Wochenlang fehlende ONT und keine Zuständigkeiten

  • Diese Aussage bezieht sich logischerweise, wenn man den Thread verfolgt hat, nur bis zu den GF-TAs und nicht auf die ONTs.

    Ähh, nein. Du widersprichst dir selber. Du schreibst ganz eindeutig: "Es wurde verlegt und fertig". Fertig ist es nicht, wenn man noch auf einen ONT wartet.

    TNG weiß natürlich davon, sonst hätte ich doch garkeine Auftragsbestätigung und sogar Freischaltungstermin Anfang Oktober erhalten.

    Woher weiß TNG davon? Wer hat ihnen gesagt, dass sie einen ONT anbauen sollen? Oder haben sie nur die Info bekommen, dass die Wohnung fertig ist? Nochmal die Frage: Wer koordiniert die Abstimmung zwischen TNG und dieser Firma?

    Außerdem läuft das Internet hier ja schon bei einigen Mietparteien. Die Untermieter im Erdgeschoss haben lauffähiges Glasfaser Internet schon seit mehreren Monaten. Im Rest des Hauses wurde es erst ein gutes halbes Jahr später (Mitte September) verlegt.

    Wer hat denn die Erdgeschosswohnungen erschlossen? Und warum in zwei Etappen?

    Es kommt auch noch hinzu: Einer der Untermieter bekam schon etwa Mitte September seine ONT zugeschickt von TNG und er hat lauffähiges Internet.

    Ja, das kann ja sein. Es ist durchaus denkbar, dass TNG ONTs zur Verfügung stellt, wenn man einen haben will und ihn mitbestellt.

  • Ähh, nein. Du widersprichst dir selber. Du schreibst ganz eindeutig: "Es wurde verlegt und fertig". Fertig ist es nicht, wenn man noch auf einen ONT wartet.

    Das ist heute nicht dein Tag oder du willst es nicht verstehen.

    Es war eine Firma beauftragt die Inhouse-Verkabelung zu machen und fertig, egal ob der Mieter Gf beauftragt. Warum soll diese Fa. einen ONT hinterlassen, wenn gar kein Auftrag an den ISP vorliegt?

    Wie ich schon mal schrieb, sie haben eine Dark-Faser gebaut. Jetzt ist es am ISP sie mit Licht zu beschicken. Und wenn sie einen Cu-Router per vertrag vermieten, müssen sie auch für die Umsetzung sorgen.

  • Woher weiß TNG davon? Wer hat ihnen gesagt, dass sie einen ONT anbauen sollen? Oder haben sie nur die Info bekommen, dass die Wohnung fertig ist? Nochmal die Frage: Wer koordiniert die Abstimmung zwischen TNG und dieser Firma?

    Das ist doch für den Mieter uninteressant.
    Er hat einen Vertrag mit TNG, weil sie ihm mitgeteilt haben, dass es an dem Standort geht. Was ja auch sich dadurch bestätigt, dass andere schon einen funktionierenden Gf-Anschluss haben und TNG hat ONT geliefert.

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  • Was ja auch sich dadurch bestätigt, dass andere schon einen funktionierenden Gf-Anschluss haben und TNG hat ONT geliefert

    Kennst Du die genaue vertragliche Konstellation dieser "Anderen" mit der TNG? Der Provider kommt seinen Verpflichtungen nach TKG nach, wenn er einen passiven Anschluß mit Gf-TA errrichtet (läßt). Einen ONT kann er liefern, wenn der Kunde diesen bestellt bzw. wenn dieser im Vertrag inkludiert ist. Dieses ist nach der Info wohl der Fall. Dazu muss der Provider aber auch wisssen, das der Anschluß soweit betriebsfähig ist. Das sollte ihm mitgeteilt werden.

  • Warum soll diese Fa. einen ONT hinterlassen, wenn gar kein Auftrag an den ISP vorliegt?

    Der TE ist ja offensichtlich der Meinung, dass der ONT dazugehört. So wurde es die ganze Zeit geschildert: In allen Wohneinheiten gibt es einen ONT, egal ob mit oder ohne Auftrag, und vorher ist der Anschluss nicht fertig. Ich hab die ganze Zeit gesagt, der ONT gehört nicht zum Anschluss, aber das wurde vehement bestritten.

    Das ist doch für den Mieter uninteressant.

    Offensichtlich ja nicht.

    Er hat einen Vertrag mit TNG, weil sie ihm mitgeteilt haben, dass es an dem Standort geht. Was ja auch sich dadurch bestätigt, dass andere schon einen funktionierenden Gf-Anschluss haben und TNG hat ONT geliefert.

    Ja, das kann ja sein. Die Frage ist, wer dafür gesorgt hat, dass der ONT dahinkommt, und dass die TNG oder wer auch immer ihn montiert. Darum geht es doch die ganze Zeit. Wer ist dafür verantwortlich, dass da ein ONT montiert wird?

    Der TE ist offensichtlich der Meinung, das TNG von allein ohne Kenntnis über den Installationsstatus einfach mal von Geisterhand vorbeikommt, und einen ONT installiert. Das sehe ich anders. Entweder hat TNG gar nichts mit dem ONT zu tun, und die ausführende Firma hat sich mit darum gekümmert. Das ist die wahrscheinlichste Variante, wenn in allen anderen Wohneinheit praktisch zeitgleich mit der Fertigstellung der Verkabelung auch ein ONT da war, wie es ja behauptet wurde:

    Bei allen anderen, mit denen ich mich unterhalten habe, wurde das ONT/NT ohne sonderbare Umwege angebracht, nur bei mir nicht.

    Oder die TNG stellt den ONT zur Verfügung, aber dann muss ihnen zumindes irgendjemand sagen, dass die Verkabelung nun soweit ist, und ggf. ist darüber hinaus noch ein expliziter Auftrag oder eine Bestellung nötig - je nachdem, ob der ONT nun zum Anschluss oder zum Kundentarif gehört. Also entweder vom Vermieter oder auch vom Endkunden selber.

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  • Klingt schon mal super.

    Da fehlen die Ironie-Tags, oder?

    Das zitierte ist die maximale Verdrehung der Begrifflichkeiten und auf genau diese Gefahr wird im Forum an vielen Stellen hingewiesen:

    1. Die Begrifflichkeit der Routerfr* oder freie Routerwa* gibt es nicht im TKG.
    2. Stattdessen ist die Endgerätewahlfreiheit im TKG festgeschrieben.
    3. Ein Endgerät ist das erste stromverbrauchendes Gerät beim Kunden an der Glasfaser oder Coax- oder Telefonleitung..

    Du weißt das, aber viele andere und offensichtlich auch der Provider TNG nicht.

  • Ein Endgerät ist das erste stromverbrauchendes Gerät beim Kunden an der Glasfaser oder Coax- oder Telefonleitung..

    Du weißt das, aber viele andere und offensichtlich auch der Provider TNG nicht.

    Jein, ein ISP kann sehr wohl stromverbrauchende Elemente seines Netzes beim Kunden aufbauen und betreiben (siehe TKG 145) muss dann allerdings die Stromversorgung organisieren und bezahlen. Da gibt es auch Praezedenzfaelle fuer, z.B. DSL/G.fast-DPUs bei FTTB. Ist natuerlich nicht so attraktiv fuer ISPs, weil mit Aufwand und Kosten verbunden...

  • Das stimmt, beeinflusst die Endgeätewahlfreiheit jedoch in §73 (Telekommunikationsendeinrichtungen und Rundfunkübertragung/Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen) nicht!

    §145 (Wegerechte und Mitnutzung/Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze/Netzinfrastruktur von Gebäuden) zielt auf die aktiven Komponenten, die z.B. in Wohnanlagen das Glasfasersignal in ein HFC-Signal umwandeln.

    Der Provider hat keine rechtliche Grundlage den ONT als (aktiven) Netzabschlusspunkt zu betrachten.

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  • Der Provider hat keine rechtliche Grundlage den ONT als (aktiven) Netzabschlusspunkt zu betrachten.

    Korrekt. Er darf ihn aber liefern. Er darf aber seine Kunden nicht zur Benutzung dieses ONT zwingen. Und die Lieferung scheint hier das Problem zu sein, denn nach Website/Vertrag liefert TNG den ONT automatisch mit.

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  • Deutsche Glasfaser liefert den ONT ja auch (noch immer) mit oder hat sich daran etwas geändert?

    Nein, das machen die nach wie vor. Aber da finden Installationstermine durch den Netzbetreiber statt, nachdem die Fremdfirmen da waren. Oder die Installation erfolgt komplett durch die DG. Die hier beschriebene Vorgehensweise gibt es da nicht.

  • Das muß differenzierter betrachtet werden. Für viele, jedoch nicht alle ist der ONT ein hinreichendes Mittel für den Internetaccess. Ich persönlich wollte auch gar nicht mehr zurück zu dem Provider-Gerät.

    Auch die 55x0er Serien mussten erst einmal reifen, bis sie direkt an der Glasfaser funktionierten. In der Übergangszeit halte ich es durchaus für legitim, die 5690 Pro hinter dem Provider-ONT zu betreiben. Der Umstieg zu einem Anschluss direkt an die Faser darf jedoch nicht behindert werden.

    Die 5690 Pro scheint mir ein Modell zu sein, dass noch einige FRITZ!OS Versionen benötigt, bis die gewohnte AVM Zuverlässigkeit erreicht wird. Dies ist unabhängig vom Provider. Lieber stabiler Betrieb bei DG hinter dem ONT, als PPPoE Instabilitäten (nicht nur) im Netz der Telekom...

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  • Der Provider hat keine rechtliche Grundlage den ONT als (aktiven) Netzabschlusspunkt zu betrachten.

    Woran machst Du das fest? Ich habe zwar schon mehrfach in Fora gehoert, dass man de Meinung sei, TKG 145 greife nicht bei aktiven Elementen die nur einen Anschluss versorgen. Das Problem mit dieser Ansicht ist schlicht der Text von TKG 145:

    Zitat

    (1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen ihr öffentliches Telekommunikationsnetz in den Räumen des Endnutzers abschließen. Der Abschluss ist nur statthaft, wenn der Endnutzer zustimmt und Eingriffe in Eigentumsrechte Dritter so geringfügig wie möglich erfolgen. Die Verlegung neuer Netzinfrastruktur ist nur statthaft, soweit keine Nutzung bestehender Netzinfrastruktur nach den Absätzen 2 und 3 möglich ist, mit der der Betreiber seinen Telekommunikationsdienst ohne spürbare Qualitätseinbußen bis zum Endnutzer bereitstellen kann. Soweit dies zum Netzabschluss erforderlich ist, ist der Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, dem Telekommunikationsnetzbetreiber auf Antrag den Anschluss aktiver Netzbestandteile an das Stromnetz zu ermöglichen. Die durch den Anschluss aktiver Netzbestandteile an das Stromnetz entstehenden Kosten hat der Telekommunikationsnetzbetreiber zu tragen.

    Wenn der Netzbetreiber seinen passiven Abschlusspunkt als Ethernetdose definiert faellt auch ein ONT unter diesen Paragraphen. Wie gesagt da gibt es im Bereich FTTB auch Praezedenzfaelle fuer TKG 145 (IIRC gab es da mindestens einen Bericht ueber einen Nutzer der bei NetCologne pauschal fuer die Stromkosten einer VDSL oder G.fast DPU im Keller entschaedigt wurde). Ich bin mir bewusst, dass die Interpretation von Gesetzestexten nicht immer einfach nachvollziehbar ist, aber hier ist der Text relativ klar.

  • Begriffsklaerung:

    Passive Optische Netze (PONs) benoetigen eine Optische Netzwerk Terminierung, einen ONT. Solche ONTs gibt es in veschiedenen Bauformen:

    a) als externes Geraet, wie das Glasfasermodem2 der Telekom

    b) als FullMAC SFP Modul, wie das Zyxel PMG3000-D20B Modul

    c) als Transceiver Optik mit im Router integrierter PON Logik, wie bei den Fiber Fritzboxen der 5000er Serie

    Aber unabhaengig von der Bauform braucht man bei PON einen ONT.

  • Wenn der Netzbetreiber seinen passiven Abschlusspunkt als Ethernetdose definiert faellt auch ein ONT unter diesen Paragraphen. Wie gesagt da gibt es im Bereich FTTB auch Praezedenzfaelle fuer TKG 145 (IIRC gab es da mindestens einen Bericht ueber einen Nutzer der bei NetCologne pauschal fuer die Stromkosten einer VDSL oder G.fast DPU im Keller entschaedigt wurde). Ich bin mir bewusst, dass die Interpretation von Gesetzestexten nicht immer einfach nachvollziehbar ist, aber hier ist der Text relativ klar.

    So klar ist das nicht, denn kann ein Ethernetanschluss überhaupt ein passiver Abschlusspunkt für ein Glasfasernetz sein? Wenn der Provider dem Endkunden einen Ethernetanschluss verkauft, dann hast Du mit Deiner Recht, wenn der Provider aber einen Glasfaseranschluss verkauft wird das mit der Interpretation schwierig.

    Im Gesetz steht außerdem "soweit erforderlich". Die Praxis bei anderen Providern zeigt, dass es nicht erforderlich ist. Da sollte der Provider also eine gute Begründung haben.

    FTTB ist anders gelagert, denn da ist es erforderlich.

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  • das kann ja sein. Es ist durchaus denkbar, dass TNG ONTs zur Verfügung stellt, wenn man einen haben will und ihn mitbestellt.

    Diese Aussage ist so absurd, ich kann gar nicht mehr aufhören mit dem Kopf zu schütteln.
    Kannst du mir mal verraten warum du nicht müde wirst die wirrsten Vermutungen aufzustellen, nur um begründen zu können das der ISP nicht in der Pflicht ist einen ONT zu liefern?

    Eigentlich ist die Sachlage doch ganz eindeutig: PauleVogel bestellt bei der TNG einen Glasfaseranschluss. Die TNG nimmt diesen Auftrag an und schickt ihm nur eine Fritzbox. Warum kein ONT mitgeschickt wurde wissen wir nicht.
    Wenn die TNG nun nicht wüsste, das ein Inhouse Glasfasernetz bis in die Wohnung von PauleVogel vorhanden ist, warum haben sie es ihm dann nicht mitgeteilt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet (z.b. einen Techniker geschickt) um seine Wohnung versorgen zu können?

    Es gab hier ja sogar schon die Vermutung das es sich um eine Art illegale Verkabelung handeln würde und der Provider deshalb keinen ONT stellen müsste.

    Auch die Aussage das eine Inhouse Verkabelung erst dann fertig ist, wenn in den Wohnungen ein GF-TA und ein ONT installiert wurde, ist totaler Unfug. Warum sollte ein Provider in einer Wohnung einen ONT installieren, wenn der Mieter gar keinen Anschluss bestellt hat?

    IMHO ist das Problem von PauleVogel , das er einfach an einen Hotline Mitarbeiter geraten ist der keine Ahnung von den Prozessen der TNG hatte.

    Er sollte hier einfach hartnäckig bleiben und das Problem bei der TNG entsprechend eskalieren (Telefonisch, Email oder auch per Post). Entweder kommt die TNG dann in die Puschen und nutzt die bestehende Inhouse Verkabelung, sie überbaut die vorhandene oder sie kündigt den Vertrag von ihrer Seite wieder weil sie Paulevogel nicht versorgen kann oder will.

  • Woran machst Du das fest? Ich habe zwar schon mehrfach in Fora gehoert, dass man de Meinung sei, TKG 145 greife nicht bei aktiven Elementen die nur einen Anschluss versorgen.

    Ich lege das gar nicht fest, sondern einzig und allein die BNetzA als Kontrollbehörde. Der Entscheidungsentwurf liegt bereits vor und ich gehe davon aus, das die Finalisierung und Verkündung im Dezember erfolgen wird.

    Bundesnetzagentur - Schnittstelle Netzabschluss

    Nicht nur der reine Wortlaut des einzelnen Paragraphen ist zu beachten, sondern auch das Thematische Umfeld in dem er normativ wirkt, deshalb zitierte ich die Themenkreise weiter oben.

    Es ist ein wenig passender Vergleich, er sei mir doch gestattet: Würde der pure Gesetzestext ohne Kontext zählen, hätte in Hessen bis vor wenigen Jahren noch die Todesstrafe verkündet werden können.