Deutsche Giganetz => MyNet 2500 - Funktioniert der bei jemand?

  • Mehr als das...

    Da ist quasi garantiert, dass man ein ausserordentliches Kuendigungsrecht bekommt, einfach durch Abschluss einer Messkampagne mit der Desktop-App von breitbandmessung.de, zumindest wenn die DGN das tatsaechlich ueber GPON realisiert...

    Das wäre dann aber in der Tat ein Kardinalfehler. So plant man keine neuen Internetbandbreiten-Produkte. Da lässt sich dann auch nicht mehr mit Wahrscheinlichkeiten argumentieren, sofern man nicht mit einem unwirtschaftlichen PON-Split von 1:1 arbeitet.

  • Habe ich bereits in #67 thematisiert.

    Nein. Dort nimmst Du nur an, dass es so sein könnte.

    Es gibt hier aber gegenläufige Berichte, wonach GPON-Module in DGN-Fritzboxen provisioniert wurden.

    Daher nochmals meine Frage: warum sollte ein XGS-PON-Modul in einer Leih-Fritzbox nicht provisioniert werden (unter der Annahme, das es sich um einen XGS-PON-Anschluss handelt)?

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    Ich suche jetzt nicht. Aber nochmal: warum sollten sie es nicht tun? Du wirst für Deine Behauptung ja schon einen Grund angeben können.


    Und wie sollten sie es feststellen können? Sie kennen zwar für ihre Geräte die Seriennummern, aber die GPON-IDs sind von außen auf der Verpackung nicht feststellbar, diese sind ungeöffnet und ob sie die IDs direkt von AVM erhalten - glaube ich nicht.

    Und selbst wenn: über andere Ländereinstellungen ist die GPON-ID veränderbar.

  • Es geht mir gar nicht so um die technischen Belange, sondern um die Verknüpfung von Mietgerät und Kundeneigentum. Mir fällt da zum Beispiel die Gewährleistung bei Defekt oder auch Fehleranalyse bei Störungsmeldungen ein. Da sehe ich große Herausforderungen.

    Provisioniert ist bei DGN auf alle Fälle der (Zwangs-)ONT und nicht die Fritze (die hat ja keine Module als Mietgerät inkludiert). Von daher muss eine Provisionierung der Modem-ID der 5590 erfolgen.

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  • Es geht mir gar nicht so um die technischen Belange, sondern um die Verknüpfung von Mietgerät und Kundeneigentum. Mir fällt da zum Beispiel die Gewährleistung bei Defekt oder auch Fehleranalyse bei Störungsmeldungen ein. Da sehe ich große Herausforderungen.

    Ich nicht. Läuft dann wie bei kundeneigenem Router/ONT: "bitte stellen sie den Ausgangszustand mit unseren Geräten her".

    Ob die Verknüpfung durch Einstecken in einen Schacht oder durch Einstecken eines Ethernetkabels passiert macht da keinen Unterschied.

    Du ersetzt nur das am Ethernet-Kabel hängende DGN-ONT durch ein Dir gehörendes im SFP-Slot steckendes ONT. Ebenso könntest Du den DGN-ONT durch einen eigenen ONT ersetzen und dahinter weiter den DGN-Router betreiben. Wo wäre da der Unterschied.

    Provisioniert ist bei DGN auf alle Fälle der (Zwangs-)ONT und nicht die Fritze (die hat ja keine Module als Mietgerät inkludiert). Von daher muss eine Provisionierung der Modem-ID der 5590 erfolgen.

    Eben. Und DGN weiß nicht, ob hinter der ID ein Mietgerät von ihnen oder Kundeneigentum steckt, weil sie die IDs ihrer Mietgeräte nicht kennen dürften.

  • Ich nicht. Läuft dann wie bei kundeneigenem Router/ONT: "bitte stellen sie den Ausgangszustand mit unseren Geräten her".

    Ob die Verknüpfung durch Einstecken in einen Schacht oder durch Einstecken eines Ethernetkabels passiert macht da keinen Unterschied.

    Du ersetzt nur das am Ethernet-Kabel hängende DGN-ONT durch ein Dir gehörendes im SFP-Slot steckendes ONT. Ebenso könntest Du den DGN-ONT durch einen eigenen ONT ersetzen und dahinter weiter den DGN-Router betreiben. Wo wäre da der Unterschied.

    Das meinst du doch nicht erst. Ich höre da schon das Telefonat zw. meiner Nachbarn und der Hotline. 2 Ahnungslose versuchen ein Problem zu lösen. :P Da wäre es effektiver, wenn sie sich über ihre letzte Urlaubsreise unterhalten.

  • Das meinst du doch nicht erst. Ich höre da schon das Telefonat zw. meiner Nachbarn und der Hotline. 2 Ahnungslose versuchen ein Problem zu lösen. :P Da wäre es effektiver, wenn sie sich über ihre letzte Urlaubsreise unterhalten.

    Ein Ahnungsloser wird kaum das Provider-ONT ersetzen ;)


    Habe ich bei den Anschlüssen, die ich "nur" betreue auch nicht gemacht, bei meinem eigenen schon.

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  • Dann haben die auch kein Problem und müssen nicht anrufen. ;) Ist ja eher so, dass da meistens jemand daran rumgebaut hat, weil er mal was gehört hat. Und dann kommen sie hinterher und machen mimimi. :D

  • Ich nicht. Läuft dann wie bei kundeneigenem Router/ONT: "bitte stellen sie den Ausgangszustand mit unseren Geräten her".

    Ich schon!

    Es erscheint für mich folgende Katastrophe am Horizont:

    1. Teilnehmer hat provisionierten Provider-(Zwangs-)ONT dahinter die Provider-Mietglasfaserfritze via RJ-45 angebunden.
    2. Teilnehmer besorgt sich passendes Modul für die Mietfritze.
    3. Teilnehmer verlangt Provisionierung an der Faser mit kundeneigenem Modul der Mietfritze. Provider kommt diesem Wunsch nach.
    4. Provider erkennt im Prozess den Einsatz eines kundeneigenen Routers.
    5. Provider kündigt daher Mietrouter und verlangt Rücksendung des Gerätes. Andernfalls Rechnungsstellung des Routers zu einem Mondpreis.
    6. Teilnehmer hat nun ein Modul und gar keinen provisionierten Router/ONT nach Rücksendung der Mietfritze.

    Einfacher wäre es, wenn der Teilnehmer eine kundeneigene Glasfaserfritze mit passendem Modul/Anschluss erst nach Ablauf der MVLZ in Betrieb nimmt und darüber den Provider rechtzeitig in Kenntnis setzt.

    Ob es zur Katastrophe kommt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Aufgrund der aktuellen Berichte über den Kundensupport bei den Providern, würde ich mich auf gar keinen Fall auf ein Supportexperiment einlassen.

  • Provider erkennt im Prozess den Einsatz eines kundeneigenen Routers.
    Provider kündigt daher Mietrouter und verlangt Rücksendung des Gerätes. Andernfalls Rechnungsstellung des Routers zu einem Mondpreis.

    Da gibt es eine leichte und lukrative Abhilfe, einfach den Router nicht von ISP Seite kuendigen...

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  • Da hast Du jedoch als Teilnehmer keinen Einfluss darauf, wie der jeweilige Sachbearbeiter diesen Non-Standard-Fall interpretiert...

    Meine Bedenken über das Vorhaben habe ich hoffentlich nachvollziehbar geäußert. Für mich ist daher dieser Sachverhalt beendet. Letztlich bieten wir alle nur Hilfe zur Selbsthilfe. Der Threadersteller darf glücklicherweise selbständig handeln😉.

  • Ich schon!

    Es erscheint für mich folgende Katastrophe am Horizont:

    1. Teilnehmer hat provisionierten Provider-(Zwangs-)ONT dahinter die Provider-Mietglasfaserfritze via RJ-45 angebunden.
    2. Teilnehmer besorgt sich passendes Modul für die Mietfritze.
    3. Teilnehmer verlangt Provisionierung an der Faser mit kundeneigenem Modul der Mietfritze. Provider kommt diesem Wunsch nach.
    4. Provider erkennt im Prozess den Einsatz eines kundeneigenen Routers.
    5. Provider kündigt daher Mietrouter und verlangt Rücksendung des Gerätes. Andernfalls Rechnungsstellung des Routers zu einem Mondpreis.

    Das passiert bei DGN nicht, bei DGN ist der Mietrouter im Vertrag (zumindest in älteren Verträgen) und es wird explizit darauf hingewiesen, dass dieser nicht vor Vertragskündigung zurückgegeben werden kann, auch nicht bei Nutzung eines eigenen Routers.

    Und genau in der Konstellation ist es schon sinnvoll, für den Mietrouter ein SFP-Modul zu kaufen, wenn man die 2,5 GBit nutzen möchte.

  • Mehr als das...

    Laut Produktinformationsblatt zum MyNet 2.500 verspricht die DGN netto folgende Raten:

    Datenübertragungsraten imDownloadUpload
    maximal2,5 Gbit/s*1,25 Gbit/s
    normalerweise zur Verfügung stehend2,4 Gbit/s1,24 Gbit/s
    minimal2,3 Gbit/s1,23 Gbit/s

    *) Eine Realisierung des 2,5 Gbit/s-Anschlusses über GPON führt technisch zu einer maximalen Bandbreite i.H.v. 2.488 Mbit/s.

    Verstehen tue ich nicht viel von dem was du danach geschrieben hast.

    Unsere Lösung ist jetzt erstmal den Zwangs ONT zu nutzen mit der 4690 und hoffen das auch die 2,5GBit ankommen sobald wir geschaltet sind.

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  • Damit könnte man bei "Wetten, dass ..." auftreten, wenn es das noch gäbe.

    "Ich wette, dass ich an einem Glasfaser-Anschluss den Unterschied zwischen 2,4 und 2,5 Gbps wahrnehmen kann."

  • Damit könnte man bei "Wetten, dass ..." auftreten, wenn es das noch gäbe.

    "Ich wette, dass ich an einem Glasfaser-Anschluss den Unterschied zwischen 2,4 und 2,5 Gbps wahrnehmen kann."

    Nein das nicht. Aber hier wir der Eindruck vermittelt das man die 2,5GBit nicht erreicht sondern eher 1,2 oder so :D


    Edit:
    Wenn ich wie der TE die 2,2-2,4 habe ist doch alles tutti :D Hoffe nur das ich nicht gedrosselt werde, wenn Sie merken das ich die Bandbreite des Öfteren nutzen muss.