Hallo zusammen,
im TKModG (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) gibt es bezüglich Netzabschlusspunkt und Endgerätefreiheit folgende Änderungen:
§45d findet sich im Wesentlichen im neuen §73 (Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen) wieder.
In Absatz 1 ist das Folgende zu lesen "Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt."
Allerdings werden in Absatz 2 Ausnahmeregelungen erlaubt: "Die Bundesnetzagentur kann durch Allgemeinverfügung Ausnahmen von Absatz 1 zulassen." Dabei muss sich allerdings an geltendes Recht gehalten werden. An dieser Stelle möchte ich nicht den kompletten Absatz zitieren. Der Lobbyarbeit der Industrie wird jedoch damit die Tür geöffnet.
Die sogenannte Routerfreiheit wird in Absatz 3 geregelt. Weil dieses auch Auswirkungen auf GPON Netze hat, das vollständige Zitat: "Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."
Bevor nun jeder zu seinem Betreiber Kontakt aufnimmt und mit Anruf der BNA droht: Das neue Gesetz tritt in den zitierten Teilen erst am 01.Dezember 2021 in Kraft!
Und zum Abschluss noch der Link zu dem Ganzen: https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0325-21