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Deutsche Giganetz => MyNet 2500 - Funktioniert der bei jemand?

  • mike85
  • 1. August 2024 um 22:08
  • Online
    kingpin42
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    • 9. Juli 2025 um 11:15
    • #81
    Zitat von pufferueberlauf

    Mehr als das...

    Da ist quasi garantiert, dass man ein ausserordentliches Kuendigungsrecht bekommt, einfach durch Abschluss einer Messkampagne mit der Desktop-App von breitbandmessung.de, zumindest wenn die DGN das tatsaechlich ueber GPON realisiert...

    Das wäre dann aber in der Tat ein Kardinalfehler. So plant man keine neuen Internetbandbreiten-Produkte. Da lässt sich dann auch nicht mehr mit Wahrscheinlichkeiten argumentieren, sofern man nicht mit einem unwirtschaftlichen PON-Split von 1:1 arbeitet.

  • HubeBube
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    • 9. Juli 2025 um 19:29
    • #82
    Zitat von Elemir

    Warum sollte das XGS-PON Modul nicht provisioniert werden?

    Habe ich bereits in #67 thematisiert.

  • Elemir
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    • 9. Juli 2025 um 20:29
    • #83
    Zitat von HubeBube

    Habe ich bereits in #67 thematisiert.

    Nein. Dort nimmst Du nur an, dass es so sein könnte.

    Es gibt hier aber gegenläufige Berichte, wonach GPON-Module in DGN-Fritzboxen provisioniert wurden.

    Daher nochmals meine Frage: warum sollte ein XGS-PON-Modul in einer Leih-Fritzbox nicht provisioniert werden (unter der Annahme, das es sich um einen XGS-PON-Anschluss handelt)?

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  • HubeBube
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    • 9. Juli 2025 um 21:36
    • #84

    Hast Du diesbezüglich einen oder mehrere Links, die du mit uns teilen möchtest?

  • Elemir
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    • 9. Juli 2025 um 23:42
    • #85
    Zitat von HubeBube

    Hast Du diesbezüglich einen oder mehrere Links, die du mit uns teilen möchtest?

    Ich suche jetzt nicht. Aber nochmal: warum sollten sie es nicht tun? Du wirst für Deine Behauptung ja schon einen Grund angeben können.


    Und wie sollten sie es feststellen können? Sie kennen zwar für ihre Geräte die Seriennummern, aber die GPON-IDs sind von außen auf der Verpackung nicht feststellbar, diese sind ungeöffnet und ob sie die IDs direkt von AVM erhalten - glaube ich nicht.

    Und selbst wenn: über andere Ländereinstellungen ist die GPON-ID veränderbar.

  • HubeBube
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    • 10. Juli 2025 um 08:01
    • #86

    Es geht mir gar nicht so um die technischen Belange, sondern um die Verknüpfung von Mietgerät und Kundeneigentum. Mir fällt da zum Beispiel die Gewährleistung bei Defekt oder auch Fehleranalyse bei Störungsmeldungen ein. Da sehe ich große Herausforderungen.

    Provisioniert ist bei DGN auf alle Fälle der (Zwangs-)ONT und nicht die Fritze (die hat ja keine Module als Mietgerät inkludiert). Von daher muss eine Provisionierung der Modem-ID der 5590 erfolgen.

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  • Elemir
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    • 10. Juli 2025 um 09:42
    • #87
    Zitat von HubeBube

    Es geht mir gar nicht so um die technischen Belange, sondern um die Verknüpfung von Mietgerät und Kundeneigentum. Mir fällt da zum Beispiel die Gewährleistung bei Defekt oder auch Fehleranalyse bei Störungsmeldungen ein. Da sehe ich große Herausforderungen.

    Ich nicht. Läuft dann wie bei kundeneigenem Router/ONT: "bitte stellen sie den Ausgangszustand mit unseren Geräten her".

    Ob die Verknüpfung durch Einstecken in einen Schacht oder durch Einstecken eines Ethernetkabels passiert macht da keinen Unterschied.

    Du ersetzt nur das am Ethernet-Kabel hängende DGN-ONT durch ein Dir gehörendes im SFP-Slot steckendes ONT. Ebenso könntest Du den DGN-ONT durch einen eigenen ONT ersetzen und dahinter weiter den DGN-Router betreiben. Wo wäre da der Unterschied.

    Zitat von HubeBube

    Provisioniert ist bei DGN auf alle Fälle der (Zwangs-)ONT und nicht die Fritze (die hat ja keine Module als Mietgerät inkludiert). Von daher muss eine Provisionierung der Modem-ID der 5590 erfolgen.

    Eben. Und DGN weiß nicht, ob hinter der ID ein Mietgerät von ihnen oder Kundeneigentum steckt, weil sie die IDs ihrer Mietgeräte nicht kennen dürften.

  • Phino
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    • 10. Juli 2025 um 09:54
    • #88
    Zitat von Elemir

    Ich nicht. Läuft dann wie bei kundeneigenem Router/ONT: "bitte stellen sie den Ausgangszustand mit unseren Geräten her".

    Ob die Verknüpfung durch Einstecken in einen Schacht oder durch Einstecken eines Ethernetkabels passiert macht da keinen Unterschied.

    Du ersetzt nur das am Ethernet-Kabel hängende DGN-ONT durch ein Dir gehörendes im SFP-Slot steckendes ONT. Ebenso könntest Du den DGN-ONT durch einen eigenen ONT ersetzen und dahinter weiter den DGN-Router betreiben. Wo wäre da der Unterschied.

    Das meinst du doch nicht erst. Ich höre da schon das Telefonat zw. meiner Nachbarn und der Hotline. 2 Ahnungslose versuchen ein Problem zu lösen. :P Da wäre es effektiver, wenn sie sich über ihre letzte Urlaubsreise unterhalten.

  • Elemir
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    • 10. Juli 2025 um 09:56
    • #89
    Zitat von Phino

    Das meinst du doch nicht erst. Ich höre da schon das Telefonat zw. meiner Nachbarn und der Hotline. 2 Ahnungslose versuchen ein Problem zu lösen. :P Da wäre es effektiver, wenn sie sich über ihre letzte Urlaubsreise unterhalten.

    Ein Ahnungsloser wird kaum das Provider-ONT ersetzen ;)


    Habe ich bei den Anschlüssen, die ich "nur" betreue auch nicht gemacht, bei meinem eigenen schon.

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  • Phino
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    • 10. Juli 2025 um 10:03
    • #90

    Dann haben die auch kein Problem und müssen nicht anrufen. ;) Ist ja eher so, dass da meistens jemand daran rumgebaut hat, weil er mal was gehört hat. Und dann kommen sie hinterher und machen mimimi. :D

  • HubeBube
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    • 10. Juli 2025 um 12:57
    • #91
    Zitat von Elemir

    Ich nicht. Läuft dann wie bei kundeneigenem Router/ONT: "bitte stellen sie den Ausgangszustand mit unseren Geräten her".

    Ich schon!

    Es erscheint für mich folgende Katastrophe am Horizont:

    1. Teilnehmer hat provisionierten Provider-(Zwangs-)ONT dahinter die Provider-Mietglasfaserfritze via RJ-45 angebunden.
    2. Teilnehmer besorgt sich passendes Modul für die Mietfritze.
    3. Teilnehmer verlangt Provisionierung an der Faser mit kundeneigenem Modul der Mietfritze. Provider kommt diesem Wunsch nach.
    4. Provider erkennt im Prozess den Einsatz eines kundeneigenen Routers.
    5. Provider kündigt daher Mietrouter und verlangt Rücksendung des Gerätes. Andernfalls Rechnungsstellung des Routers zu einem Mondpreis.
    6. Teilnehmer hat nun ein Modul und gar keinen provisionierten Router/ONT nach Rücksendung der Mietfritze.

    Einfacher wäre es, wenn der Teilnehmer eine kundeneigene Glasfaserfritze mit passendem Modul/Anschluss erst nach Ablauf der MVLZ in Betrieb nimmt und darüber den Provider rechtzeitig in Kenntnis setzt.

    Ob es zur Katastrophe kommt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Aufgrund der aktuellen Berichte über den Kundensupport bei den Providern, würde ich mich auf gar keinen Fall auf ein Supportexperiment einlassen.

  • pufferueberlauf
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    • 10. Juli 2025 um 13:05
    • #92
    Zitat von HubeBube

    Provider erkennt im Prozess den Einsatz eines kundeneigenen Routers.
    Provider kündigt daher Mietrouter und verlangt Rücksendung des Gerätes. Andernfalls Rechnungsstellung des Routers zu einem Mondpreis.

    Da gibt es eine leichte und lukrative Abhilfe, einfach den Router nicht von ISP Seite kuendigen...

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  • HubeBube
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    • 10. Juli 2025 um 13:42
    • #93

    Da hast Du jedoch als Teilnehmer keinen Einfluss darauf, wie der jeweilige Sachbearbeiter diesen Non-Standard-Fall interpretiert...

    Meine Bedenken über das Vorhaben habe ich hoffentlich nachvollziehbar geäußert. Für mich ist daher dieser Sachverhalt beendet. Letztlich bieten wir alle nur Hilfe zur Selbsthilfe. Der Threadersteller darf glücklicherweise selbständig handeln😉.

  • Elemir
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    • 10. Juli 2025 um 17:37
    • #94
    Zitat von HubeBube

    Ich schon!

    Es erscheint für mich folgende Katastrophe am Horizont:

    1. Teilnehmer hat provisionierten Provider-(Zwangs-)ONT dahinter die Provider-Mietglasfaserfritze via RJ-45 angebunden.
    2. Teilnehmer besorgt sich passendes Modul für die Mietfritze.
    3. Teilnehmer verlangt Provisionierung an der Faser mit kundeneigenem Modul der Mietfritze. Provider kommt diesem Wunsch nach.
    4. Provider erkennt im Prozess den Einsatz eines kundeneigenen Routers.
    5. Provider kündigt daher Mietrouter und verlangt Rücksendung des Gerätes. Andernfalls Rechnungsstellung des Routers zu einem Mondpreis.

    Das passiert bei DGN nicht, bei DGN ist der Mietrouter im Vertrag (zumindest in älteren Verträgen) und es wird explizit darauf hingewiesen, dass dieser nicht vor Vertragskündigung zurückgegeben werden kann, auch nicht bei Nutzung eines eigenen Routers.

    Und genau in der Konstellation ist es schon sinnvoll, für den Mietrouter ein SFP-Modul zu kaufen, wenn man die 2,5 GBit nutzen möchte.

  • Vene
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    • 10. Juli 2025 um 19:06
    • #95
    Zitat von pufferueberlauf

    Mehr als das...

    Laut Produktinformationsblatt zum MyNet 2.500 verspricht die DGN netto folgende Raten:

    Datenübertragungsraten imDownloadUpload
    maximal2,5 Gbit/s*1,25 Gbit/s
    normalerweise zur Verfügung stehend2,4 Gbit/s1,24 Gbit/s
    minimal2,3 Gbit/s1,23 Gbit/s

    *) Eine Realisierung des 2,5 Gbit/s-Anschlusses über GPON führt technisch zu einer maximalen Bandbreite i.H.v. 2.488 Mbit/s.

    Verstehen tue ich nicht viel von dem was du danach geschrieben hast.

    Unsere Lösung ist jetzt erstmal den Zwangs ONT zu nutzen mit der 4690 und hoffen das auch die 2,5GBit ankommen sobald wir geschaltet sind.

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  • pufferueberlauf
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    • 10. Juli 2025 um 19:11
    • #96

    Wenn Du einen XGSPON ONT bekommst sehe ich keine Probleme mit den 2.5 Gbps voraus, wenn es GPON wird ist klar, dass 2.5 Gbps netto schlicht unmoeglich sind.

  • Vene
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    • 10. Juli 2025 um 19:17
    • #97

    Also habe den Trick versucht den Uploadboost zu aktivieren. Ging beim 2500er Tarif nicht.

    Also nehme ich an es ist GPON.

  • pufferueberlauf
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    • 10. Juli 2025 um 19:25
    • #98

    Dann melde Dich doch nochmal sobald der ONT geliefert und der Anschluss aktiviert wurde... dann wird sich zeigen ob meine Vorhersage stimmte, oder nicht...

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    mbo77
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    • 10. Juli 2025 um 19:31
    • #99

    Damit könnte man bei "Wetten, dass ..." auftreten, wenn es das noch gäbe.

    "Ich wette, dass ich an einem Glasfaser-Anschluss den Unterschied zwischen 2,4 und 2,5 Gbps wahrnehmen kann."

  • Vene
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    • 10. Juli 2025 um 19:39
    • #100
    Zitat von mbo77

    Damit könnte man bei "Wetten, dass ..." auftreten, wenn es das noch gäbe.

    "Ich wette, dass ich an einem Glasfaser-Anschluss den Unterschied zwischen 2,4 und 2,5 Gbps wahrnehmen kann."

    Nein das nicht. Aber hier wir der Eindruck vermittelt das man die 2,5GBit nicht erreicht sondern eher 1,2 oder so :D


    Edit:
    Wenn ich wie der TE die 2,2-2,4 habe ist doch alles tutti :D Hoffe nur das ich nicht gedrosselt werde, wenn Sie merken das ich die Bandbreite des Öfteren nutzen muss.

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