Mehr als das...
Da ist quasi garantiert, dass man ein ausserordentliches Kuendigungsrecht bekommt, einfach durch Abschluss einer Messkampagne mit der Desktop-App von breitbandmessung.de, zumindest wenn die DGN das tatsaechlich ueber GPON realisiert...
Das wäre dann aber in der Tat ein Kardinalfehler. So plant man keine neuen Internetbandbreiten-Produkte. Da lässt sich dann auch nicht mehr mit Wahrscheinlichkeiten argumentieren, sofern man nicht mit einem unwirtschaftlichen PON-Split von 1:1 arbeitet.