbau startet dort, wo Glasfaser wirtschaftlich am attraktivsten ist: dichte Stadtgebiete, zunächst etwa Cureghem/Kuregem in Brüssel, später weitere Brüsseler Gebiete und andere Städte. Genau dort sind die Anschlusskosten pro Haushalt niedriger als auf dem Land.
Die Nachteile sind aber erheblich:
1. Sehr begrenzte Verfügbarkeit.
Das Angebot ist nicht „Belgienweit für alle“, sondern adressabhängig und noch stark im Ausbau. DIGI selbst nennt als Ziel bis zu 2 Millionen Haushalte innerhalb von fünf Jahren – das zeigt schon, dass es aktuell nur einen Teilmarkt trifft.
2. Der Ausbau ist offenbar aggressiv und nicht ganz konfliktfrei.
In Brüssel gab es Beschwerden über Glasfaserkabel an Fassaden; zuletzt wurde auch berichtet, dass DIGI für Teile des Netzes gegen Genehmigungs-/Vorschriften verstoßen habe.
3. Es ist eher „No-Frills“ als Premium-Komplettpaket.
Der Preis ist brutal niedrig, aber DIGI fährt kein klassisches Telekom-/Proximus-Modell mit riesigem Paketbaukasten. TV wurde beim Start eher als Zukunftsthema genannt, nicht als Kernbestandteil.
4. 10 Gbit/s heißt praktisch nicht automatisch 10 Gbit/s am Endgerät.
DIGI selbst schreibt, dass Geschwindigkeit von eigener Hardware, Verkabelung und Router abhängt und per WLAN niedriger sein kann. Für echte Multi-Gig-Nutzung brauchst du 10G-LAN, passende Endgeräte, SSD/NVMe und gute Gegenstellen im Internet.
5. Langzeiterfahrung fehlt.
Der Start war Ende 2024. Bei so einem neuen Netz weiß man erst nach einiger Zeit, wie gut Peering, Support, Entstörung, Auslastung und Stabilität im Alltag wirklich sind.
Mein Fazit: Technisch und preislich ist das Angebot real, aber es ist ein Kampfpreis in einem sehr begrenzten Ausbaugebiet. Für jemanden, der verfügbar ist und hauptsächlich viel Bandbreite will, ist das absurd attraktiv. Der Haken ist weniger der Tarif selbst, sondern Verfügbarkeit, junger Netzbetrieb, mögliche Ausbaukonflikte und die Frage, ob man diese Bandbreite zuhause überhaupt sinnvoll ausnutzen kann. -
In den skandinavischen Ländern, insbesondere in Schweden und Dänemark – sind 2,5-, 5- oder sogar 8-Gbit-Anschlüsse für Privatkunden zu Preisen erhältlich, die aus deutscher Sicht erstaunlich niedrig sind.
Das liegt aber größtenteils daran, dass dort XGS-PON und andere Glasfasertechnologien schon deutlich länger und flächendeckender ausgebaut wurden.
In Deutschland hat der flächendeckende Ausbau deutlich später und bei höheren Kosten begonnen.
Bedanke dich bei Helmut Kohl für die heutige Situation, aber die deutschen Provider können nichts dafür.
Und dein belgischer digi hat garantiert auch irgendwo einen Haken oder das sind aktuell Lockvogelangebote, wo aktuell absichtlich Verluste eingefahren werden.
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Günstige Internetbandbreite ist doch gut für alle
Es wäre nur gut für die Kunden, nicht aber für die Firmen, die ihre anfänglich hohen Investitionskosten in einer fairen Zeit wieder reinholen müssen. Und leider muss man sagen, kostet so ein Netz im Unterhalt auch und es werden Reparaturen, Neuerungen usw. fällig, auch das ist in den hohen monatlichen Kosten mit eingerechnet - plus natürlich ein Gewinn, der in einer freien Marktwirtschaft nicht nur zum guten Ton gehört.
Wäre das nicht der Fall, dann hat man irgendwann nur noch ein eine marode Infrastruktur, aber niemanden mehr, der diese pflegen bzw. erweitern könnte.
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Nein, bisher noch nicht. Das Modul liegt noch in einer Umzugskiste in der Garage, werde das morgen mal raussuchen und ausprobieren.
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und den Sachverhalt nochmal im referenzierten Online-Nachtragsformular beschreiben
Mal schauen, was es ergibt, einen Versuch ist es ja auf jeden Fall wert:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf meine Vorgangsnummer 2026-07-03-00XX möchte ich mein Anliegen ergänzen bzw. präzisieren.
Mir geht es ausdrücklich nicht um die Geltendmachung einer Minderung oder Sonderkündigung. Eine formale Messkampagne nach dem Nachweisverfahren würde in meinem Fall voraussichtlich lediglich dokumentieren, dass die Downloadrate regelmäßig bei ca. 920–930 Mbit/s und damit meist oberhalb von 90 % der beworbenen Maximalrate liegt. Der eigentliche Punkt ist daher nicht die individuelle Minderleistung, sondern eine aus meiner Sicht klärungsbedürftige Frage zu den Transparenzvorgaben nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EU) 2015/2120.
Ich nutze einen E.ON-Highspeed-Anschluss im Netz der Westconnect GmbH im Tarif 1.000/500 Mbit/s. Nach telefonischer Rücksprache teilte mir Frau XXX aus der Technik mit, dass mein Anschluss technisch fest auf 1.000/550 Mbit/s eingestellt sei. Seit der Schaltung erreiche ich im Download jedoch zu keiner Zeit 1.000 Mbit/s netto, sondern maximal ca. 920–930 Mbit/s. Der Upload liegt dagegen bei ca. 550–570 Mbit/s und erreicht bzw. überschreitet die beworbenen 500 Mbit/s.
Nach meinem Verständnis sprechen auch die BEREC-Leitlinien zur Umsetzung der Open-Internet-Verordnung für diese Einordnung. Dort wird ausgeführt, dass die nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. d anzugebenden Geschwindigkeitswerte so angegeben werden sollen, dass sie überprüfbar sind, und dass Download- und Uploadgeschwindigkeiten auf Basis des Transport-Layer-Protocol-Payloads anzugeben sind, nicht auf Basis eines darunterliegenden Protokolls. Zudem wird die maximale Geschwindigkeit im Festnetz als Geschwindigkeit beschrieben, die ein Endnutzer zumindest zeitweise erwarten kann.
Aus meiner Sicht spricht dies dafür, dass die maximale Vertragsrate als beim Endkunden messbare Netto-/Payload-Datenrate zu verstehen ist. Falls der Downloadanschluss jedoch technisch exakt auf 1.000 Mbit/s profiliert ist, wäre eine solche Netto-/Payload-Datenrate wegen Protokoll-Overhead praktisch nie erreichbar. Beim Upload scheint dies durch die technische Einstellung auf 550 Mbit/s berücksichtigt worden zu sein; beim Download hingegen offenbar nicht.
Ich bitte daher nicht um Durchsetzung individueller Ansprüche, sondern um regulatorische Einordnung: Darf ein Anbieter 1.000 Mbit/s als maximale Downloadrate eines Festnetzanschlusses ausweisen, wenn der Anschluss technisch so profiliert ist, dass diese Rate als Netto-/Payload-Datenrate praktisch nicht erreichbar ist?
Ergänzend bitte ich um Mitteilung, ob eine solche technische Profilierung — Upload überprovisioniert, Download exakt auf die beworbene Maximalrate begrenzt — aus Sicht der Bundesnetzagentur mit den Transparenzvorgaben aus Art. 4 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EU) 2015/2120 und den BEREC-Leitlinien vereinbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
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Das ist ja fein, kein Ticket aufzunehmen, weil man die Leitung nicht von aussen erreichen kann.... MMn. sollte man auch dann ein Ticket aufnehmen, in dem man gerne vermerken darf, dass die Leitung noch gemessen werden muss wenn wieder erreichbar.
Den Vermerkt hatte der Mitarbeiter laut seiner Aussage am Telefon gemacht. Er sagte auch, dass wenn die Störung weiterhin anhält, ich mich zwischen 13 und 14 Uhr bitte noch einmal melden sollte, in der Hoffnung, dass die Störung bei denen bis dahin behoben ist und das Ticket erstellt werden könne.
Naja, das hat sich mittlerweile jedoch erledigt, da die Leitung wieder funktioniert.
Interessant ist, dass die IPv4-Adresse unverändert blieb, obwohl für fast 3 Stunden keine Verbindung zum DHCP-Server bestand. Warum sich allerdings die v6-Adresse bei jedem Router-Neustart ändert, obwohl gerade daran kein Mangel herrschen sollte, ist mir allerdings nach wie vor ein Rätsel.
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Ist auf jeden Fall noch einen Versuch wert.
Ich habe bzgl. der heutigen Störung auch mal bei E.ON angerufen und nach 20 Minuten auch jemanden an die Strippe bekommen. Die haben aktuell selber Probleme und können aufgrund dessen die Leitungen bei den Kunden nicht messen - deswegen konnte er auch kein Ticket aufnehmen. Es ist aber hier aus der Region auch noch kein Ticket bzw. Störung erfasst.
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Ich habe übrigens Antwort von der BNetzA bekommen:
ZitatAlles anzeigenBundesnetzagentur - Erfassungsbestätigung
Vorgangsnummer 2026-07-03-00xx
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Ihre Hinweise helfen uns, Entwicklungen im Kundenschutz frühzeitig zu erkennen und zu bewerten.
Im Rahmen unseres Serviceangebots für Bürgerinnen und Bürger ist es aktuell nicht möglich, jedem Einzelfall nachzugehen. Dafür reichen unsere Kapazitäten nicht aus. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir eine Priorisierung vornehmen müssen und Sie nur in bestimmten Fällen direkt unterstützen können, indem wir uns so schnell wie möglich an Ihren Anbieter wenden.
Aktueller Hinweis zum Thema Internetgeschwindigkeit
Weichen die tatsächlichen von den vertraglich vereinbarten Datenübertragungsraten Ihres Festnetz- oder Mobilfunkanschlusses erheblich ab (Minderleistung), müssen Sie dies mit der Online-Breitbandmessung der Bundesnetzagentur dokumentieren, um Sonder-kündigungs- beziehungsweise Minderungsrechte gegenüber Ihrem Anbieter geltend machen zu können: https://www.breitbandmessung.de Legen Sie das Messprotokoll direkt Ihrem Anbieter vor und klären Sie Sonderkündigungs- und Minderungsrechte direkt im Dialog mit Ihrem Anbieter. Die Höhe der Minderung richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere dem Ausmaß der Nutzungsbeeinträchtigung. Im Streitfall müssen die Zivilgerichte entscheiden.
In welchen Fällen wendet sich die Bundesnetzagentur an Ihren Anbieter?
Sofern Sie eingewilligt haben, bitten wir Ihren Vertragspartner (Anbieter) in den folgenden Fällen um eine Stellungnahme, mit dem Ziel einer möglichst raschen Abhilfe:
- Versorgungsunterbrechung im Zuge eines Anbieterwechsels oder einer Rufnummernmitnahme.
In der Regel bitten wir Ihren Anbieter binnen einer Woche um eine Stellungnahme.
- Vollständiger Ausfall eines - für einen festen Standort - vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienstes (Internetzugang oder Telefon oder TV), wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die von Ihnen bei Ihrem Anbieter gemeldete Störung ist noch nicht beseitigt worden und Sie haben von Ihrem Anbieter auch noch keine aussagekräftigen Informationen erhalten, bis wann die Entstörung voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen werden kann. - Mobilfunkdienste müssen entsprechend der vertraglichen Vereinbarung nicht überall und zu jeder Zeit verfügbar sein. Ausnahmsweise kann ein vollständiger Ausfall vorliegen, beispielsweise bei einem unplanmäßigen Ausfall von Sendestationen.
In der Regel bitten wir Ihren Anbieter binnen zwei Wochen um eine Stellungnahme.
Was geschieht in den übrigen Fällen?
In den übrigen Fällen behalten wir uns vor, Ihrem Einzelfall nachzugehen.
Die Bundesnetzagentur setzt weder einzelne Geldforderungen, Kündigungen etc. durch noch überprüft sie die Wirksamkeit einzelner vertraglicher Vereinbarungen. In solchen Fällen können Sie insbesondere die Verbraucherzentralen beraten und unterstützen.
Eine Pflicht zu einem aufsichtsrechtlichen Einschreiten kann ausnahmsweise dann bestehen, wenn ein Anbieter gegen eine im Telekommunikationsgesetz geregelte Kundenschutzverpflichtung verstößt und die Kundinnen und Kunden ihre Rechte zivilgerichtlich nicht wirkungsvoll durchsetzen können.
Weitere Hinweise
- Rechnungen: Hier gilt eine Beanstandungsfrist von acht Wochen. Als Nachweis für eine Beanstandung empfehlen wir ein Einwurfeinschreiben an den Anbieter. Der Anbieter kann den Dienst sperren oder kündigen, wenn offene Rechnungen nicht bezahlt werden.
- Schlichtung: Bei einem Interesse an einer außergerichtlichen, gütlichen Einigung mit Ihrem Anbieter können Sie bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur einen Schlichtungsantrag stellen. Sie müssen dafür einen gesonderten Schlichtungsantrag ausfüllen. Diesen können Sie auch per Post bei der Bundesnetzagentur anfordern.
- Neue Anschlüsse: Im Telekommunikationsgesetz sind keine Bereitstellungsfristen geregelt, auch nicht für Glasfaserverträge. Ob Anbieter an Ihrer Adresse Dienste anbieten, entscheiden allein die Anbieter.
- Mindestversorgung: Der gesetzliche Anspruch auf eine erschwingliche Mindestversorgung mit Internet und Telefon setzt voraus, dass Sie keinen Anbieter finden, der diese gewährleisten kann. Dies kann auch ein Anbieter sein, der Mobilfunk- oder Satellitenfunkdienste anbietet.
Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten unseres Verbraucherportals: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/…efon/start.html
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Für unser Serviceangebot wünschen wir uns ein respektvolles Miteinander. Auf Mitteilungen, die Beleidigungen, eine vulgäre Wortwahl oder menschenverachtende Äußerungen enthalten, reagieren wir nicht.
Mit freundlichen Grüßen
im AuftragReferat Verbraucherschutz Telekommunikation
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Fehrbelliner Platz 3; 10707 BerlinTelefon: 0228-141516
Internet: http://www.bundesnetzagentur.de
03.07.2026Datenschutzhinweis: https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz
Liest sich für mich wie ein Standardschreiben und dass sie der Sache nicht weiter nachgehen, oder lest ihr da etwas anderes raus?
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der Shappener ist so aber falsch konfiguriert, auch wenn ich das jetzt nicht für den Grund der Abweichung im Speedtest halte. Die einzugebenden Werte sind DEIN maximaler Speed den du tatsächlich hast und nicht die Leitungskapazität die GPon bietet.
Schon klar, der steht bei mir auch nicht dauerhaft auf diesen Werten. Wie geschrieben, steht der normalerweise auf 1200/600.
Ebenso wie bei der DG funktioniert die automatische Erkennung der Verbindungsdaten nicht bei E.ON - hier wird ebenfalls DHCP eingesetzt. In der Firma haben wir eine 5590 Fiber an einem Telekomanschluss und da werden die Geschwindigkeiten für UL und DL automatisch erkannt und eingetragen.
PS: nutzt du die Bandbreitenreservierung ebenfalls ?
Der Menüpunkt war mir vorher noch nie aufgefallen, war bei mir aber auch deaktiviert. Seit ich den vor ca. einer Stunde testweise mal eingeschaltet hatte, kann die Fritzbox keine Internetverbindung mehr aufbauen, trotz erkannter und aktiver Glasfaserleitung:
Auch ein Zurückstellen auf keine Bandbreitenreservierung ändert nichts daran. Entweder war es ein wirklich dummer Zufall, denn bis dahin funktionierte die Leitung, oder die haben wirklich ein Problem. Aber mein Nachbar, der ebenfalls bei E.ON ist, auch eine öffentliche v4 geordert hat aber lediglich den 500er Tarif bestellt hat, hat keine Probleme - er mag momentan aber auch keinen Ausfall durch einen Neustart seines Routers riskieren.
Ich hatte den Router seitdem schon 3x neu gestartet - einmal davon war als ich die Sicherungsdatei von vor dem Update auf 8.25 durchgeführt hatte, also erst ein paar Tage alt. Hätte ja sein können, dass sich irgendeine Einstellung so festgenagelt hat, dass die über die UI nicht mehr geändert werden kann, aber auch das brachte nichts. Der Screenshot ist von danach.
Aktuell bin ich via Hotspot vom Smartphone online.
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Ich hatte in der Aufbauphase schon mal gefragt ob das Netz als AON, PON oder XGS-PON gebaut wird, da hatte man mir PON gesagt.
Auch das direkte Anschließen des Test-Rechners an die FB hat das Ergebnis nicht verbessert. Der Rechner hat 2x10G SFP+ und 2x2,5G RJ45.
Mich hatte die Aussage mit der nicht stattfindenden Überprovisionierung auch gewundert, eben weil im UL mehr auf die Leitung gegeben wird, aber sie lies sich da auch nicht weiter drauf ein - lediglich meine Bitte, sie möge es doch an vitroconnect weitergeben, damit die eventuell etwas ändern können, hatte sie entsprochen (sie will es weiterleiten).
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Ich weiß nicht, ob die BNetzA schon so schnell war, jedenfalls erhielt ich gerade eine eMail vom E.ON-Support mit folgender Aussage:
ZitatAlles anzeigenGuten Tag,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Aus technischer Sicht liegt kein Hinweis auf eine Einschränkung der bereitgestellten Internetleistung vor.
Wir empfehlen Ihnen, die Einstellungen Ihres Routers einmal zu überprüfen, da diese Einfluss auf die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit in Ihrem Heimnetz haben können.
Insbesondere sollten die Routerkonfiguration, die WLAN-Einstellungen sowie die verwendeten Endgeräte kontrolliert werden.
Wenn Sie noch Fragen haben, sind wir selbstverständlich für Sie da.
Freundliche Grüße
Klara BraunWestconnect GmbH, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen
Geschäftsführung Carsten Lagemann · Robin Weiand · Matthias Krause
Sitz der Gesellschaft Essen · Eingetragen beim Amtsgericht Essen · HRB 22565Meine Antwort darauf war dann:
ZitatAlles anzeigenGuten Tag Frau Braun,
mein Router (eine Fritz!Box 5590 Fiber) ist direkt am HÜP angeschlossen. An mein Heimnetz ist die Fritz!Box über ihren 2,5G Ethernetport an einen ebenfalls 2,5G fähigen Ethernetports eines ASUS QG-U1080 angeschlossen. Beide Geräte melden eine Verbindungsgeschwindigkeit von 2,5Gbit/s. Vom ASUS QG-U1080 geht ein DAC-Kabel an einen MikroTik CRS309-1G-8S+IN - hier melden beide Seiten eine Verbindung mit 10Gbit/s. Am MikroTik sind mehrere PCs via Glasfasernetzwerk angeschlossen. Alle so angeschlossenen PCs erreichen untereinander im iperf3-Test die 10G problemlos und zur Fritz!Box 2,5G - an meinem Heimnetz und den Geräten kann es nicht liegen, zumal die selbe Hardware mit meinem vorherigen Anbieter Vodafone im Kabelinternet bis zu 1.070 Mbit/s gemessen hat, mindestens aber 1.025 Mbit/s.
In meiner Fritz!Box habe ich mehrere Verbindungseinstellungen ausprobiert:
Mit 1.000/500 erhalte ich eine DL-Rate von maximal 930 Mbit/s und eine UL-Rate von maximal 470 Mbit/s
Mit 1.200/600 erhalte ich eine DL-Rate von maximal 930 Mbit/s und eine UL-Rate von maximal 570 Mbit/sStelle ich in den Verbindungseinstellungen sowohl für den Download wie auch für den Upload 10.000 ein, erkennt die Fritz!Box für den Download 2.500 Mbit/s und für den Upload 1.250 Mbit/s und stellt diese ein. Selbst mit diesen Werten komme ich im Download nicht über 930 Mbit/s heraus.
Mein Netzwerk und auch die Einstellungen in meiner Fritz!Box sind nicht der Grund für die andauernde nicht-Erreichbarkeit der vertraglichen 1.000 Mbit/s.
Eine Kollegin von Ihnen aus der Technik (Frau XXX) sagte mir heute telefonisch, dass mein Anschluss 1.000/550 provisioniert sei - das hört sich für mich nach Brutto-Werten an. Die selbe Aussage erhielt ich auch schon Anfang April von zwei anderen Kollegen von Ihnen. Daran sieht man, dass der Upload leicht überprovisioniert ist, der Download aber aufgrund der fest eingestellten 1.000 Mbit/s niemals denselben Wert an meiner Seite des Anschlusses erreichen kann, da die von mir gemessenen ca. 70 Mbit/s "Verlust" den Protokoll- und Übertragungs-Overhead darstellen.
Da laut BEREC und BNetzA Vertragsraten als Netto-TCP Nutzlastrate zu interpretieren sind, ist brutto mehr als 1.000 noch keine Überprovisionierung - im Gegenteil, brutto 1.000 Mbit/s ist für einen Gigabittarif tatsächlich sogar unterprovisioniert, da die Netto-Rate beim Kunden deutlich geringer ist.
Ich möchte Sie daher bitten, noch einmal das Profil zu prüfen, mit dem mein Anschluss bei Ihnen im POP eingestellt ist. Ein Bekannter von mir, der in 54666 Irrel wohnt und ebenfalls einen E.ON-Highspeed 1.000 Tarif gebucht hat, hat mir erst gestern noch ein Speedtest-Ergebnis zugeschickt, in dem er mir zeigen konnte, dass sein Anschluss im Download 1.048 Mbit/s erreicht. Das Selbe erwarte ich auch an meinem Anschluss, nicht mehr und nicht weniger.
Freundliche Grüße
...pufferueberlauf und eifelman85 , ich war mal so frei und habe mir für die Antwort einige Formulierungen / Sachverhalte von euch zu Eigen gemacht. Vom Speedtest habe ich natürlich kein Bild mitgeschickt.
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Ich habe den Sachverhalt mal an die BNetzA weitergegeben:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Prüfung bzw. Einordnung eines Sachverhalts zu meinem Glasfaser-Festnetzanschluss.
Ich nutze seit dem 06.04.2026 einen E.ON-Highspeed-Anschluss im Netz der Westconnect GmbH mit dem Tarif 1.000/500 Mbit/s. Seit der Schaltung erreicht der Download nach meinen Messungen zu keiner Tageszeit die vertraglich beworbene Geschwindigkeit von 1.000 Mbit/s. Die gemessenen Downloadwerte liegen regelmäßig bei maximal ca. 920–930 Mbit/s, häufig darunter. Der Upload liegt dagegen stabil bei ca. 550–570 Mbit/s und damit oberhalb der beworbenen 500 Mbit/s.
Ein Engpass in meinem Heimnetz ist nach meiner Einschätzung auszuschließen: Die Glasfaser geht direkt vom HÜP in eine FRITZ!Box 5590 Fiber (GPON). Die FRITZ!Box ist über ihren 2,5-Gbit/s-LAN-Port an ein 10-Gbit/s-Heimnetz angebunden; Desktop-PCs und Server sind per 10-Gbit/s-LWL verbunden. Interne iperf-Tests und Dateiübertragungen erreichen die erwartete 10-Gbit/s-Leistung. Auch mein vorheriger 1.000-Mbit/s-Kabelanschluss über Vodafone erreichte am selben Heimnetz regelmäßig ca. 1.030 bis 1.070 Mbit/s im Download.
Nach telefonischer Rücksprache mit Frau XXX aus der Technik (Telefonat vom 02.07.2026) wurde mir mitgeteilt, dass am Anschluss 1.000/550 Mbit/s fest eingestellt seien. Nach meinem Verständnis bedeutet dies, dass der Download technisch exakt auf 1.000 Mbit/s begrenzt ist. Aufgrund des üblichen Protokoll- und Übertragungs-Overheads kann dann aber beim Endkunden netto praktisch keine Downloadrate von 1.000 Mbit/s ankommen. Dies würde erklären, warum der Download dauerhaft bei ca. 920–930 Mbit/s endet, während der Upload durch die Einstellung auf 550 Mbit/s die beworbenen 500 Mbit/s erreicht bzw. überschreitet.
Mir ist bekannt, dass die BNetzA im Nachweisverfahren u. a. mit Schwellenwerten arbeitet und die Maximalrate nicht bei jeder Messung vollständig erreicht werden muss. Mein Anliegen ist jedoch die grundsätzliche Frage, ob ein Anbieter einen 1.000-Mbit/s-Tarif vermarkten darf, wenn die technische Schaltung offenbar genau auf 1.000 Mbit/s begrenzt ist und dadurch die beworbene Downloadrate als Netto-Datenübertragungsrate praktisch nie erreichbar sein kann.
Ich bitte daher um Prüfung bzw. Mitteilung, ob dieses Vorgehen mit den Vorgaben zur vertraglich vereinbarten Internetgeschwindigkeit vereinbar ist und ob ich hierzu eine formale Messkampagne mit der Breitbandmessung-Desktop-App durchführen und einreichen soll.
Mit freundlichen Grüßen
...
Mal schauen, was und wann da eine Antwort kommt.
Ist der XGS-PON denn auch mit mindestens 2,5G angesprochen? Wenn der auf 1G steht kommt nicht mehr raus.
Ich bin in einem GPON-Netz und es steckt auch das Fritz-GPON-Modul in der Fritzbox. Ich wüsste aktuell nicht, Wie ich bei dem Modul erkennen kann, mit welcher Geschwindigkeit dieses angesprochen wird. Kann man das in der Fritzbox irgendwo sehen?
Stelle ich in der Fritzbox die Verbindungseinstellungen auf 10.000/10.000, dann erkennt die Fritzbox automatisch 2.500/1.250 (in der grafischen Übersicht werden gerundet 1,3 Gbit/s angezeigt.
Aber wie schon geschrieben, normalerweise habe ich bei den Verbindungseinstellungen 1.200/600 eingetragen.
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Für die Fritzbox habe ich auch ein XGS-PON Modul für den Fall, dass das Netz hier mal umgestellt wird, insofern limitiert hier nur der 2,5G Ethernetport die volle Geschwindigkeit.
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Der GPON steckt direkt in der Fritz!Box? Mit welchem Speed?
Ich weiß nicht, ob ich deine Frage richtig verstehe, aber ich versuche es mal so zu beantworten, wie ich es verstanden habe.
Ja, vom HÜP aus gehe ich direkt per Glasfaserkabel in das GPON-Modul, das im FSP+-Slot der FritzBox steckt. Von der Fritzbox aus gehe ich mit einem Netzwerkkabel vom 2,5G-Port direkt in einen 2,5G-Port eines ASUS QG-U1080 [Anzeige]. Der ASUS-Switch meldet mir auch, dass die Fritzbox mit 2,5G verbunden ist. Vom ASUS-Switch geht es von einem der beidem SFP+ Slots mit einem DAC-Kabel in den direkt darunter liegenden MikroTik CRS309-1G-8S+IN, der diese Verbindung mit 10G meldet. Bevor ich mir den ASUS-Switch gekauft hatte, ging das Netzwerkkabel von der Fritzbox direkt in den Mikrotik. Am MikroTik ist dann auch der Test-Rechner mittels 10G LWL-Kabel angeschlossen.
In der Fritzbox selbst habe ich für die Verbindungseinstellung zum Provider bereits alles durch - von 1.000/500, 2.500/1.250, 10.000/10.000 und als Standardeinstellung aktuell 1.200/650. Andere Möglichkeiten für die Geschwindigkeitseinstellungen habe ich in der Fritzbox nicht.
Wobei ich nicht sicher bin ob die Mitarbeiterin mit der Du gesprochen hast tatsaechlich offiziell fuer E.ON gesprochen hat.
Ich habe die offizielle Nummer der Hotline angerufen (0800 9900066) und bin dort über Punkt 2 (Vertragsfragen) an die Technik weitergeleitet worden. Insofern war es schon eine offizielle Mitarbeiterin von Westconnect, die mir gegenüber diese Aussage getätigt hatte. Den Namen der Mitarbeiterin hatte ich mir notiert und könnte den auch ggü. der BNetzA nennen.
Da laut BEREC und BNetzA Vertragsraten als Netto-TCP Nutzlasrate zu interpretieren sind, ist brutto mehr als 1000 noch keine Ueberprovisionierung, im Gegenteil, brutto 1000 Mbps ist fuer einen Gigabittarif unterprovisioniert...
Demnach müsste vitroconnect bzw. Westconnect den Anschluss mit einer höheren DL-Rate shapen, als sie es derzeit tun. Der Wert von 1.000/550 wurde mir schon 3x von unterschiedlichen Mitarbeitern am Telefon genannt.