Unzumutbar ist schon, wenn ich dort mit meinem Grundstück nicht das machen kann, was dort üblich ist. Also Baum etc. pflanzen, Mauer mit Fundament errichten, Gartenhaus mit Fundament etc.
Also scheidet mindertiefe Verlegung schon einmal aus. Und mal eben so ist auch nicht, weil das mit dem Eigentümer eben abgeklärt werden muss, was wann wie wo ...
So einfach ist das dann doch nicht.
Die Sache is halt die, gehen wir davon aus du besitzt das Grundstück vorne an der Straße, 80 Meter hinter deinem Haus, liegt noch ein Haus. Der einzige Weg zum hinteren Haus führt über deine Zufahrt. Du musst ihn also Wegerecht gewähren. Nun entscheidet er sich für einen Glasfaser-Anschluss. Du kannst ihm das nicht verbieten somit musst du bzw hat er auch Leitungsrecht. Das musst du dudeln.
Ich denke eher das dieser Paragraf für mein oben genanntes Beispiel ist wenn ein Eigentümer der Gemeinde ein paar Meter Land schenkt weil er eine Zaunflucht mit seinen Nachbarn haben möchte. Diesen Fall haben wir nahezu täglich.