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Beginn der Vertragslaufzeit ?

  • insaneexfane
  • 11. Juni 2025 um 22:09
  • insaneexfane
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    • 11. Juni 2025 um 22:09
    • #1

    Hallo zusammen ,

    Ich habe im September 2022 meinen Glasfaservertrag unterschrieben. Anbieter ist Eon Highspeed der Netzbetreiber Westconnect. Die Auftragsbestätigung kam Ende September 2022.

    Der ganze Vorgang hat sich unglaublich in die Länge gezogen, habe letzte Woche meinen Schalttermin bekommen - 1.09.2025.

    Somit sind seit Vertragsabschluss bis zur ersten Aktivierun 3 Jahre vergangen. Mittlerweile sind die Tarife günstiger geworden, der 500/250er wird nicht mehr angeboten. Der 1000er Tarif ist mittlerweile günstiger als mein damals abgeschlossener 500er Tarif.

    Ich frage mich nun , ob die Mindestlaufzeit von 24 Monaten bereits "vorbei" ist , da der ganze Ausbau ewigkeiten gedauert hat..

    Kann mir hier jemand einen Tip geben? Am liebsten möchte ich einfach den 1000er Tarif der mittlerweile 59,99 kostet ( für meinen 2022 gebuchten 500er Tarif zahlen ich 72,99€)

    Vielen Dank vorab !

  • __QT__
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    • 11. Juni 2025 um 22:59
    • #2
    Zitat von insaneexfane

    Die Auftragsbestätigung kam Ende September 2022.

    Du müsstest das vermutlich per Klage versuchen, zu erreichen. Zumindest gibt es 1 Urteil gegen die Deutsche Giganetz diesbzgl., wobei hier der Zugang der Auftragsbestätigung entscheidend ist und die MVLZ starten lässt. Daher schicken andere Anbieter nur eine AuftragsEINGANGSbestätigung. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

    Da es gegen Deinen Anbieter noch kein Urteil gibt, könntest Du auf das DGN Urteil verweisen und es versuchen oder alternative den Klageweg beschreiten bzw. die gleiche Verbraucherzentrale einschalten.

    Du solltest Deine AGB nochmal genau durchlesen und nach Schwachstellen absuchen und dann entscheiden, wie Du vorgehst.

    Das Problem beim Glasfaserausbau ist einfach die extrem lange Dauer von Vertragsschluß bis Aktivierung und in dieser Zeit bist Du a) unflexibel als Vebraucher bzgl. anderer (günstiger) Angebote und b) lässt Dich der Ausbauer für x Jahre vollkommen im Ungewissen, wann es wie weiter geht. Für den Verbraucher mMn ein eindeutiger und nicht hinzunehmender Nachteil.

    "Vor Gericht und auf hoher See..........."

    • ex DGN (Purtel) 600/300 - T-SVDSL 250/40
    • ex ONT Nokia G-010G-R - Zyxel VMG3006-D70A
    • Router: PC Engines APU.4B4 - OPNsense
    • WiFi/DECT: Fritz!Box 7530 AX / Fritz!Box 7490 / Fritz!Repeater 1200 AX
  • xrandr
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    • 11. Juni 2025 um 23:22
    • #3

    Das Thema ist umstritten: Glasfaser: Dann beginnt die Mindestvertragslaufzeit (Update)

    Die Auftragsbestätigung kam vermutlich als man den Ausbau endgültig angekündigt hat? Wäre interessant zu wissen. Wenn du aber schon den Schaltungstermin hast, dürfte die AB schon älter als 14 Tage sein.

    (Westconnect ... war das eigentlich eine Verlegung im Zuge eines Stromnetzausbaus?)

    Ich würde es einmal mit "sanftem Druck" versuchen: Du wartest sehr lange auf den Anschluss und - da kann der Anbieter glücklich sein - möchtest ihn noch immer haben.

    Wenn sie sich weigern sollten kannst du dir sicherlich Hilfe bei Teltarif holen. Dass ein Tarif nicht mehr zeitgemäß ist, weil der Provider pennt aber dich gleichzeitig knebelt ist grotesk und dürfte ein gefundenes Fressen sein: Deutsche Glasfaser: Kunde wartet 5 Jahre auf Anschluss

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  • HubeBube
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    • 12. Juni 2025 um 07:11
    • #4

    Man muss fairerweise auch sagen, das dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Es wird vor dem BGH erneut verhandelt und von daher kann hier keine zuverlässige Auskunft getroffen werden, ob die MVLZ mit Anschlussaktivierung oder Auftragsbestätigung beginnt.

    Allerdings geht es in der obigen Fragen ja eher um die Preise beim Anbieter. Würde dort schon nachgefragt?

  • xrandr
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    322
    • 12. Juni 2025 um 07:16
    • #5
    Zitat von HubeBube

    Man muss fairerweise auch sagen, das dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Es wird vor dem BGH erneut verhandelt und von daher kann hier keine zuverlässige Auskunft getroffen werden, ob die MVLZ mit Anschlussaktivierung oder Auftragsbestätigung beginnt.

    Genau! Weiter unten im Beitrag wird die DG zitiert:
    "Wir gehen davon aus, dass das Tele­kommu­nika­tions­gesetz Vorrang gegen­über dem BGB (Bürger­lichen Gesetz­buch) hat und es zulässig ist, dass die Mindest­vertrags­lauf­zeit erst mit Anschluss­akti­vierung beginnt."

    Insofern ist es wieder eine Streitfrage und ich würde es auch im Dialog versuchen. Und ausdrücklich auf die Dauer hinweisen - in drei Jahren wäre die Mindesvertraglaufzeit ja schon anderthalb mal erreicht gewesen. Andere Anbieter schaffen Abschluss bis Schaltung in der Hälfte der Zeit.

  • pufferueberlauf
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    • 12. Juni 2025 um 08:05
    • #6
    Zitat von HubeBube

    Man muss fairerweise auch sagen, das dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Es wird vor dem BGH erneut verhandelt und von daher kann hier keine zuverlässige Auskunft getroffen werden, ob die MVLZ mit Anschlussaktivierung oder Auftragsbestätigung beginnt.

    In der Tat ist das noch unklar. Aber was mir relativ klar erscheint ist, dass ein "Vorvertrag" nicht ewig binden kann, die offene Frage ist da wie lange? Ich bin nicht sicher ob es zu dieser Frage schon Verfahren gibt. Allerdings duerfte das ein transientes Problem sein, wenn der FTTH Massenausbau mal durch ist, erwarte ich, dass Terminierung fuer Nachzuegler schneller und vor allem zuverlaessiger wird funktionieren. Wenn ich unterschreibe "Ausbau in 3 Jahren", und der kommt in 3 Jahren sehe ich da weniger Probleme als beim Status Quo "Ausbau wenn wir dazu kommen, aber der Vorvertrag bindet bis zum juengsten Gericht, ausser wir sagen den Ausbau von unserer Seite ab"

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  • HubeBube
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    • 12. Juni 2025 um 14:33
    • #7
    Zitat von pufferueberlauf

    In der Tat ist das noch unklar. Aber was mir relativ klar erscheint ist, dass ein "Vorvertrag" nicht ewig binden kann, die offene Frage ist da wie lange? Ich bin nicht sicher ob es zu dieser Frage schon Verfahren gibt.

    Meines Wissens (noch) nicht.

    Zitat von pufferueberlauf

    Allerdings duerfte das ein transientes Problem sein, wenn der FTTH Massenausbau mal durch ist, erwarte ich, dass Terminierung fuer Nachzuegler schneller und vor allem zuverlaessiger wird funktionieren.

    Ich erwarte eher genau das Gegenteil. Für ein Einfamilienhaus mit "Homes passed" in einer Straße, in der alle anderen Häuser bereits "Homes connected" oder gar "Homes Activated" sind, wird sich sicher kein preisgünstiger Tiefbau realisieren lassen. Wer zu spät kommt, muss das Sonderticket "Nachanschluss" lösen und das kann einige k€ kosten.

  • mbo77
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    • 12. Juni 2025 um 15:23
    • #8
    Zitat von HubeBube

    Wer zu spät kommt, muss das Sonderticket "Nachanschluss" lösen und das kann einige k€ kosten.

    Das widerspricht der aber der grundlegende Ausbaustrategie, zum Beispiel der Telekom.

  • HubeBube
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    • 12. Juni 2025 um 16:52
    • #9

    Da keiner von uns in die Zukunft schauen kann, warten wir es mal ab, wie es kommt.

    Nur ein Beispiel: bei uns hat flächendeckend Deutsche Glasfaser eigenwirschaftlich ausgebaut. Wie hoch wird wohl da das Interesse sein, kostenlos für den Teilnehmer ein "Home Passed" in ein "Home Activated" zu wandeln? Und was nutzt dann die Äußerung der DTAG?

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  • mbo77
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    • 12. Juni 2025 um 18:40
    • #10
    Zitat von HubeBube

    Wie hoch wird wohl da das Interesse sein, kostenlos für den Teilnehmer ein "Home Passed" in ein "Home Activated" zu wandeln

    Von kostenlos rede ich ja nicht. Aber "Home passed" heißt ja, dass "meine" Speedpipe da schon liegt und im NVt terminiert. Der Nachanschluss ist also im Verhältnis relativ einfach. Dazu muss es bei der Telekom mindestens mal Preise geben (wenn ich mich nicht irre, dürften das die 799 Euro sein).

    Unser Kleinst-ISP verlangt nach Abschluss der Bauphase z.B. 299 Euro. Die Differenz zu den realen Kosten wird wohl unter Kundenakquise verbucht werden.

  • Online
    Elemir
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    • 16. Juni 2025 um 16:21
    • #11
    Zitat von mbo77

    Von kostenlos rede ich ja nicht. Aber "Home passed" heißt ja, dass "meine" Speedpipe da schon liegt und im NVt terminiert. Der Nachanschluss ist also im Verhältnis relativ einfach. Dazu muss es bei der Telekom mindestens mal Preise geben (wenn ich mich nicht irre, dürften das die 799 Euro sein).

    Beim Ausbau bei uns wurde nur in die Häuser eine Speedpipe gelegt, in denen mindestens ein Anschluss bestellt wurde. Wenn ein weiteres Haus angeschlossen werden soll, muss der Bagger kommen. Trotzdem gelten alle Häuser als "Homes passed", selbst diejenigen, vor denen nichteinmal ein Kabel vorbeiführt.

    Das weiß ich sicher, weil wir das "letzte" Haus sind, welches noch einen Anschluss hat. Der Tiefbau endete vor unserem Haus. Für die Folgehäuser wäre Glasfaser zwar bestellbar, aber mit Bereitstellungstermin (aktuell) November 2025 wegen Tiefbau, sofern es nicht heißt, dass es vom Besitzer nicht erwünscht sei.

    Telekom-Gebiet

  • mbo77
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    • 16. Juni 2025 um 18:42
    • #12

    Das scheint dann jedes Unternehmen etwas anders zu handhaben. Hier liegt für jedes Haus die passive Komponente im Erdreich. Und genau so wurde auch erschlossen. Erst die Trassen ("Homes passed"), zwei Wochen später dann gezielt der Hausstich für diejenigen, die bestellt haben. Das schien für unseren Ausbauer die sinnvolle Variante zu sein.

    Nachzügler sind also mit wenig Aufwand anschließbar. Wobei man da sicherlich ein paar Anschlüsse bündeln wird. Ein bisschen wird man wohl warten müssen.

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  • fnord
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    • 18. Juni 2025 um 19:46
    • #13

    Einfach mal nachfragen und neuen Wunschtarif angeben. Die Telekom hat bei mir vor der Schaltung auf einen aktuellen Tarif umgestellt, der sogar weniger als der zuerst gebuchte Alttarif kostet.

  • Phino
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    • 19. Juni 2025 um 10:44
    • #14

    Bei uns wurde der Ort (12.000 Einohner, 90 % EFH) flächendeckend mit "Homes passed" erschlossen und mit ca. 50 % "Home Activated" versehen.

    Nachanschlüsse sind kostenfrei. Nachbargrundstück mit Neubau musste nur 4 Wochen warten bis der Bautrupp kam.

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