Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

  • Es muss aber Zeitlimit her. Kunden dürfen nicht bis Sankt Nimmerleinstag hingehalten werden.

    Das dies so für den Gf-Ausbau geregelt werden muss, ist für uns unstrittig. Die Juristen stellt die zeitliche Regelung jedoch vor Herausforderungen. Da sehe ich keine kurzfristige Lösung. Der Gesetzgeber ist hier gefordert.

  • Heute kam nun die Rückmeldung zu meinem Einwand, dass mein Vertrag nun monatlich kündbar ist statt Laufzeit bis Mai 2027. Dann steht der Kündigung nun nichts mehr im Wege.

    Heute kam nun die aktuelle Monatsrechnung der DGN. Es scheint, als basteln sie an ihrem Rechnungssystem, um jedem Kunden eine korrekte Info der jeweiligen Vertragslaufzeit darzustellen:

    Zitat

    Ihre Vertragslaufzeit wird aktuell nicht korrekt angezeigt , wir arbeiten an der technischen Umsetzung der korrekten Darstellung.
    Die Anpassung wird in Kürze erfolgen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Ansonsten habe ich auch 4 Werktage nach meiner schriftlichen Kündigung noch keine Bestätigung hierfür erhalten. Aber gut, ich habe sie rechtzeitig im Januar verschickt, haben dazu eine Empfangsbestätigung mit Ticketnummer erhalten und sollte somit Ende Februar aus dem Vertrag raus sein

    • ex DGN (Purtel) 600/300 - T-SVDSL 250/40
    • ex ONT Nokia G-010G-R - Zyxel VMG3006-D70A
    • Router: PC Engines APU.4B4 - OPNsense
    • WiFi/DECT: Fritz!Box 7530 AX / Fritz!Box 7490 / Fritz!Repeater 1200 AX
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  • Ansonsten habe ich auch 4 Werktage nach meiner schriftlichen Kündigung noch keine Bestätigung hierfür erhalten.

    Auch 5 Wochen nach schriftlicher Kündigung keine Reaktion. 3 Anrufe währenddessen liefen ins Nirvana und brachten nichts. Letztlich habe ich dann Anfang der Woche jemanden des L2 ans Telefon bekommen und er hat mir sofort die Kündigung eingestellt. Schriftliche Bestätigung kam prompt (mit Aufforderung zur Rücksendung des Modems) und 1 Tag später konnten auch die 3 Rufnummern sich nicht mehr anmelden. Das war es dann - nach 10 Monate Nutzung des Anschlusses.

    Das Paket mit dem ONT Modem übergab ich heute dem DHL Boten...

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  • Auch 5 Wochen nach schriftlicher Kündigung keine Reaktion. 3 Anrufe währenddessen liefen ins Nirvana und brachten nichts. Letztlich habe ich dann Anfang der Woche jemanden des L2 ans Telefon bekommen und er hat mir sofort die Kündigung eingestellt. Schriftliche Bestätigung kam prompt (mit Aufforderung zur Rücksendung des Modems) und 1 Tag später konnten auch die 3 Rufnummern sich nicht mehr anmelden. Das war es dann - nach 10 Monate Nutzung des Anschlusses.

    Das Paket mit dem ONT Modem übergab ich heute dem DHL Boten...

    Und wie geht es jetzt für dich weiter?

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  • Hänge mich hier mal dran. Im Dezember 2024 habe ich bei EWE einen Glasfaseranschluss in Auftrag gegeben. Tatsächlich geschaltet wurde dieser dann erst im Dezember 2025. Nach dem Urteil habe ich dann gedacht, dass ich entweder sofort aus dem Vertrag rauskomme aber spätestens zu Dezember 2026, da dann zwei Jahre nach Vertragsabschluss rum sind.

    EWE sieht das anders:

    Zitat

    die anfängliche Laufzeit Ihres Vertrages über Ihr EWE-Glasfaser-Produkt fängt an dem Tag an zu laufen, an dem dieser Vertrag geschlossen wird.
    Der Vertrag wird geschlossen zu dem Zeitpunkt, in dem Sie das von uns freigeschaltete Glasfaser-Produkt nutzen. Dieses Start-Datum ist unter anderem in den monatlichen Rechnungen angegeben.

    Allein durch Ihre Bestellung (etwa, indem Sie bei uns ein unterschriebenes Bestellformular abgegeben) kommt noch kein Vertrag zustande. Auch der Zeitpunkt der Bereitstellung des Glasfaser-Hausanschlusses (nicht: des Glasfaser-Produktes) ist für den Beginn der anfänglichen Laufzeit des EWE-Glasfaser-Produktes bei uns ohne Bedeutung.

    All dies war in dem Fall, über den der BGH am 8.1.2025 entschieden hatte, anders: In diesem Fall wurde zunächst der Vertrag geschlossen, dessen anfängliche Laufzeit von 24 Monaten in der Folgezeit erst durch Bereitstellung der Leistung – unter Umständen viele Monate später – anfangen sollte zu laufen.
    Zu Recht hat der BGH entschieden, dass eine solche Vertragsbestimmung unwirksam sind, weil der Kunde hier viel länger als die maximal zulässigen 24 Monate gebunden ist.

    Wir lehnen es ausdrücklich ab, gegenüber Verbrauchern die bindende Laufzeit künstlich über die gesetzlich zulässigen 24 Monate hinaus zu verlängern.
    Deshalb begrüßen wir die Klarstellung des BGH vom 8.1.2025 sehr.

    Grundsätzlich wird unsere Kundschaft nicht – wie es der Anbieter in dem vom BGH entschiedenen Fall versucht hatte – vor dem Start der 24 Monate unrechtmäßig gebunden.

    Das halte ich doch für sehr weit hergeholt, der Vertrag wird zu dem Zeitpunkt geschlossen zu dem ich den Glasfaseranschluss zum ersten mal nutzen kann? Auf diesen Termin habe ich doch überhaupt keinen Einfluss. Abgeschlossen habe ich den Vertrag im Dezember 2024!

    Auf meine Frage wann denn der Vertragsabschluss war ab dem mir die 14 Tage Widerrufsrecht laut Widerrufsbelehrung zustehen kam als Antwort:

    Zitat

    die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt am Tag des Vertragsstart am xx.12.2025

    EWE meint also im ersten verstrichenen Jahr bestand überhaupt kein Vertrag und obwohl ich im Dezember 2025 nichts anderes Gemacht habe als ein Glasfasermodem in Betrieb zu nehmen war das dann der Zeitpunkt des Vertragsabschluss?

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  • Es gilt alleinig das Datum der Auftragsbestätigung!

    Wann beginnt die Laufzeit eines Glasfaser-Vertrags? BGH hat entschieden | Verbraucherzentrale.de
    Wann beginnen 24 Monate Laufzeit für einen Glasfaseranschluss: Wenn der Vertrag geschlossen wird oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anschluss nutzbar ist? Der…
    www.verbraucherzentrale.de

    Aber beachte, falls Du Vergünstigungen oder mögliche Downgrades (mit Befristung a la: bis zum 7. Monat können Sie kostenlos...) zugestimmt/wahrgenommen hast, kann sich das Beharren auf die Vertragslaufzeit als Schuss ins Knie erweisen. Bitte vorher erst die Daten klären.

  • Von wann datiert die Auftragsbestätigung? (nicht die AuftagsEINGANGSbestätigung!)


    Gruß Crazyalex

    Es gab nie eine Auftragsbestätigung von EWE. In der ersten Mail gab es nur eine Bestellübersicht, die Widerrufsbelehrung hing an der gleichen Mail. In der zweiten Mail die am nächsten Tag kam, hing ein anderes Dokument, welches aber wieder nur eine Bestellübersicht war. In der dritten Mail hieß es dann "Unser Ausbaupartner hat übernommmen" und "wir haben Ihren Auftrag an unseren Ausbaupartner Glasfaser Nordwest (GFNW) übergeben."
    Ab September 2025 kamen dann einige Mails mit dem Betreff "Es gibt Neuigkeiten zu ihrem Glasfaserauftrag", wo aber immer nur ein Termin für den Ausbau genannt wurde. Bei der Verlegung ging einiges schief, sodass die bis zur endgültigen Schaltung etwa 10 mal hier waren.
    Im Dezember 2025 kam dann die Mail "EWE | Glückwunsch! Ihre Schaltung war erfolgreich". Das wars, keine Vertrag- oder Auftragsbestätigung.

    Was steht denn konkret in der Widerrufsbelehrung drin? War da klar erkennbar, wann die Widerrufsfrist beginnt?

    "Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses." Aus meiner Sicht ist der Tag des Vertragsabschlusses der Tag an dem ich den Anschluss bestellt habe. Aus Sicht von EWE ist das der Tag der ersten Nutzung des Glasfaseranschlusses.

  • "Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses." Aus meiner Sicht ist der Tag des Vertragsabschlusses der Tag an dem ich den Anschluss bestellt habe. Aus Sicht von EWE ist das der Tag der ersten Nutzung des Glasfaseranschlusses.

    Dann solltest Du zur Klärung, mit Verweis auf das BGH Urteil, den Rechtsweg suchen. Such Dir einen guten Anwalt für Vertragsrecht

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  • Genau Vertrag kündigen, am besten mit Anwalt und viel öffentlichen Aufsehen. Das trägt mit Sicherheit dazu bei das kleine Anbieter weiter den Ausbau vorantreiben. Das ist sicher der richtige Weg. :thumbup:

    Mfg Sandalenmacher

  • So klein finde ich EWE jetzt gar nicht.

    Den Ausbau macht nicht EWE sondern Glasfaser Nordwest. Deshalb ist das leider keine so eindeutige Sache wie bei direkten EWE oder Telekom Glasfaseranschlüssen.

    Es ist aber höchst ungewöhnlich, dass z.B. die Widerrufsfrist erst mit der ersten Nutzung beginnt und nicht mit Vertragsunterzeichnung. Das kennt man von Kaufverträgen, dort beginnt die Widerrufsfrist erst mit Übergabe der Ware. Bei Dienstleistungen ist mir das so noch nicht untergekommen und dann hätte das auch so in den Bedingungen stehen müssen. So rechnet ja Niemand damit, dass Tag des Vertragsabschlusses der Tag der ersten Nutzung ist und nicht der Tag an dem man die Bestellung übermittelt hat.

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  • Und selbst wenn es so in den AGB stünde, dann wäre genau dieser Teil nicht mit geltendem Recht vereinbar und daher ungültig. Genau dies stellte das BGH gegenüber Deutsche GigaNetz fest und klar.

    Egal wie groß oder klein ein Anbieter ist, an das geltende Recht muss sich gehalten werden, gleich ob es sich um den Beginn der Laufzeit oder die sogenannte Routerfrei* handelt.

  • Dann sollte sich die Politik dran machen und das geltende Recht ändern, denn aktuell hilft es nur den "Big Playern" am Markt.

    Es wäre sicher kein Problem bei einer Ersterschließung durch neue Technologien (Glasfaser) andere Regelungen im Gesetz festzulegen.

    Mfg Sandalenmacher

    Einmal editiert, zuletzt von Sandalenmacher (14. März 2026 um 05:27)

  • Diese Praxis gibt es doch bereits und nennt sich Auftragseingangsbestätigung. Allerdings und da gebe ich dir gewissermaßen Recht, fehlt es an einer Information, dass ein Glasfaserinteressent, wohnhaft in einer Immobilie ohne bestehendem Anschluss, einen Vorvertrag eingeht/eingehen muss, um an einen Glasfaseranschluss zu gelangen. Diese vertragliche Verpflichtung ist durchaus über mehrere Jahre bindend und hat zunächst einmal gar nichts mit dem TKG zu tun.

    In der "Goldgräberzeit" (bis ca. 2022) des Gf-Ausbaus betrugen die Zeiten von Ankündigung bis Aktivierung der Erstanschlüsse 2 bis 3 Jahre in unverschlossenen Gebieten. Nachanschlüsse dauerten noch einmal 2 Jahre länger. Aktuell werden aus Geldmangel der Anbieter, Ausnahme die Deutsche Telekom, Ausbauprojekte aufgegeben. Warum die Telekom meiner Meinung nach letztlich als Gewinner aus dem Rennen um homes connected/activated hervorgehen wird: die Weigerung der TK-Kundschaft auf die zukunftsfähige Glasfaser zu setzen und stattdessen die Kriegskasse der Telekom mit CuDA-Geld weiter angefüllt wird.

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  • Unklar ohne die Details zu kennen... So hat z.B. nordischnet in der AGB explizit stehen, dass die Vertragslaufzeit mit Lieferung einer Leistung erfolgt, und dass der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit recht einfach zuruecktreten kann. Das ist zumindest auf den ersten Blick eine andere Situation als bei der DGN, bei der der Vorvertrag unbegrenzt bindend sein sollte, ohne Option davon zurueck zu treten.

    Jetzt haengt es von den Details in den EWE AGBs ab, ob Dein Fall aehnlich zur DGN ist oder zu nordischnet. Ich halte die Idee mit einem Anwalt prinzipiell fuer gut.