Open Infra Hohen Neuendorf

  • Von Oktober 2022 bis heute 03.2025 nichts, nur unsinnige Vorarbeiten /Leerrohrhülse und ein Netzwerkgerät das vermutlich nie in Betrieb gehen wird. Wie unterirdisch kann man sein. Bisher keine weiteren Informationen von Openinfra. Die Firma ist ein Witz.

  • Ich habe meinen über 2,5 Jahre laufenden Vertrag vor einigen Wochen unter Berufung auf OpenInfras AGBs (2 Jahre nach Abschluss keine Verlegung) gekündigt und auch eine Bestätigung erhalten.


    Jetzt ist der Weg schon frei für wen auch immer in Borgsdorf. Und wann auch immer...


    Mit DSL 250 lässt es sich noch ganz gut aushalten.

  • Ich habe meinen über 2,5 Jahre laufenden Vertrag vor einigen Wochen unter Berufung auf OpenInfras AGBs (2 Jahre nach Abschluss keine Verlegung) gekündigt und auch eine Bestätigung erhalten.


    Jetzt ist der Weg schon frei für wen auch immer in Borgsdorf. Und wann auch immer...


    Mit DSL 250 lässt es sich noch ganz gut aushalten.

    Echt? Du hattest einen Vertrag mit OI?

    Ich kann in den mir vorliegenden AGB von 06/2023 keinen Passus mit einer Kündigungsmöglichkeit nach zwei Jahren Untätigkeit finden.

    Vielmehr behaupte ich weiterhin, dass in den Vertriebsphasen der OI nie ein Vertrag zustande gekommen ist.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Echt? Du hattest einen Vertrag mit OI?

    Ich kann in den mir vorliegenden AGB von 06/2023 keinen Passus mit einer Kündigungsmöglichkeit nach zwei Jahren Untätigkeit finden.

    Vielmehr behaupte ich weiterhin, dass in den Vertriebsphasen der OI nie ein Vertrag zustande gekommen ist.

    Ich denke schon, dass man das als Vertrag werten konnte. Zumindest das, was ich unterschrieben habe. Schau mal hier: https://support.openinfra.com/de/support/sol…aseranschlusses


    Besser auf der sicheren Seite sein und frei von Verbindlichkeiten... Wer auch immer dann den Ball aufnimmt.

  • Bei mir stand folgendes in den AGB aus 22 von OI

    § 10 Verzug, Haftung, Gewährleistung
    (1) Bei Vereinbarung eines unverbindlichen Liefertermins kann der Kunde Open Infra 6 Wochen nach dessen Überschreitung schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern und erst nach deren fruchtlosem Ablauf seine Rechte aus §§ 281, 323 BGB geltend machen.

    Das geht schon mal in die Richtung. Wird sicher mittlerweile auf Grund des Urteils wohl angepasst worden sein.

  • Ich denke schon, dass man das als Vertrag werten konnte. Zumindest das, was ich unterschrieben habe. Schau mal hier: https://support.openinfra.com/de/support/sol…aseranschlusses


    Besser auf der sicheren Seite sein und frei von Verbindlichkeiten... Wer auch immer dann den Ball aufnimmt.

    Ich bleibe dabei, bei dem von mir unterzeichneten Papier (Auftrag) und der daraufhin von OI verschickten "Eingangsbestätigung" handelt es sich um keinen Vertrag.
    Auch wenn OI einseitig immer von einem solchen spricht.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Ich bleibe dabei, bei dem von mir unterzeichneten Papier (Auftrag) und der daraufhin von OI verschickten "Eingangsbestätigung" handelt es sich um keinen Vertrag.

    Bedeutet das nicht strenggenommen, dass auch die 14-tägige Widerrufsfrist erst mit Auftragsbestätigung beginnt?

    Mein Auftragseingang wurde im August 2022 bestätigt. Bisher habe ich noch keine Auftragsbestätigung erhalten. Vielleicht demnächst zum Dreijährigen, mal schauen.

  • Besser auf der sicheren Seite sein und frei von Verbindlichkeiten... Wer auch immer dann den Ball aufnimmt.

    Auf der besseren Seite wäre man, wenn sie ausbauen würden zu den Konditionen von vor 3 oder mehr Jahren. Da über nehme ich dann gerne die Verbindlichkeiten, aber warum glaube ich nicht mehr daran, dass sie hier vorbeikommen und DNS:NET überbauen. Eher kommt noch die Telekom um die Ecke. :D

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Nochmals zum Thema Kündigung bei Nichtausbau:
    https://www.heise.de/news/Wenn-der-…t-10421162.html

    Meiner Meinung nach hat sich gar nichts verändert, es wurde lediglich bestätigt und schriftlich fixiert:

    Zitat

    Dass die in den AGB geregelte Laufzeit eines Glasfaservertrages grundsätzlich mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt, hat etwa auch das Hanseatische Oberlandesgericht im Dezember 2024 bestätigt. Das Urteil (Az.: 10 UKL 1/24) ist aber noch nicht rechtskräftig.

    Demnach zählt nur die Auftragsbestätigung, jedoch keine Auftragseingangsbestätigung!

    Nach wie vor ist nicht klar wie lange ein Kunde an den Vorvertrag, dessen Nachfolger ist die Auftragsbestätigung/Auftragsannahme, gebunden ist. Eine Klärung wäre hier dringend notwendig, ob 3,6, 10 oder 25 Jahre auf den Ausbau gewartet werden muss.

    Man kann es auch pragmatisch sehen: Vor der Auftragsbestätigung fallen keine Kosten an.

  • Nach wie vor ist nicht klar wie lange ein Kunde an den Vorvertrag, dessen Nachfolger ist die Auftragsbestätigung/Auftragsannahme, gebunden ist.

    Hierzu fehlt definitiv eine höchstrichterliche Beurteilung. Insbesondere, da der §145 BGB leider überhaupt keine zeitliche Aussage kennt.

  • Nach wie vor ist nicht klar wie lange ein Kunde an den Vorvertrag, dessen Nachfolger ist die Auftragsbestätigung/Auftragsannahme, gebunden ist. Eine Klärung wäre hier dringend notwendig, ob 3,6, 10 oder 25 Jahre auf den Ausbau gewartet werden muss.

    Man kann es auch pragmatisch sehen: Vor der Auftragsbestätigung fallen keine Kosten an

    Ich verstehe euer Problem nicht. Man hat eine Willensbekundung abgegen, dass, wenn sie bauen, ich einen Gf-Anschluss und 2 Jahre Internet nehme. Was soll passieren, wenn sie nicht bauen? Ich hatte damals vor 4 Jahren sowohl bei DNS:NET wie auch openinfra abgeschlossen in der Hoffnung, dass mindestens einer baut. Die Wahrscheinlichkeit das sie beide bauen ging gegen Null.

    Und juchhu einer hat gebaut, der andere ist hier vor Ort in der Versenkung verschwunden.

    Aber ich kann ja Mal mit meinem Auftrag von damals vorstellig werden. ;)

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Ich habe gar kein Problem, bei mir hat alles gut funktioniert 😊.

    Wenn man nun genau liest, wird man feststellen, das lediglich der Passus der Provider AGB für ungültig erklärt wird, in dem die MVLZ erst ab Anschlussaktivierung startet. Das ist ein Verstoß gegen das TKG und wurde noch einmal gerichtlich festgestellt. Also kein bahnbrechendes Urteil, sondern lediglich den Provider an geltendes Recht erinnert.

  • Kleines Update:

    Ich hab gestern mit OpenInfra telefoniert. Leider ist weiterhin nicht absehbar wann es mit dem Ausbau weitergeht.

    Laut der Dame am Telefon wurde auch die Zusammenarbeit mit OptoCorp eingestellt und ein anderer Subunternehmer übernimmt den Ausbau für OpenInfra. Was ich etwas komisch finde weil ich dachte das OptoCorp zu OpenInfra gehört (siehehttps://www.northdata.de/Optocorp%20Gmb…s%20HRB%2016765 )

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Sorry, aber ich glaube offen gesagt nicht mehr dran, dass OI hier tatsächlich noch baut. Das können wir glaube ich echt vergessen. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

    Baut OI überhaupt noch irgendwo? In Berlin lief ja die letzte große Marketingaktion...
    Aus Magdeburg habe sie sich still und heimlich verdrückt.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.