FRITZ!Box 5690 Pro: Alle Fragen/Probleme/Tipps/Hilfestellungen hierzu bitte hier eintragen!

  • Das scheint aber eher ein Problem mit dem Onboarding der Modem-ID zu sein, wenn es da bei einem schon heißt, dass es da keine Home-ID gäbe und bei dem anderen beim Support die Eingabe der ID nicht funktioniert.

    Wie mbo77 schon schrieb, die Verbindung zwischen 5690 Pro und OLT wurde erfolgreich aufgebaut. Ich vermute eher ein Problem im PPPoE Umfeld und damit außerhalb des Glasfaserteiles. Vermutungen kann man da viele haben, evtl auch eine Positivliste mit erlaubten MAC-Adressen (OUI) und AVM hat in der 5690 Pro einen neuen Präfix verwendet, der noch eingepflegt werden muss. Aber bitte, meine Aussage ist ein Schuss ins Blaue.

  • Ich bin davon ausgegangen das die neue 5690 Pro im Netz der DG funktioniert und nicht erst noch „gebrandet“ werden muss.

    Branding ist hierfür die völlig falsche Begrifflichkeit. Es findet kein Branding statt. Jedes Endgerät im PON muss provisioniert werden und DG hat keinen universellen Prozess wie beispielsweise die Telekom, sondern muss bei jedem Endgerät (unprofessionell) herumpopeln.

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  • Branding ist hierfür die völlig falsche Begrifflichkeit. Es findet kein Branding statt.

    Diese Info habe ich direkt von der Deutschen Glasfaser erhalten.
    Wie auch immer, wenn die Deutsche Glasfaser aktuell die neue 5690 Pro noch nicht unterstützt, warum wurde mir das nicht bereits am ersten Tag mitgeteilt an dem ich das Modell und die Modem-ID telefonisch mitgeteilt hatte???
    Während der 5 Tage die ich vergeblich versucht hatte die 5690 Pro anzuschließen sollte ich sogar einen Rückruf vom DG Experten-Team erhalten, der aber nicht erfolgte.
    Im Nachhinein weiß ich jetzt auch warum.

  • Nein, das geht daraus überhaupt nicht hervor, dass nur bestimmte Equipment-IDs zulässig wären

    Das interpretiere ich halt völlig anders. Belassen wir es dabei. Da werden wir uns nicht mehr einigen.

    Es ist solange "zulässig", bis es Beschwerden dazu bei der BNetzA gibt und die DG langsamer reagiert als die BNetzA.

    Gibt es ja, inkl. Antwort dazu. Kannst du hier nachlesen, das war ein Fall, der hier im Forum diskutiert wurde.

    Ich warte übrigens immer noch auf einen Link zu der Stelle, wo DG schreibt, dass nur bestimmte Equiment-IDs zulässig sind.

    Kapitel 6.5.2, GPON Dokument. Das gilt nach wie vor.

    Die BNetzA hat nach solchen Vorfällen gefragt und die Provider konnten keinen einzigen benennen.

    Richtig, und dennoch hält auch die BNetzA an der Möglichkeit fest, den Betreiber die Freiheit zu überlassen, welche Geräte sie in ihr Netz lassen. Muss man nicht gut finden, aber wir sind die falschen Adressaten, um deinen Unmut darüber auszulassen. Die Dokumentationslage ist, wie sie ist, und es ist für die BNetzA offenbar so akzeptabel. Mehr muss man dazu wohl nicht festhalten.

    Möglich das die 5690 Pro aktuell hinter dem ONT funktioniert,

    Das wird sogar sicher funktionieren. Lediglich die 60 Minuten Wartezeit muss man beachten.

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  • oder auch mit zuvor übernommenen Einstellungen der alten FRITZ!Box durch den Assistenten ?

    Wobei hier gilt: Weniger ist mehr. Übernimm nur das nötigste und richte den Rest von Hand ein. Und sobald die Box auch nur kleinste Probleme macht, ist eine frische Einrichtung von Hand angebracht.

  • Kapitel 6.5.2, GPON Dokument. Das gilt nach wie vor.

    Bitte wo steht da, dass nur von der DG erlaubte IDs zulässig sind? Hier der gesamte Abschnitt 6.5.2:


    6.5.2 Equipment ID

    In order to correctly identify a certain type of ONT the network of Deutsche Glasfaser uses the "Equipment ID" (ITU G.984.4, ITU G.988) attribute to correctly model the ONT, the "Equipment ID" attribute is a 20 bytes field which can contain the following alphanumeric and special characters.

    0-9
    aA-zZ
    ~!@#$%^&()-_=+[{]}\|;<>?

    The coexistence of GPON and XGSPON ONT's in the network of Deutsche Glasfaser is one of the main reasons for this attribute to be set. The parameter must be set by the ONT in the ONT registration procedures.


    In 5.1 steht aber:

    Customers using ONT's which aren't officially entitled as Deutsche Glasfaser
    certified ONT need to comply to this document.

    Das heißt ausdrücklich, dass auch andere ONT zulässig sind, wenn sie den Anforderungen entsprechen.

    Mit ist unklar, warum Du so darauf beharrst, dass DG das so schreiben würde, wie Du behauptest.

    Richtig, und dennoch hält auch die BNetzA an der Möglichkeit fest, den Betreiber die Freiheit zu überlassen, welche Geräte sie in ihr Netz lassen.

    Wäre mir neu und ich konnte auch nichts dazu finden.

    Würde auch dem widersprechen, dass die Provider bei der BNetzA den Antrag gestellt haben, das zu ändern und den ONT als Netzabschlusspunkt zu definieren. Aber wenn selbst die Telekom dagegen ist, sehen die Chancen wohl nicht gut aus.

    Die Dokumentationslage ist, wie sie ist, und es ist für die BNetzA offenbar so akzeptabel. Mehr muss man dazu wohl nicht festhalten.

    Dazu habe ich nichts gefunden und das muss auch nicht so bleiben. Ich kenne durchaus Fälle aus (nicht-TK-)Netzen, wo die BNetzA mit Ihrer Auffassung gescheitert ist, wenn es (dort allerdings durch benachteiligte Mitbewerber mit Rechtsabteilung, nicht Endkunden) erstmal vor Gericht ging.

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  • In order to correctly identify a certain type of ONT the network of Deutsche Glasfaser uses the "Equipment ID" (ITU G.984.4, ITU G.988) attribute to correctly model the ONT,

    Da. Wie willst du den ONT für deine internen Systeme modellieren, wenn du seine Eigenschaften nicht genauestens kennst und freigegeben hast? Das musst du mir mal erklären.

  • Da. Wie willst du den ONT für deine internen Systeme modellieren, wenn du seine Eigenschaften nicht genauestens kennst und freigegeben hast? Das musst du mir mal erklären.

    Da es laut Doku nur zur Unterscheidung GPON - XGSPON dient, sollte das überhaupt kein Problem darstellen, das bei der Provisionierung des ONT für den spezifischen ONT machen; man weiß ja, was man den Kunden verkauft hat. Die weiteren "Eigenschaften" sind ja beschrieben und müssen ohnehin erfüllt werden, da gibt es keinen Spielraum für abweichende "Eigenschaften".

    Ansonsten interessiert das den Kunden nicht, der kauft ein Gerät, welches den dokumentierten Eigenschaften entspricht. Wie die DG das dann provisioniert und modelliert interessiert den Kunden nicht, solange das Gerät der Schnittstellenbeschreibung entspricht. Das ist Sache der DG, das zu tun. Andernfalls müssen sie in der Beschreibung auflisten, welche IDs akzeptiert werden. Das tun sie aber nicht.

    Jedenfalls kein Grund, ein unbekanntes Gerät abzulehnen, so wie es ja auch in 5.1 für unbekannte Geräte beschrieben ist. Auf 5.1 gehst Du nicht ein, weil das nicht in Deine Ansicht passt?

    Ich nenne das Schikane den Kunden gegenüber.

  • Für mich ist es schon ein Unding, dass vertragliche Vereinbarungen in einer fremden Sprache kommuniziert werden. Hier werden Missverständnissen Tür und Tor geöffnet wenn man kein Muttersprachler ist.

    Ich frage mich, ob dies gegenüber einem deutschsprachigen Endverbraucher zulässig ist.

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  • Ich glaube auch nicht dass dies zulässig ist.

    Im BGB wir an verschiedenen Stellen immer auf die Amtssprache verwiesen.

    Anderssprachige Verträge sind vorgesehen, wenn der Vertragspartner aus einen anderen Land kommt, z.B. bei Kaufverträge von Immobilien.

  • Ansonsten interessiert das den Kunden nicht, der kauft ein Gerät, welches den dokumentierten Eigenschaften entspricht. Wie die DG das dann provisioniert und modelliert interessiert den Kunden nicht, solange das Gerät der Schnittstellenbeschreibung entspricht. Das ist Sache der DG, das zu tun. Andernfalls müssen sie in der Beschreibung auflisten, welche IDs akzeptiert werden. Das tun sie aber nicht.
    Jedenfalls kein Grund, ein unbekanntes Gerät abzulehnen, so wie es ja auch in 5.1 für unbekannte Geräte beschrieben ist.
    Ich nenne das Schikane den Kunden gegenüber.

    Was bleibt mir als Kunde aber übrig als diese Schikane zu akzeptieren und zu warten bis irgendwann die neue FRITZ!Box5690 Pro von der DG unterstützt wird?
    Anspruch auf einen kostenlosen Router von der DG in der Übergangszeit hat man wahrscheinlich nicht.
    Mich würde mal interessieren ob die 5690 Pro bei anderen Netzbetreibern schon unterstützt wird, oder es da ähnliche Probleme gibt.
    Vor dem Kauf hatte ich nirgendwo einen Hinweis darauf gefunden das die neue FRITZ!Box im Netz der DG noch gar nicht funktioniert und es gibt ja auch schon lange Dokumentationen von AVM und der DG wie man die FRITZ!Box aktiviert.

    Zur freien Router Wahl schreibt AVM:
    „Laut den Bestimmungen des Telekommunikations-Endgerätegesetzes gilt die sogenannte Routerfreiheit.
    Für Sie heißt das, dass Sie Endgeräte Ihrer Wahl an jedem Anschluss einsetzen können.“

    FRITZ!Box am Deutsche Glasfaser-Anschluss einrichten | AVM Deutschland

    Was nützt mir die Routerfreiheit wenn der Anbieter mit der Technik eines neuen Routers überfordert ist?

  • Was bleibt mir als Kunde aber übrig als diese Schikane zu akzeptieren und zu warten bis irgendwann die neue FRITZ!Box5690 Pro von der DG unterstützt wird?

    Beschwerde bei der BNetzA einreichen:

    Bundesnetzagentur - Beschwerden und Fragen

    Was nützt mir die Routerfreiheit wenn der Anbieter mit der Technik eines neuen Routers überfordert ist?

    Beschwerde bei der BNetzA einreichen, Link siehe oben.

    Es steht völlig außer Frage, das AVM normgerechte Endgeräte produziert. Lediglich der Provider ist mit der Provisionierung überfordert. Dies rührt mit hoher Wahrscheinlichkeit daher, dass jahrelang die gesetzliche Vorgaben der freien Wahl des Endgerätes (verfälscht als Routerfreih* bezeichnet) von den Providern missachtet und ignoriert wurde. Jetzt rächt sich diese Ignoranz, weil neue und normgerechte Hardware auf den Markt kommt und an den Management-Systemen herumgefrickelt werden muss, um deren Betrieb zu ermöglichen.

    Hätte man schon beim Start die seit 2016 vorgeschriebene freie Wahl des Endgerätes berücksichtigt, stellte sich diese Problematik gar nicht!

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  • Mein Anbieter ist die EWE, wo man mir sagte, dass es ganz allein meine Entscheidung ist, welchen Router ich hinter dem Anschluss betreibe. Bei uns (AON-Anschlüsse) wurden die „aktiven“ ONTs (Glasfaser rein, Netzwerkkabel raus) gegen „passive“ ohne Strom (Glasfaser rein und wieder raus) zwangsgetauscht, sodass man entweder eine Fiber-Fritzbox betreiben kann oder per Medienkonverter auch jede andere FRITZ!Box. Mir wurde erklärt, dass dieser passive ONT eine Anschluss- ID hat und ab da ist es quasi meine Sache. Die 5690 Pro konnte ich jedenfalls ohne Probleme per Fritz-Assistent in Betrieb nehmen und sie läuft zur Zeit über den WAN-Port und ist mit dem Medienkonverter per CAT7-Kabel verbunden, da dieses Kabel bei mir schon recht aufwändig zum Aufstellungsort verlegt wurde und ich zur Zeit keine Notwendigkeit sehe, dieses durch Glasfaser zu ersetzen. Meine Endgeräte laufen alle über WLAN.

  • Da es laut Doku nur zur Unterscheidung GPON - XGSPON dient, sollte das überhaupt kein Problem darstellen

    Woher willst du das wissen? Es dient ja nicht nur zur Unterscheidung GPON - XGSPON, sondern um die Co-Existenz der Geräte im gleichen Segment zu gewährleisten. Dazu gehört einiges mehr.

    man weiß ja, was man den Kunden verkauft hat.

    Aber genau das benutzt er ja nicht, sondern was anderes.

    Die weiteren "Eigenschaften" sind ja beschrieben und müssen ohnehin erfüllt werden, da gibt es keinen Spielraum für abweichende "Eigenschaften".

    Aua. Da empfehle ich einen Blick in die Spezifikation zwischen OLT und ONT, damit du dir ein Bild machen kannst über einige tausend Parameter und deren Auswirkungen, die da modelliert werden können und die "Spielraum" bieten. Es gibt einen Grund, warum sich die Provider so gegen diese Regel des TKG sperren, und es gibt einen Grund, warum ich immer wieder die fehlende Standardisierung angemerkt habe.

    Ansonsten interessiert das den Kunden nicht, der kauft ein Gerät, welches den dokumentierten Eigenschaften entspricht.

    Ja, sag ich ja auch. Hab ich ja auch oben schon geschrieben, und auch mehrfach in der Vergangenheit. Ich finde es auch nicht gut, dass da weiter gefiltert wird. Aber darum geht es hier nicht. Hier geht es darum, ob der Kunde sehen kann, dass weiter gefiltert wird, und das ist eindeutig der Fall.

    Was bleibt mir als Kunde aber übrig als diese Schikane zu akzeptieren und zu warten bis irgendwann die neue FRITZ!Box5690 Pro von der DG unterstützt wird?

    Praktisch ist das der einzige Weg. Selbst wenn eine Beschwerde was bringen würde - was bei den momentan versendeten Antworten der BNetzA definitiv nicht der Fall ist - ist die DG in dem Fall wahrscheinlich deutlich schneller, als es eine BNetzA je sein könnte.

    und es gibt ja auch schon lange Dokumentationen von AVM und der DG wie man die FRITZ!Box aktiviert.

    Aber die beziehen sich explizit auf de 5530 und 5590. Das steht da auch sehr deutlich.

    Mich würde mal interessieren ob die 5690 Pro bei anderen Netzbetreibern schon unterstützt wird, oder es da ähnliche Probleme gibt.

    Im Netz der Telekom kann man sie registrieren, aber es gibt massive Probleme (siehe genannte Threads). Bei anderen Providern liest man bislang nichts davon. Die beschriebenen Probleme könnten durchaus der Grund sein, warum die DG die Boxen noch nicht freigegeben hat.

    Außer natürlich in AON Netzen, da ist es kein Problem, auch bei der DG nicht.

  • Du verwechselst da etwas.
    Der 5690 besteht aus 2 Teilen in einem Gerät.

    Da ist der ONT in Form des SFP-Moduls. Dieser muss bei GPON aktiv freigeschaltet werden beim Netzbetreiber.

    Und der 2. Teil, auf dem sich die Routerfreiheit bezieht, ist halt dieser in der Fritz!Box.
    Es steht dir vollkommen frei, die 5690 hinter dem ONT des Netzbetreibers als Router zu betreiben, nur halt nicht als ONT/Router-Einheit.

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  • Mein Anbieter ist die EWE, wo man mir sagte, dass es ganz allein meine Entscheidung ist, welchen Router ich hinter dem Anschluss betreibe. Bei uns (AON-Anschlüsse) wurden die „aktiven“ ONTs (Glasfaser rein, Netzwerkkabel raus) gegen „passive“ ohne Strom (Glasfaser rein und wieder raus) zwangsgetauscht, sodass man entweder eine Fiber-Fritzbox betreiben kann oder per Medienkonverter auch jede andere FRITZ!Box. Mir wurde erklärt, dass dieser passive ONT eine Anschluss- ID hat und ab da ist es quasi meine Sache. Die 5690 Pro konnte ich jedenfalls ohne Probleme per Fritz-Assistent in Betrieb nehmen und sie läuft zur Zeit über den WAN-Port und ist mit dem Medienkonverter per CAT7-Kabel verbunden, da dieses Kabel bei mir schon recht aufwändig zum Aufstellungsort verlegt wurde und ich zur Zeit keine Notwendigkeit sehe, dieses durch Glasfaser zu ersetzen. Meine Endgeräte laufen alle über WLAN.

    Das Ganze ist bei AON-Anschlüssen kein Thema, dort musst du nicht den Netzbetreiber einbinden und er dein Gerät freigeben. Wenn es nicht funktioniert, ist es einzig dein Problem, es hat keine weitere Auswirkung auf die restliche Infrastruktur.
    Bei GPON hängen bis zu 64 Teilnehmer an einer Leitung und diese könnte gestört werden bei nicht konformen Geräten.
    Allerdings erschließt es sich bis jetzt nicht, warum die 5690 im Gegensatz zur 5530 / 5590 nicht mit ihrem SFP-GPON-Modul funktionieren soll, insbesondere weil mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit alle großen Provider schon Vorserienmodelle zum Testen bekommen haben.

    Für mich bleibt der Eindruck, dass DG der unstrukturierste Haufen im Glasfaser-Geschäft ist.

  • Es steht dir vollkommen frei, die 5690 hinter dem ONT des Netzbetreibers als Router zu betreiben, nur halt nicht als ONT/Router-Einheit.

    Wo steht das und welchen Sinn macht das bei einem Glasfaser Router?
    Die meisten Kunden werden einen solchen Router wahrscheinlich direkt am Glasfaseranschluss betreiben und nicht an einem ONT der Netzbetreibers.