Deutsche Glasfaser, Kündigung Vertrag aus besonderem Grund bei Nichterfüllung innerhalb von zwanzig (20) Monaten

  • Gibt es nicht mehr das allerdings auf maximal 12 Monate befristete Angebot von DG der Gebührenbefreiung, sofern die Rufnummernportierung bei Aktivierung der Glasfaser nicht sofort vollzogen werden kann?

    Dafür muss man aber auch die Portierung beauftragt haben, was ich zB nicht gemacht habe, damit mir der GF-Betreiber nicht den alten Provider kündigt! Das will ich schon selbst entscheiden. Vielleicht taugt ja der GF-Anbieter nix, dann bleib ich lieber beim alten Provider :)

    • ex DGN (Purtel) 600/300 - T-SVDSL 250/40
    • ex ONT Nokia G-010G-R - Zyxel VMG3006-D70A
    • Router: PC Engines APU.4B4 - OPNsense
    • WiFi/DECT: Fritz!Box 7530 AX / Fritz!Box 7490 / Fritz!Repeater 1200 AX
  • Nachvollziehbar, jedoch (das Folgende ist nicht negativ gemeint) bist Du damit ein Sonderfall und der "Standard business case" nimmt darauf keine Rücksicht.

    Da wäre ich jedoch gleich zu einem Telefonieanbieter, beispielsweise easybell gewechselt (nur Rufnummernportierung), der nomadischen Nutzung erlaubt. Somit ist die Telefonie völlig vom Internetaccess-Anbieter entkoppelt.

  • Jetzt ist es für mich sowieso zu spät. CableMax gibt es nicht mehr und wenn Glasfaser bis Dezember nicht da ist wird der Vertrag automatisch gekündigt. Wenn ich aber früher gewusst hätte wie lange es dauern wird, hätte ich CableMax wahrscheinlich genommen.

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  • Gibt es nicht mehr das allerdings auf maximal 12 Monate befristete Angebot von DG der Gebührenbefreiung, sofern die Rufnummernportierung bei Aktivierung der Glasfaser nicht sofort vollzogen werden kann?

    Mit ca. 18 Monaten als Richtwert von Start der Nachfragebündelung bis Anschlussaktivierung kann man schon rechnen. Manchmal geht es schneller, manchmal auch langsamer.

    Dort das gibt es noch. Durch meinen, leider notwendigen Wechsel von Vodafone zu PYUR, habe ich dann auch nur eine 3-Monatsvertrag geschlossen. Danach dann monatliche Kündigungsfrist. Ansonsten hätten die natürlich gerne erst mal einen 2-Jahresvertrag. Ich würde dann 12 Monate doppelt zahlen (DG übernimmt bis zu 12 Monate). Das der 3-Monatsvertrag teurer ist als der 24-Monatsvertrag ist leider auch klar. Hält sich aber noch in Grenzen!

  • Hallo zusammen,

    auch ich habe am 28.06.22 einen Vertrag mit der Deutschen Glasfaser abgeschlossen. Leider habe ich die damaligen AGBs nicht herunter geladen. Hat jemand zufällig die AGBs von damals? Das Thema mit der Realisierungszeit wäre für mich interessant. Leider dauert es, so wie es aussieht bei uns noch sehr lange dauert bis die Deutsche Glasfaser "online" geht.

    Danke schon mal

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  • Hallo zusammen,

    auch ich habe am 28.06.22 einen Vertrag mit der Deutschen Glasfaser abgeschlossen. Leider habe ich die damaligen AGBs nicht herunter geladen. Hat jemand zufällig die AGBs von damals? Das Thema mit der Realisierungszeit wäre für mich interessant. Leider dauert es, so wie es aussieht bei uns noch sehr lange dauert bis die Deutsche Glasfaser "online" geht.

    Danke schon mal

    Ohh, auch schon im Fachkräfte Mangel angekommen. Zwei Jahre sind mittlerweile normal und daran sind nicht nur die Firmen schuld sondern auch häufig die Fachbereiche in den Städten und Gemeinden.

    Was veranlasst dich über eine Kündigung nachzudenken? Wenn der Prozess abgebrochen wird, stehen die Chance gut, gar keinen Anschluss von niemandem zu bekommen. ;)

  • Passiert denn überhaupt irgendwo noch irgendwas?

    Bei uns (südlich von Mainz) sitzt der NT schon seit Sommer 23 im Keller und wartet auf Aktivierung. Dies ist nicht möglich (laut Aussage von DG), weil der PoP noch nicht fertig ist. Vergleicht man Bilder vom PoP vom Dez. 2023 mit dem heutigen Zustand, so stellt man fest, dass nichts passiert ist. Die diversen bunten Rohre liegen noch genauso herum oder schauen in die Luft wie vor 11 Monten.

    Da drängt sich schon er Verdacht auf, dass DG pleite ist.

  • Nein, dieser Verdacht drängt sich sicher nicht auf. Elf Monate sind in dem Feld keine Zeit.

    Die Telekom ist weit weg von pleite und hat hier sechs Jahre gebraucht, um einen einzigen VDSL-Verteiler aufzustellen, der von Steuergeld finanziert wird.

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  • Gibts da nicht eine neue Rechtssprechnung, die besagt, wenn man einen ISP Vertrag (z.B. bei der DG, oder bei welchem Glasfaseranbieter auch immer) abschließt, ist man als Kunde ab Vertrtagsabschluss 24 Monate daran gebunden. - Brauchtz der Anbieter länger, und der Kunde hat zwischenzeitlich wieder gekündigt, dann hat der GF Anbieter eben Pech gehabt.

    Aber ja 2 Jahre muss man dem Anbieter auch Zeit für den Ausbau geben.

  • Selbst wenn der Glasfaserausbau deutlich über 2 Jahre dauert, gibt es meiner Meinung nach keinen Grund den unterschriebenen Vertrag zu widerrufen, es sei denn, der Anbieter bei dem Unterschrieben wurde, baut einfach nicht mehr, da zwischenzeitlich ein anderer Anbieter schneller war, und mit dem Ausbau bereits begonnen hat. Wenn ein Anbieter nämlich bereits eine Vorerkundung durchgeführt und Verträge geschlossen hat, kommt es nur selten zum Überbau durch einen anderen Anbieter, so dass man im Zweifelsfall später ohne Glasfaseranschluss da steht. Entschließt man sich dann später doch noch für einen Anschluss wird es dann nur teurer.

  • Bei der DG sind alle historischen AGBs im Download-Archiv Bereich gesammelt.

    Wo finde ich das?

    Ich habe mit Wayback herausgefunden, dass es bis heute wohl 13 AGB-Versionen gibt (DG_1032_0 bis DG_1032_12), alle ohne Datum, was ich für unseriös halte.
    In der Version DG_1032_0 aus 2021 gibt es noch den Abschnitt 16.4, in der nächsten Version fehlt er schon.
    Ich habe in meinen Unterlagen keine AGB gefunden, auch keinen Hinweis, welche AGB für meinen Vertrag gelten.

    Die AGB-Version DG_1032_0 kann man noch hier finden: Wayback Machine

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  • Hier:

    Download-Archiv
    Deutsche Glasfaser liefert Ihnen Internet, Telefon und Fernsehen mit bis zu 1 Gbit/s (1000 Mbit/s) und schließt Ihr Zuhause an das Internet der Zukunft an.
    www.deutsche-glasfaser.de

    Geht zurück bis 2015, und auch die ursprünglichen Dokumente der von der DG übernommenen Anbieter (Bornet, Flink) sind dort zu finden.

  • In deinem Vertragsbereich steht auch die für dich gültige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, AGB zum Download bereit.

    Aus gutem Grund empfehlen wir aber providerunabhängig die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu sichern. Vorsichtige drucken sie sogar aus. Schrift auf Papier kann man auch offline und ohne Strom lesen...

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  • Vielen Dank für den Link zum Archiv.

    Tatsächlich habe ich mir die AGB damals gesichert und eben gefunden. Hatte wohl gestern Tomaten auf den Augen.

    Die Version ist nochmals eine komplett andere (DGA_132_V5_8_21). Da gibt es sogar noch einen Punkt 16.5.

    Einmal editiert, zuletzt von Monoflop (1. September 2025 um 17:15)