FRITZ!Box 5690 Pro: Alle Fragen/Probleme/Tipps/Hilfestellungen hierzu bitte hier eintragen!

  • Eben. Du willst sie als ONT benutzen, hast in der DG Doku aber die Anforderungen für den Router nachgesehen. Das hilft dir nicht. Das sind technisch zwei unterschiedliche Geräte. Auch wenn ONT und Router in einem Gerät integriert sein können (wie bei Fritzboxen), muss man immer genau darauf achten, wie man das Gerät nun betreiben will. Wie gesagt, als Router wird man auch die 5690 problemlos einsetzen können. Als ONT noch nicht.

    Ich will überhaupt nicht bewerten, ob die Situation rund um die 5690 bei der DG nun gut oder schlecht ist. Wir kennen die Forderungen des TKG genauso, wie die Position der Netzbetreiber. Ich schildere nur die Lage und will vor unrealistischen Erwartungen warnen.

  • Eben. Du willst sie als ONT benutzen, hast in der DG Doku aber die Anforderungen für den Router nachgesehen. Das hilft dir nicht. Das sind technisch zwei unterschiedliche Geräte. Auch wenn ONT und Router in einem Gerät integriert sein können (wie bei Fritzboxen), muss man immer genau darauf achten, wie man das Gerät nun betreiben will. Wie gesagt, als Router wird man auch die 5690 problemlos einsetzen können. Als ONT noch nicht.

    Ich will überhaupt nicht bewerten, ob die Situation rund um die 5690 bei der DG nun gut oder schlecht ist. Wir kennen die Forderungen des TKG genauso, wie die Position der Netzbetreiber. Ich schildere nur die Lage und will vor unrealistischen Erwartungen warnen.

    Na gut, das TKG gibt eine Endgerätefreiheit vor, keine Routerfreiheit.

    Wo stehen die Forderungen der DG an das Endgerät? Da die nicht zu finden sind, kann man den Kunden somit keinen Vorwurf machen. Zu schreiben, dass nur 5530 und 5590 unterstützt werden, ist weder eine technische Beschreibung noch nach TKG zulässig.


    Und was soll das mit der Equipment-ID? Wenn sie die heranziehen (was ist das überhaupt), dann müssen sie diese eben auslesen und freischalten und sich nicht darauf berufen, dass diese nicht getestet sei. Dieses Vorgehen ist vom TKG nicht gedeckt und wäre ich Kunde bei denen, wäre meine Beschwerde an die BNetzA schon raus.

    Und zwar verknüpft mit der Forderung der (Teil-)Ausfallentschädigung pro Tag. Ist ja deren Netz, welches nicht so funktioniert, wie es das TKG vorgibt (ob ich die nachher bekommen würde ist eine andere Frage, aber fordern und drohen kann ich auch).


    Und der größte Witz ist die Aussage zum "Branding". Ich weiß nicht, was die darunter verstehen, aber das war ich darunter verstehe, ist sicher nicht vom TKG gedeckt. Die Forderung eines Brandings widerspricht genau der freien Endgeräteauswahl.

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  • Vielleicht verstehe ich etwas falsch, aber ich möchte die 5690 Pro ja ohne ONT direkt am Glasfaseranschluss nutzen und das funktioniert eben noch nicht.

    Ja dies verstehst du falsch.

    Du sollst zum jetzigen Zeitpunkt einfach die 5690 ersetzen gegen die alte Box hinter dem ONT und komplett die Daten der alten übernehmen. Damit hast du alle technische Neuerungen der Box in Richtung LAN WiFi. Und wenn sich die DG bequemt hat steckst du es einfach um, also ONT raus und in die BoX den passenden SFP-Modul.

    Die Datenübernahme funktioniert zuverlässig.

    Einfach etwas entspannter sein ,;) ist halt so als Earlybird.

  • Du sollst zum jetzigen Zeitpunkt einfach die 5690 ersetzen gegen die alte Box hinter dem ONT und komplett die Daten der alten übernehmen.
    Die Datenübernahme funktioniert zuverlässig.

    frank_m schreibt genau das Gegenteil, die Übernahme der Konfiguration der alten FRITZ!Box würde nicht zuverlässig funktionieren.

  • Wo stehen die Forderungen der DG an das Endgerät?

    In den Schnittstellenbeschreibungen. Liegen im Download-Bereich.

    Zu schreiben, dass nur 5530 und 5590 unterstützt werden, ist weder eine technische Beschreibung noch nach TKG zulässig.

    Aber man kann dieser Beschreibung die Information entnehmen, dass die 5690 nicht funktioniert. Das ist doch genau die Info, die der Kunde im Moment braucht.

    Und was soll das mit der Equipment-ID? Wenn sie die heranziehen (was ist das überhaupt), dann müssen sie diese eben auslesen und freischalten und sich nicht darauf berufen, dass diese nicht getestet sei.

    Es geht nicht darum, dass die Equipment-ID getestet wird. Es geht darum, dass nur die Equipment-IDs freigeschaltet werden, die erfolgreich getestet wurden. So hält die DG unerwünschte Geräte aus dem Netz. Warum sie das machen, steht ebenfalls in den Schnittstellenbeschreibungen.

    Dieses Vorgehen ist vom TKG nicht gedeckt und wäre ich Kunde bei denen, wäre meine Beschwerde an die BNetzA schon raus.

    Und welche Antwort du darauf bekommst, kannst du ja mehrfach hier nachlesen. => Das mit dem Ei und dem Backen hatte ich ja schon erwähnt.

    Und zwar verknüpft mit der Forderung der (Teil-)Ausfallentschädigung pro Tag.

    Und da lässt dich das TKG leider im Stich. Denn dort steht, dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, sich zu informieren, ob das designierte Gerät im Netz des Providers funktioniert.

    frank_m schreibt genau das Gegenteil, die Übernahme der Konfiguration der alten FRITZ!Box würde nicht zuverlässig funktionieren.

    Da schreibe nicht ich, sondern die, die es probiert haben. Besonders der Loop im Assistenten scheint ein Problem zu sein. Ab einem gewissen Punkt führt der nächste Schritt wieder zum gleichen Schritt.

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  • Da schreibe nicht ich, sondern die, die es probiert haben. Besonders der Loop im Assistenten scheint ein Problem zu sein. Ab einem gewissen Punkt führt der nächste Schritt wieder zum gleichen Schritt.

    Ich habe jetzt mal den AVM Support angeschrieben mit der Bitte um eine zuverlässige Lösung für den Umzug von einer alten auf eine neu FRITZ!Box.

  • Na super. Auf welcher Basis sollen die dir helfen? Du hast bislang ja nicht mal ein konkretes Problem.

    Einen zuverlässigen Import einer Konfiguration von einer anderen Box kann es meines Erachtens schon theoretisch nicht geben. Die technologische Basis der Boxen ist unterschiedlich, die möglichen Kombinationen aus Quelle und Ziel schier endlos. Da können alle Sonderfälle unmöglich abgefangen werden. Wenn man seine Box stabil und zuverlässig betreiben will, führt an einer händischen Konfiguration absolut kein Weg vorbei. Das gilt insbesondere, wenn Smarthome ins Spiel kommt.

  • In den Schnittstellenbeschreibungen. Liegen im Download-Bereich.

    Aber man kann dieser Beschreibung die Information entnehmen, dass die 5690 nicht funktioniert. Das ist doch genau die Info, die der Kunde im Moment braucht.

    Merkst Du, dass Du dich da gerade sehr weit aus dem Fenster lehnst?

    In welcher dieser drei Dateien steht das denn?

    https://assets.ctfassets.net/cfwjf2vnzww5/3Hx5PPqOLq8to0M8ueVdA6/46a73aceb845d27c421b63d9308a9a7a/DG_schnittstellenspezifikation.pdf

    https://assets.ctfassets.net/cfwjf2vnzww5/4Gr4LComacyG32WPoof6wJ/cab8e82f77dc97c4d474f31a229322a9/DG_Schnittstellenbeschreibung_2.pdf

    https://assets.ctfassets.net/cfwjf2vnzww5/5ONI8NIPMyagKAapmX2Y3E/4cce5897440846db76ce95d0c9c230d3/Technical_Specification_DG_xPON_1.3_en_public.pdf

    Ich kann da leider nichts zu speziellen Fritzboxen finden, und die dort genannten Punkte erfüllt auch eine 5690.

    Meinst Du das:

    https://assets.ctfassets.net/cfwjf2vnzww5/3JO6Jxv5MpkMEvGET6SEhO/2617db67b5c61931606df734028436e3/DG_4128_0_Anleitung_Router_am_Glas_RZ_X4.pdf

    Das ist eine Installationsanleitung für zwei spezielle Modelle, und darin steht sogar "Die FRITZ!Box Fiber ist für den Einsatz mit Deutsche Glasfaser optimal vorbereitet.". Die 5690 ist auch eine Fritzbox Fiber.

    Wir sind uns wohl darin einig, dass eine als Installationsanleitung für 5530 und 5590 bezeichnetes Dokument kaum als Referenz für die Installation einer 5690 dienen kann.

    Es geht nicht darum, dass die Equipment-ID getestet wird. Es geht darum, dass nur die Equipment-IDs freigeschaltet werden, die erfolgreich getestet wurden. So hält die DG unerwünschte Geräte aus dem Netz. Warum sie das machen, steht ebenfalls in den Schnittstellenbeschreibungen.

    Bitte wo? Habe ich in keinem der Links oben gelesen.

    Und welche Antwort du darauf bekommst, kannst du ja mehrfach hier nachlesen. => Das mit dem Ei und dem Backen hatte ich ja schon erwähnt.

    Und da lässt dich das TKG leider im Stich. Denn dort steht, dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, sich zu informieren, ob das designierte Gerät im Netz des Providers funktioniert.

    Schreiben sie doch, dass eine Fritzbox Fiber optimal geeignet ist. Habe ich extra zitiert.

    Und die Schnittstellenbeschreibung enthält keinen Punkt, der von der 5690 nicht erfüllt wird.

    Wenn die also zusätzliche Einschränkungen im Netz haben, welche in den als Schnittstellenbeschreibung bezeichneten Dokumenten nicht enthalten sind, wo ist da der Kunde schuld?

    Der Kunde hat sich informiert, vertraut entweder auf "Die FRITZ!Box Fiber ist für den Einsatz mit Deutsche Glasfaser optimal vorbereitet" oder auf die technischen Daten und steht im Regen. Und da kommst Du damit, dass der Kunde sich informieren soll?

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  • Eine händische Konfiguration als Router ist ja schnell erledigt. Und sie später auf GF umzustellen ist ja auch drinnen mit einer Sicherung aus der selben Box. Wenn man den Anspruch auf die neue Box hat muss man etwas Eigeninitiative in Kauf nehmen.

  • Ich bin froh das jetzt erstmal wieder alles so funktioniert wie vorher in Verbindung mit meiner alten FRITZ!Box7490

    Den Umzug auf die neue FRITZ!Box5690 Pro hatte ich mir deutlich einfacher und sicherer vorgestellt mit dem Assistenten in der Benutzeroberfläche meiner FRITZ!Box.

    Mein Plan war das sämtliche Heimnetzgeräte die Einstellungen der alten FRITZ!Box auf die neue 5690 Pro übertragen wie auch in den AVM Youtube Videos dokumentiert.

    Welche großen Wifi-Vorteile und sonstigen Vorteile hätte ich denn wenn ich die 5690 Pro am ONT der DG betreibe?

    Noch was zur Kompatibilität der neuen FRITZ!Box5690 Pro mit der Deutschen Glasfaser - Nach der ernüchternden Aussage von DG das die neue FRITZ!Box noch nicht gebrandet wurde und der Kunde müsste sich vor der Anschaffung eines neuen Routers selbst informieren ob dieser mit dem Glasfasernetz der Deutschen Glasfaser kompatibel ist, habe ich mir mal die Geschäftsbedingungen angesehen was den kundeneigenen Router betrifft und deren erforderliche technische Spezifikationen und wenn ich mich nicht irre sind die Voraussetzungen dafür bei der neuen FRITZ!Box5690 Pro erfüllt.

    Naja, „Wifi-Vorteil“ ist, dass die 5690 Pro im Gegensatz zur 7490 die neueren Standards Wifi 6, 6E und 7 unterstützt. Ob am ONT oder direkt per Glasfaser angeschlossen macht doch von der Geschwindigkeit erstmal keinen Unterschied. Ich habe mit dem Umzugsassistenten schon zwei Umzüge erfolgreich vollzogen: Von einer 7590 auf eine 4060 und von der 4060 (7.59) auf die 5690 Pro (7.60), lief jedes mal problemlos. Vielleicht habe ich was missverstanden, aber eigentlich spricht nichts dagegen, dass du deine 5690 Pro umziehst und erstmal am ONT betreibst und ggf. später dann direkt am Glasfasermodem.

  • Ich kann da leider nichts zu speziellen Fritzboxen finden, und die dort genannten Punkte erfüllt auch eine 5690.

    Konkrete Modellbezeichnungen wirst du da auch nicht finden, lediglich technische Parameter. Es spricht ja auch nichts dagegen, dass die 5690 irgendwann freigeschaltet wird, wenn die Tests abgeschlossen sind.

    Bitte wo? Habe ich in keinem der Links oben gelesen.

    Im GPON Dokument steht drin, dass die DG nur ausgesuchte Equipment-IDs zulässt, und warum sie das tut. Kapitel 6.5.2.

    Wenn die also zusätzliche Einschränkungen im Netz haben, welche in den als Schnittstellenbeschreibung bezeichneten Dokumenten nicht enthalten sind, wo ist da der Kunde schuld?

    Die Schnittstellenbeschreibung sagt aus, dass nur ausgesuchte Equipment-IDs zugelassen werden. Damit ist klar, dass man herausfinden muss, welche. Dafür gibt es mehrere Wege, z.B. der Support oder andere Dokumente. Mach die Kunden nicht dümmer, als sie sind.

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  • Konkrete Modellbezeichnungen wirst du da auch nicht finden, lediglich technische Parameter. Es spricht ja auch nichts dagegen, dass die 5690 irgendwann freigeschaltet wird, wenn die Tests abgeschlossen sind.

    Im GPON Dokument steht drin, dass die DG nur ausgesuchte Equipment-IDs zulässt, und warum sie das tut. Kapitel 6.5.2.

    Nein, tut es nicht.

    In 5.1 steht, dass nicht offiziell DG-zertifizierte ONTs dieser Schnittstellenbeschreibung entsprechen müssen. Daraus darf man schließen, dass auch nicht DG-zertifizierte ONT zulässig sind. Wenn durch solche Geräte eine Störung verursacht wird, behalten sie sich einen Disconnect vor.

    In 6.5.2 ist nur beschrieben, wie eine Equipment-ID aufgebaut ist und dass sie zur Trennung von GPON und XGS-PON genutzt wird.

    An keiner Stelle steht, dass nur bestimmte IDs zugelassen sind, in 5.1 sogar explizit das Gegenteil, nämlich wie mit nicht-zertifizierten IDs umgegangen wird. Also so ziemlich das Gegenteil Deiner Behauptung.

    Die Schnittstellenbeschreibung sagt aus, dass nur ausgesuchte Equipment-IDs zugelassen werden. Damit ist klar, dass man herausfinden muss, welche. Dafür gibt es mehrere Wege, z.B. der Support oder andere Dokumente. Mach die Kunden nicht dümmer, als sie sind.

    Im Augenblick versuchst Du eher, mich für dumm zu halten. In den Dokumenten unter "Downloads", wo ich danach suchen würde, steht das nirgends.

    Und das sind die, nach denen ich mich richten würde.

  • "Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher
    Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikations-endeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen."

    TKG §73 Abs. 3, Satz 1

    Steht da irgendetwas davon, das der Netzbetreiber irgendwelche Einschränkungen vornehmen darf?

  • Bestätigen kann ich mangels 5690Pro es natürlich nicht, aber DNS:NET ist hierbei schmerzfrei. Ich habe hier jetzt schon GF-Modem 2 Telekom, Zyxel und LuLeey SFP sowie natürlich den hauseigenen ONT im Wechsel Betrieb. Ich habe einfach überall die selbe Modem-ID, Equipment-ID spielt scheinbar keine Rolle. Mit Nachbarn zusammen haben sogar die Equipment-ID wild geändert.

    Das scheinbare Rätsel ist schnell gelöst. Provider mit dem "alten" PPPoE haben andere, GPON-unabhängige, Mechanismen. Die überwiegende Mehrheit der Provider auf dieser Erdkugel benutzen jedoch IPoE/DHCP für den Internetaccess und eines der möglichen GPON-onboarding Verfahren, natürlich nur in GPON-Topologien.

    Und hier erklärt sich, warum es bei DNS:NET so wie Du beschrieben hast funktioniert und bei Deutsche Glasfaser eben nicht: Übersicht VLAN-IDs und Einwahlkonfigurationen verschiedener Anbieter

    In meinen Augen ein nicht TKG-konformes Verhalten von Deutsche Glasfaser.

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  • Das scheinbare Rätsel ist schnell gelöst. Provider mit dem "alten" PPPoE haben andere, GPON-unabhängige, Mechanismen.

    Aber PPPoE setzt doch viel später ein, da hat sich das Modem/ONT schon längst verbunden und alles Notwendige für GPON veranlasst. PPPoE ist ja dann nur noch ab Internetprotokoll unterwegs. Natürlich würde ich mir auch eher DHCP wünschen.

  • Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber mit PPPoE steuern die old-school Provider den Internetaccess und lassen nur bekannte Endgeräte "rein". Aus diesem Grund war und ist es für die Telekom technisch viel einfacher beliebige Hersteller (sprich: beliebige Modem-IDs/Serials) in deren Netz zu provisionieren.

  • In 6.5.2 ist nur beschrieben, wie eine Equipment-ID aufgebaut ist und dass sie zur Trennung von GPON und XGS-PON genutzt wird

    Nein, da steht eindeutig, dass die Equipment-ID genutzt wird, um die korrekten ONTs zu identifizieren.

    Im Augenblick versuchst Du eher, mich für dumm zu halten. In den Dokumenten unter "Downloads", wo ich danach suchen würde, steht das nirgends

    Ich weiß nicht, wo du nachsiehst, aber bei mir ist es unter Downloads zu finden.

    Schnurz: es ist mir jetzt zu spät, das TKG zu durchforsten, aber an anderer Stelle steht, dass die Betreiber Endgeräte sperren dürfen, um Probleme zu vermeiden. Die Formulierung ist so pauschal gehalten, dass man daraus auch eine Positivliste getesteter Geräte ableiten kann, anstatt nur betroffene Geräte zu sperren. Das wurde hier auch im Forum diskutiert und ist ja auch regelmäßig Bestandteil dieser Antwortmails der BNetzA.

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  • Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber mit PPPoE steuern die old-school Provider den Internetaccess und lassen nur bekannte Endgeräte "rein". Aus diesem Grund war und ist es für die Telekom technisch viel einfacher beliebige Hersteller (sprich: beliebige Modem-IDs/Serials) in deren Netz zu provisionieren.

    Ich glaube, du bist hier auf dem Holzweg. PPPoE kommt erst ins Spiel, wenn der Link bereits hergestellt ist. Ich sehe da keinen Zusammenhang.

  • Nein, da steht eindeutig, dass die Equipment-ID genutzt wird, um die korrekten ONTs zu identifizieren.

    Um die ONTs GPON oder XGS-PON zuzuordnen. Das ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass unbekannte IDs blockiert werden. Diese können ebensogut bei der Provisionierung zugeordnet werden. In 5.1 ist ja eindeutig geregelt, wie mit unbekannten Geräten umgegangen wird, eine Blockade unbekannter Geräte würde explizit 5.1 widersprechen.

    https://assets.ctfassets.net/cfwjf2vnzww5/5ONI8NIPMyagKAapmX2Y3E/4cce5897440846db76ce95d0c9c230d3/Technical_Specification_DG_xPON_1.3_en_public.pdf

    Ich weiß nicht, wo du nachsiehst, aber bei mir ist es unter Downloads zu finden.

    Du hast noch kein Dokument unter Download benannt, in dem ausgeführt wird, dass nur bestimmte Geräte zulässig sind. Das worauf Du dich meiner Meinung nach beziehst sagt das nicht aus, ich habe es oben nochmals verlinkt. Solltest Du das Dokument nicht gemeint haben, dann kannst Du bestimmt das richtige Dokument verlinken statt nur auf Downloads zu verweisen.