Es muss aber Zeitlimit her. Kunden dürfen nicht bis Sankt Nimmerleinstag hingehalten werden.
Das dies so für den Gf-Ausbau geregelt werden muss, ist für uns unstrittig. Die Juristen stellt die zeitliche Regelung jedoch vor Herausforderungen. Da sehe ich keine kurzfristige Lösung. Der Gesetzgeber ist hier gefordert.