Edding hat hier:
RE: Telekom Konkurrenten wollen "Fairplay-Vereinbarung" / Open Access
Orientierungspunkte Open-Access-Entgelte
einen Link auf ein recht frisches Dokument der Bundesnetzagentur zum Thema freiwilliger OpenAcces gepostet. Danke!
Die BNetzA betittelt das: Orientierungspunkte für Entgeltprinzipien und -maßstäbe im Hinblick auf faire, angemessene und nicht-diskriminierende Open-Access-Vorleistungsangebote.
Und es geht da um genau das: wie lassen sich Grundzuege bestimmen um individuell halbwegs faire Vorleistungspreise abzuschaetzen, die Investitionsanreize und Wettbewerb unter einen Hut bringen. Wie zu erwarten erzwingen diese unterschiedlichen Ziele Kompromisse....
Das Dokument ist lesenswert, auch wenn ich hoffe, dass das nicht das letzte Wort sein wird... weil es mMn. zu stark auf Investitionsfoerderung und zu wenig auf effektiven Wettbewerb setzt.
Ein Vorschlag ist, aus existierenden OpenAccess Beziehungen, eine Marge abzuschaetzen die zwischen Vorleistungspreis und Endkundenpreis des Vorleisters existieren muss, um effizienten Resellern nachhaltige Bewirtschaftung zu erlauben. Und dann dise empirische IST Marge zur freiwilligen Mindestmarge zu erklaeren (spezifisch ist der Vorschlag, dass Vorleistungspreise fuer jede Tarifklasse 5 Euro plus 20% des netto Endkundenpreises unter dem Endkundenpreis liegen sollen). Das ist sicherlich nicht ganz falsch, aber erlaubt dem Vorleister durch Wahl seiner Preise auch das Preisniveau der Wettbewerber zu bestimmen. Das ist zwar investitionsfreundlich, aber nicht wirklich die Art von Wettbewerb die fuer Endnutzer und volkswirtschaftlich erstrebenswert ist.
Der Vorschlag diskutiert 2 Optionen den Vorleistungspreis festzulegen, den oben skizzierten Ansatz den Vorleistungspreis TopDown zu bestimmen, ueber eine empirisch bestimmte Marge; und eine kostenbasierte BottomUp Festlegung bei der die tatsaechlichen Produktionskosten der Vorleistung bestimmt werden. Der Vorschlag der BNetzA ist nun den simpleren TopDown Ansatz zu verwenden. Das leidet mMn. an zwei Problemen:
A) der Vorschlag findet den skizzierten TopDown Vorschlag zu kompliziert und vereinfacht ihn weiter
B) Der empirische Ansatz basiert auf 2 Preisen, und die sind halt beide so hoch wie moeglich, und weil kein effizienter Markt herrscht (sonst braeuchte es keine Einmischung der BNetzA) duertfe der Vorleistungspreis ueber einem hypothetischen Gleichgewichtspreis liegen. D.h. dieser Ansatz fuehrt mMn. zu systematisch ueberhoehten Preisen und einem verzerrten Markt...