pufferueberlauf Stimmt, danke für die Korrektur. Das war von mir zu ungenau formuliert. Bei der TAL rechnet die BNetzA kostenbasiert mit ihrem Bottom-up-Modell, da spielt der Endkundenpreis keine Rolle. Bei den Glasfaser-Vorleistungen der Telekom gibt es, wie du in #347 schon geschrieben hattest, die nachträgliche Kontrolle, bei der unter anderem die Marge zu den Endkundenpreisen geprüft wird. Das ist aber eben etwas anderes als ein reiner Abschlag vom Endkundenpreis.
OpenAccess Entgelte Vorschlag der BNetzA
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am Ende verdienen doch nur wieder die großen. eine "zukunftsfähige" Technologie nützt überhaupt nichts, wenn sie einfach nur fast dasselbe leistet und nur teurer ist
nur wenn "zukunftsfähige" Technologie auch für die Zukunft eingesetzt wird und nicht nur als Geldmach-Maschine um höhere Kosten zu haben, die die Kunden dann bezahlen müssen, ohne einen Mehrwert davon zu haben
Du hast es nicht verstanden.
Die Cu-Netze sind durch, noch 10-15 Jahre und die haben mehr Wasser in den Leitungen als aktuell der Rhein Wasser.
Und die alten Cu können nicht mehr liefern, egal ob DSL oder Kabel.
Die Gf‑Netze sind dann halt für die nächsten 50–100 Jahre. Jetzt für 1 GBit, in 5 Jahren für 10 GBit und in 50 Jahren für 100 GBit in die Wohnung. Das Verlegen muss jetzt passieren und das kostet, damit du in 20 Jahren den Nutzen hast. Die angeschlossene Technik wird sich wandeln. Genau so wie früher vom 14,4 Modem zu VDSL, dauerte auch 30 Jahre.
Aber gegen solch eine Wand bin ich auch bei der letzten WEG‑Versammlung gelaufen. Vorschlag war die Ertüchtigung der Hauselektrik für Wallboxen. Kosten 8000 € bei 80% Förderung in Hessen für MFH. Aussage: Das können wir machen, wenn jemand ein Elektroauto kauft. Dass es nächstes Jahr aber möglicherweise keine Förderung mehr gibt, interessiert nicht. Anstatt sie jetzt mal 1600 € in die Hand zu nehmen, 100 € pro Wohnung. -
Du hast es nicht verstanden.
Die Cu-Netze sind durch, noch 10-15 Jahre und die haben mehr Wasser in den Leitungen als aktuell der Rhein Wasser.
Und die alten Cu können nicht mehr liefern, egal ob DSL oder Kabel.
Die Gf‑Netze sind dann halt für die nächsten 50–100 Jahre. Jetzt für 1 GBit, in 5 Jahren für 10 GBit und in 50 Jahren für 100 GBit in die Wohnung. Das Verlegen muss jetzt passieren und das kostet, damit du in 20 Jahren den Nutzen hast. Die angeschlossene Technik wird sich wandeln. Genau so wie früher vom 14,4 Modem zu VDSL, dauerte auch 30 Jahre.
Aber gegen solch eine Wand bin ich auch bei der letzten WEG‑Versammlung gelaufen. Vorschlag war die Ertüchtigung der Hauselektrik für Wallboxen. Kosten 8000 € bei 80% Förderung in Hessen für MFH. Aussage: Das können wir machen, wenn jemand ein Elektroauto kauft. Dass es nächstes Jahr aber möglicherweise keine Förderung mehr gibt, interessiert nicht. Anstatt sie jetzt mal 1600 € in die Hand zu nehmen, 100 € pro Wohnung.nein, du hast es nicht verstanden, Glasfaser wird immer noch viel zu teuer verkauft, wenn sich das nicht ändert gibt es auch keinen Umschwung
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Dann verleg mal im hiesigen Markt LWL und biete es dann für deutlich unter dem an, das die Telekom und Co. dafür haben will. Dürfte ja dann nicht so schwer sein ?
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Dann verleg mal im hiesigen Markt LWL und biete es dann für deutlich unter dem an, das die Telekom und Co. dafür haben will. Dürfte ja dann nicht so schwer sein ?
ist es auch nicht, aber wir haben nun mal leider die Telekom..
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durch fehlende Infrastrukturmitnutzung, Bürokratie und klassischen Tiefbau haben wir die Glasfasersituation so wie sie jetzt eben ist herausfbeschworen und jetzt müssen wir mit dem Dämon leben
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herausfbeschworen und jetzt müssen wir mit dem Dämon leben
Ich glaube, für die meisten Menschen in Deutschland gibt es keine dämonischen Kräfte im Glasfasermarkt. Wir sind hier nur eine Randerscheinung.
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Ich glaube, für die meisten Menschen in Deutschland gibt es keine dämonischen Kräfte im Glasfasermarkt. Wir sind hier nur eine Randerscheinung.
ohh dann kennen die die Telekom aber ganz schlecht
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Wieso kaufen die da nicht einfach BSA bei der Telefonica ein ?
Und die Lösen das dort auch nur so weil der dortige Gesetzgeber halt auch am pennen ist und keine symmetrische Regulierung auf der passiven Faser durchführt.
Die sind auch der Meinung das BSA/VULA ausreichend ist für den "Wettbewerb".
Anscheinend nicht. -
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Edding Dass es in Spanien so aussieht, liegt nicht nur an der Regulierung der Vorleistungen, sondern auch daran, wie dort das Verhältnis zwischen Netzbetreibern und Hauseigentümern geregelt ist.
Nach Art. 55 des spanischen Telekommunikationsgesetzes (Ley 11/2022) muss der erste Netzbetreiber die Eigentümergemeinschaft lediglich schriftlich informieren. Kommt innerhalb eines Monats keine Antwort, darf er installieren. Liegen bereits Leitungen, reicht für jeden weiteren Anbieter eine Mitteilung einen Monat vorher, eine Genehmigung braucht er nicht. Die spanische Regulierungsbehörde CNMC spricht selbst von „fachadas okupadas por cables“, also von Fassaden, die von Kabeln „besetzt“ sind.
In Deutschland sind die Rechte der Eigentümer deutlich stärker. Nach § 134 TKG müssen sie Leitungen nur dulden, wenn vorhandene Wege genutzt werden oder die Beeinträchtigung zumutbar ist. Ein Gebäudeanschluss gegen den Willen des Eigentümers ist nach § 145 TKG nur in engen Grenzen möglich. Das OLG Karlsruhe hat erst im Juni (Az. 6 W 15/26) entschieden, dass ohne Zustimmung des Eigentümers keine Glasfaser in ein Mietshaus verlegt werden darf, solange die vorhandene Infrastruktur die bestellte Leistung erbringen kann. Deshalb gibt es bei uns für jeden Hausanschluss die Grundstückseigentümererklärung.
BlackMage2 Das gehört zur Antwort auf deine Frage, was an spanischen Innenstädten so schlecht ist: Die günstige Verlegeweise dort setzt eine Rechtslage voraus, bei der die Interessen der Eigentümer hinter den Ausbau zurücktreten. Wer die spanische Kostenstruktur will, müsste also auch die Eigentümerrechte in Deutschland entsprechend einschränken. Das kann man fordern, ist aber politisch eine ganz andere Hausnummer.
Quellen:
Despliegues de fibra, comunidades de vecinos y fachadas "okupadas" por cables - CNMC BlogComparte esta noticia en tus redesblog.cnmc.esOLG Karlsruhe: Glasfaser in Mietobjekten setzt Zustimmung des Eigentümers vorausWenn die vorhandene Infrastruktur die bestellte Leistung bereits erbringen kann, braucht ein Telekommunikationsunternehmen die Zustimmung des Eigentümers, um…www.dr-bahr.com -
Wieso kaufen die da nicht einfach BSA bei der Telefonica ein ?
Weil Telefonica das nicht mehr anbieten muss (zumindest nicht zu regulierten Preisen).
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durch fehlende Infrastrukturmitnutzung, Bürokratie und klassischen Tiefbau
Das klingt mir zu sehr nach Christian Lindner und Co. und zu wenig nach ausreichend tiefer Recherche. Um wieviel Euro liesse sich, Deiner Meinung nach, durch diese (unterspezifizierten) Massnahmen pro Anschluss im Mittel einsparen? Und welches Preisniveau fuer FTTH Anschluesse waere damit nachhaltig und rentabel fuer ausbauende ISPs moeglich?
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Und die Lösen das dort auch nur so weil der dortige Gesetzgeber halt auch am pennen ist und keine symmetrische Regulierung auf der passiven Faser durchführt.
In Spanien ist, wie bei uns und vermutlich in der ganzen EU, das regulatorische Ziel Infrastrukturwettbewerb, also Ueberbau von parallelen Zugangsnetzen. Die Schweiz, als Nicht-EU-Mitglied steht mit ihrem Konzept recht alleine da.
P.S.: Gerade hat Init7 bekannt gegeben, dass sie ein eigenes billigeres XGS Produkt einfuehren werden, mit Splitter in der Betriebsstaette; d.h. die werden AON und PON parallel betreiben, eine Flexibilitaet, die durch die schweizer P2P Netzstruktur ermoeglicht wird...
Aber, das zeigt auch den Kostenunterschied zwischen AON und PON und, dass Init7 mit 10G AON wohl nicht rentabel in das 40 CHF Preissegment kommen konnte.
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In Deutschland sind die Rechte der Eigentümer deutlich stärker. Nach § 134 TKG müssen sie Leitungen nur dulden, wenn vorhandene Wege genutzt werden oder die Beeinträchtigung zumutbar ist. Ein Gebäudeanschluss gegen den Willen des Eigentümers ist nach § 145 TKG nur in engen Grenzen möglich. Das OLG Karlsruhe hat erst im Juni (Az. 6 W 15/26) entschieden, dass ohne Zustimmung des Eigentümers keine Glasfaser in ein Mietshaus verlegt werden darf, solange die vorhandene Infrastruktur die bestellte Leistung erbringen kann. Deshalb gibt es bei uns für jeden Hausanschluss die Grundstückseigentümererklärung.
Am 09.11.2026 werden Änderungen beraten (1. Lesung):
Zitat§ 134 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 1 wird der folgende Absatz 1a eingefügt: „(1a) Soweit ein Gebäude an ein öffentliches Telekommunikationsnetz angeschlossen werden soll und dieses über einen Zugangspunkt im Sinne des Artikels 2 Nummer 11 der Verordnung (EU) 2024/1309 verfügt, muss der Eigentümer des Grundstücks dies abweichend von Absatz 1 nach Maßgabe des Artikels 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1309 dulden. Absatz 3 gilt entsprechend.“
b) In Absatz 4 wird die Angabe „können bestehende passive Netzinfrastrukturen Dritter unter den Voraussetzungen der §§ 138, 139 und 141 mitgenutzt werden“ durch die Angabe „gewähren Dritte unter den Voraussetzungen des Artikels 3 der Verordnung (EU) 2024/1309 und des § 139 Zugang zu bestehenden physischen Infrastrukturen“ ersetzt.
Auch §145 wird geändert:
ZitatAlles anzeigen§ 145 Errichtung gebäudeinterner Netzinfrastrukturen
(1) Die Verpflichtungen zur Errichtung einer gebäudeinternen Netzinfrastruktur gemäß Artikel 10 Ab satz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2024/1309 gelten auch, wenn eine umfangreiche Renovierung des Gebäu des vorgenommen wird, die keiner Baugenehmigung bedarf. Einfamilienhäuser, Ferienhäuser, Militärgebäude und Gebäude, die für Zwecke der nationalen Sicherheit genutzt werden, fallen nicht unter Artikel 10 Absatz 1 bis 3 der Verordnung (EU) 2024/1309. Baudenkmäler fallen nicht unter Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1309, soweit für die Umsetzung der Verpflichtung eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
(2) Gebäudeinterne Netzinfrastrukturen sind so zu errichten, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen. Es sind vier Fasern vom Hausübergabepunkt bis zum physischen Abschluss der gebäudeinternen Glasfaserverkabelung zu verlegen, von denen mindestens eine Faser durchgehend verbunden ist. Außerdem ist eine Dokumentation zu erstellen, die einen nachhaltigen Betrieb der gebäudeinternen Netzinfrastruktur gewährleistet. Von Satz 1 und 2 kann abgewichen werden,
1. wenn eine mit Blick auf die Möglichkeit des Zugangs zur gebäudeinternen physischen Infrastruktur und Glasfaserverkabelung sowie der Versorgung der Endnutzer höherwertige Bauausführung gewählt wird oder
2. soweit die Umsetzung der Vorgaben technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Die Dokumentation nach Satz 3 ist vom Eigentümer des Gebäudes sowie dem Betreiber der gebäudeinternen Netzinfrastruktur aufzubewahren.
(3) Die Bundesnetzagentur kann durch Allgemeinverfügung verbindliche Vorgaben für gebäudeinterne physische Infrastrukturen und Glasfaserverkabelungen erlassen, soweit dies für den Abbau von Hindernissen für den Zugang Dritter zur gebäudeinternen Netzinfrastruktur angemessen und zweckmäßig ist. Gegenstand sind insbesondere Vorgaben zu den in Artikel 10 Absatz 4 Satz 2 Buchstabe a bis g der Verordnung (EU) 2024/1309 aufgeführten Spezifikationen.
(4) Das Unternehmen, dass das Gebäude mit gebäudeinternen physischen Infrastrukturen und Glasfaserverkabelungen ausstattet, hat dem Gebäudeeigentümer schriftlich zu bestätigen, dass die bauliche Ausführung die Anforderungen der Absätze 2 und 3 erfüllt. Der Nachweis ist von dem Gebäudeeigentümer und dem Aussteller mindestens zehn Jahre aufzubewahren und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
(5) Soweit zum Netzabschluss des öffentlichen Telekommunikationsnetzes erforderlich, ist der Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, dem Betreiber auf Antrag den Anschluss aktiver Netzbestandteile an das Stromnetz zu ermöglichen. Die durch den Anschluss aktiver Netzbestandteile an das Stromnetz entstehenden Kosten hat der Betreiber zu tragen. Der Gebäudeeigentümer hat eine pauschalierte Abrechnung des Betriebsstroms zu ermöglichen.
Allerdings sei noch einmal erwähnt, dass dies die Vorlage für die erste Lesung ist und von daher noch inhaltliche Änderungen vorgenommen werden können.
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P.S.: Gerade hat Init7 bekannt gegeben, dass sie ein eigenes billigeres XGS Produkt einfuehren werden
[...]Aber, das zeigt auch den Kostenunterschied zwischen AON und PON und, dass Init7 mit 10G AON wohl nicht rentabel in das 40 CHF Preissegment kommen konnte.
Interessantes Commitment nebenbei bemerkt: Es zeigt wie ich finde auch, dass Init7 (mit seinem guten Ruf unter Technikern) Potenzial in PON sieht. Dass nur der Goldstandard AON akzeptabel ist und man sich auf PON nicht herablässt, wird aufgeweicht. Und das, obwohl die Nachfrage nach Init7-Tarifen ohnehin stabil erscheint (genaue Zahlen gibt es leider nicht) und damit keine Not ersichtlich ist. Bisher hat Init7 ja nur mit Hybrid7 notgedrungen über die "weggeklagten" Swisscom-Anschlüsse XGS-PON angeboten.
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Na ja, der aktuellen XGS-Blogeintrag deutet darauf hin, dass Easy7 (1 Gbps AON als Einstiegstarif) sich nicht wirklich gegen die 8 Gbps fuer 39 CHF Tarife duchsetzen konnte.
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Danke, die Quelle hatte beim kurzen Googlen nicht gefunden! Da ist tatsächlich eine spürbare Abneigung herauszulesen. Insgesamt ein sehr schöner, transparenter Artikel. Den Porsche-Skoda-Vergleich halte ich für wenig gelungen (der VW-Konzern beschwert sich ja nicht, dass Skoda im eigenen Konzern die Porsche-Verkaufszahlen kannibalisiert - "Masse" und "Klasse" sind unterschiedlich große Zielgruppen).
Mir als Kunden wäre am Ende die Frage der Zuverlässigkeit wichtig: Werden die Micro-OLTs regelmäßig den Hitzetod sterben? Andererseits ist der Druck hoch, diesen dann schnellsmöglich auszutauschen, weil ja mehrere Kunden versorgt werden. Interessant ist das sehr großzügige Split-Verhältnis von 1:24 bis max. 1:32.
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Interessant ist das sehr großzügige Split-Verhältnis von 1:24 bis max. 1:32.
1:32 ist in der Schweiz bei XGSPON wohl ueblich, und der Herr Kuenzler hatte das auch schon mal bei den Mitbewerbern kommentiert (er war "not impressed" wenn ich mich recht erinnere)
. Aber was soll er machen? Wenn die Helvetia halt meint 8-10 Gbps muesse drauf stehen und unter 40 CHF muesse es kosten... muss halt auch Init7 Kompromisse eingehen um den Preis rentabel zu erreichen. -
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Wenn du in einer Ortschaft 3500 EFH anschließt, ist das NE3 und NE4 in einem.
Normal ja, aber nicht immer; bei Koax kenne ich einen Fall, wo das ganze Wohngebiet aus EFH und DHH eine Übergabestelle besitzt und von dieser per eigener NE4 an alle EFH und DHH verteilt wird. Ja, das ist der weiter oben beschriebene Fall, wo dann auch die günstigen Tarife nicht verfügbar sind ... waren, wir haben da ja inzwischen Glasfaser und VF gekündigt

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wie gesagt, finde ich um längen besser als die deutsche Alternative..
Funktionalität sowie Ökonomie ist gegeben!
Dann ziehe doch dorthin, wenn es Dir besser gefällt. Ich würde an meinem Eigentum soetwas nie akzeptieren.
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