also man muss doch den Unterschied erkennen zwischen "normal zur Verfügung stehend" und Tarifangabe Gigabit.
Jain, HubeBube hat mMn schon Recht, wenn er auf die "normalerweise zur Verfügung stehende" Rate abzielt, das ist, wenn man sich die Nachweisregeln der BNetzA ansieht schon die Rate mit der man rechnen kann. Die maximale Rate ist hingegen kaum gesichert.
Aber ich persoenlich stimme Dir zu, dass die DG mit einer Rate wirbt die technisch nicht erreichbar ist, ist ungut und sollte eigentlich ein Fall fuer die "Behoerden" sein. Nur will die Bundesnetzagentur damit nichts zu tun haben*, vielleicht ist das ein Fall fuer das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den Verbraucherschutz...
*) Meiner Meinung nach hat die BNetzA den 10% Abschlag bei der maximalen Rate bewusst gewaehlt um Bestandsttarife wie den der DG weiterhin zu erlauben, waere halt schoener gewesen, wenn die statt dessen gesagt haette, dass ISPs sich ab einem Stichtag ehrlich machen muessen und entweder die Ratenversprechen anpassen oder einhalten.