Woher stammt die Angabe zur Portierungszeit (90 Tage)?
Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste stellen sicher, dass Endnutzer, die einen Vertrag kündigen, die Rufnummernmitnahme nach Absatz 5 bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können.
Im Gesetzestext steht "stellen sicher, dass". Das bedeutet, der Monat muss eingehalten werden.
Wenn ein ISP für seinen Kunden sie länger bunkert, spricht nichts dagegen.